Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Warnung des Mieterbundes: Mieten steigen im Jahr 2018 deutlich !

Teure Nebenkosten: Mieter müssen im kommenden Jahr wohl mit deutlichen Mehrkosten rechnen.
Der Mieterbund warnt und fordert mehr Einsatz von der Politik.

Der Deutsche Mieterbund sieht auch im neuen Jahr kein Ende des Mietanstiegs in Deutschland.
"Wir erwarten weitere Zuwächse von im Schnitt rund fünf Prozent", sagte Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor beim Mieterbund.
In Großstädten könnten die Steigerungen noch höher sein.
Im neuen Mietspiegel 2018 dürften die Mieten dann im Schnitt rund zehn Prozent höher sein als im vorherigen Preisüberblick von 2016.

Auch bei der Nebenkostenabrechnung, die viele Verbraucher im Laufe des neuen Jahres für 2017 erhalten, erwartet der Mieterbund höhere Kosten - gerade wegen teurerer Energie.
"Für Öl und Gas dürften Mieter rund zehn Prozent mehr zahlen müssen und für Fernwärme rund zwei Prozent", sagte Siebenkotten.
Die übrigen Nebenkosten, etwa für Wasser, Abwasser, Schornsteinfeger oder Straßenreinigung dürften nur leicht um ein Prozent steigen.

Um soziale Spannungen wegen des Mietanstiegs zu vermeiden, forderte der Mieterbund mehr Einsatz von der Politik, etwa für Sozialwohnungen.

Mietpreisbremse soll vor Verfassungsgericht
Im kommenden Jahr wird auch über das Bestehen der Mietpreisbremse entschieden, denn das Berliner Landgericht hatte Anfang Dezember das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet.
Nachdem die gesetzliche Begrenzung von Mieten bereits in Hamburg und Bayern für unwirksam erklärt wurde, schickt Berlin das Gesetz nun nach Karlsruhe.

Die Karlsruher Richter sollen prüfen, ob die Mietpreisbremse verfassungswidrig ist.
Während das Landgericht München auf einen Formfehler verwiesen hatte, sehen die Berliner Richter in der Mietpreisbremse einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

Die Vermieter würden demnach ungleich behandelt, je nachdem in welcher Stadt sie Wohnraum vermieten.
Dies verstoße gegen Art 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, wonach niemand aufgrund unter anderem seiner Heimat oder Herkunft benachteiligt werden darf.

Wie funktioniert die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse soll den rasanten Anstieg der Mieten vor allem in Großstädten und Ballungsgebieten reduzieren.
Dazu dürfen Vermieter bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen den Mietpreis maximal auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmieten plus 10 Prozent festsetzen.
Ausgenommen von der Regelung sind die Mieten von Neubauwohnungen sowie die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung, also beispielsweise die Komplettsanierung der Bäder.
Die Mietpreisbremse greift zudem nicht bei Mieten, die vor Inkrafttreten des Gesetzes vereinbart wurden.

Das Instrument gilt nicht deutschlandweit.
Vielmehr haben die Bundesländer die Möglichkeit, die Regelung selbst landesweit oder nur für Orte mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ einzuführen.
Wie hoch die zulässige Miete in diesen Orten ausfällt, ist in der Regel über den sogenannten Mietspiegel geregelt.

Mietspiegel in drei Bundesländern unwirksam
Um die Mietpreisbremse gab es bereits eine Reihe von gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Das Amtsgericht Altona hat im März die Regelung für Hamburg als unwirksam erklärt.
Das Landgericht München I beanstandete das Gesetz für Bayern aufgrund eines Formfehlers.
Nun hat das Landgericht Berlin die Mietpreisbremse sogar für verfassungswidrig erklärt und das Bundesverfassungsgericht mit der Klärung beauftragt.
Die Berliner Richter sehen eine Ungleichbehandlung von Vermietern, da einerseits die zulässige Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete gebunden ist.
So liegt die Vergleichsmiete in München beispielsweise weitaus höher als in anderen Städten.
Andererseits können Vermieter von Bestandswohnungen, die schon vor Einführung der Mietpreisbremse eine zu hohe Miete verlangt hatten, diese weiterhin erheben.

