NEWS zu Hartz IV !

Hartz IV: Überprüfungsantrag zum Jahresende !

Bestehende Ansprüche aus dem Jahre 2014 durch einen Überprüfungsantrag sichern

Bis zum Jahresende mit dem Stichtag 31.12.2015 sind zeitweilige Hartz IV Ansprüche bis ins Jahr 2014 durch einen Überprüfungsantrag zu sichern.
Wir zeigen warum es wichtig ist einen solchen Antrag auf Überprüfung zu stellen und worauf zu achten ist.

Überprüfungsanträge bei Ansprüchen stellen
Nur noch bis zum 31.12.2015 können Hartz IV – Bescheide für den Zeitraum 1.1.2014 bis 31.12.2014 per Überprüfungsantrag überprüft werden.

Danach können keine Überprüfungsanträge für das Jahre 2014 gestellt werden.
Damit sind auch nachträgliche Ansprüche, mindestens für das Jahr 2014 nicht mehr möglich (§ 44 SGB X für Leistungen des SGB II).

Warum sollte ein Überprüfungsantrag gestellt werden?
Ein Überprüfungsantrag stellen Betroffene, wenn beispielsweise die tatsächlichen Wohnkosten und Heizung nicht vollständig übernommen wurden, obwohl ein Anspruch bestand.
Auch lehnen die Jobcenter eher Sonderbedarfe und Mehrbedarfe ab, als dass diese zugestanden werden.
Oft werden Sonderbedarfe nur als Darlehen gewährt, obwohl ein vollständiger Anspruch bestand, weil z.B. Umzugskosten und Wohnungserstausstattungen nach einer Ehe-Trennung zusätzlich gewährt hätte müssen.

In anderen Fällen macht eine solche Überprüfung Sinn, wenn beispielsweise verwertbares Vermögen angenommen wurde oder ein Einkommen angerechnet wurde, dass überhaupt nicht bestand.
Vielfach werden zustehende Mehrbedarfe aufgrund kostenaufwändiger Ernährung trotz gegenteiliger Rechtsprechung nicht akzeptiert.
Es gibt also unzählige Bereiche, die einen Überprüfungsantrag erforderlich machen, zumal davon ausgegangen werden kann, dass jeder zweite Hartz IV Bescheid mindestens teilweise fehlerhaft ist.
Der Überprüfungsantrag richtet sich immer die Behörde, welches den Bescheide ausgestellt hat, deren Überprüfung man beantragt - ein solcher Antrag gilt also nicht nur für ALG II-Bescheide, sondern alle Bescheide, die ein Leistungsträger nach SGB I bis XII erlassen hat.
Die Annahme dieses Antrages darf nicht abgelehnt werden!
Das Jobcenter ist zur Überprüfung verpflichtet!

Ein solcher Antrag zur Überprüfung kann von dem Betroffenen in der Regel selbst gestellt werden.
In komplizierten Fällen lohnt der Gang zum versierten Fachanwalt für Sozialrecht.
Wird der Fehler seitens der Behörde anerkannt, wird ein korrigierter Bescheid erlassen.
Falls zu wenige gezahlt wurde, wird eine Nachzahlung veranlasst.
Wird der offenkundige Fehler nicht eingestanden, bedarf es einen Widerspruch und zuletzt einer Klage.
In fast allen größeren Städten gibt es unabhängige Erwerbslosenberatungsstellen.
Diese sind in der Regel bei der Erstellung des Antrages behilflich.

Wie einen Rechtsanwalt einschalten?
Es macht auch Sinn über die Einschaltung eines auf Sozialrecht spezialisierten Anwalts nachzudenken.
Beim zuständigen Amtsgericht ist es möglich einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen.
Bei Bewilligung wird nur noch ein Selbstbeteiligungsbetrag von 15 Euro fällig.
Wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren vor dem Arbeits- oder Sozialgericht kommt, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Dabei sind die Anwälte in der Regel behilflich.


 
Hartz IV: Wieder Jobcenter-Weisung zur Observation !

Rechtswidrige Weisungen für nachrichtendienstliche Beschnüffelung von Hartz IV Beziehern.

