Reform des Strafrechts: Mord soll nicht mehr lebenslang bedeuten

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Mord oder Totschlag, das ist im deutschen Strafrecht die Frage, mit der sich auch eine Expertengruppe um Justizminister Maas beschäftigt. Eine Gesetzesänderung soll gerechtere Urteile ermöglichen. Debattiert wird auch über das Strafmaß.

Eine von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eingesetzte Expertengruppe hat vorgeschlagen, Mörder nicht mehr automatisch zu lebenslanger Haft zu verurteilen. Die 15 Experten, die ihre Vorschläge dem Ministerium übergaben, wollen den Richtern mehr Spielraum geben als bisher.

Der "Spiegel" hatte am Wochenende berichtet, die 16-köpfige Runde aus Wissenschaftlern, Richtern und Staatsanwälten empfehle, den Begriff "Mörder" aus dem Strafrecht zu streichen. Auch vom "Totschläger" sollte nicht mehr die Rede sein. So würden die letzten Spuren der "Tätertypenlehre" der Nazizeit aus dem Strafgesetzbuch getilgt, argumentieren die Juristen in dem 282 Seiten starken Bericht.

Nicht empfohlen wird von der Kommission den Medien zufolge, umstrittene Mordmerkmale wie Heimtücke und niedrige Beweggründe ganz aus dem Gesetz zu streichen. Die Experten schlagen zudem vor, den Kriterienkatalog zu erweitern und künftig auch Tötungen wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, des Glaubens oder aus rassistischen Beweggründen als Mord zu ahnden.
"Verbrecherische Gesinnung"

Richter und Anwaltsverbände kritisieren schon länger, dass die bisherigen Paragrafen zu Tötungsdelikten nicht - wie bei anderen Straftaten - die Tat selbst in den Mittelpunkt stellen, sondern den Täter, und dass sie dabei auf Gedankengut der Nationalsozialisten zurückgreifen. Diese hatten Mordmerkmale wie niedrige Beweggründe oder Heimtücke eingeführt.

Maas dankte den Experten für ihren Bericht und erklärte: "Es geht darum, der Rechtsprechung Gesetze an die Hand zu geben, aus denen heraus gerechte Urteile im Einzelfall möglich sind - und nicht wie bislang gerechte Urteile den Gesetzen auf Umwegen abgetrotzt werden müssen." Es gehe nicht darum, künftig denjenigen, der einen anderen Menschen tötet, milder zu bestrafen.

Ein Argument, das oft gegen den Lebenslang-Automatismus angeführt wird, ist der sogenannte "Haustyrannenmord". Denn in seiner aktuellen Fassung wird als Mörder eingestuft, wer "heimtückisch" einen anderen Menschen tötet. Das benachteiligt Menschen, die physisch unterlegen sind. Das sind zum Beispiel Frauen, die ihre Ehemänner nach Jahren der Erniedrigung und Gewalt im Schlaf töten.

Maas hatte vor rund eineinhalb Jahren angekündigt, im Strafrecht die Paragrafen zu Mord und Totschlag ändern zu wollen, die in der derzeit gültigen Fassung noch aus der Zeit des Nationalsozialismus stammen. Als wichtigstes Ziel nannte er es damals, den Straftatbestand Mord besser zu definieren. Er hatte dazu die Expertenkommission eingesetzt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnete 1995 mehr als 1200 Mordtaten, heute sind es nur noch 630. Getötet wird zumeist in der Familie, im Freundeskreis, unter Bekannten oder Kollegen.
 
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