Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Bundesnetzagentur verbietet Kinderuhren mit Abhörfunktion !

Berlin - Die Bundesnetzagentur hat den Verkauf von Kinderuhren verboten, die mit einer Abhörfunktion ausgestattet sind.
Eltern könnten dabei über eine App die Uhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören, sagte Jochen Homann, Präsident der Behörde.

Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt.
Eine derartige Abhörfunktion sei in Deutschland verboten.

Auch der Besitz einer solchen Uhr ist laut Behörde in Deutschland strafbar.


 
Landkreis Freising: Bewohner sollen Trinkwasser abkochen !

Im Landkreis Freising müssen Bewohner ihr Wasser abkochen.
Dieses könne mit Keimen belastet sein, so die Behörden.

Eine Untersuchung habe erhöhte Grenzwerte ergeben, teilte das Landratsamt am Freitagabend auf seiner Webseite mit.
Von dem Abkochgebot ist der Bereich der Wasserversorgung der Baumgartner Gruppe betroffen.
Mögliche Keime im Trinkwasser könnten Durchfälle und andere Erkrankungen hervorrufen, hieß es.

Das Gesundheitsamt und der Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe rieten zudem, Ess- und Trinkgeschirr in Spülmaschinen bei einer Temperatur von 60 Grad oder darüber zu reinigen.
Sei dies nicht möglich, müsse ab sofort ebenfalls abgekochtes Wasser für die Reinigung verwendet werden.
Danach sei auf eine vollständige Trocknung des Geschirrs zu achten.

Dem Trinkwasser in dem betroffenen Bereich würde vorübergehend Chlor zur Desinfektion beigegeben.
Dies geschehe im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung, hieß es weiter.
Welche Gebiete genau betroffen sind, können Anwohner etwa auf der Internetseite des Landratsamts erfahren.


 
Die wichtigsten Regeln und Gesetze für die Silvesterparty !

Berlin Nachtruhe, Feuerwerk-Verbotszonen und Abfallbeseitigung: Wer am Silvesterabend eine Party veranstalten will, sollte einiges beachten.

An Silvester knallt, zischt und heult es.
Der eine mag das und macht Party bis zum Morgen, der andere ist genervt und verkriecht sich mit dem Kissen über dem Kopf im Bett.
Wohnen beide im selben Haus, kann das Probleme geben – muss es aber nicht.
„Gegenseitige Rücksichtnahme“ lautet nach Aussage von Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin das Stichwort für Silvester.

Partymuffel sollten in dieser Nacht eine „erweiterte Toleranzgrenze“ haben.
Gleichzeitig gelte für die Feiernden: „Es ist kein Freibrief, am 31.12. die Wände wackeln zu lassen.“

Antworten auf wichtige Fragen:

Ab wann muss Ruhe herrschen?
Rein rechtlich gesehen gibt es an Silvester keine Ausnahme.
Auch dann gilt ab 22.00 Uhr die Nachtruhe.
Das heißt, es darf nur noch so leise gefeiert werden, dass der Nachbar nichts davon hört.

In der Realität sieht es allerdings anders aus: „Wenn um 24.00 Uhr geböllert wird und Raketen gestartet werden, ist es einfach absurd, wenn ich darauf bestehe, dass aus der Nachbarwohnung nichts zu hören ist“, erläutert Ropertz.
Schließlich seien die Umgebungsgeräusche zehnmal lauter als das, was aus der Nachbarwohnung kommen könne.

Muss die Feier angekündigt werden?
Nein, denn rein rechtlich hat dieser Hinweis keine Bedeutung.
Allerdings: „Als freundliche Geste könnte man bei den unmittelbaren Nachbarn Bescheid geben“, rät Norbert Schönleber, Rechtsanwalt in Köln und im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Wer informiert oder vielleicht sogar gleich selbst zur Feier eingeladen wird, zeigt sich bei Partylärm vermutlich toleranter.
Aber: Eine Ankündigung berechtigt nicht zu mehr Lärm.
„Wenn ich eine Party ankündige, kann der Nachbar trotzdem verlangen, dass ich ab 22.00 Uhr die Musik leiser stelle“, sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin.

