Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Verlorener Brief, kaputtes Paket: Wer für Verlust und Beschädigungen haftet !

Verschwundene Briefe oder beschädigte Pakete sind nicht nur in der Vorweihnachtszeit ärgerlich.
In diesem Fall stellt sich immer die Frage: Wer muss wann für einen Schaden aufkommen?
Klar ist: Nicht immer haftet der Zusteller.

Weihnachtsgeschenke, Grußkarten, Präsente für Geschäftsfreunde - die Vorweihnachtszeit ist für Brief- und Paketlieferdienste Hochsaison.
Ärgerlich, wenn unterwegs Briefe verloren gehen oder Paketsendungen beschädigt ans Ziel kommen.
Immer wieder berichten Verbraucher auf dem Portal Post-Ärger der Verbraucherzentralen von solchen Problemen.
So beziehen sich gut 9 Prozent der Beschwerden auf verloren gegangene Pakete, gut 17 Prozent berichten von verschwundenen Briefsendungen.

Stefan Heß von der Deutschen Post hält dagegen: "Es gehen nur wenige Briefe verloren.
93 Prozent kommen schon am nächsten Tag an und mehr als 99 Prozent erreichen ihre Empfänger nach spätestens zwei Tagen."
Auch in der Statistik des Paketdienstleisters Hermes werden nur 0,03 Prozent der Pakete als verloren oder beschädigt ausgewiesen.

Im Ernstfall trösten Statistiken allerdings nur wenig über den Verlust des Weihnachtsgeschenks hinweg.
Stellt sich die Frage: Wer haftet?
Die Antwort hängt von vielen Details und dem jeweiligen Dienstleister ab.
"Für normale Briefsendungen haftet die Deutsche Post nicht", erklärt Heß.
Auch bei anderen Briefzustellern ist das in der Regel so.
Eine Besonderheit des Marktführers: Zu den Briefen zählen auch Päckchen, also Pakete bis zu zwei Kilogramm.

Andere Regeln bei Geld, Schmuck und Gefahrgütern
Andere Regeln gelten dagegen beispielsweise bei Einschreiben der Deutschen Post.
Hier kommt die Post bei einem Verlust der Sendung bis 25 Euro für den Wert auf, bei der Einwurfvariante des Einschreibens bis 20 Euro.

Ist der Inhalt eines Pakets beschädigt oder kommt das Paket gar nicht beim Empfänger an, haften die Anbieter in der Regel bis zu einem Wert zwischen 500 und 750 Euro, weiß Julian Graf von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Er weist darauf hin, dass die Unternehmen in ihren Geschäftsbedingungen verschiedene Güter aber vom Versand ausschließen: "Geld, Schmuck, Gefahrgüter oder auch Kreditkarten dürften je nach Anbieter gar nicht oder nur bis zu einem Höchstwert verschickt werden."
In solchen Fällen gibt es häufig spezielle Angebote wie einen Wertbrief für Geldsendungen.

Im Grundsatz gilt aber: "Sobald ein Paketdienstleister das Paket in seiner Obhut hat, haftet er, wenn damit etwas passiert", erklärt Graf.
Sollte das Paket also auf dem Transport verschwinden oder kommt das Weihnachtsgeschenk kaputt beim Empfänger an, erhält der Absender den Wert des Paketinhalts zurück.

Als Vertragspartner des Anbieters ist es der Absender, der sich um etwaige Reklamationen kümmern muss.
Das Problem: "Der Absender muss dafür beweisen, dass der Schaden auch tatsächlich während des Versands entstanden ist", erklärt Graf.
"Das ist oft schwierig."

Haftungsausschluss, weil Paket nicht richtig verpackt war
Sinnvoll ist, dafür ein Foto vom Inhalt des Pakets zu machen, bevor es mit Paketklebeband zugeklebt wird.
In der Theorie wäre es auch gut, wenn ein Zeuge beim Verpacken und später bei der Aufgabe des Pakets am Schalter dabei wäre.
"Das ist aber nicht wirklich lebensnah", weiß auch Graf.

Ist eine Sendung während des Transports kaputt gegangen, berufen sich die Anbieter gerne auf den Haftungsausschluss, weil das Paket nicht richtig verpackt war.
"Es lässt sich nicht genau definieren, was ein ordentlich verpacktes Paket ist", räumt Elena Marcus-Engelhardt vom Bundesverband Paket & Express Logistik (Biek) ein.
Soviel aber schon: Robust sollte es sein und dabei das Gewicht und die Empfindlichkeit des Inhalts berücksichtigen.

Um auf der sicheren Seite zu sein, haben viele Paketdienstleister deshalb Leitfäden auf ihren Websites oder bieten im Zweifel einen Beratungsservice zum Thema an.
Wenig bringe der gut gemeinte Hinweis "Vorsicht zerbrechlich", erklärt Marcus-Engelhardt.
Darauf könnten die Paketboten beim Stapeln der Kartons keine Rücksicht nehmen.
Weil sich Schleifen, Kordeln oder Geschenkpapier am Paket in den Sortiermaschinen verfangen könnten, sollte der Absender außerdem auf solche Verzierungen verzichten.

Es ist täglich gelebte Praxis, dass der freundliche Nachbar ein Paket annimmt, während der Empfänger nicht zu Hause ist.
Was er meist sicher nicht weiß: Ab dem Zeitpunkt seiner Unterschrift auf dem elektronischen Pad haftet er für das Paket.
"Auch ihm müsste der Absender aber nachweisen, dass er tatsächlich für den Schaden verantwortlich ist", sagt Marcus-Engelhardt.
Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn er das Paket auf seinem Balkon lagert und es dort nass wird.
Oder er das Paket dem eigentlichen Empfänger vor die Tür legt und es dort dann verschwindet.

Ein Nachbar ist übrigens nicht verpflichtet ein Paket anzunehmen.
Besonders wenn es bei der Übergabe offensichtlich beschädigt ist - etwa klappert oder tropft -, sollte er es nicht annehmen, rät Verbraucherschützer Graf.
Solange die Sendung in einer Filiale, einem Paket-Shop oder Packstation liegt, verantwortet der jeweilige Betreiber Schäden daran.

