NEWS zu Hartz IV !

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Wie lange sind Hartz-IV-Bezieher auf ihre Leistungen angewiesen?
Das haben nun Forscher untersucht.
Fast die Hälfte der Bezieher braucht mehr als vier Jahre Hilfe.

In Deutschland sind fast drei Millionen Menschen länger als vier Jahre auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen.
Mit 46,3 Prozent ist das fast die Hälfte aller Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, wie das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen mitteilte.

Die Auswertung der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2014 habe weiter ergeben, dass nur 22,4 Prozent der Empfänger weniger als zwölf Monate Hilfe benötigten.

Besonders ausgeprägt ist den Angaben zufolge der langfristige Leistungsbezug von mehr als vier Jahren in Ostdeutschland.
Spitzenreiter ist das Bundesland Sachsen-Anhalt mit 53,8 Prozent, gefolgt von Berlin (53,2 Prozent) und Brandenburg (52,8 Prozent).

Nordrhein-Westfalen liegt mit einer Quote von 46 Prozent im Mittelfeld, wie es hieß.
Niedriger fällt die Quote den Wissenschaftlern zufolge in Bayern (36,7 Prozent) und Baden-Württemberg (38 Prozent) aus.

Viele "Aufstocker" unter Langzeitbeziehern
Drastisch hoch sei der prozentuale Anteil von Menschen mit längerem Leistungsbezug in Städten mit besonders hoher Arbeitslosigkeit, hieß es weiter.
Unter den Langzeitbeziehern befinden sich der Studie zufolge viele "Aufstocker", die ihr niedriges Einkommen durch Hartz-IV-Leistungen ergänzen müssten, um das Existenzminimum zu erreichen.

Für eine große Zahl der Sozialhilfeempfänger sei es äußerst schwierig, aus der Bedürftigkeit herauszukommen, sagte Gerhard Bäcker vom Institut Arbeit und Qualifikation.
Im Juni 2014 haben das seinen Angaben zufolge lediglich 3,5 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten geschafft.

Die Wahrscheinlichkeit, erneut auf Zahlungen angewiesen zu sein, sei zudem sehr hoch.
Von den Menschen, die zwischen Juli 2013 und Juni 2014 ihre Hilfsbedürftigkeit beendeten, habe jeder Vierte innerhalb von drei Monaten wieder Leistungen aus der Grundsicherung bekommen, sagte Bäcker.


 
Verlierer auf dem Arbeitsmarkt: Immer mehr ältere Menschen müssen Hartz IV beziehen !

Die Arbeitslosigkeit in Deutschland sinkt und sinkt, es herrscht nahezu Vollbeschäftigung.
Doch viele Menschen haben nichts davon: Immer mehr ältere Arbeitslose müssen Hartz IV beantragen.
Das geht aus einer Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine entsprechende Anfrage der stellvertretenden Linken-Fraktionsvize Sabine Zimmermann hervor.

Die Zahl der über 55-Jährigen, die auf Hartz IV angewiesen sind, stieg laut Angaben der Bundesagentur von rund 257.000 im Jahresdurchschnitt 2010 kontinuierlich um 24 Prozent auf 318.000 im vergangenen Jahr.
Im laufenden Jahr setzte sich die Entwicklung fort: Im November 2015 stieg die Zahl der älteren arbeitslosen Hartz-IV-Bezieher auf 321.000.

Nicht in den Zahlen enthalten sind rund 163.000 Hartz-IV-Bezieher über 58 Jahre, denen ein Jahr lang keine Arbeit angeboten wurde.
Diese werden nicht mehr als arbeitslos gezählt.
Insgesamt aber ging die Zahl der Erwerbslosen im Hartz-IV-Bereich seit 2010 um gut neun Prozent auf rund zwei Millionen im vergangenen Jahr zurück.

Verlierer auf Arbeitsmarkt
Zimmermann sagte, ältere Erwerbslose und ältere Arbeitnehmer seien nach wie vor die großen Verlierer am Arbeitsmarkt.
"Selbst in Zeiten des konjunkturellen Aufschwungs haben sich die Chancen für ältere Langzeit-Erwerbslose nicht verbessert, sondern weiter verschlechtert", sagte die arbeitsmarktpolitische Fraktionssprecherin.