Wo darf geknallt werden?
Das Gesetz verbietet das Zünden von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern.
In einigen Städten und Gemeinden gibt es weitere Feuerwerk-Verbotszonen.
Ansonsten gelten keine Einschränkungen.

„Mietrechtlich ist es völlig egal, ob ich vom Hof, vom Balkon oder von der Straße die Raketen abfeuere“, sagt Ropertz.
„Es muss aber gewährleistet sein, dass durch das Abschießen der Raketen keine Nachbarn gefährdet sind.“

Wer haftet für Schäden?
Geht einem Partygast das Sektglas zu Bruch, zahlt dessen Haftpflichtversicherung.
Ist dagegen kein Verursacher festzustellen, bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen.
Als Gastgeber einer Party haftet man für alle mit, die man bewusst und gewollt eingeladen hat, sagt Schönleber.
„Wenn nachzuweisen ist, dass für einen Schaden im Hausflur irgendein Besucher des Mieters verantwortlich ist, haftet dieser Mieter als Gastgeber.“

Generell gilt: Wer einen Schaden mutwillig oder grob fahrlässig herbeiführt, kann die Versicherung nicht in Anspruch nehmen.
„Wenn ich dadurch Schäden anrichte, dass ich gezielt in Wohnungen hereinschieße, kann ich anschließend nicht sagen: Meine Versicherung bezahlt den Schaden.
Da hafte ich selbst“, betont Ulrich Ropertz.

Wer beseitigt den Dreck?
Wer zum Beispiel im Hausflur groben Dreck verursacht hat, macht ihn auch wieder weg.
„Das entsteht aus der Obhutspflicht aus dem Mietverhältnis heraus, dass ich die Sachen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, auch entferne, so dass es wieder einigermaßen sauber ist“, sagt Rechtsanwalt Schönleber.
„Das betrifft alles, was zum Grundstück gehört.“


 
Sozialticket vor dem Aus: NRW will Förderung ab 2020 stoppen !

Düsseldorf. Die NRW-Landesregierung will das Sozialticket im Nahverkehr ab 2020 nicht mehr finanzieren.
Das Geld soll in den Straßenbau investiert werden.

Die NRW-Landesregierung will sich aus der Finanzierung des Sozialtickets im Nahverkehr zurückziehen - und erntet dafür deutliche Kritik.
Die Grünen verlangten am Donnerstag in einem Eilantrag an den Landtag, die Finanzierung des bezuschussten Ticket für Bedürftige auch in Zukunft sicherzustellen.

Das Land zahlt bislang jährlich 40 Millionen Euro, um das Sozialticket zu finanzieren.
Im kommenden Jahr will Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) die Summe auf 35 Millionen Euro reduzieren, im Jahr 2019 auf 20 Millionen, 2020 soll der Zuschuss dann ganz wegfallen, sagte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag.
Das Geld soll stattdessen in den Neubau von Straßen fließen.
Mehrere Medien hatten am Donnerstag über die Pläne berichtet.

Sozialticket für einkommensschwache Haushalte
Zwar könnten theoretisch die Kommunen oder die Verkehrsverbünde einspringen und das Sozialticket weiterfinanzieren.
Das sei aber völlig unrealistisch, argumentierten die Grünen
Der Rückzug des Landes komme deshalb einer Abschaffung des Tickets gleich.
"Besser kann Schwarz-Gelb kaum deutlich machen, wie egal ihnen die gesellschaftliche Teilhabe einkommensschwacher Haushalte ist", sagte Grünen-Fraktionschef Arndt Klocke.

Auch Menschen mit wenig Geld hätten das Recht auf Mobilität, argumentierte der Landessprecher der Linken, Christian Leye.
"Warum zum Teufel wird immer bei den Schwachen gespart, statt die Reichen zu belasten?"

Bei den 2011 eingeführten subventionierten Sozialtickets handelt es sich um rabattierte Nahverkehrsmonatskarten für Bedürftige, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.


 
Investition ins Online-Geschäft: Rewe will Amazon und Co. angreifen !