Schnell reagieren
Bei Schäden sollte der Absender möglichst schnell reklamieren, um den Verlust ersetzt zu bekommen, rät Graf.
Ist nicht auf den ersten Blick erkennbar, dass die Sendung beschädigt wurde, sollte die Meldung aber innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung erfolgen.

Geht etwas verloren, lohnt es sich, den Anbieter zu kontaktieren.
Die Deutsche Post etwa hat eigene Stellen, die nach Irrläufern forschen.
"Der Absender kann dort einen Nachforschungsantrag stellen", erklärt Heß.
Für solche Fälle ist es sinnvoll, einen zusätzlichen Zettel mit der Adresse des Empfängers in das Paket zu legen.
Ist die Anschrift außen nicht lesbar, kann es so trotzdem zugestellt werden.


 
Gaspreise in Deutschland steigen deutlich !

Bei den Gaspreisen herrschte für die Verbraucher lange Zeit Ruhe - über mehrere Jahre gingen sie zurück.
Nun dreht sich der Wind.
Das könnte auch am vergangenen Sommer liegen.

Rund 1,8 Millionen Haushalte in Deutschland werden im nächsten Jahr eine höhere Gasrechnung erhalten.
Bislang haben 244 Gasversorger ihren Preis erhöht oder das spätestens zum Jahreswechsel angekündigt, wie das Internetportal Check24 mitteilt.
Im Durchschnitt belaufen sich die Erhöhungen auf 8,4 Prozent.
Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden bedeutete das Mehrkosten von 111 Euro im Jahr.

"Gas wird im Jahr 2019 spürbar teurer", sagt Check24-Geschäftsführer Oliver Bohr.
"Grund sind vor allem die höheren Beschaffungskosten."
Zur gleichen Tendenz – wenn auch im Detail mit anderen Daten – kommt das Vergleichsportal Verivox aus Heidelberg.
Es hat 224 von insgesamt 710 Grundversorgern gefunden, die ihre Preise im Dezember und Januar um durchschnittlich 7,7 Prozent anheben.

Am höchsten fallen demnach die Preissteigerungen mit 13 Prozent in Rheinland-Pfalz aus, aber auch in Brandenburg (11,5 Prozent) und Niedersachsen (10,1 Prozent) sei ein zweistelliges Plus zu verzeichnen.
Stabil seien die Preise dagegen in den Stadtstaaten.
Ganz vereinzelt haben Unternehmen nach den Angaben beider Portale ihre Preise gesenkt.

Hohe Einkaufspreise treiben die Kosten für Verbraucher
"Die Einkaufspreise für Erdgas sind zuletzt stark gestiegen", sagt Verivox-Energieexperte Mathias Köster-Niechziol.
Die Einfuhrpreise für Erdgas, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gemessen werden, sind in den vergangenen beiden Jahren um rund 40 Prozent nach oben gegangen – aber vor allem in diesem Jahr sind die Preise noch mal deutlich gestiegen.

Ähnlich sieht es bei den Börsenpreisen für Erdgas aus, die das Statistische Bundesamt erhebt.
Auch hier haben die Preise zwischen September 2016 und September 2018 um rund 38 Prozent zugelegt.
Allein zwischen März und Oktober dieses Jahres lag der Anstieg bei rund 50 Prozent.

Dass nicht noch viel mehr Versorgungsunternehmen ihre Preise erhöhen, ist auf langfristige Lieferverträge vor allem mit Russland zurückzuführen.
"Die Gasversorger haben ganz unterschiedliche Einkaufsstrategien und Lieferverträge", heißt es bei Verivox.
Sollte sich das hohe Preisniveau für Importgas jedoch verfestigen oder noch weiter steigen, so werden diese Unternehmen
"Bislang haben hauptsächlich kleine und mittelgroße Versorger an der Preisschraube gedreht", sagt Bohr von Check24.
Ausnahmen seien EnBW und Mainova sowie ein paar größere Stadtwerke, zum Beispiel München.

Verschiedene Ursachen für gestiegene Preise
Die Ursachen für den starken Anstieg der Gaspreise auf dem internationalen Markt sind nicht eindeutig zu bestimmen.
Einfluss darauf hatte wohl der Ölpreisanstieg im Laufe des Jahres, auch wenn es eine unmittelbare Kopplung beider Preise nicht mehr gibt.
"Öl spielt immer eine Rolle und ist ein Trendsetter für die Energiemärkte", sagt Rainer Wiek vom Energie-Informationsdienst EID.

Zudem soll auch die Trockenheit im Sommer zum Preisanstieg beigetragen haben, weil nicht mehr so viel Kohle über die Flüsse transportiert werden konnte und deshalb zum Teil mehr Energie aus Gas gewonnen wurde sowie leere Speicher aufgefüllt werden mussten.
Das habe die Nachfrage angeheizt.
Auch hat Russland verstärkt den attraktiven asiatischen Markt beliefert, was Gas in Europa etwas knapper werden ließ.


 
Kein gültiges Ticket: Dürfen Kontrolleure mich einfach festhalten ?

Berlin - „Fahrkarten, bitte!“: Wer ohne Ticket unterwegs ist, zuckt bei diesem Satz zusammen.
Erwischen Kontrolleure einen Schwarzfahrer, wollen sie meist dessen Personalien aufnehmen und am Ende ein Bußgeld kassieren.

Doch welche Rechte haben Schwarzfahrer?
Und was dürfen die Kontrolleure?
Eine Einschätzung dazu gibt Rechtsanwalt Gregor Samimi aus Berlin.
Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Frage: Dürfen die Kontrolleure Schwarzfahrer festhalten?
Antwort: Ja, dürfen sie.
Denn Schwarzfahren ist eine Straftat.
Nach Paragraf 127 der Strafprozessordnung darf jeder Bürger eine Person vorläufig festhalten, wenn der Verdacht besteht, dass die Person eine Straftat begangen hat und unter Umständen fliehen will.