Bei den Arbeitgebern habe kein Umdenken stattgefunden, auch Älteren verstärkt eine Chance zu geben.

Altersarmut vorprogrammiert
Damit sei eine deutliche Zunahme von Altersarmut vorprogrammiert: "Immer mehr der Älteren im Hartz-IV-Bezug konnten nämlich keine Rentenansprüche erwerben, die über dem Hartz-IV-Niveau liegen", erläuterte Zimmermann.
Im Rentenalter seien die Betroffenen dann auf Grundsicherung angewiesen.

Zimmermann forderte, für ältere Erwerbslose mehr zu tun. Wer als Hartz-IV-Bezieher über 58 Jahren ein Jahr ohne jedes Jobangebot bleibe, dürfe nicht mehr aus der Arbeitslosenstatistik gestrichen werden.
Schluss sein müsse auch mit der Zwangsverrentung von Hartz-IV-Beziehern.
Denn heute werden Hartz-IV-Beziehende ab 63 verpflichtet, einen Rentenantrag zu stellen.

Der Bundesregierung warf Zimmermann vor, die Beschäftigungssituation von Älteren schönzureden.


 
DGB-Berechnung: Hartz-IV-Empfänger können sich immer weniger leisten !

Berlin. Die Hartz-IV-Regelsätze steigen 2016 um fünf Euro.
Faktisch bleibt den Empfängern laut einer Berechnung des DGB aber immer weniger.

Das neue Jahr bringt für Empfänger von Hartz IV eine leichte Erhöhung mit sich: Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von derzeit 399 Euro auf 404 Euro.
Leben zwei Erwachsene als Ehepaar oder Partner in einem Haushalt, sollen sie jeweils 364 statt bisher 360 Euro erhalten.

Trotz der regelmäßigen Erhöhungen bleibt den Menschen laut einer Berechnung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) unterm Strich aber weniger, als noch zu Beginn der Hartz-Gesetzgebung.
Die Anhebung könne nicht kaschieren, dass Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger heute faktisch weniger zum Leben hätten als noch 2005, heißt es in der Studie.
Dies zeige eine Gegenüberstellung der Entwicklung der Regelsätze zur Entwicklung der allgemeinen Verbraucher- und speziell der Nahrungsmittelpreise.
So seien die Regelsätze von 2005 bis 2015 um 15,7 Prozent gestiegen – die Preise für Nahrungsmittel aber um 24,4 Prozent.
Noch deutlicher fällt die Diskrepanz laut DGB bei den Strompreisen aus.

Viele Kinder betroffen
„Trotz guter Konjunktur hat sich die Spaltung zwischen oben und unten noch vergrößert“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.
Ein Teil der Gesellschaft, darunter überproportional viele Kinder, werde von der allgemeinen Wohlstandsentwicklung abgehängt.

Die Bundesregierung dürfe bei der Neubestimmung des sozio-kulturellen Existenzminimums ab 2017 die Regelsätze nicht weiter kleinrechnen, forderte Buntenbach.
„Die Sicherung des Existenzminimums ist ein Verfassungsauftrag und keine Frage fiskalpolitischer Opportunität.


 
Wie gewonnen, so zerronnen: Hartz-IV-Empfänger hat kein Recht auf Lottogewinn !

Wilhelmshaven -Für den arbeitslosen Dennis Krause (33) war es wohl ein Weihnachtswunder: Im Dezember gewann der junge Mann aus Wilhelmshaven satte 10.000 Euro im Lotto.
Doch wie gewonnen, so zerronnen: Bevor sich Krause überlegt hatte, wie er das Geld vernünftig verwenden könnte, übernahm das Jobcenter die Entscheidung für den Hartz-IV-Empfänger.