Die Rolle des Online-Handels nimmt immer mehr zu.
Das weiß auch Rewe-Chef Lionel Souque und möchte sich gegen Konkurrenten wie Amazon behaupten.

"Langfristig könnten bis zu zehn Prozent des Umsatzes im deutschen Lebensmittelhandel ins Netz abwandern", sagte Souque der "Wirtschaftswoche".
Der Kölner Handelsriese plant deshalb weitere Investitionen ins Online-Geschäft.

Im Frühsommer soll ein neues Lager nahe Köln in Betrieb gehen, von dem aus Lebensmittel weitgehend automatisiert versendet werden.
Es soll dabei helfen, das Online-Geschäft langfristig profitabler zu machen.
Doch räumte der Manager ein: "Online wird uns über Jahre Geld kosten."

Neues Konzept soll Filialen modernisieren
Mit dem weiteren Ausbau des Online-Geschäfts will sich Rewe auch gegen den Angriff des Internet-Giganten Amazon wappnen, der mit seinem Lieferdienst Fresh inzwischen auch in Deutschland frische Lebensmittel anbietet.

"Stand heute tut uns Amazon nicht weh", sagte Souque.
Dazu sei der Umsatz von Angeboten wie Fresh noch viel zu gering.

Doch habe Amazon gezeigt, dass es in der Lage sei, ganze Branchen umzuwälzen.
"Dagegen müssen wir uns wappnen", meinte Souque.

Auch seine Supermärkte will der Kölner Handelsriese in den nächsten Jahren aufwerten und so die Filial-Modernisierungen der Discounter Aldi und Lidl kontern.
"Wir müssen dafür sorgen, dass der Abstand zum Discount wieder größer wird", sage der Rewe-Chef.
Dabei helfen soll ein neues Konzept namens Supermarkt 2020, das derzeit in zehn Testmärkten erprobt wird, und bei dem Rewe stark auf Themen wie Frische, Convenience und auf gastronomische Angebote setzt.

In den rund 300 Läden, die die Handelskette pro Jahr in Deutschland neu eröffnet oder von Grund auf modernisiert, solle das neue Konzept bereits integriert werden.


 
NRW-Ministerpräsident Laschet lenkt im Streit um Sozialticket ein !

Düsseldorf - Der Plan, den Zuschuss fürs Sozialticket zu streichen, stieß auf scharfe Kritik.
Jetzt will Armin Laschet eine sozialverträgliche Lösung finden.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) will im Streit um das Sozialticket für Bedürftige im Nahverkehr einlenken.
„Ich habe selbstverständlich die Belange der Menschen im Blick, die auf Hilfe angewiesen sind.
Das war zu jedem Zeitpunkt klar.
Wir werden mit den Verkehrsverbünden reden und eine sozialverträgliche Lösung finden“, sagte Laschet im Interview.
Er nehme die Kritik ernst.

Familienminister Stamp verteidigt Kürzung beim Sozialticket für Arme Landesverkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) hatte vergangene Woche im Landtag angekündigt, dass die Landesregierung ab 2020 den Zuschuss an die Verkehrsverbünde für ein Sozialticket über jährlich 40 Millionen Euro komplett streichen werde.
Die Entscheidung stieß bei Kommunen und Sozialverbänden auf scharfe Kritik.

„Mobilität und Teilhabe sind wichtig, deshalb sind vergünstigte Ticket-Angebote für Bedürftige richtig“, sagte Laschet.
Es gehe der Landesregierung allein um die systematische Frage, ob das Land die in ihrer Preisgestaltung eigenständigen Verkehrsverbünde dafür extra bezahlen müsse und welche Rolle übrige Sozialleistungen spielen sollten.
„Eigentlich müssen die Kosten für Mobilität Teil des Hartz IV-Satzes sein, landesweit und gerecht“, so Laschet.


 
Vor Jahresende: Was Steuerzahler bis zum 31.12. erledigen sollten, um Geld zu sparen !

Berlin - Der Countdown läuft: Nicht mehr lange, und das neue Jahr beginnt.
Bis dahin können Steuerzahler noch einiges für ihren Geldbeutel tun.
Wer bis zum 31. Dezember seine Unterlagen ordnet, die richtigen Bescheinigungen besorgt und wichtige Anträge stellt, kann Geld sparen.