Vergleichbar ist die Situation mit einem Ladendiebstahl oder einer Sachbeschädigung.
Zurückhaltend agieren sollten Kontrolleure bei einem bloß vagen Verdacht.
Denn die Situation kann eskalieren, wenn sich die Person einer falschen Verdächtigung ausgesetzt sieht.

Frage: Wenn sich jemand weigert, seine Personaldaten anzugeben, können die Kontrolleure dann die Polizei rufen?

Antwort: Genau.
Die Kontrolleure selbst können eine Person nicht zwingen, dass sie ihre Daten angibt.
Sie dürfen aber jemanden so lange festhalten, bis die Polizei da ist, um die Personalien festzustellen.
Das ist legitim.

Frage: Was ist, wenn man davonrennt?
Droht einem dann mehr Ärger?

Antwort: Unter Umständen schon.
Denn was ist, wenn sich die Kontrolleure bei der Verfolgung oder dem Festhalten verletzen - etwa mit dem Fußgelenk umknicken?
Möglicherweise melden dann die Verkehrsbetriebe oder der Kontrolleurs beim Schwarzfahrer Ansprüche auf Schadenersatz an.

Und nicht nur das: Zeigt der Verkehrsbetrieb die Person an, können Richter bei der Strafzumessung die konkreten Umstände des Einzelfalls heranziehen.
Im Strafverfahren kann es sich dann strafverschärfend auswirken, dass sich der Schwarzfahrer losgerissen oder sich zur Wehr gesetzt hat - und hierbei der Kontrolleur zu Schaden kam.


 
Kampf gegen Wuchermieten: Künftig weniger Aufschläge für Mieter bei Modernisierungen !

Berlin - Mieter in Deutschland müssen ab dem kommenden Jahr nach Modernisierungen weniger drastische Aufschläge fürchten.
Zudem sollen sie sich einfacher gegen Mietwucher wehren können.
Die umstrittene Mietpreisbremse soll entsprechend nachgebessert werden.

Die Koalitionsfraktionen Union und SPD einigten sich dazu auf einen Kompromiss beim Mietrecht.
Der Bundestag will am Donnerstag die neuen Regelungen beschließen.
Die Mieten vor allem in Ballungsräumen sind in den vergangenen Jahren zum Teil massiv gestiegen.

Die Regeln, nach denen Vermieter nach Modernisierungen einen Teil der Kosten auf Mieter umlegen dürfen, wurden verschärft.
Bundesweit dürfen Vermieter demnach jährlich nur noch acht statt bisher elf Prozent der Kosten von ihren Mietern zurückverlangen.
Im Gesetzentwurf des Bundeskabinetts galt dies nur für Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Bisher gilt das "Herausmodernisieren" als großes Problem auf dem Wohnungsmarkt - wenn eine Wohnung zum Beispiel luxussaniert wird und sich die Mieter die dann höhere Miete nicht mehr leisten können.

Die vorgesehene Kappungsgrenze von drei Euro erlaubter Mieterhöhung pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren nach Modernisierungen bleibt - aber auch hier gibt es noch eine Verschärfung: Wo die Miete weniger als sieben Euro pro Quadratmeter beträgt, dürfen Vermieter innerhalb der sechs Jahre sogar nur zwei Euro pro Quadratmeter aufschlagen.

"Die Lage, insbesondere in den Ballungszentren, ist ernst", sagte Justizministerin Katarina Barley (SPD).
Gerade junge Familien und Alleinerziehende hätten hier große Probleme, bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Das Mieterschutzgesetz könne wie geplant zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Barley kündigte zugleich an, es brauche weitergehende Maßnahmen.
Sie werde als nächsten Schritt ein Gesetz zur Reform der Mietspiegel erarbeiten.
Mietspiegel legen fest, wie hoch eine rechnerische Durchschnittsmiete ist - an ihr bemisst sich, welche Mieterhöhung dem Vermieter erlaubt ist.

Die Mieter sollen nun einfacher erkennen können, warum sie mehr zahlen als Vormieter.
Verlangt ein Vermieter mehr, muss er den Mieter künftig schon vor Vertragsabschluss darüber informieren und einen Grund angeben - das war bisher nicht so.
Ist der Mieter der Meinung, sein Vermieter verlange zu viel, soll es künftig leichter werden zu widersprechen.

Bisher muss der Mieter die Tatsachen selbst ermitteln und gegebenenfalls belegen, wie ein Sprecher Barleys sagte.
Künftig solle dies einfacher werden: Wenn zum Beispiel der Vermieter im Mietvertrag angibt, die Mieterhöhung basiere auf einer umfassenden Modernisierung, soll es künftig ausreichen, wenn der Mieter in der Rüge darauf verweist.

Wenn der Vermieter gar nichts angebe, reiche auch eine einfache Rüge - das bedeutet ohne jede Begründung.
Der Sprecher Barleys widersprach damit ausdrücklich Aussagen des Eigentümerverbandes Haus & Grund.
Dieser hatte erklärt, der Mieter müsse auch künftig "qualifiziert rügen" - das bedeutet mit einer umfassenden Erklärung.

Die Mietpreisbremse hatte die vorige große Koalition eingeführt.
Sie gilt in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt, die die Länder festlegen.
Das Instrument hatte sich schnell als wenig wirksam erwiesen - unter anderem, weil Mieter meist nicht wussten, wie viel ihre Vorgänger bezahlt hatten.
Die SPD hatte deswegen schon vor der Bundestagswahl auf eine Verschärfung gedrungen.

SPD-Fraktionsvize Eva Högl sprach von einem großen Schritt für die Stärkung von Mietern.
Der Unions-Mietrechtsexperte Jan-Marco Luczak sagte: "Der Union war immer wichtig, dass Menschen nicht aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden, weil sie sich ihre Miete nicht mehr leisten können."

Der Mieterbund begrüßte zwar die vereinbarten Änderungen.
Zugleich kritisierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, den Kompromiss bei der Mietpreisbremse.
Der Vermieter solle sich auch noch zwei Jahre nach Abschluss des Mietvertrages auf einen Ausnahmetatbestand berufen können.
"Das heißt im Klartext, bei der Mietpreisbremse ändert sich im Ergebnis so gut wie nichts."