Immer mal wieder habe Krause Lotto gespielt.
Mit einem „Quicktipp“ im Keno-Spiel hat es dann geklappt: 9999,70 Euro (30 Cent Bearbeitungsgebühr) sollten auf sein Konto wandern.
Doch so richtig darüber freuen konnte er sich nicht, denn Hartz-IV-Empfänger dürfen so viel Geld auf einmal nicht behalten.

Verschweigen wollte der gelernte Hauswirtschaftler, der sich schon seit Jahren um einen Job bemüht, seinen Gewinn dem Jobcenter nicht.
Er war schon immer ein ehrlicher Mensch.
Außerdem: „Wer weiß schon, in welche Datensysteme die eingebunden sind, das wäre doch sowieso bekannt geworden“, sagt er.
Über die Konsequenzen war er sich aber auch nicht im Klaren.

„Der Lottogewinn in Höhe von 9999,70 Euro wird ab Januar 2016 auf Ihre Leistung angerechnet.“, steht in einem Brief vom Jobcenter.
Die Behörde rechnet seine bisherigen Leistungen zusammen: 746,81 Euro zum Leben und für die Miete, plus 169,85 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung.
Dadurch sei es Krause laut dem Brief vom Jobcenter nun möglich, die „Hilfsbedürftigkeit für mindestens 10 Monate zu vermeiden“.
Der Glückspilz sollte also seinen Gewinn verleben – und hätte somit nichts von seinem Glück gehabt.

Aber halt: Laut Sozialgesetzbuch II gelten Lottogewinne als einmalige Einnahmen, die auf sechs Monate zu verteilen sind.
Das hat auch das Jobcenter eingesehen und den ersten Bescheid korrigiert.

Wenn Dennis Krause also den gleichen Lebensstil pflegt wie bisher, bekommt er ab Juli 2016 wieder Hartz IV wie bisher und kann sich von etwa 4500 Euro doch noch etwas gönnen.
Ärgerlich?
Noch mal Glück gehabt?
Krause nimmt es, wie es kommt.
Vom restlichen Geld will er eine Kreuzfahrt machen oder vielleicht doch per Interrail-Ticket durch Europa touren.


 
Geld für die Verwaltung: Hartz-IV-Millionen sollen zweckentfremdet worden sein !

Hartz IV ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Arbeitslosengeld II (ALG II).
Es vereint die früher getrennten Sozialleistungen Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe.
Seit seiner Einführung zum 1. Januar 2005 ist Hartz IV umstritten.
Kritiker halten die gezahlten Beträge für zu niedrig.
Geklagt wird auch häufig gegen falsche Berechnungen in den Bescheiden für die Empfänger.

Lesen Sie hier die aktuellsten Nachrichten rund ums Thema Hartz IV.

+++ Immer mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger fließt in die Verwaltung (30. Januar 2016) +++
Die Jobcenter verschieben immer mehr Geld aus dem Haushalt für die Qualifizierung von Hartz-IV-Empfängern in den Topf für Verwaltung und Personal.
2015 waren es bereits rund 767 Millionen Euro, 2014 noch etwa 650 Millionen Euro.
Entsprechende Angaben der "Süddeutschen Zeitung" bestätigte das Arbeitsministerium.
Eine Sprecherin wies allerdings darauf hin, dass auch die Verwaltungsmittel teilweise für Arbeitsmarktförderung verwendet würden.
Es komme ganz darauf an, welche Strategie die einzelnen Jobcenter bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt verfolgten.

Gleichzeitig wies das Ministerium Vorwürfe der Grünen zurück, Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) habe zu Beginn des Jahres weitere 330 Millionen umgewidmet, ohne das Parlament einzubinden.
Dabei handele es sich um Ausgabereste des Vorjahres, die "on top" kämen, sagte die Sprecherin.
"Es handelt sich dabei nicht um eine Kürzung der verfügbaren Mittel für Arbeitsförderung."

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Brigitte Pothmer, hatte Nahles vorgeworfen, den Haushaltsbeschluss des Parlaments zu unterlaufen.
"Diese insgeheime Verschiebung ist nichts anderes als eine de-facto-Kürzung.
Sie ist in jeder Hinsicht skandalös."