Acht Tipps im Überblick:

Ausgaben vorverlegen
Wer absehen kann, dass er 2018 niedrigere Einkünfte hat, kann Ausgaben vorziehen.
Dies kann sinnvoll sein, wenn Steuerzahler zu Beginn des Jahres 2018 in Rente gehen oder die Elternzeit ansteht, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin.

Wird 2018 keine oder nur noch wenig Einkommensteuer gezahlt, können die Ausgaben unter Umständen nicht mehr steuermindernd genutzt werden.
Wer aber entsprechende Ausgaben ins Jahr 2017 vorzieht, kann diese noch bei der Steuererklärung 2017 ansetzen und so die Steuerlast drücken.
Infrage kommen hier Werbungskosten, zum Beispiel der Kauf von Fachbüchern.


Zulagen für die Riester-Rente sichern
Riester-Sparer bekommen staatliche Zulagen, allerdings nur auf Antrag.
Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.
Bis zu zwei Jahre rückwirkend kann ein Antrag beim Anbieter des Riester-Vertrags eingereicht werden.
Danach verfällt der Anspruch.
Die Zulagen für das Jahr 2015 können also noch bis zum 31. Dezember 2017 gesichert werden.

Einfacher geht es, wenn der Anbieter mit einem Dauerzulagenantrag bevollmächtigt wird, die Zulagen zu beantragen.
Riester-Sparer müssen dann nur bedenken, dem Anbieter Änderungen der Einkommens- und Lebensverhältnisse mitzuteilen, etwa die Geburt eines Kindes.


Heiraten bis zum 31. Dezember
Wer bald das Ja-Wort vor dem Standesamt plant, kann dies auch noch bis Jahresende erledigen.
Das kann sich lohnen, weil frisch Verheiratete in ihrer Steuererklärung für das Jahr 2017 das Ehegattensplitting beantragen können.
Haben die Eheleute unterschiedlich hohe Einkünfte, kann es zu einer Steuererstattung kommen, erklärt der Steuerzahlerbund.
Wer 2018 zum Standesamt geht, bekommt das Splitting dann auch erst für 2018.


Lohnsteuerklassen überprüfen
Wer schon länger verheiratet ist, sollte zum Jahreswechsel überprüfen, ob die Lohnsteuerklassen noch optimal passen.
Verändert sich im kommenden Jahr zum Beispiel durch eine Gehaltserhöhung das Verhältnis der Einnahmen, kann der Wechsel in eine andere Steuerklassenkombination sinnvoll sein.

Ehepaare haben die Wahl zwischen der Steuerklassenkombination III/V, V/III, IV/IV und dem Faktorverfahren.
Die Steuerklasse IV/IV wird häufig bei annähernd gleichem Einkommen der Partner gewählt, die Kombination von III und V bei unterschiedlicher Einkommensverteilung.
Mit dem Faktorverfahren kann die voraussichtliche Steuerschuld sehr genau ermittelt werden.
Wer eine Steuerklassenkombination mit III und V oder das Faktorverfahren wählt, muss in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben.


Kindergeldanträge stellen
Ab 2018 wird das Kindergeld nur noch rückwirkend für sechs Monate ausgezahlt, erklärt der Steuerzahlerbund.
Bisher konnte es nachträglich für maximal vier Jahre zur Auszahlung kommen.
Die Neuregelung gilt für alle Anträge, die nach dem 31. Dezember 2017 bei der Familienkasse eingehen, so der Bund der Steuerzahler.

Eltern sollten also vor dem Jahreswechsel prüfen, ob sie rückwirkend Anspruch auf Kindergeld haben.
Dies kann beispielsweise bei volljährigen Kindern bis zum 25. Lebensjahr der Fall sein, wenn diese ein Studium oder eine Ausbildung aufgenommen hatten und ihre Eltern für diesen Zeitraum bisher kein Kindergeld geltend gemacht haben.