Die FDP-Bundestagsabgeordnete Katharina Willkomm sagte, die Mietpreisbremse sei grundsätzlich ungeeignet, die Ursachen des Mietenanstiegs anzugehen.
Notwendig sei Wohnungsneubau.

Der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft, Axel Gedaschko, kritisierte: "Ein zusätzliches Einschränken der Modernisierungsumlage - und das nochmal besonders stark für Vermieter mit günstigen Mieten - ist völlig kontraproduktiv und setzt die Zukunftsfähigkeit des Wohnens in Deutschlands auf Spiel."


 
Wahlversprechen der GroKo: Rente mit 63 verschiebt sich: Wer ab 2019 noch ohne Abschlag in Rente gehen kann !

Abschlagsfrei in Rente gehen mit 63 Jahren: Das geht schon bald nicht mehr.
Das Renteneintrittsalter der "Rente mit 63" verschiebt sich mit jedem Jahr um zwei Monate nach hinten.
Die nötigen Beitragsjahre könnten Sie jedoch schon gesammelt haben, um jetzt schon in Rente zu gehen.

Die Rente mit 63, offiziell "Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte" getauft, war 2014 eines der größten Wahlversprechen der Großen Koalition.
Wer besonders früh angefangen hatte zu arbeiten, sollte schon etwa zwei Jahre früher in Rente gehen dürfen - ohne Abschläge.
Voraussetzung war, dass er 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat.

Was viele nicht wissen: Nur die wenigsten dürfen wirklich mit 63 in Rente gehen.
Seit Inkrafttreten wird das Eintrittsalter jedes Jahr um zwei Monate nach hinten geschoben.
Ab 1. Januar 2019 beginnt nun das erste Jahr, in dem das Renteneintrittsalter näher am 64. als am 63. Geburtstag liegt.
Denn: Wenn Sie Jahrgang 1956 sind, dürfen Sie kommendes Jahr erst mit 63 Jahren und acht Monaten in Rente gehen.
2020 kann theoretisch dann der letzte Jahrgang noch abschlagsfrei im Alter von 63 Jahren in Rente gehen.

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Es kann mehr als die reine Arbeitszeit angerechnet werden
Auch wenn Sie nicht auf 45 Jahre reine Arbeitszeit kommen, könnten Sie immer noch die nötigen 45 Jahre für die abschlagsfreie Rente gesammelt haben.
Für die notwendigen Beitragsjahre rechnet der Gesetzgeber auch andere Zeiten an:

Die Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Lebensjahr
das freiwillige soziale Jahr,
Zeiten mit einem Minijob, in dem Beiträge gezahlt wurden
Zeiten, in denen der Versicherte Angehörige nicht erwerbsmäßig pflegte.
Lebensabschnitte, in denen Kurzarbeiter-, Schlechtwetter- oder Insolvenzgeld floss.
Und auch wer sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert hat, kann von der Rente mit 63 profitieren, wenn er mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat.

Auch wer in seinem Leben schon Arbeitslosengeld I empfangen hat, kann diese zur Altersrente für langjährig Versicherte hinzuzählen lassen.
Ausnahme ist ein Zeitraum bis zwei Jahre vor Renteneintritt.
Bei Arbeitslosengeld II ist dies nicht möglich.

Welche Kürzungen bei vorzeitigem Rentenbeginn anstehen
Wer keine 45 Beitragsjahre gesammelt hat, könne natürlich ebenfalls mit 63 in Rente gehen, sagt Rentenexperte Tobias Klingelhöfer.
Dann muss der Versicherte aber 35 Versicherungsjahre vorweisen und mit Rentenkürzungen rechnen.
Diese belaufen sich auf 0,3 Prozent für jeden Monat, den er früher in den Ruhestand geht.

Wenn also jemand, für den die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt, mit 63 abdanken möchte, erwarten ihn Abschläge von 14,4 Prozent.
Bei regulären monatlichen Altersbezügen von 1000 Euro wären das 144 Euro weniger pro Monat und 1728 Euro weniger pro Jahr.


 
Ab wann Sie Anspruch auf Krankengeld haben !

Arbeitnehmer, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben Anspruch auf Krankengeld.
Das gilt auch für Freiberufler und Selbständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und den allgemeinen Beitragssatz zahlen.
Beim alternativ möglichen ermäßigten Beitragssatz ist kein Krankengeld vorgesehen.

Das Krankengeld stellt eine Lohnersatzleistung dar und soll Verdienstausfälle ausgleichen, die wegen des Endes der Lohnfortzahlung oder wegen krankheitsbedingt fehlender Einnahmen entstehen.

Es gibt klare Regelungen, ab wann und wie lange das Krankengeld gezahlt wird.
Dabei sind Erkrankte auch selbst in der Pflicht, gegenüber Arbeitgeber und Krankenkasse ihre Arbeitsunfähigkeit - rechtzeitig - nachzuweisen.
Sonst kann der Krankengeldbezug beeinträchtigt sein.

Nachstehend ein Überblick über die geltenden Regelungen und was dabei zu beachten ist.

Ab der siebten Woche besteht Anspruch auf Krankengeld
Bei Arbeitnehmern greift bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zunächst die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Sie ist seit 1994 im sogenannten Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
Danach zahlt der Arbeitgeber zunächst bis zu sechs Wochen lang wie gewohnt den Arbeitslohn in voller Höhe weiter.
In diesem Zeitraum besteht zwar theoretisch bereits ein Krankengeldanspruch, dieser ruht aber, bis die Entgeltfortzahlung endet.

Das Krankengeld wird daher frühestens ab der siebten Woche gezahlt.
Von dieser Regel gibt es nur eine Ausnahme: Beschäftigte, die ihre Stelle gerade erst angetreten haben, besitzen in den ersten vier Wochen noch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Kommt es in dieser Zeit zu Erkrankungen, wird das Krankengeld auch schon früher gezahlt.