Wir erinnern uns: Schon einmal hatte die Gegen-Hartz.de Redaktion eine interne Weisung zur Oberservation und dem nachrichtendienstlichem Überwachen von Hartz IV Beziehern öffentlich gemacht.
Damals wurde die Bundesagentur für Arbeit vom Bundesarbeitsministerium zurückgepfiffen, nachdem wir zusammen mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland (ELO) ordentlich Wirbel machten.
Denn solche Beobachtungen müssen erstens richterlich angeordnet sein und dürfen zweitens in einem Rechtsstaat nur von der Polizei durchgeführt werden.
Nun ist wieder eine Handlungsweisung durch das Berliner Bündnis Auspacken oder einpacken! aufgeflogen.

Dieses mal handelt es sich um eine Weisung des Jobcenters Berlin-Spandau, die wir hiermit dokumentieren.
Auffällig ist, dass hier versucht wird, die Oberservationen durch die Hintertür zu legitimieren, da durch unsere damalige Intervention die illegalen Praktiken seitens des Bundesarbeitsministeriums verboten wurden.
Es sollen beispielsweise zunächst die Eltern gedrängt dazu gedrängt werden, damit die Kinder befragt werden dürfen.
Auch wird in der Weisung erläutert, wie das Schränke durchwühlen auch ohne rechtliche Handhabe funktioniert.

Viele Betroffene fühlen sich in diesen Momenten überrumpelt und haben Angst „Nein“ zu sagen, weil dies wiederrum als „fehlende Mitarbeit“ ausgelegt werden könnte.
Auch befinden sich die Betroffenen in einer Art der Bittstellung, und hoffen auf jeden Cent, der bewilligt wird.
Sie sind dem Treiben der Behördenschnüffler zumindest subjektiv ausgeliefert.

Abstruserweise wird in der Weisung zwar die Observation untersagt, aber in Ausnahmefällen wiederrum erlaubt.
Auch diese „Ausnahmefälle“ sind hoch rechtswidrig und vom Gesetzgeber sowie vom Grundgesetz nicht gedeckt.

Hier nun die Weisung:
In der Geschäftsanweisung äußert sich das »JobCenter« zur Befragung von Minderjährigen, zur Durchsuchung von Schränken, zur Ausforschung durch Befragung von Dritten und zur Zulässigkeit von Observationen:

"Grundsätzlich ist von der Befragung minderjähriger Personen abzusehen.

Minderjährige dürfen nur im Wege eines Hausbesuches befragt werden, wenn Sie unmittelbar Betroffene sind und das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters zur Befragung vorliegt.

Eine Befragung von Minderjährigen über die persönlichen Verhältnisse eines Dritten ist grundsätzlich unzulässig.

Eine routinemäßige Durchsicht der Schränke ist nicht zulässig.
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann sie jedoch möglich sein, wenn eine Sachverhaltsklärung sonst nicht möglich wäre.
Hierzu bedarf es jedoch der ausdrücklichen Einwilligung des Betroffenen.

lm Grundsatz ist von der Befragung dritter Personen, wie z.B. Nachbarn oder Hausmeister Abstand zu nehmen.
Unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann eine Befragung Dritter ohne Wissen des Betroffenen unumgänglich sein, wenn eine Sachverhaltsklärung sonst nicht möglich wäre.

Die Durchführung einer Observation durch die Mitarbeiter des Amtes ist grundsätzlich unzulässig.
Eine Observation kann in wenigen Fällen unter datenschutzrechtlichen Aspekten zulässig sein, wenn es sich um einen besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch handelt und eine anderweitige Aufklärung nicht möglich wäre.
Das bedeutet, der Sozialleistungsträger muss in besonderem Maße den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen."

Wir fordern das Jobcenter auf, diese aus dem Jahre 2013 noch immer gültige Weisung sofort zurückzunehmen
Betroffenen raten wir zu umgehendem rechtlichem Handeln.
Denn hier wird offenkundig Rechtsbruch von der Behörde begangen.


 
Hartz IV: Kein Umzugszwang trotz zu hoher Heizkosten !

Sind die Heizkosten zu hoch, ist das Jobcenter nicht in jedem Fall berechtigt, vom Hartz IV Bezieher einen Umzug zu verlangen.
Dies gilt zumindest dann, wenn der Umzug im Verhältnis zu den Heizkosten unwirtschaftlich wäre.
Dies hatte das Sozialgericht Gießen in einem Eilbeschluss unter dem Az.: S 27 AS 375/15 ER entschieden.

