NEWS zur GEZ !

GEZ-Verweigerin in Haft: "Im Gefängnis könnte ich den ganzen Tag umsonst fernsehen" !

Die 46-jährige Sieglinde B. weigert sich partout, für ARD und ZDF Rundfunkgebühren zu zahlen.
Seit drei Jahren hat sie keinen Cent überwiesen - und sitzt deswegen bereits seit Februar dieses Jahres im Gefängnis.

Der Zeitung "Welt" hat die GEZ-Verweigerin ihre Geschichte erzählt: Anfangs sei es um 190 Euro gegangen, die der Beitragsservice habe einkassieren wollen.

"Ich habe seit 2013 nicht mehr gezahlt, dann versuchten Gerichtsvollzieher, den Betrag einzutreiben, eingeleitete Pfändungen blieben erfolglos.
Ich habe nie Einspruch erhoben, Schreiben ignoriert, wollte dagegen von der Justiz die Rechtmäßigkeit des Gebühreneinzuges erklärt bekommen", erklärt Sieglinde B.
Sie habe einfach alles auf sich zukommen lassen.

Kündigung nach Verhaftung
Anfang Februar stand dann der Gerichtsvollzieher mit zwei Polizisten vor der Tür ihres Arbeitsgebers.
B. wurde aufgefordert, eine Vermögensauskunft zu unterschreiben.
Erneut verweigerte sie dies - und wurde direkt ins Gefängnis gebracht.
Nach der Verhaftung habe sie laut "Welt" auch noch die Kündigung vom Arbeitgeber erhalten.

Durch eine im Internet kursierende Doktorarbeit, in der die Verfassungskonformität der Rundfunkfinanzierung infrage gestellt wird, sei sie auf das Thema gekommen.
Und habe beschlossen, nicht mehr zu zahlen.
"Wenn etwas verfassungswidrig ist, dann wird es auch gekippt", so ihr Argument.

Zelle ist beitragsfrei
Kurioserweise müsse B. in der Haft keine Gebühren zahlen.
Die Zelle gelte als Gemeinschaftsunterkunft und sei deswegen beitragsfrei.
"Ich könnte den ganzen Tag umsonst fernsehen", so B.

Lange wird sie indes nicht mehr in Haft bleiben müssen.
Die Erzwingshaft, die B. gerade absitzt, ist auf höchstens sechs Monate begrenzt.
Die nächste Haft droht ihr dann erst wieder nach zwei Jahren - vorausgesetzt sie weigert sich weiterhin, die Vermögensauskunft zu unterschreiben und die Gebühren zu zahlen.


 
GEZ-Verweigerin plötzlich aus dem Gefängnis entlassen !

Chemnitz. Jetzt ist sie nicht mehr in der „betragsfreien Gemeinschaftsunterkunft“, dem Gefängnis: Die GEZ-Verweigerin ist wieder frei.

Nach den Medienberichten über ihre konsequente Verweigerung des Rundfunkbeitrags ist GEZ-Rebellin Sieglinde Baumert wieder frei.
Am Montag endete ihre 61-tägige Erzwingungshaft plötzlich.
Deutschlandweit und darüber hinaus hatten Medien über den Fall berichtet, Baumert gilt als erste Verweigerin, die deshalb ins Gefängnis musste.

Da sie seit 2013 Rechnungen und Mahnungen ignoriert und auch eine Vermögensaufstellung des Gerichtsvollziehers nicht unterschrieben hatte, saß die Thüringerin seit dem 4. Februar 2016 in der JVA Chemnitz, wie die Zeitung „Die Welt“ zuerst berichtet hatte.
Es ging um einen Rückstand von 191 Euro.
Sie war an ihrem Arbeitsplatz festgenommen worden.
Nun hat der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen, wie das zuständige Amtsgericht bestätigt.
Sie wurde deshalb entlassen.
„Für uns ist das Verfahren damit zu Ende“, so Gerichtssprecher Hans-Otto Burschel.
Der Anspruch gegen sie sei aber erst in 30 Jahren verjährt.
Eine Sprecherin des MDR verwies für eine Stellungnahme an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Von dort wurde eine Reaktion angekündigt.