Wie das Krankengeld beansprucht wird
Voraussetzung für den Krankengeldbezug ist, dass die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt bescheinigt wird.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss sowohl dem Arbeitgeber als auch der Krankenkasse vorgelegt werden.
Der Anspruch auf Krankengeld beginnt erst an dem Tag, für den die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt offiziell festgestellt worden ist.

Oft sind Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf zwei Wochen befristet.
Sofern die Krankheit dann immer noch besteht, muss eine erneute Bescheinigung - spätestens am folgenden Werktag - eingeholt werden.
Wenn die Krankheit nicht "lückenlos" bescheinigt ist, führt dies unter Umständen zum Verlust von Krankengeldansprüchen.
Rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind nicht möglich.

Der übliche Ablauf bei erstmaliger Auszahlung von Krankengeld sieht so aus, dass die Krankenkasse zum Ende der Lohnfortzahlungsfrist dem Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung zusendet, die dieser ausgefüllt zurückschicken muss.
Auf der Basis der gemachten Angaben wird die Höhe des Krankengeldes berechnet.

Das Krankengeld ist steuerfrei
Sobald der Krankenkasse nach Ablauf der sechs Wochen eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, prüft diese den Vorgang und veranlasst anschließend von sich aus die Auszahlung.
Diese erfolgt immer rückwirkend zum ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit (bei erstmaliger Auszahlung zum ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit nach Ende der Lohnfortzahlung).
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Folgebescheinigungen sollten sehr zeitnah eingereicht werden, bei der Krankenkasse spätestens binnen einer Woche.

Ausgezahlt wird stets nur das Netto-Krankengeld. Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die auf das Krankengeld anfallen, werden von der Krankenkasse direkt einbehalten und abgeführt.
Das Krankengeld ist lohnsteuerfrei.
Auch Krankenversicherungsbeiträge sind nicht zu zahlen.
Manchmal zahlt der Arbeitgeber parallel zum Krankengeld der Krankenkasse auch noch einen Krankengeldzuschuss.
Das ist allerdings Vereinbarungssache.

Freiberufler und Selbständige mit Krankengeldanspruch
Bei freiwillig gesetzlich versicherten Freiberuflern und Selbständigen mit Krankengeldanspruch setzt die Krankengeldzahlung ebenfalls frühestens ab der siebten Woche einer Krankheit ein.
Der wesentliche Unterschied zu Arbeitnehmern besteht darin, dass es hier keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt.
In den ersten sechs Wochen einer Erkrankung entsteht daher ein finanzielles Loch, das anderweitig abgedeckt werden muss.
Wer in dieser Zeit nicht auf seine Rücklagen angewiesen sein will, sollte eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.
Es gibt Tarife, die auch schon vor der üblichen Sechs-Wochen-Frist leisten.

Abwicklungstechnisch unterscheidet sich die Krankengeldzahlung bei Freiberuflern und Selbständigen nicht von Arbeitnehmern.
Bei der Berechnung des Krankengeldes orientieren sich die Krankenkassen an dem Einkommen, aus dem vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit die Krankenkassenbeiträge ermittelt wurden.
Die Höhe des Krankengeldes hängt hier daher ein Stück weit auch vom wirtschaftlichen Erfolg ab.


 
Bundeskartellamt: Missbrauchsverfahren gegen Amazon !

Nach Beschwerden von Händlern über die Geschäftspraktiken von Amazon hat das Bundeskartellamt ein Missbrauchsverfahren gegen den US-Internet-Händler eingeleitet.

Dabei gehe es unter anderem um mögliche missbräuchliche Geschäftspraktiken auf dem deutschen Marktplatz "amazon.de", teilte das Bundeskartellamt am Donnerstag in Bonn mit.

Konkret stehen Haftungsregeln zu Lasten der Händler, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Konten sowie einbehaltene oder verzögerte Zahlungen im Fokus.
Voraussetzung für die kartellrechtlichen Ermittlungen sei unter anderem eine marktbeherrschende Position des Internet-Konzerns und die Tatsache, dass die Händler von Amazon abhängig seien.
"Für beides liegen Anhaltspunkte vor", hieß es in der Mitteilung. Amazon mit Deutschlandsitz in München war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Auf Basis des europäischen Kartellrechts habe die Europäische Kommission bereits Untersuchungen zu Amazon begonnen, bei denen es vor allem um die Erhebung und Nutzung sogenannter Transaktionsdaten durch Amazon gehe, so das Bundeskartellamt.
Während die Kommission vor allem den Datengebrauch durch Amazon zu Lasten der Marktplatzhändler untersuche, konzentriere sich die Bonner Behörde auf die Geschäftsbedingungen und Praktiken gegenüber Händlern auf dem deutschen Marktplatz.

"Amazon ist selbst der größte Online-Händler und das Unternehmen betreibt den mit Abstand größten Online-Marktplatz in Deutschland.
Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen", sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.

Amazon fungiere so als eine Art "gatekeeper" (Torwächter) gegenüber Kunden.
Die Doppelrolle als größter Händler und größter Marktplatz berge das Potenzial für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform.
Nach vielen dem Bundeskartellamt vorliegenden Beschwerden werden nun geprüft, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der aktiven Händler auf dem Marktplatz ausnutze, kündigte Mundt an.
Ziel sei es, die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern umfassend auf den Prüfstand zu stellen.


 
Bahn, Elektroschrott, Online-Shopping: Was sich im Dezember 2018 für Verbraucher ändert !

Köln - Ab dem 1. Dezember 2018 gibt es in Deutschland einige Änderungen, die Verbraucher betreffen.
Während Bahnfahrer ab dem Winterfahrplan etwas tiefer in die Tasche greifen müssen, dürfen sich Kunden beim Online-Shopping auf einige Erleichterungen freuen.

Neues Elektro-Gesetz
Ab dem 1. Dezember 2018 gilt in Deutschland ein neues Elektro-Gesetz.
Es besagt, dass künftig auch Möbel mit eingebauter Elektronik zum Elektromüll gehören, beispielsweise Regale mit Beleuchtungen.
Neu ist, dass zukünftig auch Produkte als Elektrogeräte klassifiziert werden, die nicht auf den ersten Blick als solche erkennbar sind: zum Beispiel Schuhe mit Blinklichtern oder elektrische Massage-Sessel.
Diese Elektrogeräte dürfen nicht mehr vom Sperrmüll mitgenommen werden, sondern müssen an den Wertstoffhöfen abgegeben werden.