+++ Sozialhilfeträger muss für Bestattung zahlen (27. Januar 2016) +++
Wer ein Erbe ausgeschlagen hat und selbst bedürftig ist, muss die Kosten für die Beerdigung seines Bruders nicht übernehmen.
Ist er selbst für die Bestattung verantwortlich, kann er die Übernahme der Kosten vom Sozialhilfeträger verlangen.
Das hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden (Az.: S 1 SO 1842/15).

Der Fall: Die Frau bezieht Hartz-IV-Leistungen.
Nachdem ihr Bruder gestorben war, schlug sie das Erbe aus.
Sie hatte lange keinen Kontakt zu ihm gehabt und keine Kenntnis über sein Einkommen.
Vom Sozialhilfeträger verlangte sie die Übernahme der Bestattungskosten.
Sie könne diese Aufwendungen nicht aus eigenen Einkünften und Vermögen bezahlen.
Der Antrag der Frau wurde abgelehnt.
Zunächst müsse der Nachlass für die Bestattungskosten eingesetzt werden.
Erst wenn der Wert bekannt sei, könne der Anspruch überprüft werden.

Das Urteil: Das Sozialgericht Karlsruhe sah das anders.
Die Frau könne verlangen, dass die Sozialhilfe die Kosten übernehme.
Sie sei zwar zur Beerdigung des Bruders verpflichtet.
Die Kosten könne sie jedoch nicht aus ihrem Einkommen oder Vermögen bezahlen.
Da sie das Erbe ausgeschlagen hatte, hätten einzusetzende Nachlasswerte nicht zur Verfügung gestanden.
+++ Nahles will Jobcenter von Bürokratie entlasten (25. Januar 2016) +++

Nach jahrelanger Debatte will die Bundesregierung die Jobcenter in Deutschland von Bürokratie befreien.
Auch die vielen in den Jobcentern erwarteten Flüchtlinge sollen so besser in Arbeit vermittelt werden können.
"Ich bin froh, dass wir das Gesetz zur Entbürokratisierung in den Jobcentern am 3. Februar endlich im Kabinett haben werden", sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD).
Geplant sind schnellere Verwaltungsabläufe und Erleichterungen bei der Berechnung von Sozialgeldern.
Leistungen sollen für längere Zeit bewilligt werden können.


+++ Jobcenter klagt wegen 10 Cent (11. Januar 2016) +++
Streit um einen Kleinstbetrag: Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis hat wegen zehn Cent das Bundessozialgericht in Kassel angerufen.
Es ist nicht das erste Mal, dass das Amt mit derartigen Verfahren auffällt.

Das Jobcenter war in einem Rechtsstreit mit einer Hartz-IV-Empfängerin, die mehr als 100 Euro geltend machte, im Juni 2012 vom Sozialgericht in Nordhausen zur Nachzahlung von zehn Cent verurteilt worden.
Dagegen legte die Behörde Berufung ein.

Das Landessozialgericht in Erfurt lehnte diese jedoch ab.
Die Erfurter Richter hielten es nicht für gerechtfertigt, dass wegen derart niedriger Beträge die Gerichte beschäftigt werden.

Aber auch mit dieser Entscheidung gab sich das Jobcenter nicht zufrieden und zog in die dritte Instanz, wie ein Gerichtssprecher weiter mitteilte.
Bereits 2013 hatte sich das Jobcenter in einem anderen Verfahren erfolglos an das Bundessozialgericht gewandt.
Damals ging es um 15 Cent.


+++ Wohlfahrtsverband wirft Regierung Hartz-IV-Missbrauch vor (28. Dezember 2015) +++
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat der Bundesregierung Tricksereien bei der Festlegung der Hartz-IV-Sätze vorgeworfen - zu Lasten der Empfänger.
Die statistischen Grundlagen für die Festlegung der Sätze würden von Regierungsseite "willkürlich manipuliert", um die Leistungen an die Empfänger "trickreich" kleinzurechnen.