Angeblich keine Kompromissbereitschaft gezeigt
Im Forum GEZ-Boykott.de berichtete ein Moderator von einem Anruf der Rebellin kurz nach deren Freilassung.
Sie habe nicht gezahlt und keine Vermögensauskunft abgegeben, berichtet er.
Sie sei von der Entwicklung überrascht worden.
Die Frau wird in dem Forum als „Heldin für die Demokratie“ bezeichnet.

Sieglinde Baumert hatte der „Welt“ gesagt, sie habe nach dem Lesen einer Doktorarbeit zum Thema den Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig interpretiert.
2013 habe sie einfach aufgehört zu zahlen.
Auch inhaltlich lehnt sie den Beitrag ab: „Mit Fußball kann ich zum Beispiel gar nichts anfangen.
Wenn ich dann lese: Eine Minute ‘Sportschau’ kostet 40.000 Euro, da frage ich mich, warum ich dafür nur einen Cent investieren soll“, sagte Baumert zur „Welt.“

Am Dienstag hatte die Berliner AfD-Landesvorsitzenden Beatrix von Storch veröffentlicht, dass ihr wegen nicht gezahlter Beiträge das Konto gepfändet worden ist.
„Nun ist es passiert.
Die GEZ hat zugeschlagen- und mein Konto gepfändet.
Am 1. April, wie ich gerade erfahre....“, postete sie am Montag.
Der Berliner AfD-Sprecher Ronald Gläser erklärte, von Storch sei schon immer sehr kritisch gegenüber den Rundfunkbeiträgen gewesen.
Seit der Reform 2013 sei sie Totalverweigerin, habe aber auch mal gezahlt.
So seien rund 240 Euro aufgelaufen, die nun gepfändet worden seien, sagte Gläser.


 
40.000 Berliner verweigern Zahlung des Rundfunkbeitrags !

Beatrix von Storch war die letzte prominente Verweigerin.
Immer mehr Berliner handeln ähnlich.
Dabei drohen erhebliche Konsequenzen.

Mehr als 40 000 Berliner pro Jahr verweigern die Zahlung ihrer Rundfunkbeiträge so lange, dass ihnen eine Zwangsvollstreckung droht.
Die Tendenz sei steigend, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus sicherer Quelle.
Zuletzt ließen es jährlich rund 46 000 Berliner auf ein Verfahren beim Finanzamt ankommen.
Mögliche Maßnahmen reichen von Kontenpfändungen bis hin zur Erzwingungshaft.

Am Montag hatte die Berliner AfD-Landesvorsitzende Beatrix von Storch bekannt gemacht, dass ihr das Konto gepfändet wurde - weil sie keinen Rundfunkbeitrag gezahlt hatte.
Eine Frau aus dem thüringischen Geisa saß zwei Monate in Erzwingungshaft, weil sie seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt und sich auch geweigert hatte, dem Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft zu geben.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio veröffentlicht nur eine Gesamtzahl zu Vollstreckungsersuchen an die Verwaltungsbehörden.
2014 gab es bundesweit rund 890 900 Fälle - mit Abstand die höchste Zahl seit 2009 (740 435).
Der Berliner Anteil daran lag 2014 bei rund fünf Prozent.

Rundfunkbeiträge - zur Zeit 17,50 Euro pro Wohnung im Monat - müssen nach den gesetzlichen Regelungen alle drei Monate bezahlt werden.
Befreit sind in der Regel nur sozial schwache Bürger.
Wird der Beitrag nicht zum fälligen Zeitpunkt entrichtet, beginnt ein mehrstufiges schriftliches Mahnverfahren.