Winterfahrplan der Deutschen Bahn
Ab dem 9. Dezember gilt der Winterfahrplan 2018/2019 der Deutschen Bahn.
Das Preisniveau für Fahrten im Fernverkehr steigt zum Fahrplanwechsel um 0,9 Prozent, wie die Deutsche Bahn mitteilt.
Fahrscheine zum vollen Preis (Flexpreis) werden im Durchschnitt sogar 1,9 Prozent teurer.
Wer seine Reise bis zum 8. Dezember bucht, fährt noch zu den alten Preisen.
Tickets für den Winterfahrplan können bereits seit dem 16. Oktober gekauft werden.

Während Verbraucherschützer das Preissystem der Bahn kritisieren, gibt es Lob für neue Verbindungen.
So wird die Deutsche Bahn zwischen Düsseldorf und Stuttgart häufigere Direktverbindungen über den Frankfurter Flughafen anbieten.
Ab April 2019 fährt die Linie Frankfurt-Köln-Aachen-Brüssel durchgehend im Zweistundentakt.
Neu ist auch die Eurocity-Verbindung von Berlin nach Breslau und Krakau in Polen.

Kein Geoblocking mehr innerhalb der EU
Ab dem 3. Dezember 2018 verbietet die EU Zugangssperren bei Online-Käufen von Waren, Dienstleistungen und elektronischen Dienstleistungen.
Das heißt: Einzelhändler sind dann verpflichtet, den Verbrauchern in der gesamten EU Zugang zu Waren und Dienstleistungen zu den gleichen Bedingungen zu gewähren, gleichgültig von wo aus sie die Internetseite aufrufen.
Ruft ein Nutzer beispielsweise die italienische oder die polnische Seite eines Online-Shops auf, darf ihn dieser nicht mehr automatisch auf die vorhandene deutsche Shop-Website umleiten, auf der das gewünschte Produkt eventuell als nicht verfügbar angezeigt wird.

Regelungen zum dritten Geschlecht
Der Gesetzgeber muss bis Ende 2018 Regeln für die Eintragung des dritten Geschlechts schaffen.
Das hat das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2017 so entschieden, als es die Praxis, bei intersexuellen Menschen das Feld „Geschlecht“ in der Geburtsurkunde frei zu lassen als verfassungswidrig erklärte.
Keine Geschlechtsangabe kann beispielsweise bei Auslandsreisen problematisch werden.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, eine Eintragung mit der Geschlechtsbezeichnung „divers“ zu schaffen.
Ein entsprechendes Gesetz soll noch im Dezember verabschiedet werden.

Vignetten 2019: Österreich und Schweiz erhöhen Preise
Autofahrer, die regelmäßig nach Österreich, Slowenien und die Schweiz reisen, können bereits ab 1. Dezember die Vignetten 2019 der Länder nutzen, teilt der ADAC mit.
Demnach haben Österreich und die Schweiz die Preise für die Pkw-Vignette leicht erhöht.
So kostet ein Jahr Maut in Österreich jetzt 89,20 Euro (1,90 Euro mehr) und in der Schweiz 36,50 Euro (75 Cent mehr).
Auch die österreichischen Vignetten für zwei Monate oder zehn Tage sowie die Vignetten für Motorradfahrer sind teurer geworden.
In Slowenien dagegen bleiben die Preise stabil.

Die Vignetten für 2019 sind in der Schweiz, Österreich und Slowenien bereits ab dem 1. Dezember 2018 gültig.
Die Jahresvignetten 2018 können noch bis zum 31. Januar 2019 genutzt werden. In Österreich gibt es zur klassischen Klebevariante für die Scheibe auch eine digitale Alternative.


 
Kunde beschwert sich bei DHL, und erntet eine knackige Antwort: „Die einzige Scheiße ist Ihr Rumgeheule !“

Kunde beschwert sich auf Twitter bei DHL
Der Paketdienst reagiert scharf
Auch Jan Böhmermann schaltet sich ein

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Kaum ist der „Black Friday“ vorbei, da steht auch schon die Weihnachtszeit vor der Tür.
Für Paketzusteller die bekanntlich stressigste Zeit des Jahres.
Beschwerden sind da an der Tagesordnung.

Um die Unzufriedenheit der Kunden abzufangen, muss auch der Kundendienst Sonderschichten schieben.
Bei DHL scheinen dort die Nerven bereits jetzt vollkommen blank zu liegen.

Zu sehen ist das auf dem offiziellen Twitter-Account des Paketdienstes.
Denn statt verständnisvoll auf die Beschwerde eines Kunden einzugehen, hagelte es kürzlich eine Ansage, die sich gewaschen hat.

DHL bei Twitter: „Die einzige Scheiße ist Ihr Rumgeheule!“
Zugegeben: Sachlich war die Kritik des Kunden nicht: „Was soll so eine Scheiße?
Man wartet auf ein Produkt was man braucht und erstmal wird die Webseite nicht aktualisiert und soll heute noch kommen und dann eine Stunde zuvor die Email dass es verspätet..
Wenn man schon feste Daten sagt..sollte man diese einhalten“ (sic!), ließ „Leon“ bei Twitter seinem Frust freien Lauf.

Die Antwort eines Social-Media-Mitarbeiter von DHL war dann allerdings doch etwas, sagen wir mal, unüblich: „Die einzige Scheiße hier, ist Ihr Rumgeheule!
"Voraussichtlich" (wie es nachweislich von uns angegeben und im Standardversand üblich ist) als "feste Daten" wahrzunehmen, grenzt schon sehr an Realitätsverlust.
Und jetzt zurück zu Mami an die Brust!“ hieß es auf dem offiziellen DHL-Twitter-Account, dem 37.000 Menschen folgen.