Freibeträge für 2018 eintragen lassen
Mit einem Freibetrag können sich Arbeitnehmer ein höheres monatliches Nettogehalt sichern.
Sinnvoll ist das, wenn Beschäftigte einen langen Arbeitsweg oder Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung haben.
Wer bis zum Jahresende einen Antrag stellt, profitiert gleich ab Januar.

Für den Antrag muss ein amtliches Formular genutzt werden, erklärt der Steuerzahlerbund.
Die Formulare für 2018 stehen beim Finanzamt zur Verfügung oder können im Internet heruntergeladen werden ( ).
Wichtig: Wer entsprechende Freibeträge erhält, muss in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben.


Frist für Steuererklärung verlängern
Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist und die Unterlagen bisher noch nicht eingereicht hat, kann die Abgabefrist verlängern.
Der Trick: Wer einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, kann die Erklärung für das Jahr 2016 bis spätestens 31. Dezember 2017 abgeben.
Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) aufmerksam.
Bei Überschreiten der Abgabefrist können Verspätungszuschläge festgesetzt werden.


Verluste bescheinigen lassen
Anleger können sich von den Banken die Verluste bescheinigen lassen.
Sinnvoll ist dies für alle, die bei verschiedenen Banken Depots unterhalten.
So können Verluste aus einem Depot in der Einkommensteuererklärung mit Einnahmen aus anderen Depots verrechnet werden.

Die Verlustbescheinigung muss aber spätestens bis zum 15. Dezember 2017 beantragt werden, erklärt der Steuerzahlerbund.
Verpasst der Anleger die Frist, gehen die Verluste nicht verloren.
Sie werden von der depotführenden Bank automatisch mit künftigen Gewinnen verrechnet.


 
Sozialticket für Bedürftige bleibt in NRW doch bestehen !

Düsseldorf. Nach breitem öffentlichen Protest will die NRW-Landesregierung nun doch am Sozialticket für Bedürftige im Nahverkehr festhalten.

Die Landesregierung rudert nach der heftigen Kritik an der geplanten Abschaffung des Sozialtickets zurück.
NRW werde auch in Zukunft die Mobilität von Bedürftigen unterstützen, erklärte am Dienstag Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU).
Ab sofort ist nicht mehr die Rede davon, die Landesmittel für den verbilligten Fahrschein bis 2020 komplett abzuschmelzen.

Die Summe für das Sozialticket werde im Haushalt 2018 wieder auf die bisherigen 40 Millionen Euro im Jahr angehoben, stellte Wüst klar.
Dies habe er mit den Koalitionsfraktionen von CDU und FDP vereinbart.
„Es ist unbestritten, dass Bedürftige auch in Zukunft zu fairen Preisen mobil sein müssen“, sagte der Minister.

300.000 Menschen in NRW nutzen das Sozialticket
Wohlfahrtsverbände, Vertreter von SPD und CDU und zahlreiche Kommentatoren liefen zuletzt Sturm gegen die Pläne von Schwarz-Gelb, das Geld für das bezuschusste Ticket zu kürzen und die eingesparte Summe für den Neubau von Straßen zu verwenden.
Sie warfen der Regierung vor, ausgerechnet bei den Schwächsten zu sparen.
Das Sozialticket wird in NRW von rund 300.000 Bürgern genutzt.


 
Diese neuen Regeln gelten ab 1. Dezember !

Zum Jahreswechsel treten traditionell zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft.
Die Neuerungen, die ab dem 1. Dezember gelten, sind hingegen vergleichsweise
Im Mittelpunkt steht ein verbesserter Verbraucherschutz bei Telefonverträgen.


Kündigung von Telefon und Internet
Telefon- und Internetkunden müssen besser informiert werden.
Ab Dezember sind die Anbieter dazu verpflichtet, auf der monatlichen Rechnung die Kündigungsfrist aufzuführen – einschließlich des genauen Datums, zu dem die Kündigung eingehen muss, um eine eventuelle Vertragsverlängerung zu verhindern.