Es startet mit einer Zahlungserinnerung.
Sollte die Rechnung dann nicht beglichen werden, gibt es weitere Schreiben wie Beitragsbescheide und ein Mahnschreiben.
Die letzte Stufe des Mahnverfahrens ist - in der Regel frühestens nach rund neun Monaten - ein Vollstreckungsersuchen, das die zuständige Landesrundfunkanstalt bei der örtlichen Vollstreckungsbehörde stellt.
Auch danach wird oft noch nach einer Lösung gesucht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag Mitte März auch nach neuen Klagen für verfassungsgemäß erklärt.
Die Höhe des Beitrags wird von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten vorgeschlagen und von den Parlamenten der Bundesländer gesetzlich festgelegt.
Der Beitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Der Begriff steht für die frühere Rundfunkgebühr.
Zahlen müssen Bürger auch, wenn sie gar keinen Fernseher oder nur ein Radio besitze


 
GEZ-Gebühren: Experten plädieren für 30 Cent weniger Rundfunkbeitrag !

Mainz. Die öffentlichen Sender erwirtschaften Überschüsse.
Daher sollten die Gebühren sinken, sagen Experten.
Jetzt entscheidet die Politik.

Wegen eines millionenschweren Überschusses bei den Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio schlägt die Expertenkommission KEF eine Senkung um 30 Cent ab 2017 auf 17,20 Euro im Monat vor.
„Wir empfehlen eine Absenkung, weil es einen Überschuss in der nächsten Periode gibt“, sagte der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), Heinz Fischer-Heidlberger, am Mittwoch in Mainz.

Die Chefin der Länder-Rundfunkkommission, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), will mit den übrigen Regierungschefs über den Vorschlag beraten.
„Wir möchten möglichst lange Beitragsstabilität sicherstellen“, betonte sie.
Denn die Rücklage, die die KEF auf 1,6 Milliarden Euro beziffert, gebe es nur für die Zeit von 2017 bis 2020, nicht darüber hinaus.


 
Streit um Rundfunkbeitrag geht vors Bundesverfassungsgericht !

Jena - Der Streit um den Rundfunkbeitrag geht vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiter.
Seine Kanzlei werde Verfassungsbeschwerde einlegen, sagte Sascha Giller von PWB Rechtsanwälte in Jena.

Die Kanzlei vertritt mehrere Mandanten, die gegen den Beitrag geklagt hatten, den sie als Zwangsabgabe betrachten.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte im März, das seit 2013 geltende Beitragsmodell verstoße nicht gegen die Verfassung.

Derzeit müssen auch diejenigen den Beitrag von aktuell 17,50 Euro im Monat bezahlen, die gar kein Fernseh- oder Radiogerät besitzen.

Noch liege ihm die schriftliche Urteilsbegründung nicht vor, sagte Giller der Deutschen Presse-Agentur.
Er gehe davon aus, die Verfassungsbeschwerde bereits im Juni einreichen zu können.

Eine Entscheidung in Karlsruhe sei nicht mehr in diesem Jahr zu erwarten.
Das braucht erfahrungsgemäß seine Zeit, sagte Giller.
Wir denken, dass das erst im Frühjahr 2017 sein wird.


 
GEZ-Verweigerer: Zahl der Zwangsvollstreckungen hat sich verdoppelt !

Halle - Schlechte Zeiten für Schwarzseher: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ARD, ZDF, Deutschlandradio) treibt in Sachsen-Anhalt zunehmend mit Hilfe der Justiz ausstehende Rundfunkbeiträge ein.

Zahl der Zwangsvollstreckungen verdoppelt
Die Zahl der Zwangsvollstreckungen hat sich in den größeren Städten Sachsen-Anhalts innerhalb eines Jahres verdoppelt.

Waren es 2014 noch 7.447 Verfahren, stieg die Zahl 2015 auf 15.033 Verfahren an.

Das ergab eine Umfrage der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“.

Zwangsvollstreckung als letztes Mittel
In Halle erhöhte sich die Zahl der Zwangsvollstreckungen von 2.779 auf 6.834, in Magdeburg von 2.548 auf 4.072.

In Merseburg gab es innerhalb eines Jahres sogar eine Verdreifachung - auf knapp 900 Verfahren.

Die Zwangsvollstreckung ist das letzte Mittel, das Geld einzutreiben, wenn die Schuldner fortlaufend die Zahlung verweigern.