Das sagte Verbandspräsident Ulrich Schneider in Berlin - und forderte eine kräftige Erhöhung.
Der Wohlfahrtsverband wirft der Bundesregierung konkret vor, bei der letzten Berechnung des Regelsatzes im Jahr 2011 bewusst manipuliert zu haben, um die Leistungsansprüche zu senken.
Sie habe aus dem Berechnungskatalog einzelne Ausgaben willkürlich und in großem Umfang einfach herausgestrichen.
Nicht mehr enthalten seien seitdem unter anderem Einzelausgaben etwa für Zimmerpflanzen - worunter auch Weihnachtsbäume und Grabschmuck fallen -, für Haustiere und für die Reinigung.

Eine Studie des Verbandes habe ergeben, dass "der Regelsatz seit 2011 durch manipulative Eingriffe in die Statistik verzerrt" werde.
"Diese Regelsätze sind kleingerechnete Armutssätze, mit denen man kaum eine Chance hat, über den Monat zu kommen", kritisierte Schneider.

Das Bundessozialministerium widersprach der Darstellung des Verbands und betonte die Rechtmäßigkeit der Berechnungsgrundlage.


+++ Heizkostenrückzahlung führt nicht zu Hartz-IV-Kürzungen (16. Dezember 2015) +++
Rückzahlungen aufgrund zu hoher Heizkostenvorauszahlungen führen nicht notwendigerweise zur Kürzung von Hartz-IV-Leistungen.
Ist das Guthaben durch eigene Beiträge oder ein Darlehen entstanden, darf eine Anrechnung nicht erfolgen.
Das entschied zumindest das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az: L 13 AS 164/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Der Fall: Die Frau erhält Hartz IV. Monatlich zahlte sie an ihren Energieversorger 115 Euro.
Der Landkreis hielt die Kosten für zu hoch und übernahm nur 68,40 Euro.
Für den Rest lieh sich die Frau Geld von einem Bekannten.
Bei der Jahresabrechnung ergab sich, dass tatsächliche Heizkosten in Höhe von lediglich knapp 970 Euro entstanden waren.
Die Frau hatte somit rund 410 Euro zu viel gezahlt.
Der Landkreis rechnete dieses ausbezahlte Guthaben bei seinen Zahlungen an und kürzte dementsprechend die Leistung.

Das Urteil: Das Guthaben sei auf den Teil der Vorauszahlung zurückzuführen, den die Frau selbst finanziert habe.
Der vom Landkreis bezahlte Heizkostenanteil in Höhe von 68,40 Euro sei vollständig verbraucht worden.
Daher dürfe eine Minderung der Leistung durch eine Anrechnung des Guthabens eben nicht erfolgen.

Man könne von einem Hartz-IV-Empfänger auch nicht verlangen, die Abschläge zu kürzen und damit gegenüber dem Energieversorger vertragsbrüchig zu werden.
Gerade in Fällen, in denen sich der Betroffene dann das Geld zur Finanzierung der Abschläge leiht oder diese Abschläge anspart, dürfe dies für ihn nicht von Nachteil sein.


+++ EuGH: Staat darf EU-Bürgern Sozialleistungen kürzen (15. September 2015) +++

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass arbeitslose EU-Ausländer keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben, wenn sie in Deutschland noch nicht gearbeitet haben.
Damit bestätigt er die deutschen Regelungen und weist außerdem die Klage einer Bosnierin zurück.

Waren die EU-Bürger weniger als ein Jahr beschäftigt und wurden dann arbeitslos, haben sie nur für sechs Monate Anspruch auf weiteren Aufenthalt und Sozialhilfe.
Der Staat müsse noch nicht mal den Einzelfall prüfen, da bereits im Gesetz die persönlichen Umstände des Antragstellers berücksichtigt würden.


+++ "Bild": Hartz-IV-Regelsatz soll fünf Euro steigen (10. September 2015) +++
Wie zum vergangenen Jahreswechsel soll es auch im neuen Jahr wieder mehr Geld für Hartz-IV-Bezieher geben - auch wenn der Satz mit fünf Euro weniger ansteigen soll als in diesem Jahr (acht Euro).
Das berichtet die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf einen entsprechenden Entwurf der Regierung.