Geklagt hatte eine Hartz IV Empfängerin, die zunächst mit ihrem Ehemann in einem 1967 erbauten und 120qm großen Anbau ihrer eigenen Immobile lebte.
Das Hauptgebäude wird nicht genutzt.
Letztmalig wurden die Heizungsanlage und Fenster im Jahre 1989, also vor 26 Jahren modernisiert.
Nachdem sich das Ehepaar im Februar letzen Jahres trennte, zog der Ehemann aus.
In der Folgezeit bewilligte das Jobcenter der Hartz IV Empfängerin mehrfach finanzielle Mittel, um Heizöl zu kaufen, welches für die Heizung und auch Warmwasserversorgung benötigt wird.
Als im Frühjahr dieses Jahres die Heizölreserven aufgebraucht waren, beantragte die Frau weitere 1.100 Euro für eine neue Lieferung.

Diesen Antrag lehnte das Jobcenter jedoch ab mit der Begründung, der Heizölverbrauch sei viel zu hoch.
Die Behörde war besorgt, dass die Allgemeinheit nicht für die Heizkosten einer 120qm großen Wohnung für nur eine Person aufkommen kann.
Dagegen argumentierte die Hartz IV Empfängerin, dass sie lediglich 50qm des Wohnraums bewohne und beheize.
Der Heizölverbrauch sei ihrer Ansicht nach nicht unangemessen hoch, jedoch sei der Altbau schlecht isoliert.

Heizkosten unangemessen hoch
Das Sozialgericht Gießen folgte zwar nicht ganz der Argumentation der Leistungsempfängerin, sprach ihr aber weitere Leistungen in Höhe von 230 Euro bis Oktober 2015 zu.
Die Sozialrichter stellten fest, dass zwar die Heizkosten tatsächlich unangemessen hoch ausfallen, allerdings nur ein Umzug eine Kostensenkung herbeiführen würde.
Aber gleichzeitig spreche viel dafür, so das Gericht, dass ein Umzug in diesem Fall „nicht wirtschaftlich sinnvoll“ erscheint.

Wie das Gericht ermittelt hat, liegen die Kosten für Unterkunft und Heizung bei der Hartz IV Empfängerin bei 343 Euro monatlich.
Gleichzeitig sei aber im Rahmen der Angemessenheit für einen Ein-Personen-Haushalt in den Obergrenzen für Leistungsempfänger ein Betrag von 296 Euro für die Kaltmiete sowie weitere 104 Euro für Heizkosten vorgesehen.
Damit liegt die Frau mit ihren monatlichen Aufwendungen von 343 Euro weit unter den angemessenen 400 Euro.

Unter diesen Umständen ist ein Umzug für die Frau unzumutbar, weshalb das Jobcenter die 230 Euro für eine weitere Heizöllieferung leisten muss.
Sollte die Behörde Zweifel an der Ermittlung der Kosten durch das Gericht haben, müsse sie diese im Hauptverfahren vortragen und belegen.


 
Altersarmut: Rente auf Hartz IV Niveau nach 30 Jahren Arbeit !

Die Zahlen des Bundessozialministeriums sind erschreckend und zeigen wieder einmal, dass der Begriff „Altersarmut“ nicht weit hergeholt ist, wenn man Zeit seines Lebens gearbeitet hat und Rentenleistungen auf Hartz IV Niveau erhält.

So hat das Bundessozialministerium ermittelt, dass ein Durchschnittsverdiener (aktuell etwa 2.900 Euro brutto monatlich) in Deutschland 29,6 Jahre arbeiten und in die Rentenkasse einzahlen muss, um eine Rente in Höhe von 769 Euro monatlich zu erhalten.
Darüber berichtete die „Bild“. 769 Euro entspricht dabei auch der Grundsicherung im Alter, dem Pendant von Hartz IV für Rentner, die in ihrem Leben keine oder nur sehr geringe Rentenanwartschaften erarbeitet haben.
Anders gesagt: Jemand, der noch keinen Cent in die Rentenkasse eingezahlt hat, würde die gleichen Leistungen erhalten wie ein Arbeitnehmer, der 29,6 Jahre Rentenanwartschaften auf Basis des Durchschnittslohns erarbeitet hat.