 
Rundfunkgebühren: Rundfunkbeitrag eingetrieben - Richter bremsen den SWR !

Tübingen. Gegner der GEZ-Nachfolgeorganisation jubeln über eine Entscheidung des Landgerichts Tübingen.
Doch sie dürften wohl zu früh jubeln.

Wer sich weigert, seinen Rundfunkbeitrag zu zahlen, lernt irgendwann das Verwaltungsvollstreckungsgesetz und seine Möglichkeiten kennen: Der SWR bemüht die Regelungen darin, um ausstehende Beiträge vollstrecken zu lassen.
Das darf der Sender aber gar nicht, wie nun aus einem Beschluss des Landgerichts Tübingen hervorgeht.

Es ging um 572,96 Euro, die der Sender plus Säumniszuschläge und Mahngebühren eintreiben wollte.
Der Zahlungsverweigerer hat zunächst gewonnen.

Das Verfahren in dem Gesetz sei für Behörden vorgesehen – und in Tübingen sieht man im SWR dafür die Kriterien nicht erfüllt.
Das Tübinger Landgericht ist allerdings nur eines von 115 in Deutschland, und steht mit seiner Meinung bislang allein da.
Die Entscheidung ist dennoch ein Paukenschlag und zieht Kreise.

BGH wird Beschluss fast sicher überprüfen
Gegner der GEZ, die längst nicht mehr so heißt, frohlocken in sozialen Netzwerken und verbinden kühne Hoffnungen mit dem Urteil.
Sie könnten noch enttäuscht werden: Das Gericht hat nicht nur die Rechtsbeschwerde zugelassen – der SWR wird gegen den Beschluss vorgehen, der Bundesgerichtshof ihn überprüfen.
Zudem stellt der Beschluss auch die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags gar nicht in Frage.
Heißt: Tübingen hält den Beitrag für zulässig, sagt aber, dass der SWR den falschen Weg wählte, ihn auch zu erzwingen.

Bei dem Urteil geht es also ausschließlich darum, ob eine Vollstreckung des Beitrags bei dem säumigen Kläger rechtmäßig war.
Und das war sie nicht, weil das Verfahren für Behörden vorgesehen sei.
Das Tübinger Gericht führt dann eine lange Liste von Argumenten auf, wieso der Sender keine Behörde ist.

Weshalb Gericht in SWR eine Firma sieht

• Der Sender bezeichne sich selbst als Unternehmen: Wer auf die Homepage geht, findet eine Rubrik „Unternehmen“, nicht „Behörde“.

• Er handle gewerblich, in dem er Sendezeiten verkaufe.
Mit staatlicher Verwaltung sei es aber unvereinbar, wenn die Vollstreckungs-Behörde Geld für Werbung nehme.
Einer Behörde sei die Annahme Gelder Dritter auch in Form von „Sponsoring“ oder Produktplatzierung streng untersagt.

• Der SWR-Intendant verdiene mehr als sämtliche Behördenleiter, die Bezüge übersteigen sogar die eines Ministerpräsidenten oder Kanzlers.

• Öffentliche Vergaberichtlinien würden nicht beachtet.
Freie Mitarbeiter würden nicht wie im öffentlichen Dienst geregelt bezahlt.

Der SWR unterscheide sich nicht von Privatsendern, deshalb sei es sehr zweifelhaft, wenn er als Vollstreckungsbehörde auftrete.
Unter diesen Gesichtspunkten dürfe der SWR nicht wie eine Verwaltung zur Vollstreckung schreiten.
Das Gericht fand noch einen anderen Grund: Es fehle ein Nachweis, dass die Forderungen zugestellt wurden.

Im äußersten Fall: Zivilrecht
Jurist Thomas Hummel schreibt im Blog „Jura medial“, wie es weitergehen könnte: Weil die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bisher nicht in Frage steht, sind Forderungen grundsätzlich zulässig.
Zahlen muss man demnach weiter.
Selbst wenn das Urteil Bestand haben sollte, kann der SWR sein Geld eintreiben.
Dann eben im äußersten Fall auf dem Zivilrechtsweg – so, wie das Privatpersonen und Unternehmen tun müssen.
Die Politik steht auch überwiegend zu den öffentlich-rechtlichen Sendern, könnte auch falls nötig Gesetze anpassen.