Der Satz für Alleinstehende solle damit auf 404 Euro im Monat steigen.
Dies entspreche einer Erhöhung um 1,25 Prozent. Paare bekämen jeweils vier Euro mehr, also 364 Euro je Partner.
Der Satz für Kinder bis sechs Jahre von Hartz-IV-Empfängern stiege laut "Bild" um drei Euro auf 237 Euro.


+++ Ein Fünftel bei Jobverlust sofort in Hartz IV (24. August 2015) +++
Viele Beschäftigte landen bei Jobverlust direkt in Hartz IV (ALG II) und bekommen vorher kein Arbeitslosengeld I.
Das hat eine Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ergeben.
Mehr als ein Fünftel der Beschäftigten, die im ersten Halbjahr 2015 ihren Arbeitsplatz verloren haben, sind demnach gleich zu Beginn ihrer Arbeitslosigkeit zum Hartz-IV-Empfänger geworden.

Der DGB hatte sich aktuelle Arbeitsmarktzahlen angeschaut.
Von den insgesamt rund 1,2 Millionen Menschen, die zwischen Anfang Januar und Ende Juni trotz der guten Konjunktur ihren sozialversicherten Job verloren, bekamen 264.000 oder 21,3 Prozent unmittelbar Hartz IV.

Viele scheiterten beim Eintritt in die Arbeitslosigkeit an den hohen Zugangshürden zum Versicherungssystem und erhielten entweder gar kein Arbeitslosengeld oder nur so niedrige Leistungen, dass sie ergänzend auf Hartz IV angewiesen seien, heißt es in einem Papier des Leiters der DGB-Fachabteilung Arbeitsmarktpolitik, Wilhelm Adamy.


+++ Zuwanderung aus Bulgarien: BA-Chef besorgt über steigende Hartz-IV-Zahlen (22. August 2015) +++
Bis Ende 2013 brauchten Bulgaren und Rumänen für Deutschland eine Arbeitserlaubnis.
Seit Januar 2014 gilt auch für sie die uneingeschränkte Freizügigkeit.
Das heißt, wie alle EU-Bürger können sie in jedem EU-Staat auf Jobsuche gehen.
In Deutschland gelingt das wohl vor allem Bulgaren nicht immer.
Der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, beklagt, dass eine wachsende Zahl der Zuwanderer inzwischen Hartz IV bekomme.

Im April habe bereits jeder Vierte in Deutschland lebende Bulgare Hartz-IV-Leistungen bezogen, erklärte Weise.
Vor rund einem Jahr sei es nur jeder Fünfte gewesen.
Neuere Zahlen lägen derzeit noch nicht vor.


+++ Hartz-IV-Empfänger müssen vorzeitige Rente akzeptieren (19. August 2015) +++
Wer Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht, kann vorzeitig in Rente geschickt werden - auch wenn er dadurch Abschläge in Kauf nehmen muss.
Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden (Az.: B 14 AS 1/15 R).

Hartz-IV-Empfänger müssten versuchen, ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden - auch durch die Inanspruchnahme anderer Sozialleistungen wie einer vorgezogenen Rente, argumentierten die Richter.
Weigere sich ein Langzeitarbeitsloser, diese zu beantragen, dürfe das Jobcenter das für ihn tun.


+++ Bald niedrigere Hürden für Bezug von Arbeitslosengeld? (24. Juli 2015) +++
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will einem Bericht der "Wirtschaftswoche" zufolge mehr Arbeitslosen zum Bezug von Arbeitslosengeld I verhelfen.
Vor allem Berufseinsteiger und befristet eingestellte Arbeitnehmer würden von der Neuregelung profitieren.

Bislang müssen in den 24 Monaten vor einem Jobverlust zwölf Monate Beiträge in die Sozialversicherung einbezahlt worden sein, damit Arbeitslosengeld I ausbezahlt wird.
Diese Frist wolle Nahles von 24 auf 36 Monate ausdehnen, schreibt das Magazin.