Bei einem Stundenlohn von 8,50 Euro müsste ein Arbeitnehmer 45 Jahre in die Rentenkasse einzahlen, um auf das Hartz IV Niveau der Grundsicherung im Alter zu kommen.
Zum Vergleich.
Die Regierung hat groß und medienwirksam den Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt!


 
Hartz-IV-Sanktionen Das Existenzminimum ist unantastbar !

Wer als Empfänger von Hartz IV-Leistungen auch nur in den Verdacht gerät, sich in seiner Arbeitslosigkeit eingerichtet zu haben und arbeitsunwillig zu sein, dem drohen Sanktionen in Form von Leistungskürzungen, die im Einzelfall drastische Wirkung haben.
Ob durch sie auch das Existenzminimum gefährdet ist, muss bald das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Sozialleistungen mit Strafcharakter
Grundsätzlich handelt es sich bei Hartz-IV um eine Sozialleistung.
Als solche sollen die Leistungen sozial benachteiligte Gruppe stärken und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie insbesondere das Existenzminimum sichern.
Dennoch besteht nach wie vor der gesellschaftliche Irrglaube, die Empfänger von Hartz-IV seien faul und wollten nicht arbeiten.
Dies führt dazu, dass die Sachbearbeiter bei Jobcentern meinen, erzieherisch auf Empfänger einwirken zu müssen, die eine angebotene Stelle nicht annehmen.

Sanktionen bedrohen das Existenzminimum
Diese erzieherischen Maßnahmen bestehen dann in der Kürzung von Leistungen.
Das Problem dabei ist, dass Hartz-IV ja gerade das Existenzminimum sichern soll.
Dementsprechend kommen Leistungskürzungen schnell in einen Bereich, in denen das Existenzminimum akut bedroht wird.
Und die Entscheidung über derartige Sanktionen obliegt zunächst einmal nicht einem Gericht, sondern einem Sachbearbeiter beim Jobcenter.

Strafen sind nicht immer gerechtfertigt
In der öffentlichen Debatte führt diese Situation jedoch nicht etwa zu einem empörten Aufschrei.
Denn die Mehrheit der Gesellschaft findet es grundsätzlich richtig, dass arbeitsunwilligen Hartz-IV-Empfängern die Kürzung der Leistungen droht.
Dabei wird aber oft übersehen, dass die meisten dieser Menschen durchaus arbeitswillig sind, nach dem Gutdünken des Jobcenters aber theoretisch jeden Job annehmen müssen.
Hierbei kommt es oft zu Spannungen zwischen dem Gedanken der Sozialleistung und der Menschenwürde der Empfänger.
Einige Politiker bezeichnen die durch die Drohung mit Leistungskürzungen geschaffene Situation gar als moderne Zwangsarbeit.

Bedingungslose Sozialleistungen?
Das Existenzminimum wird unmittelbar aus dem ersten Artikel des Grundgesetzes, der Menschenwürde abgeleitet.
Und diese ist bekanntlich unantastbar.
Der Gesetzgeber ist zum Schutz der Menschenwürde verpflichtet.
Nimmt man diesen Verfassungsauftrag ernst, müssten Sozialleistungen also bedingungslos an diejenigen gezahlt werden, die sie zur Wahrung ihres Existenzminimums auch tatsächlich benötigen.
Dazu gehören Arbeitslose völlig unabhängig von ihrer Arbeitswilligkeit.
Denn auch ein – warum auch immer – arbeitsunwilliger Hartz-IV-Empfänger hat das Recht auf ein gesichertes Existenzminimum.

Wird sich etwas ändern?
Dennoch sollten die Empfänger von Hartz-IV-Leistungen keine allzu großen Hoffnungen in die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts legen.
Dass die Sanktionen aus dem Sozialrecht gestrichen werden, ist höchst unwahrscheinlich.
Chancen bestehen allerdings bei Klagen gegen die Verhängung konkreter Sanktionen in einzelnen Gerichtsverfahren.
Das gilt vor allem für Hartz-IV-Empfänger, die angebotene Stellen nicht aus Prinzip abgelehnt haben, sondern weil sie dafür sachliche Gründe hatten.
Während diese beim Sachbearbeiter im Jobcenter nur selten Gehör finden, haben die Sozialrichter hier oft ein Nachsehen und reduzieren die Sanktion oder heben sie sogar ganz auf.


 
Regierung: Neue Hartz-Sätze erst 2017 !