 
Rundfunkbeitrag: Kontopfändung bei Verweigerin ist gescheitert !

Weil eine alleinerziehende und gering verdienende Mutter ihren Rundfunkbeitrag nicht bezahlt hat, wollte der Rundfunk Berlin-Brandenburg das Konto der Frau pfänden.
Zudem drohte eine Haftstrafe.

Schon wieder schreiben die Rundfunkbeiträge Negativschlagzeilen: Das Amt Beetzsee wollte Kathrin Weihruch, einer alleinerziehenden Mutter aus Brandenburg, das Konto pfänden, wie die FAZ online berichtet.
Die 43 Jahre alte Mutter hatte sich geweigert, den Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) für ARD, ZDF und Deutschlandradio zu bezahlen.
Der für die Eintreibung der Rundfunkgebühr zuständige Rundfunk Berlin-Brandenburg rbb ließ nicht locker und der Fall landete schließlich vor dem Amtsgericht Brandenburg/Havel.
Das Gericht erließ einen Haftbefehl über sechs Monate Erzwingungshaft gegen die alleinerziehende Mutter.
Die Frau sollte damit gezwungen werden, eine Erklärung über ihr Vermögen abzugeben.

Beschwerde gegen Haft
Die Frau legte dagegen Beschwerde ein.
Diese liegt nun beim Landgericht Potsdam zur Entscheidung.
Doch der für den Rundfunkbeitrag zuständige Rundfunk Berlin-Brandenburg wollte diese Entscheidung nicht abwarten und hatte beim Amt Beetzsee die Vollstreckung beantragt.
Woraufhin die Behörde das Konto der Frau pfänden lassen wollte.

Konto-Pfändung ist gescheitert
Wie der Tagesspiegel berichtet, ist die Kontopfändung von Kathrin Weihruch aber mittlerweile gescheitert.
Damit sind die Möglichkeiten der örtlichen Behörde offensichtlich ausgeschöpft.
Durch die Rückgabe des Schuldentitels liegt der Ball nun wieder beim rbb.
Den Haftbefehl wolle der rbb aber nicht vollstrecken lassen, weil der Sender die dadurch verursachten Negativschlagzeilen fürchtet.

Es geht um 309,26 Euro
Die Frau ist laut der FAZ mit 309,26 Euro im Rückstand.
Die Frau habe laut eigenen Angaben nur ein geringes Einkommen und nutze weder TV noch Radio.

Rundfunkbeitrag könnte auf 19,40 Euro pro Monat steigen

Im Frühjahr 2016 gab es einen ähnlich Fall in Thüringen.
Dort musste eine 46 Jahre alte Frau wegen des nicht bezahlten Rundfunkbeitrags hinter Gitter.
Der Fall sorgte deutschlandweit für Schlagzeilen.
Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch versuchte den Fall für sich zu instrumentalisieren.

ARD und ZDF wünschen eine neue Formel zur Berechnung des Rundfunkbeitrags.
Das könnte zu einem Anstieg der Rundfunkgebühr führen.


 
Bericht: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeiträge eintreiben !

Berlin. Die Rundfunkanstalten erhöhen den Druck auf Beitragszahler: Wer nicht zahlt, bekommt bald womöglich Post von einem Inkassounternehmen.

ARD und ZDF erwägen, künftig Inkassobüros für das Eintreiben von Rundfunkbeiträgen einzusetzen.
Das würde Behörden entlasten, die mit steigenden Vollstreckungsersuchen der Landesrundfunkanstalten überschüttet werden, berichtet der „Spiegel“.