Nun soll sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Gesetz befassen.
Fraglich ist, ob sich für Mieter viel ändern würde, wenn das Gesetz tatsächlich für verfassungswidrig erklärt wird.
Laut dem Deutschen Mieterbund hat die Mietpreisbremse die erhoffte Wirkung ohnehin verfehlt.
Sanktionen gegen Vermieter, die sich nicht an den Höchstpreis halten, seien nicht vorhanden, zudem seien zahlreiche Mietspiegel veraltet und das Gesetz biete zu viele Ausnahmen.


 
Aus für den Brauch: Bleigießen ab 2018 verboten - das ist der Grund !

Es ist wohl DIE Silvester-Tradition schlechthin: Das Bleigießen. Doch schon bald ist damit Schluss.

Bye-bye, Blei: Dieses Jahr ist das letzte Mal, dass man einen Blei-Blick in die Zukunft wagen kann.
Der Grund: Im Zuge der neuen Chemikalienverordnung der EU müssen die Deutschen ab 2018 auf das Bleigießen an Silvester verzichten.
Zu giftig ist das Metall.

Somit dürfen ab April 2018 Produkte in der EU nicht mehr als 0,3 Prozent Blei enthalten.
Laut Stiftung Warentest befindet sich in den Gussfiguren aber ein Bleigehalt von bis zu 71 Prozent.

Achtung: So gefährlich ist Bleigießen
Das Schwermetall Blei ist giftig.
Beim Anfassen der gegossenen Figuren bleibt Blei an den Händen zurück und kann vor allem bei Kindern in den Mund gelangen und erhebliche Schäden verursachen.
Studien zeigen, dass bereits geringe Mengen bei Kindern die Intelligenz-, Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistungen beeinträchtigen können.
Außerdem können heiße Bleispritzer zu schweren Brandwunden führen.

Alternativen zum Bleigießen: Wachs und Zinn
Doch aufgepasst.
Wer dem traditionellen Silvester-Ritual nicht entsagen will, dem rät das Umweltbundesamt statt Blei zu Wachs.
Eine weitere Alternative ist Zinn.


 
Massive Ausfälle: WhatsApp-User klagen über Störungen ausgerechnet an Silvester !

Köln - Nichts ging mehr!
Der Mitteilungsdienst WhatsApp ist am Silvesterabend in vielen Regionen Europas ausgefallen.
Inzwischen scheint das Problem behoben.

Wie die Online-Plattform allestörungen.de berichtet, waren Nutzer besonders in Ballungsgebieten von Ausfällen betroffen.
Nachrichten konnten dort weder verschickt noch empfangen werden.

Störung betrifft Großstädte wie Berlin, München, Köln und Frankfurt
Die Störung begann demnach gegen 19 Uhr und betraf deutsche Großstädte wie Berlin, München, Köln und Frankfurt sowie europäische Metropolen wie Amsterdam, London, Barcelona oder Wien.

Schon an Silvester 2015 legte eine Störung Whatsapp über Stunden lahm.
Am Silvesterabend werden traditionell viele Nachrichten mit guten Wünschen zum Jahreswechsel verschickt.


 
Datensammlung: Kartellamt droht Facebook mit Sanktionen !

Berlin - Das Bundeskartellamt bereitet nach eigenen Angaben mögliche Sanktionen gegen Facebook vor, sollte das Unternehmen das Sammeln von Daten ohne Widerspruchsmöglichkeit der Nutzer nicht einstellen.
Wir kritisieren die Art und Weise, wie das Unternehmen persönliche Daten sammelt und verwertet, als möglichen Missbrauch von Marktmacht, sagte Kartellamts-Chef Andreas Mundt der Rheinischen Post.

Die Nutzer müssten hinnehmen, dass ihre Daten auch aus Drittquellen massenhaft gesammelt würden, obwohl sie davon wenig oder zumeist gar nichts wüssten.


 
Gebühr beim Zahlen mit Kreditkarte wird abgeschafft !

Berlin Gute Nachrichten für Kreditkartenbesitzer.
Ab Mitte Januar dürfen für Buchungen etwa von Hotels keine gesonderten Gebühren anfallen.

Das neue Jahr beginnt nicht nur mit einer Reihe von guten Vorsätzen.
Regelmäßig kündigen sich zum Jahreswechsel auch viele gesetzliche Neuerungen an
. Dieses Mal beginnt das Jahr mit guten Nachrichten für Kreditkartennutzer.