Berlin - Hartz-IV-Empfänger können erst im kommenden Jahr auf höhere Regelsätze aufgrund einer Neuberechnung ihres Bedarfs hoffen.
Die Bedarfsstufen seien turnusgemäß erst am 1. Januar 2017 neu festzulegen, sagte ein Sprecher des Bundessozialministeriums in Berlin.

Vorwürfe des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, die Regierung enthalte Betroffenen mögliche Steigerungen für 2016 vor, wies er zurück.
Der Verband ruft Hartz-IV-Empfänger derzeit dazu auf, Widerspruch gegen ihre Bescheide einzulegen, um mögliche rückwirkende Ansprüche geltend machen zu können.


 
Kölner Sozialgericht: Jeder zweite Hartz-IV-Kläger hat Erfolg !

Köln -Rund 5000 Hartz-IV-Empfänger haben im vergangenen Jahr vor dem Kölner Sozialgericht auf höhere Bezüge geklagt.
Und das mit erstaunlichem Erfolg: Etwa die Hälfte der Kläger bekam Recht.

„Die Hartz-IV-Gesetze sind sehr kompliziert“, erklärten Vizepräsident Wolfgang Aghte (64) und Richter Stefan Schmitz (43).
Die Fehlerquote der Arbeitsagentur sei sehr hoch, vor allem bei der Anrechnung von sonstigem Einkommen.

Das könne sich zugunsten der Hartz-IV-Empfänger auswirken, aber auch zu deren Lasten.
Wer klagt, lässt sich in 90 Prozent der Fälle von Anwälten und Sozialvereinen vertreten.

Erfolg hatte etwa ein Kläger, dem das Amt keine Waschmaschine bewilligen wollte.
Mit dem Hinweis: Um die Ecke sei ein Waschsalon.


 
Bericht: Jede dritte Hartz-IV-Sanktion zu Unrecht verhängt !

Berlin - Mehr als jeder dritte Hartz-IV-Empfänger, der gegen vom Jobcenter verhängte Sanktionen Widerspruch einlegt oder klagt, erhält Recht.
Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der Rheinischen Post vorliegt.

Demnach wurde im vergangenen Jahr rund 18 600 Widersprüchen in rund 51 000 Fällen ganz oder teilweise stattgegeben.
Linken-Chefin Katja Kipping sieht diese Zahlen als Bestätigung für die Forderung ihrer Partei, Sanktionen und Leistungsversagung für Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen.


 
Hartz IV und Sozialhilfe: Nahles plant Einschnitte für EU-Ausländer !

In Deutschland lebende EU-Bürger sollen künftig erst nach fünf Jahren Hartz-IV oder Sozialhilfe erhalten - sofern sie nicht hier arbeiten oder sich Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben.
Das sehe ein Gesetzentwurf von Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) vor, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Erst wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach einem Zeitraum von fünf Jahren "verfestigt" habe, sollten EU-Bürger einen Anspruch auf diese Leistungen haben, heißt es demnach in dem Gesetzentwurf weiter, der nun in die Ressortabstimmung gehe.

Für EU-Bürger, die künftig von der Sozialhilfe ausgeschlossen seien, sehe der Gesetzentwurf einen neuen Anspruch auf einmalige Überbrückungsleistungen vor: Längstens für vier Wochen sollten die Betroffenen Hilfen erhalten, um den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege zu decken.
Zugleich erhielten sie ein Darlehen für die Rückreisekosten in ihr Heimatland, wo sie anschließend Sozialhilfe beantragen könnten.

Reaktion auf Gerichtsentscheid
Nahles hatte Ende Dezember angekündigt, den Sozialhilfe-Anspruch von EU-Ausländern per Gesetz zu beschränken.
"Wir müssen Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme unterbinden - auch aus Selbstschutz", sagte sie damals in einem Interview.

Sie reagierte mit dem Gesetzentwurf auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zu Sozialleistungen für arbeitssuchende Zuwanderer aus EU-Staaten.
Das Urteil schreibt vor, dass EU-Bürger bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten in Deutschland Hilfen zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe beantragen können.
Die Kommunen befürchteten durch das Urteil erhebliche Mehrbelastungen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich damals grundsätzlich hinter die Nahles-Pläne gestellt.