+++ Voller Hartz-IV-Satz für Wurstverkäuferin auf Diät (25. Juni 2015) +++
Eine Berliner Wurstverkäuferin auf Diät bekommt ihre volle Hartz-IV-Leistung - auch wenn sie auf das Essen im Betrieb verzichtet.
Das hat das Berliner Sozialgericht entschieden.

Eine Kürzung der sogenannten ergänzenden Leistungen zur Grundsicherung müsse sie nicht hinnehmen, heißt es im rechtskräftigen Urteil (S 175 AS 15482/14).
Eine Anrechnung der Pausenverpflegung mit Fleisch und Mayonnaise-Salaten sei nicht rechtens gewesen.


+++ Hartz-IV-Aufstocker sind besonders häufig überschuldet (10. Juni 2015) +++
Aufstocker sind in Deutschland mehr als doppelt so häufig überschuldet wie Erwerbstätige.
6,7 Prozent der Personen, die im vergangenen Jahr bei einer Schuldnerberatungsstelle beraten wurden, gehören zu dieser Gruppe.

Aufstocker sind Menschen, die zwar ein Einkommen haben, dieses aber mit Hartz-IV-Leistungen aufbessern müssen.
Der Anteil der erwerbstätigen Überschuldeten beträgt dagegen nur drei Prozent.
Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamts hervor.


+++ Mehr Schwarzarbeit unter Hartz-IV-Empfängern (23. Mai 2015) +++
Immer mehr Hartz-IV-Bezieher arbeiten schwarz: Die Zahl der Verfahren wegen Schwarzarbeit gegen die vermeintlichen Arbeitslosen ist im vergangenen Jahr um rund 200 auf 40.149 gestiegen.
Das berichten die Zeitungen "Bild" und "B.Z." unter Berufung auf einen vertraulichen Bericht der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Insgesamt hätten die Jobcenter 154.649 Verfahren wegen Leistungsmissbrauchs gegen arbeitslose Hartz-Empfänger eingeleitet.
Das seien 5,4 Prozent weniger gewesen als 2013.

Hintergrund: Die Arbeitsmarktreformen Hartz I bis IV
Am 16. August 2002 präsentierte die Kommission zur Reform des Arbeitsmarktes ihre Vorschläge.
Sie war im Februar desselben Jahres vom ersten rot-grünen Kabinett des Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) eingesetzt worden und wurde von Peter Hartz geleitet, seinerzeit Personalvorstand bei der Volkswagen AG.
Aus den Vorschlägen der Kommission entstanden nach und nach vier Gesetze "für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", die sogenannten Hartz-Reformen I bis IV:

Hartz I
Mit Hartz I verbunden sind Bildungsgutscheine, Personal-Service-Agenturen, die Pflicht zur umgehenden Meldung zur Arbeitssuche bei Kündigung, schärfere Zumutbarkeitsregelungen für ledige Arbeitslose und als Anreiz der teilweise und befristete Einkommensausgleich für Erwerbslose über 50 bei Annahme einer geringer bezahlten Tätigkeit.
Firmen, die Arbeitslose über 55 einstellen, wird der Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung erlassen.

Hartz II
Hartz II brachte den als Ich AG bekanntgewordenen - von einer Neuregelung bereits wieder ersetzten - Existenzgründerzuschuss, die steuer- und sozialabgabenbegünstigten Mini- und Midijobs sowie im Vorgriff auf Hartz IV die für Langzeitarbeitslose zuständigen Jobcenter.

Hartz III
Mit Hartz III begann im Dezember 2003 der Umbau der früheren Bundesanstalt für Arbeit (heute: Bundesagentur für Arbeit).
Die Organisationsreform zielte darauf, die Arbeitsverwaltung zu modernisieren, um die Vermittlung von Arbeitslosen zu beschleunigen.

Hartz IV
Durch Hartz IV wurde die Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II zusammengelegt.
Die vom früheren Einkommen abgeleitete Arbeitslosenhilfe verschwand.
Für viele Langzeitarbeitslose brachte das eine Verschlechterung der Leistungen.
Das steuerfinanzierte ALG II wird nur noch nach Prüfung der Bedürftigkeit bezahlt.


 
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