Ab dem 13. Januar 2018 gelten neue Regelungen der EU im Zahlungsverkehr.
Für die Liebhaber vom bargeldlosen Zahlen heißt das: Keine Aufschläge mehr beim Zahlen per Kreditkarte.

Für Kreditkartenzahlungen bei Buchungen etwa von Hotels sowie Einkäufen über das Internet dürfen Händler künftig keine gesonderten Gebühren mehr verlangen.
Das wird durch die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie vorgegeben, die bis Mitte Januar in deutsches Recht umgesetzt sein muss, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Auch bei Kartenzahlungen im stationären Handel dürfen keine Aufschläge berechnet werden.
Generell untersagt sind auch Zusatzgebühren bei allen Überweisungen und Lastschriftverfahren im SEPA-System.
Bislang war nur vorgeschrieben, dass ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel ohne zusätzliche Kosten angeboten wird.

Haftungsgrenze bei Kartenmissbrauch sinkt
Außerdem sinkt auch die Haftungsgrenze bei Kartenmissbrauch.
Das bedeutet, dass der Kunde bei einem Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte ab Januar 2018 nur noch mit einem Betrag von 50 Euro haften muss, solange die Karte oder das Online-Konto nicht gesperrt wurde.

Derzeit liegt die Haftungsgrenze für entstandene Schäden noch bei 150 Euro, erklärt der Bankenverband.
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften Kunden weiterhin unbeschränkt.

Außerdem müssen Kunden künftig zustimmen, bevor Hotels oder Autovermietungen bei einer Buchung einen bestimmten Betrag auf dem Kartenkonto des Kunden reservieren.
Erst nach der Zustimmung darf die Bank den entsprechenden Betrag auf dem Konto vorübergehend sperren.

Die Änderungen sind Teil europaweit einheitlicher Regeln für den Zahlungsverkehr, die ab dem 13. Januar 2018 auch in Deutschland gelten.


 
Neue Regeln für die Bankberatung sollen Anleger schützen !

Berlin Eine neue EU-Richtlinie macht Tonaufnahmen bei Anlagegesprächen zur Pflicht.
Dies soll Kunden helfen, irreführende Tipps nachzuweisen.

Wer künftig Anlagetipps von seiner Bank oder Sparkasse telefonisch bekommen möchte, erhält diese nur noch, wenn er damit einverstanden ist, dass dieses Gespräch aufgezeichnet wird.
Verweigert der Kunde seine Zustimmung, erhält er keine Auskunft und muss sich stattdessen in eine Filiale bemühen.
Dort wird die Beratung dann persönlich geführt – und wie bisher schriftlich protokolliert.
Die Tonaufnahme der Beratung ist eine der entscheidenden Neuerungen der einheitlichen Wertpapierrichtlinie in Europa („MiFID II“), die vom Mittwoch an in Deutschland gilt.
Das Regelwerk wurde als Konsequenz und Reaktion auf die Finanzkrise überarbeitet.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema:

Was regelt die neue EU-Finanzmarktrichtlinie?
Die neue Richtlinie „MiFID II“ (Markets in Financial Instruments Directive) umfasst mehr als 20.000 Seiten.
Das Regelwerk soll als Konsequenz aus der Finanzmarktkrise für mehr Verbraucherschutz und Transparenz im europäischen Bankensektor sorgen.
Insbesondere sollen Anleger künftig besser davor geschützt werden, dass ihnen riskante Produkte verkauft werden, ohne sie zuvor ausreichend über die Risiken aufzuklären, wie dies beispielsweise häufig bei den Lehman-Papieren passiert ist.
Zudem soll auch der Turbohandel an den Börsen stärker überwacht werden.

Wann werden Beratungen aufgezeichnet?
Banken und Finanzdienstleister müssen vom 3. Januar an alle Telefonate zwischen Kunden und Beratern aufzeichnen, die zu Wertpapiergeschäften führen oder führen könnten.
Ist ein Kunde nicht mit der Aufzeichnung einverstanden oder möchte er darauf verzichten, darf die Beratung nicht stattfinden.
Die Gespräche werden elektronisch gespeichert und mindestens fünf Jahre archiviert.
Sinn dieser Dokumentation: Sie soll den Kunden helfen, im Streitfall Falschberatungen nachzuweisen.
Dieses sogenannte „Taping“ gilt nur für Telefonberatungen.