„Zweck ist nicht ein breiter, pauschaler Einsatz von Inkassounternehmen“, zitiert das Magazin eine ARD-Sprecherin.
Vielmehr gehe es darum, eine Klärung herbeizuführen, bevor es zu Zwangsmaßnahmen komme, beteuert sie.
Allein im vergangenen Jahr gab es laut dem Bericht 1,4 Millionen säumige Rundfunkzahler, für die eine Zwangsvollstreckung beantragt wurde.
Ein Jahr zuvor waren es nur etwas mehr als die Hälfte: 701.000.

Beitrag bleibt bei 17,50 Euro
Damit die Inkassounternehmen zum Zuge kommen können, müssten allerdings die Beitragssatzungen der Anstalten geändert werden: Bislang schreiben diese vor, dass der Beitrag von 17,50 Euro zunächst von Seiten der Behörde eingetrieben werden muss.

Am Freitag entschieden die Ministerpräsidenten der Länder indes den Beitrag nicht um 30 Cent zu senken, wie es die Expertenkommission KEF zuvor vorgeschlagen hatte.
Lediglich Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt hatten sich für eine neuerliche Beitragssenkung ausgesprochen.
Die Mehrheit der Länder-Chefs plädierte dafür, lieber Rücklagen zu bilden, um für künftige Kostensteigerungen gewappnet zu sein.


 
Teurer Spaß: ARD fordert Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2021!

Der Rundfunkbeitrag soll steigen
Die ARD will eine Erhöhung um zwei Euro
17,50 Euro seien auf Dauer unrealistisch

Frankfurt/Main. Die ARD wehrt sich in einem internen medienpolitischen Papier gegen eine dauerhafte Festschreibung des Rundfunkbeitrags auf 17,50 Euro.
Dies sei „nicht realistisch“ und stünde auch „im Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, heißt es in dem Papier zu „Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten in Zeiten der Digitalisierung der Medien“.

Mit dem Papier, das dem Evangelischen Pressedienst vorliegt, positioniert sich der Senderverbund in der von den Ländern angestoßenen Diskussion zu Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Sender.

Die ARD schlägt in dem Papier ein Indexmodell vor, das an das Bruttoinlandsprodukt gekoppelt werden soll.
Danach würde der Rundfunkbeitrag im Jahr 2021 auf 18,28 Euro erhöht werden und im Jahr 2025 auf 19,59 Euro.

Öffentlich-rechtliches Netzwerk für Inhalte
Der Senderverbund führt aus, dass er sich zu einem öffentlich-rechtlichen Content-Netzwerk weiterentwickeln will.
Die Herausforderung liege darin, „ein den Bedürfnissen und Erwartungen der Nutzer entsprechendes mediengattungsübergreifendes Angebot auf unterschiedlichen Ausspielwegen zu schaffen“.
Dafür werden entsprechende medienpolitische Weichenstellungen, zum Beispiel bei den Auflagen für Telemedien, gefordert.

Die Bundesländer haben in diesem Jahr eine Arbeitsgruppe zu Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten gebildet und hatten die Sender aufgefordert, Vorschläge zu machen.
Ziel der Ministerpräsidenten ist es, den Rundfunkbeitrag langfristig stabil zu halten.


 
Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung laut Gericht rechtens !

Leipzig - Die Erhebung des Rundfunkbeitrags für eine Zweitwohnung ist rechtens.
Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Es wies die Revisionen von acht Klägern gegen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zurück.
Die Bundesverwaltungsrichter bekräftigten ihre schon in früheren Entscheidungen geäußerte Auffassung, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags an die Wohnung geknüpft sein darf und nicht an den Besitz eines Rundfunkgerätes gekoppelt sein muss.


 
Sie zahlt seit 2013 keine Rundfunkgebühr: Mutter von zwei Kindern wird mit Gefängnis gedroht !

GEZ-Schock in Thüringen! Eigentlich hatte der MDR versprochen, Zwangsbeitrags-Verweigerer nicht mehr ins Gefängnis zu stecken.
Doch das Schreiben eines Gerichtsvollziehers aus Thüringen sorgt nun wieder für einen Aufschrei im Netz.

Einer 36-jährigen Mutter von zwei kleinen Kindern droht demnach Haft, wenn sie nicht umgehend Auskunft über ihr Vermögen gibt.
Die Beitragsschuld von Frau Bock aus Eisfeld belaufe sich inzwischen auf knapp 300 Euro.