Bisher Anrecht auf Sozialleistungen
Zuwanderern aus anderen EU-Staaten stehen in Deutschland derzeit Sozialleistungen zu - wenn auch nur unter bestimmten Bedingungen.
So erhalten arbeitssuchende EU-Ausländer ebenso wie Deutsche Hartz-IV-Leistungen.
Denjenigen Arbeitslosen, die sich keine Arbeit suchen, kann Deutschland jedoch die Leistungen verweigern.
Auch wenn EU-Ausländer kein Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz besitzen, weil sie etwa nicht über genügend eigenes Vermögen verfügen, haben sie keinen Anspruch auf die Zahlungen.
Nach eigenem Ermessen können die Ämter aber Sozialhilfe gewähren; bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten sind sie dazu verpflichtet.

EU-Ausländer, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialhilfe bekommen.
Voraussetzung ist, dass sie sich seit mehr als drei Monaten in Deutschland aufhalten.
Zudem gilt auch hier: Sofern ein EU-Ausländer nur nach Deutschland gekommen ist, um Sozialhilfe zu beziehen, muss der Staat sie ihm nicht gewähren.


 
Hartz-IV-Empfänger büßen durch Sanktionen Millionen ein: Im Schnitt 108 Euro weniger !

Durch Sanktionen der Jobcenter geht den Langzeitarbeitslosen in Deutschland Jahr für Jahr ein dreistelliger Millionenbetrag verloren.
Seit 2007 hätten die Hartz-IV-Bezieher dadurch bereits 1,7 Milliarden Euro eingebüßt - und der Bund einen entsprechenden Betrag eingespart, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Die Zeitungen berufen sich auf Daten der Bundesagentur für Arbeit, die die Behörde auf Anfrage der stellvertretenden Linksfraktionschefin Sabine Zimmermann zusammengestellt hat.
Allein im vergangenen Jahr behielten die Jobcenter demnach insgesamt 170 Millionen Euro ein, die durchschnittliche Sanktionshöhe betrug 108 Euro.

Verstöße gegen Meldepflichten als Hauptgrund
Solche Sanktionen werden unter anderem verhängt, wenn Betroffene Arbeits- oder Ausbildungsangebote ablehnen, wobei grundsätzlich jede Arbeit als zumutbar gilt.
Hauptgrund sind aber Verstöße gegen Meldepflichten.

Die Zahl der meist mehrmonatigen Sanktionen war 2015 auf 980.000 gesunken.
Im Jahresdurchschnitt waren den BA-Daten zufolge 131.776 erwerbsfähige Hartz-Bezieher mit mindestens einer Sanktion belegt, 10.000 weniger als im Jahr zuvor.

"Sanktionen verstoßen gegen Grundrecht"
Zimmermann nannte die Sanktionen verfassungswidrig und forderte die Bundesregierung auf, die Kürzungen umgehend abzuschaffen.
"Die Sanktionen verstoßen insbesondere gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.
Grundrechte kürzt man nicht", sagte die Arbeitsmarktexpertin der Linksfraktion.
Sie verwies darauf, dass auch das Sozialgericht Gotha die Sanktionsregeln bei Hartz IV als verfassungswidrig eingestuft und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt habe.


 
Ehepaar: "Jobcenter Oberhausen ruinierte fast unsere Firma" !

Oberhausen. Ein Ehepaar sieht seine Firma wegen des Oberhausener Jobcenters kurz vor dem Ruin und erhebt schwere Vorwürfe.
Das Amt weist diese entschieden zurück.

„Das Jobcenter hat unseren kleinen Betrieb fast zugrunde gerichtet“, beklagt sich ein Oberhausener Ehepaar.
Damit der Schaden für sie nicht noch größer werde, wollen sie anonym bleiben.

Die 60-Jährige arbeitete zuletzt in einem Baumarkt.
„Als älteste Mitarbeiterin bin ich dann aber nach einem Jahr entlassen worden, bezog erst Arbeitslosengeld und heute Hartz IV.“
Ihr Mann ist gelernter Industriekaufmann, war jahrelang als Unternehmer tätig.
Eigentlich hatte das Ehepaar ausgesorgt, 300.000 Euro für den späteren Ruhestand in einem Fonds angelegt.
Doch dann kam alles anders.