Wie wird bei Gesprächen in der Filiale verfahren?
Seit dem Jahr 2010 müssen Geldinstitute jedes Beratungsgespräch zu Wertpapieren protokollieren.
Aufgelistet werden Länge, Anlass und Inhalt des Gesprächs.
Dieses Beratungsprotokoll wird durch eine sogenannte Geeignetheitserklärung ersetzt.
Im Klartext: Der Kundenberater muss schriftlich festhalten, warum er seinem Kunden ein bestimmtes Produkt – Aktie oder Fonds – empfohlen hat und warum er meint, dass dieses zu dessen Risikoverhalten und Kapitalmarkterfahrung passt.

Wo entsteht mehr Transparenz?
Die Kunden werden noch genauer über alle Kosten informiert, die beim Wertpapierkauf anfallen.
Erwirbt der Anleger etwa Anteile an einem Investmentfonds, muss er nicht nur über die jährliche Verwaltungsgebühr informiert werden, auch die Depotkosten und die Vertriebsprovision, die der Bank zugutekommen, müssen ausgewiesen werden.

Zudem muss der Kunde erfahren, wie stark diese Kosten die Rendite schmälern – und zwar prozentual, aber auch konkret in Euro und Cent.
Darüber hinaus erhalten Anleger ab 2018 vierteljährlich Aufstellungen über die von ihnen gehaltenen Finanzinstrumente.

Welche Änderungen bedeutet dies für die Banken?
Die Banken kritisieren den bürokratischen Aufwand und die hohen Kosten der Neuregelung.
Die Umstellung kostet die Geldinstitute nach Angaben des Bundesverband deutscher Banken (BdB) bis zu einer Milliarde Euro an einmaligen Kosten, plus laufende Kosten wie Briefporto für die neuen Anlegerinformationen.

Gerade kleinere Institute werden wegen dieses hohen Aufwands künftig darauf verzichten, Wertpapierberatungen anzubieten.
Es zeichnet sich laut Bankenverband ab, dass künftig Banken nicht mehr allen Kunden jede Dienstleistung und jedes Finanzprodukt anbieten können.

Was sagen Verbraucherschützer?
„Die neue Finanzmarktregel schafft große Vorteile bei der Kostentransparenz“, meint Sara Zinnecker, Finanzexpertin beim gemeinnützigen Verbraucher-Ratgeber Finanztip.
Durch die Auflistung aller Kosten können die Anleger sehen, dass bei einer reinen Kostenbetrachtung beispielsweise von manchem 20.000-Euro-Investment nach fünf Jahren tatsächlich nur 15.500 Euro übrig bleiben.
„Durch die Transparenz ist zu hoffen, dass künftig weniger überteuerte Produkte verkauft werden.“

Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht unterdessen das Problem möglicher Falschberatung durch die neue Beratungsregelung noch nicht gelöst.
Denn es gebe keine neuen konkreten Anforderungen, welche Produkte man einem Kunden empfehlen dürfe.


 
Aldi und Rewe erhöhen Eier-Preise !

Eierpreise steigen 2018 - Verbraucher tragen Kosten des Fipronil-Skandals.

Der Fipronil-Giftskandal sorgt im neuen Jahr für höhere Eierpreise.
Verbraucher müssen 2018 ein bis zwei Cent mehr pro Ei bezahlen.

Je nach Haltungsform verteuern sich die Eier im Preiseinstiegssegment nach den Marktbeobachtungen der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI) in den Läden um ein bis zwei Cent pro Stück.

Folgen des Fipronil-Skandals müssen Verbraucher tragen
Aldi Nord bestätigt auf Anfrage die Anhebung der Eierpreise.
Auch ein Rewe-Sprecher sagt: "Leider müssen wir sowohl bei Rewe als auch bei Penny dem Beispiel des Wettbewerbs folgen und die Steigerung an die Kunden weiterreichen."

Auslöser der Preiserhöhungen ist nach Angaben der AMI-Experten der Fipronil-Skandal des vergangenen Jahres.
Das für die Legehennenhaltung nicht zugelassene Insektizid wurde im Sommer 2017 in zahlreichen europäischen Legehennenbetrieben gefunden.
Millionen Tiere mussten daraufhin getötet oder entgiftet werden, weshalb nun weniger Eier auf dem Markt zur Verfügung stehen.
Dies sorgte bei den jährlichen Preisverhandlungen zwischen Lebensmittelhandel und Eierproduzenten für Preiserhöhungen.