Die Abgabe der Auskunft sollte am Freitag erfolgen.
Wörtlich heißt es im Schreiben des Gerichtsvollziehers vom zuständigen Amtsgericht Hildburghausen: „Sollten Sie zu diesem Termin nicht erscheinen, müssen Sie sich alle weiteren Schritte, besonders eine Verhaftung zu einer Ihnen nicht genehmen Zeit, u.U. mit polizeilicher Unterstützung, selbst zuschreiben.
Hiernach erfolgt die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.“
Der Haftbefehl liege bereits auf seinem Schreibtisch, behauptet der Beamte weiter.

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„Er hätte mir erstmal den Haftbefehl vorlegen sollen“
Bock erhebt schwere Vorwürfe gegenüber der Behörde.
„Die Dame vom Landratsamt, die den Haftbefehl beim Gerichtsvollzieher in Auftrag gegeben hat, wusste, dass ich zwei Kinder habe“, sagte Bock zu FOCUS Online.
„Sie sagte, ich solle mir selbst Gedanken machen, was dann mit den Kindern geschieht.“

Zu einer Verhaftung kam es allerdings nicht – obwohl Bock immer noch nicht gezahlt hat.
Die 36-Jährige blieb dem Termin einfach fern.
„Ich habe dem Amtsgericht vorher mitgeteilt, dass ich nicht erscheinen werde“, so Bock weiter.
„Der Gerichtsvollzieher hätte mir erstmal den Haftbefehl vorlegen sollen.
Außerdem ist es nicht so, dass ich nicht zahlen könnte.
Ich möchte nicht zahlen, weil ich das nicht bestellt habe.
Was also soll eine Vermögensauskunft bringen?“

Nachdem der Fall in lokalen Medien und im Internet Aufmerksamkeit erregt hatte, meldete sich schließlich auch der MDR bei ihr.
„Ich habe eine Mitteilung erhalten, dass ich nicht verhaftet werden soll.
Aber gleichzeitig wurde mir gesagt, dass eine Forderung von 1000 Euro weiter bestehen bleibe.“
Frau Bock hat nämlich bereits seit 2013 keine GEZ-Gebühren mehr gezahlt.

„Das läuft hier bei jedem anders“
Der MDR distanzierte sich auch gegenüber „insuedthueringen.de“ von der drohenden Verhaftung.
Der MDR-Beitragsservice sei über den Vorgang nicht informiert gewesen.
Das Gesetz ermöglicht zwar die Erzwingungshaft, wenn sich ein Bürger weigert, eine Vermögensauskunft abzugeben.
Es sei allerdings der Wunsch der Rundfunkanstalten, von dieser Maßnahme in der Regel keinen Gebrauch zu machen, teilte der MDR demnach mit.

Das zuständige Amtsgericht Hildburghausen bestätigte unterdessen den Vorgang und erklärte, dass ein neuer Abgabetermin bestimmt werde.
Die Sache sei nicht vom Tisch, so die Vize-Direktorin.

„Was jetzt als nächstes kommt, weiß ich nicht.
Vielleicht eine Pfändung.
Das läuft hier bei jedem anders“, erklärt Bock gegenüber FOCUS Online.
So sei das Konto eines gleichgesinnten Bekannten gepfändet worden.
Als der es in ein pfändungssicheres Konto umgewandelt habe, sei der Fall an ein Inkassounternehmen abgegeben worden.

„Das ist einfach nicht zeitgemäß“
Die 36-Jährige will sich aber auch davon nicht einschüchtern lassen.
Ihr geht es ums Prinzip.
Als sie die Wahl gehabt habe, GEZ-Beiträge zu zahlen, habe sie jahrelang freiwillig fürs Autoradio bezahlt.
„Aber wir schauen kein Fernsehen“, erklärt Bock.
„Wenn wir mit den Kindern etwas gucken wollen, dann schauen wir vielleicht mal eine DVD.
Das ist einfach nicht zeitgemäß!“


 
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