Winterfahrplan der Bahn
Ab dem 10. Dezember tritt bei der Deutschen Bahn der neue Winterfahrplan 2017/2018 in Kraft.
Die Bahn selbst nennt ihn den „größten in der Geschichte“, denn ab sofort wird das letzte Teilstück der neuen Schnellfahrstrecke Berlin – München eröffnet.
Die 623 Kilometer lange Strecke ermöglicht mit dem ICE Sprinter eine Reisezeit von unter vier Stunden und wird drei Mal am Tag befahren.
Außerdem wird es stündliche Verbindungen zwischen Berlin und München mit Halt in Nürnberg, Erfurt, Halle und Leipzig geben.
Auf dieser Strecke sind Verbraucher nun 90 Minuten schneller, sie wird in vier Stunden und 30 Minuten zurückgelegt.

Außerdem neu: der ICE 4, das neue Flaggschiff des ICE-Fuhrparks.
Er startet mit fünf Fahrzeigen in den Regelbetrieb und wird auf den Strecken Hamburg – München und Hamburg-Stuttgart eingesetzt.


Kindergeldanträge stellen
Ab 2018 wird das Kindergeld nur noch rückwirkend für sechs Monate ausgezahlt.
Bisher konnte es nachträglich für maximal vier Jahre zur Auszahlung kommen.
Die Neuregelung gilt für alle Anträge, die nach dem 31. Dezember 2017 bei der Familienkasse eingehen.

Eltern sollten also noch im Dezember prüfen, ob sie rückwirkend Anspruch auf Kindergeld haben.
Dies kann beispielsweise bei volljährigen Kindern bis zum 25. Lebensjahr der Fall sein, wenn diese ein Studium oder eine Ausbildung aufgenommen hatten und ihre Eltern für diesen Zeitraum bisher kein Kindergeld geltend gemacht haben.


Deutsch- albanisches Abkommen
Das deutsch-albanische Abkommen über soziale Sicherheit tritt ebenfalls zum 1. Dezember in Kraft.
Von der darin vereinbarten Koordination der jeweiligen Rentenversicherungssysteme profitieren Versicherte, die vorübergehend im jeweils anderen Staat arbeiten und dort Rentenbeiträge abführen.


 
Paketlieferungen an die Haustür sollen teurer werden !

Müssen Verbraucher für eine Paketlieferung an die Haustür bald 50 Cent mehr zahlen?
Manche Lieferdienste können sich das vorstellen.

Die Lieferung von Paketen direkt an die Haustür muss aus Sicht mancher Lieferdienste teurer werden.
"In der Zukunft kann es so kommen, dass die Paketdienste standardmäßig an den Paketshop liefern und die Lieferung zur Haustür dann zum Beispiel 50 Cent kostet", sagte der Geschäftsführer des Paketdiensts DPD, Boris Winkelmann, der "Wirtschaftswoche".

"Die Zustellung an die Haustür muss teurer werden"
Der Grund sei das starke Wachstum im Online-Versandhandel und die dadurch gestiegenen Kosten für die Zustellung.
Winkelmann: "Die Abholung von Sendungen direkt vom Paketshop oder vom Paketkasten wird hingegen weiter an Bedeutung gewinnen."

Zustimmung bekam der DPD-Chef vom Konkurrenten Hermes: "Die Zustellung an die Haustür muss angesichts des hohen Aufwandes teurer werden", sagte Hermes-Geschäftsführer Frank Rausch der Zeitschrift.

DPD geht einem Sprecher zufolge davon aus, dass das Paketaufkommen im diesjährigen Weihnachtsgeschäft um 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr wachsen wird.
Die Wachstumsraten aufs ganze Jahr gerechnet hätten in den vergangenen Jahren im hohen einstelligen Bereich gelegen.

"Wir haben dauerhaft ein Logistikproblem"
Rund 3,16 Milliarden Sendungen beförderten die Unternehmen des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik im vergangenen Jahr – dazu gehören die großen Anbieter wie DPD, GLS, Hermes oder UPS.
In diesem Jahr sei ein Anstieg auf über 3,3 Milliarden Sendungen zu erwarten, teilte der Bundesverband Onlinehandel (BVOH) mit.
Zu Spitzenzeiten wie in der Vorweihnachtszeit werden demnach "deutlich mehr" als 15 Millionen Sendungen pro Tag befördert.
In der Weihnachtszeit würden 25.000 zusätzliche Zusteller beschäftigt.