Preise steigen besonders für Eier aus Bodenhaltung und Bio-Eier
"In den ersten Geschäften wurde diese Preisänderung bereits umgesetzt", berichtet die AMI.
"Die anderen werden noch folgen."
Nach ersten Marktchecks der AMI stieg der Preis für eine 10er-Packung Eier aus Bodenhaltung oder aus ökologischer Erzeugung jeweils um 20 Cent.
Eine 10er-Packung Eier aus Bodenhaltung kostet damit 1,29 Euro statt 1,09 Euro.
Etwas geringer fiel der Preisanstieg bei Eiern aus Freilandhaltung aus.
Hier verteuerte sich die 10er-Packung Eier um 10 Cent auf 1,69 Euro.





Frechheit, sollen doch die Erzeuger den Sch*** bezahlen, die haben den Schaden ja schließlich verursacht !
 
Böse Überraschung: Kreditkarten von Aldi-Süd-Kunden mehrfach belastet !

Mülheim/Ruhr - Böse Überraschung für Kunden von Aldi Süd: Wer am Dienstag oder Mittwoch dieser Woche bei dem Discounter eingekauft und mit Kreditkarte bezahlt hat, muss damit rechnen, dass seine Karte gleich mehrfach belastet wurde.

Das Unternehmen teilte am Donnerstag mit, aufgrund eines technischen Fehlers sei es im Zeitraum zwischen dem 2. Januar, 13.00 Uhr, und dem 3. Januar, 21.00 Uhr zu Störungen bei den Kartenzahlungen gekommen.
„In der Folge wurden zahlreiche Kreditkartenzahlungen mehrfach belastet“, so Aldi Süd weiter. Zahlungen per Girocard seien nicht betroffen.

Aldi bedauert den Fehler
Das Unternehmen betonte, es bedauere den Fehler außerordentlich und sei um eine schnellstmögliche Rückabwicklung der fehlerhaften Zahlungen bemüht.
Betroffene Kunden müssten nicht selbst aktiv werden.

Die Rückbuchung der Beträge erfolge „automatisch und so schnell wie möglich“.
Dies könne jedoch einige Tage in Anspruch nehmen.
Für Rückfragen betroffener Kunden richtete der Discounter eine telefonische Hotline ein.


 
Sinkende Preise für Verbraucher: Butter könnte wieder deutlich billiger werden !

Butter könnte in den kommenden Wochen offenbar wieder deutlich billiger für die Verbraucher in Deutschland werden.
Der Milchmarkt schwankt weiter stark.

Die größte Genossenschaftsmolkerei, das Deutsche Milchkontor (DMK), schätzt, dass Butter in Deutschland in Kürze wieder günstiger werden könnte.
Auf dem sogenannten Spotmarkt sei der Kilopreis für Butter zuletzt massiv unter Druck geraten und um mehrere Euro gesunken, sagte der Geschäftsführer des DMK, Ingo Müller, der Zeitung "Die Welt".

Mit etwas Verzögerung werde das auch im Kühlregal von Supermärkten und Discountern und damit beim Verbraucher ankommen.
Der Spotpreis bildet sich auf großen Warenterminmärkten, auf denen Agrargüter gehandelt werden.

Schwere Zeiten für Milchbauer
Den Milchbauern sagte der Konzernchef daher erneut schwere Zeiten voraus.
"Der Markt bricht derzeit wieder ein.
Wir befinden uns mitten in einem Abschwung", sagte Müller.
Die ersten Molkereien hätten bereits die Auszahlungspreise gesenkt, darunter auch das DMK.
Die Bremer hätten im Januar nur noch 35 Cent pro Kilogramm statt wie zuletzt von Oktober bis Dezember 40 Cent gezahlt.

Müller sprach vom "üblichen Teufelskreis": Die Bauern bekämen mehr Geld für ihre Milch, also erhöhten sie die Produktion.
Mit steigenden Mengen aber gerieten die Preise unter Druck.
Gleichzeitig erschwere der zunehmend starke Euro den Export.


 
Vermieter müssen sich an strengere Datenschutz-Regeln halten !

