Hunde im Taxi: So ist die Rechtslage !

collombo

MyBoerse.bz Pro Member
Darf der Taxi-Fahrer einen Aufpreis verlangen, wenn der Hund mitfährt?
Und wo darf der Hund sitzen?
Hier erfahren Sie, was rechtlich erlaubt und was verboten ist.

Ein Hund ist - rechtlich gesehen - ein Gegenstand.
Deshalb gilt für den Vierbeiner und andere Kleintiere die gleiche Beförderungspflicht wie für den Fahrgast.
Hunde müssen demnach vom Taxifahrer ohne Aufpreis mitgenommen werden.
Weigert er sich, kann der Taxler sogar zu einem Bußgeld von mehreren Hundert Euro verdonnert werden.
Einige Hinweise müssen laut den Experten der ARAG Versicherung jedoch beachtet werden:

Wo darf Herrchens Liebling Platz nehmen?
Generell gilt: Hunde dürfen nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden.
Kleinere Hunde dürfen es sich jedoch im Fußraum bequem machen.
Reicht dafür der Platz nicht aus, kommt der Vierbeiner in den Kofferraum, wenn es sich um einen Kombi oder ein Großraumtaxi handelt.
Aber: Hat das Auto einen abgetrennten Laderaum, darf er dort aus Tierschutzgründen nicht transportiert werden.

Wann kann der Taxifahrer den Hund nicht mitnehmen?
Dafür muss der Taxler schon einen guten Grund haben, zum Beispiel, wenn er allergisch gegen Hundehaare ist oder er Angst vor dem Hund hat.
Fühlt sich der Fahrer von einem großen Hund wie einem Schäferhund oder Dobermann bedroht, riskiert er die Fahrsicherheit aller Passagiere.
Wenn das der Fall ist, muss der Taxifahrer jedoch in der Zentrale einen geeigneten Wagen mit abgetrenntem Bereich für den Hund anfordern.

Übrigens: Vor dem Einsteigen sollten unbedingt die Pfoten des Vierbeiners sauber gemacht werden.
Ansonsten muss der Fahrgast damit rechnen, die Reinigungskosten zu übernehmen.


 
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