„Seit 2012 geht es mit uns bergab“, erzählt der 67-Jährige.
Das war das Jahr, in dem die Berliner Bank ihm mitgeteilt habe, dass sein Anlagen-Fonds wertlos geworden sei. „
Es war nix mehr übrig“, erzählt der Oberhausener.
Das Paar hatte nicht einmal mehr Geld für einen Rechtsanwalt.
„Das stellte uns die Opferschutz-Organisation Weißer Ring zwar zur Verfügung, doch genutzt hat es letztlich nichts.“

Mit einer Räumungsklage vor die Tür gesetzt
Um wieder auf die Füße zu kommen, gründete das Paar 2013 auf den Namen der Frau eine kleine Firma.
Erst als Nebenerwerb, nach sechs Monaten als Vollerwerb.
„Wir wohnten da gerade in einem Mietshaus in Schmachtendorf und ärgerten uns über erhebliche Mängel“, berichtet die 60-Jährige.
Feuchteschäden hätten dazu geführt, dass das Haus kaum noch bewohnbar gewesen sei.
„Weil unser Vermieter die Mängel aber nicht beseitigte, behielten wir die Miete ein.“
Der Streit eskalierte: Mit einer Räumungsklage habe sie der Vermieter vor die Tür gesetzt.
Dem Ehepaar drohte die Obdachlosigkeit.

„Im Jobcenter Oberhausen versicherte uns eine Mitarbeiterin, dass sie die Kosten für eine Wohnung übernehmen würden, die Wohnung dürfte auch ein Zimmer mehr haben, das wir als Büro für unsere Firma nutzen könnten.“
Das Paar machte sich auf die Suche und wurde fündig.
„Doch als wir uns die Wohnung genehmigen lassen wollten, hieß es plötzlich, sie hätte ein Zimmer zu viel.“
Auf den sprichwörtlich letzten Drücker hätten sie noch eine kleinere Dachgeschoss-Wohnung gefunden – bei der auch das Jobcenter durchnickte.

Gitarre und Räder verkauft
Den Antrag auf eine Übernahme der Umzugskosten aber habe das Amt abgelehnt.
„Ich sollte mir einen Transporter leihen und selbst die Kisten ins Dachgeschoss schleppen“, ärgert sich der 67-Jährige.
„Aber ich kann doch gar keinen Lkw fahren.“
Die Kisten packte das Paar selbst.
„Meine Frau hat eine Arthrose in den Knien, also trug ich alles alleine hoch.“
Folge: „Jetzt habe ich Risse im Meniskus am rechten Knie.“
Die Kosten für den Transport der großen Möbel habe das Jobcenter dann wieder übernommen.

Die derzeitige Rente des Oberhauseners beträgt 289 Euro.
Seine Frau habe bis März Hartz IV-Leistungen erhalten
Dann blieben die Zahlungen plötzlich weg.
„Am 7. März habe ich einen Antrag auf Weiterbewilligung gestellt, überwiesen hat das Jobcenter aber erst am 19. April“, wundert sich die Frau.
Ein Bescheid fehle aber.
„Wir mussten in der Zwischenzeit unsere Räder und unsere Gitarre verkaufen, um Lebensmittel kaufen zu können – zum Schluss hatten wir nur noch 7 Euro im Portemonnaie“, erzählt die 60-Jährige erschüttert.
Doch es sollte noch schlimmer kommen: „Wir haben für unsere Firma einen Auftrag in Aussicht, den wir auf die lange Bank schieben mussten, weil ja auch das Geld für die Materialien fehlt.“
Gehe dieser Auftrag verloren, „stehen wir vor dem Ruin“.

Ein Vorwurf, den Josef Vogt für das Jobcenter Oberhausen entschieden zurückweist.
Der Pressesprecher erläutert: „Dem Ehepaar steht eine Wohnung von rund 65 qm zu.“
Im Falle einer Selbstständigkeit könne zwar zusätzlich ein externer Büroraum angemietet werden.
„Die Kosten dafür können auch als Betriebsausgaben bei uns geltend gemacht werden.“
Einen Büroraum innerhalb der Wohnung aber lehne das Jobcenter stets ab.
„Geht die Firma in die Insolvenz, wäre die Wohnung zu groß und wir müssten die Eheleute auffordern, sich rasch eine kleinere zu suchen.“
Nur Hilfe zur Selbsthilfe

Josef Vogt, Sprecher des Jobcenters, führt aus: „Die Zahlungen an die Oberhausenerin – nur sie bezieht Leistungen von uns – haben sich verzögert, weil wir bezüglich der Einkommensprognose eine undifferenzierte Aufstellung erhalten haben.“
Vogt erläutert: „Wir sind verpflichtet zu prüfen, ob tatsächlich eine Bedürftigkeit besteht.“
Dafür müsse die Firmeninhaberin angeben, welche Ausgaben sie habe, etwa für den Wareneinkauf, und welches Einkommen sie erwarte.
Reiche der Gewinn nicht für ihren Unterhalt, sei eine Förderung möglich.