Berlin Ab Mai gelten neue Vorgaben im Datenschutzrecht: Verbraucher erhalten ein Auskunftsrecht, wie Vermieter mit ihren Angaben umgehen.

Vom 25. Mai an gibt es erstmals in der Europäischen Union ein einheitliches Datenschutzrecht.
Es bindet im Prinzip alle, die Angaben von EU-Bürgern verarbeiten, nutzen und speichern.
Eigentlich zielen die Regeln auf Internetgiganten wie Google, Amazon und Facebook.
Deren Sammeleifer sollen die Vorgaben bremsen.
Zum Beispiel, indem Daten aus der EU grundsätzlich nur noch auf Servern innerhalb der Union gespeichert werden dürfen und nicht mehr irgendwo auf der Welt in irgendeiner Cloud.
Außerdem wird das Recht auf Vergessen verankert.

Wer glaubt, das beträfe ihn alles nicht, der irrt: „Die EU spricht zwar von Unternehmen, aber kleine Privatvermieter kommen da auch nicht raus“, sagt Inka-Marie Storm, Chefjustiziarin des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland.
Denn Vermieter erheben und verarbeiten ebenfalls Daten – die ihrer Mieter.

Namen, Bankverbindungen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern zum Beispiel.
Hinzu kommen Zähler von Zentralheizung und Wasser, deren Angaben für die Nebenkostenabrechnung gebraucht werden.
Sobald all dies im PC landet, müssen Eigentümer die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachten.

Sobald Dritte ins Spiel kommen, greifen die Vorgaben
Das schließt nicht nur das sichere Abspeichern einschließlich Schutz vor Datenklau ein, sondern auch die Dokumentation, was mit den Angaben passiert und wer Zugriff hat – inwieweit also auch die Hausverwaltung Zugriff auf die Daten hat oder beauftragte Ablesedienste.
Sobald solche Dritte ins Spiel kommen, nimmt die Verordnung Vermieter in die Pflicht.

„Sie müssen darauf achten, dass der Dienstleister die Regeln nach DSGVO einhält.
Vermieter haften dafür“, warnt Inka-Marie Storm.
Zu ihrem eigenen Schutz sollten Eigentümer also unter anderem darauf achten, dass ihre Auftragnehmer die Daten auf einem Server innerhalb der EU speichern.
Verantwortungsvolle Firmen werden dies freiwillig tun und bescheinigen.

Dokumentieren wie die Daten erhoben worden sind
Die Dokumentation brauchen Vermieter, damit sie ihre Mieter informieren können, „was erhoben wurde und wem gegenüber sie offengelegt werden“, sagt die Mietrechtsanwältin Beate Heilmann aus Berlin.
Denn die haben laut DSGVO das Recht zu erfahren, was der Eigentümer „an Daten über sie besitzt, in Bezug auf sie wo aufbewahrt und verarbeitet“.
Experten erwarten, dass innerhalb von etwa vier Wochen Antworten auf ein Auskunftsbegehren vorliegen sollten.
Clever wäre, Vermieter informierten freiwillig.

In den Datentopf darf hinein, was für das Mietverhältnis wichtig ist: also Personalien und Angaben zum Einkommen, sofern jemand ernsthaftes Interesse an den Räumen hat.
Fragen nach Religion oder geschlechtlicher Orientierung dagegen sind tabu und dürfen nicht gespeichert werden.
Es geht um das konkrete Mietverhältnis.

Löschpflicht sobald kein Mietverhältnis zustande kommt
Das bedeutet aber auch: „Personenbezogene Daten von Menschen, mit denen kein Mietvertrag zustande gekommen ist, dürfen weder gesammelt noch gespeichert werden“, mahnt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.
Es sei denn, diese seien damit einverstanden – in der Hoffnung, von Eigentümer, Makler oder Verwalter über die nächste freie Wohnung informiert zu werden.
„Dieses Okay sollte schriftlich vorliegen“, so Ropertz.

Aktuell passen große Wohnungsunternehmen ihre Interessenten-Fragebögen der kommenden Vorschrift an.
Künftig stehe darauf, „dass die Daten gelöscht werden, wenn jemand nicht zum Zuge kommt, denn dann sind sie nicht erforderlich“, sagt Carsten Herlitz vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.
Außerdem gebe es Informationen, wozu die Angaben benötigt werden.
Auch Löschungsfristen würden genannt.
Manche Unternehmen denken auch über ausführlichere Datenschutzerklärungen nach.