"Wir hatten im Sommer bereits die Spitzenwerte von Weihnachten 2016", sagte BVOH-Präsident Oliver Prothmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
"In Zukunft kann nicht mehr im gleichen Umfang an die Haustür geliefert werden", warnte er demnach.

Im Sommer 2018 könne die Branche dann wieder bei den Spitzenwerten von Weihnachten dieses Jahres landen.
"Wir haben dauerhaft ein Logistikproblem", sagte er.
"Da muss schnell eine Lösung her."
Prothmann schlug Abholpunkte für die Empfänger vor.


 
Netzagentur informiert über Internet-Abzocke und Post-Ärger !

Bonn - Verbraucherärger über verspätete Brief- und Paketzustellung und illegale Werbung am Telefon - darüber informiert die Bundesnetzagentur heute in ihrem Tätigkeitsbericht Telekommunikation und Post.

Die Beschwerden der Verbraucher haben auch wegen des boomenden Online-Handels deutlich zugenommen.

Ein weiteres wichtiges Thema der Aufsichtsbehörde ist die Versorgung mit schnellen Internet-Leitungen.


 
Geschenke kaufen: Online-Shopping im Büro - ist das eigentlich erlaubt ?

Köln - Im Stress kurz vor Weihnachten kaufen manche Menschen während der Arbeit schnell im Internet Geschenke ein.
Weihnachtseinkäufe vom Arbeitsplatz aus sind keine Seltenheit.

Jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland (19,7 Prozent) gab in einer Umfrage zu, Geschenke auch während der Arbeitszeit zu kaufen.
6,4 Prozent erledigen sogar ihre gesamten Weihnachtseinkäufe bei der Arbeit, ergab die repräsentative Befragung des Online-Marktforschungsinstituts Promio.net.

Doch ist privates Shopping während der Arbeitszeit überhaupt erlaubt?

Was passiert, wenn der Chef mich dabei erwischt?
Vorsicht: Wenn der Vorgesetzte das mitbekommt, könnte eine Abmahnung folgen, warnt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Zwar sei es heute grundsätzlich erlaubt, dass man das Internet am Arbeitsplatz zumindest kurz auch privat nutzen kann.
Der Arbeitgeber kann das aber verbieten.
Dann kann der Weihnachtseinkauf am Arbeitsplatz abgemahnt werden.
Wer mehrere Stunden lang auf der Suche nach Präsenten im Internet surft, riskiert sogar die Kündigung.

Was ist, wenn ich aber ausdrücklich auch privat surfen darf?
Anders liegt der Fall, wenn die Privatnutzung des Internets nicht verboten ist.
Übertreiben sollte man das Online-Shopping aber auch dann nicht: „Wenige Minuten Shopping sind kein nennenswerter Verstoß gegen den Arbeitsvertrag“, sagt Meier.
Wer länger einkauft, kann aber trotz erlaubter Privatnutzung eine Abmahnung bekommen.
Auch der Lohn könne, je nach Dauer des Online-Einkaufstrips, gekürzt werden.

Bei uns gibt es keine eindeutige Regelung, ob ich den Arbeitsrechner auch privat nutzen darf – was jetzt?
Wer sich unsicher ist, ob er auch privat surfen darf, sollte das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.
An die Weisung des Chefs sollte man sich aber dann auch halten.

Und was passiert, wenn ich vom eigenen Smartphone aus Geschenke einkaufe?
Hier kann der Chef schwer nachvollziehen, wann und wie Sie privat surfen oder online shoppen.
Trotzdem sollte man das Handy nur in Ausnahmefällen bemühen.
Denn auch durch das Shopping am Smartphone verletzt ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten.

Wer stundenlang am Smartphone hängt, begeht einen Arbeitszeitbetrug.
Das kann die Kündigung zur Folge haben.
Grundsätzlich gilt immer: „Die Arbeitszeit ist zum Arbeiten da.
Dafür wird man bezahlt“, erklärt Michael Henn, Vizepräsident des Verbandes Deutscher Anwälte.


 
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