Snickers reagiert mit Humor
Die Reaktionen der Twitter-Gemeinde auf die DHL-Ansage ließen nicht lange auf sich warten.
„Mega unprofessionell.
Sowas geht überhaupt nicht als ein solches Unternehmen“, schreibt einer.
Manch einer fordert eine fristlose Entlassung des Mitarbeiters.

Doch viele feiern auch seine Reaktion als authentisch.
Das Social-Media-Team eines bekannten Schokoriegel-Herstellers gab beiden Parteien einen einfachen Tipp: „Iss nen Snickers...“.
Eine Anspielung auf die Snickers-Werbespots mit dem Slogan „Du bist nicht Du, wenn du hungrig bist“.

Jan Böhmermann verwurstet den Beef
Auch Jan Böhmermann wurde auf den DHL-Streit aufmerksam.
In der kommende Sendung des „Neo Magazin Royale“ im ZDF (ab Donnerstag in der ZDF-Mediathek) soll es einen Beitrag dazu geben.

Wenn sich die Fans da mal nicht auf Neues vom Beefträger (Florentin Will) freuen können...

DHL entschuldigt sich offiziell
DHL hat sich in der Zwischenzeit für die heftigen Worte ihres Mitarbeiters bei Twitter entschuldigt: „Da ist richtig was schief gelaufen und darf so einfach nicht passieren!
Ihre Reaktionen sind absolut nachvollziehbar.
Wir entschuldigen uns aufrichtig!
Wir haben bereits Konsequenzen gezogen.“

Im Gegensatz zum Beschwerde-Führer hat der Paketdienst den Tweet bislang nicht gelöscht.


 
Outdoor-Kultfirma Jack Wolfskin wird verkauft !

Jack Wolfskin bekommt einen neuen Besitzer.
Der Outdoor-Ausrüster kämpft mit schleppendem Umsatzwachstum.
Jetzt soll es international schneller aufwärts gehen.


Der Outdoor-Ausrüster Jack Wolfskin wird verkauft.
Das Unternehmen, das Bekleidung und Schuhe etwa zum Wandern, Radfahren und Klettern verkauft, gehe für 418 Millionen Euro vollständig an den US-Golfausrüster Callaway Golf Company, teilt Jack Wolfskin mit.
Der Verkauf solle im ersten Quartal 2019 abgeschlossen sein.

Chance auf internationales Wachstum
Callaway mit Sitz im kalifornischen Carlsbad habe eine starke Marktpräsenz in den USA und Japan, die Jack Wolfskin Chancen für internationales Wachstum böten, heißt es.
Für die Übernahme seien die üblichen Zustimmungen der Kartellbehörden nötig.
"Die Transaktion ist ein wichtiger Schritt für unsere Marke, und wir sind sehr froh, mit Callaway einen strategischen und langfristigen Eigentümer zu bekommen", erklärt Jack-Wolfskin-Chefin Melody Harris-Jensbach.

Jack Wolfskin hat schon seit längerem zu kämpfen.
Outdoor-Kleidung und -Zubehör haben sich in den vergangenen Jahren zwar von Nischenprodukten für Wanderer, Bergsportler oder Extrem-Camper zur Alltagsware entwickelt.
Doch trotz der breiteren Kundschaft wächst der gesättigte deutsche Markt nicht mehr so schnell wie in der Vergangenheit.
Zudem steigt der Wettbewerbsdruck.

Im Sommer 2017 hatte der Einstieg mehrerer Finanzinvestoren dem Unternehmen finanziell etwas Luft verschafft.
Größte Gesellschafter von Jack Wolfskin sind die Investmentfirmen Bain Capital, H.I.G. Bayside Capital, CQS, Avenue Capital und Blue Mountain Capital Management, die zusammen gut zwei Drittel der Anteile halten.
Jack Wolfskin hatte im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 850 Läden weltweit einen Umsatz von 334 Millionen Euro erwirtschaftet.


 
Lidl verkauft wieder günstige Bahntickets - doch es gibt einen Haken !

Bahnreisende können sich freuen: Bei Lidl können Kunden bald zwei Fahrten für den Fernverkehr der Deutschen Bahn (ICE, IC; EC) kaufen – für nur 54,90 Euro.

Die Tickets werden zwischen dem 3. und dem 8. Dezember in allen Lidl-Filialen und vom 5. bis 8. Dezember auch online erhältlich sein.

Deutsche-Bahn-Tickets bei Lidl: Zusätzlicher Gutschein
Beim Kauf der Tickets, die dann zwischen dem 3. Dezember 2018 und dem 7. April 2019 für Fahrten innerhalb Deutschlands eingelöst werden können, erhält man zusätzlich einen 10-Euro-Coupon, der bei einer weiteren Fahrt – ebenfalls innerhalb Deutschlands – im Zeitraum zwischen dem 8. April und dem 31. August 2019 eingelöst werden kann.

Jeder Kunde kann bis zu fünf Lidl DB-Tickets kaufen.
Kinder bis einschließlich 14 Jahren können in Begleitung der Eltern oder Großeltern kostenlos reisen.

Deutsche-Bahn-Tickets bei Lidl: „Kunden schätzen Preis-Leistungsverhältnis"
„Unsere Kunden schätzen das hervorragende Preis-Leistungsverhältnis des Lidl DB-Tickets“, erklärt Jan Bock, Geschäftsleiter Einkauf von Lidl Deutschland.
Und sagt weiter: „Damit ermöglichen wir ihnen schnelles und komfortables Reisen in ganz Deutschland.“

Die eigentlichen Zugtickets für die Deutsche Bahn können allerdings nur online gekauft werden.
Ein weiterer Haken: Freitags können Kunden damit nicht reisen.
Zudem kann es vorkommen, dass einzelne Züge, in denen keine ausreichende Anzahl an Sitzplätzen zur Verfügung steht, ebenfalls von der Aktion ausgeschlossen sind.


 
Bestellung auf Rechnung: Wie Kunden beim Onlinekauf durchleuchtet werden !

Um Betrug zu verhindern, überprüfen Versandhändler ihre Kunden genau - auch mithilfe von Organisationen wie der Schufa.
Doch das Verfahren kann Unschuldige treffen, bis hin zur Löschung der Bestellung.