Strenge Vorgaben gelten auch für den Fall des Auszugs
Den neuen Regeln zufolge müssen die Daten von Mietern „ohne unangemessene Verzögerung“ gelöscht werden, sobald sie ihren Zweck erfüllt haben.
Normalerweise ist dies mit dem Auszug der Fall.
„Wenn gekündigt wurde, die Nebenkostenabrechnung und die Kaution abgerechnet sind, ist die Sache erledigt“, sagt Heilmann.
Danach habe der Vermieter die Löschtaste zu drücken.
Bei eventuellen Prozessen bleiben die Angaben jedoch bis zum Ende des Verfahrens erhalten.
Makler, Verwalter und andere Dienstleister müssen löschen, wenn ihr Auftrag beendet ist.


 
Pillenwerbung mit falschem "Höhle der Löwen"-Auftritt !

Berlin Betrüger nutzen gefälschte Berichte über „Die Höhle der Löwen“, um Diät-Pillen zu verkaufen.
Nun werden rechtliche Schritt geprüft.

Dreiste Masche: Im Internet ist eine Website aufgetaucht, die mit dem erfolgreichen Auftritt von zwei Gründerinnen bei der Show „“ wirbt.
Die Gründerinnen und ihr Auftritt sind allerdings frei erfunden, wie „Meedia“ berichtet.

Die Betrugsmasche ist leicht zu erkennen, denn die Werbung übertreibt maßlos.
Sie wirbt mit der „meist angeschauten Folge in der Geschichte“ der Sendung und verspricht ein Diät-Wundermittel gegen Speckröllchen.

Die Löwen hätten „über eine Millionen Euro in eine Firma“ investiert und die Gründerinnen seien in Tränen ausgebrochen.
Mit dieser Masche hoffen die Betrüger offenbar, eine paar leichtgläubigen Kunden ihr Präparat für knapp 30 Euro andrehen können.

Verbraucherzentrale warnt
Um der Werbung mehr Glaubwürdigkeit anzudichten, finden sich im Netz kopierte Websites von seriösen Zeitungen oder von Lifestyle-Magazinen.
Sie werden so unfreiwillig zu Werbetafeln für die unseriösen Abnehmpillen missbraucht.

Der Sender Vox und der „Bonner General-Anzeiger“ wollen nun rechtliche Schritte gegen die Betreiber der Website prüfen.

Die Verbraucherzentrale in Hamburg warnte gegenüber „Meedia“ vor den Fake-Diätpillen, der Inhalt sei unbekannt: „Es können auch gesundheitsschädliche Stoffe darin enthalten sein.“

Daniela Katzenberger war ebenfalls Opfer
Bereits 2016 kursierten unter dem gleichen Produktnamen und mit den gleichen Gründerinnen gefälschte Promizitate.
Von diesem Fake-Vorfall war auch Daniela Katzenberger betroffen, die sich schnell auf Facebook distanziert hatte: „NEIN, ich mache KEINE Werbung für irgendwelche Diät-Pillen.
Diese Firma tut dies illegal und ohne meine Zustimmung“


 
Mieterbund: Nebenkosten für NRW-Mieter besonders teuer !

Mieter in Nordrhein-Westfalen müssen nach Berechnungen des Deutschen Mieterbunds mit Nebenkosten von durchschnittlich 2,44 Euro je Quadratmeter und Monat besonders tief in die Tasche greifen.
Im bundesweiten Vergleich lag dieser auf der Grundlage von Nebenkostenabrechnungen des Jahres 2015 errechnete Wert lediglich bei 2,17 Euro, teilte der Deutsche Mieterbund am Montag in Düsseldorf mit.

NRW zähle damit zu den bundesweiten Spitzenreitern, sagte Sprecherin Silke Gottschalk.
Hintergrund seien vor allem deutliche Unterschiede bei kommunalen Gebühren etwa für Grundsteuer, Straßenreinigung oder Müllbeseitigung.

Im Vergleich zum Jahr 2014 waren die durchschnittlichen Mietnebenkosten in Nordrhein-Westfalen zuvor deutlich um 44 Cent je Monat und Quadratmeter angestiegen.
Aktuellere Daten liegen derzeit nicht vor.


 
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