„In diesem Fall bezieht die Firma ihre Waren in Kommission.
Das heißt, sie werden zwar auf einen Schlag bezahlt, können aber zurückgegeben werden, falls ein Auftrag platzt.“
Dieses Verfahren erschwere die Einschätzung.
„Wenn etwa Waren für 1000 Euro eingekauft werden und wir übernehmen die Kosten, könnte ein Teil davon an die Firma zurückzugeben und dafür ebenfalls Geld kassiert werden.“
Deshalb habe das Amt eine getrennte Auflistung für Waren, die noch nicht benötigt wurden, verlangt.
„Diese haben wir erst jetzt erhalten.“

Und mit Blick auf den Umzug: „Wir leisten Hilfe zur Selbsthilfe.“
Wer Angehörige und Freunde um Hilfe bitten kann, sollte dies tun.
„Wir übernehmen nur die Kosten für Tätigkeiten, die nicht selbst erbracht werden können.“
Das Oberhausener Ehepaar sieht den Fall anders, es hat jetzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt.


 
Altersarmut: Hartz-IV-Beziehern droht künftig die „Zwangsverrentung“ !

Berlin. Arbeitslose müssen damit rechnen, vom Jobcenter künftig mit 63 Jahren in Rente geschickt zu werden – mit weniger Geld als Hartz IV.

Trotz Kritik an vorzeitiger „Zwangsverrentung“ von Langzeitarbeitslosen will die Koalition den Jobcentern mehr Möglichkeiten zum Druck auf Hartz-IV-Empfänger einräumen.
Jobcenter sollen künftig Hartz-IV-Leistungen streichen, wenn Betroffene nicht die nötigen Unterlagen zum vorzeitigen Wechsel in die Rente vorlegen.
Das sieht ein geplanter Änderungsantrag für ein derzeit im Bundestag beratenes Gesetz zu Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV vor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

Bereits seit Längerem fordern Sozialverbände, Gewerkschaften und Opposition, die Praxis der „Zwangsverrentung“ aufzugeben.
Nach Schätzungen werden jährlich tausende Hartz-IV-Empfänger aufgefordert, vorzeitig mit 63 in Rente zu gehen, obwohl sie dabei Abschläge hinnehmen müssen.
Kommen die Menschen der Aufforderung nicht nach, können Jobcenter die Anträge dafür stellen.

Bislang haben Jobcenter keine Druckmittel
Nötige Unterlagen würden die Betroffenen aber oft nicht vorlegen, heißt es in der Begründung des neuen Vorstoßes.
Nach bisheriger Rechtslage seien die Möglichkeiten zur Einwirkung auf die Betroffenen damit erschöpft.
Deshalb sollen die Jobcenter in solchen Fällen künftig Leistungen versagen, bis die Betroffenen ihren Mitwirkungspflichten nachkommen.

Heftige Kritik an den Plänen kam von den Linken.
„Mit dem Beschluss zur sogenannten Flexirente will die Bundesregierung das Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver machen“, sagte ihr Rentenexperte Matthias W. Birkwald der dpa.
„Gleichzeitig verschärft sie die Praxis der Jobcenter, ältere Arbeitslose ab 63 auszusortieren und aufs Abstellgleis zu schicken.“
Widersprüchlicher könne Politik nicht sein.
Der Politiker nahm damit Bezug auf einen anderen aktuellen Gesetzentwurf, mit dem fließendere Übergänge in die Rente erleichtert werden sollen.

Die Linke spricht von Repressionen
Birkwald forderte Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) auf, die Zwangsverrentung abzuschaffen und stattdessen ein Sonderprogramm zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit im Alter vorzulegen.
Linke-Chefin Katja Kipping sagte: „Die sogenannte Rechtsvereinfachung entpuppt sich immer mehr als Repressionsverschärfung.“


 
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