Wer im Onlineshop auf "Zur Kasse" klickt, denkt vielleicht noch an die altmodische Registrierkasse im Ladengeschäft.
Tasten werden gedrückt, Barcodes eingescannt, die Ware geht über den Tresen.
In Wahrheit gleicht das Bezahlen im Internet eher der Sicherheitskontrolle am Flughafen.
Der Warenkorb wird durchleuchtet und die Kunden müssen ihr Finanzleben offenlegen, das alles in wenigen Millisekunden und ohne dass der Nutzer es mitbekommt.
So kann es passieren, dass ein Kunde nicht auf Rechnung bestellen darf oder sogar die gesamte Order storniert wird.

Onlinekunden können dem Verfahren kaum entkommen.
Von den 30 größten Onlineshops in Deutschland behalten sich 27 eine solche Bonitätsprüfung vor, wie eine SPIEGEL-Analyse der Datenschutzerklärungen zeigt.
Nutzer müssen damit rechnen, dass etwa ihr Name und Anschrift an eine Auskunftei wie die Schufa, Creditreform oder Infoscore übermittelt werden.

So gängig die Praxis ist, so ungern sprechen die Shops darüber.
Der größte Onlinehändler in Deutschland, Amazon, verweist auf Anfrage schmallippig auf seine Datenschutzerklärung.
Dort heißt es allgemein, Amazon erhalte "Auskünfte bezüglich der Kreditgeschichte von Kreditauskunfteien".
Darüber hinaus gehende Fragen beantwortet der Konzern nicht.
Der Elektronikhändler Notebooksbilliger.de schreibt ablehnend, man sei mit mehreren Aktionen beschäftigt und könne sich deshalb zu den Fragen "leider nicht äußern".

So prüfen Händler
Andere Händler sind offener - wollen sich allerdings nur anonym äußern.
Ihre Aussagen zeigen, was passiert, wenn ein Kunde zur digitalen Kasse geht.
"Will ein Neukunde auf Rechnung zahlen, wird standardmäßig die Bonität überprüft", sagt der Sprecher eines deutschen Onlinehändlers.
Gängig scheint dabei ein mehrstufiges Verfahren zu sein.

Erstens holt sich der Versandhändler einen sogenannten Score von einer Auskunftei wie der Schufa.
Diese Unternehmen sammeln Finanzdaten zu Verbrauchern.
Hat jemand mal eine Rechnung nicht bezahlt?
Wie viele Girokonten hat eine Kundin?
Aber auch Merkmale, die jemand gar nicht oder nur schwer beeinflussen kann, können einfließen, etwa das Geschlecht, das Alter und die Wohnadresse.
Daraus wird berechnet, wie wahrscheinlich es ist, dass jemand eine Rechnung bezahlt.
Zweitens fügt der Händler diesen Scores eigene Analysen und Regeln hinzu.
Eine Rolle kann zum Beispiel spielen, ob Kleidung oder Elektronik bestellt wird, wie hoch der Rechnungsbetrag ist oder ob ein Kunde noch offene Rechnungen hat.
Zudem suchen manche Firmen nach verdächtigen Bestellungen, die sich stark von anderen Nutzern unterscheiden.

Mit all diesen Daten entscheidet ein Computer in kürzester Zeit, ob jemand auf Rechnung bestellen darf oder nicht.
"Das läuft alles vollautomatisch im Hintergrund, bei der Vielzahl der Bestellungen ist es händisch nicht mehr möglich", sagt der Sprecher
. Im Extremfall könne es passieren, dass eine Bestellung ganz abgelehnt wird.
"Das wird aber von einem Mitarbeiter vorher geprüft."

Einen solchen Fall erlebte im vergangenen Jahr eine Kölnerin.
Wie der "Kölner Express" berichtete, hatte die Frau vier Hosen beim Onlineshop von H&M bestellt, die aber nicht geliefert wurden.
Das Problem: Die Frau wohnte in der falschen Straße.
"Aufgrund wiederholter Betrugsfälle und laufender Inkassoverfahren kommt es hin und wieder zu Sperrungen vereinzelter Hausnummern.
Ganze Straßenzüge sind allerdings eine Ausnahme", sagte damals eine Unternehmenssprecherin.
H&M hat die Aussagen auf SPIEGEL-Anfrage noch einmal bestätigt.

"Leider beobachten wir regionale Häufungen von Betrugsfällen", sagt der Sprecher eines anderen Unternehmens.
Das Problem ist nicht auf Köln begrenzt, auch in Berlin gibt es Straßen, die von einzelnen Versandhändlern nicht mehr beliefert werden.

Die Händler stecken in einem Dilemma: Einerseits ist der Kauf auf Rechnung die beliebteste Zahlungsmethode in Deutschland.
Andererseits ist die Zahl der registrierten Fälle, in denen Ware bestellt, aber nie bezahlt wurde, in den vergangenen Jahren stark angestiegen - von 2010 bis 2017 laut Bundeskriminalamt um 58 Prozent.
Teilweise werden Pakete im Hauseingang abgefangen, sodass auch Vorkasse keine absolute Sicherheit bietet.

Doch es erwischt eben auch Unschuldige, wie die Frau aus Köln.
Sie hatte ja nicht selbst betrogen, sondern wohnte lediglich in einer Gegend mit Betrugsfällen.
Auch Auskunfteien bewerten Verbraucher teilweise auf Basis ihrer Nachbarschaft, Datenschützer haben diese Praxis wiederholt als "Sippenhaft" kritisiert.
Und die Schufa bewertet Verbraucher mitunter selbst dann schlecht, wenn über sie ausschließlich positive Informationen vorliegen, wie eine Recherche des Bayrischen Rundfunks und des SPIEGEL ergeben hat.

Dazu kommt, dass die Nutzer an der Onlinekasse weder erfahren, ob sie gescort werden, noch mit welchem Ergebnis - teilweise verbieten Datenschutzgesetze, dass die Händler solche Informationen anzeigen.
Wer es wissen will, dem bleibt nur eins: Er muss bei den Auskunfteien eine kostenlose Selbstauskunft anfordern.


 
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