Der Ton wird rauer - Scharfe Töne in Sterbehilfe-Debatte !

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Der Ton wird rauer - Scharfe Töne in Sterbehilfe-Debatte !

Berlin. Die Neuregelung der Sterbehilfe ist eines der schwierigsten Gesetzgebungsvorhaben dieser Legislaturperiode.
Mehr als 200 der 631 Bundestagsabgeordneten haben sich noch nicht für einen der vier Vorschläge entschieden.

Der Ton wird rauer in der Sterbehilfe-Debatte: Eindringlich, emotional und überraschend scharf hat der Bundestag über die Neuregelung der Gesetzeslage am Lebensende diskutiert.
Es ist ein Ringen um die Unentschlossenen: Mehr als 200 der 631 Abgeordneten haben sich noch nicht für einen der vier Vorschläge entschieden.
Im Herbst soll abgestimmt werden.

Kern der Debatte ist die Frage, wer sterbewilligen Menschen künftig beim Freitod helfen darf.
Hauptstreitpunkt ist hier die Rolle der Ärzte.
Sollen sie im Einzelfall Patienten beim Suizid helfen dürfen, bei Wiederholung aber als Sterbehelfer mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden?
Oder soll die ärztlich assistierte Suizidbeihilfe von vornherein zu einem gesetzlich geregelten Angebot werden?

„Stellen Sie sich doch nicht dumm!“
Nicht einmal unter den Ärzten im Parlament gibt es in dieser Frage eine gemeinsame Linie: Karl Lauterbach (SPD) etwa glaubt nicht, dass irgendein Arzt einem sterbewilligen Patienten helfen würde, wenn bei wiederholter Tat das Strafrecht drohe.
„Stellen Sie sich doch nicht dumm“, rief der Mediziner seinen Parlamentskollegen zu.
„Das macht kein Arzt mehr!“

Lauterbach und sein CDU-Kollege Peter Hintze wollen den assistierten Suizid deswegen als ärztliches Angebot unter bestimmten Bedingungen per Gesetz regeln.
„Wir wollen nicht, dass sich ein verzweifelter Todkranker aus dem Fenster stürzen muss“, so Hintze.
Rund 100 Abgeordnete unterstützen bislang den Vorschlag.

CDU-Mann Rudolf Henke, Internist und Ärztefunktionär, hielt vehement dagegen: Ob der Gruppe eigentlich klar sei, was ihr Gesetzvorschlag für den Berufsstand bedeute – Abrechnungsziffern für Sterbehilfe, ärztliche Fortbildungen für Sterbehelfer?
Und mehr noch: Was, wenn das tödliche Mittel nicht wirkt, wenn der Arzt nachhelfen muss?
„Das übertritt die Grenze zur Tötung auf Verlangen.“
Es wäre aktive Sterbehilfe und die ist in Deutschland verboten.

Sterbehilfe soll keine Dienstleistung werden
Auch Harald Terpe, Grünen-Politiker und Facharzt für Pathologie, will „kein Sonderrecht für Ärzte“.
Ärztliche Sterbehilfe soll keine Dienstleistung werden: Henke und Terpe stehen deswegen hinter dem Antrag von Matthias Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD), die Ärzten und Angehörigen die Beihilfe im Einzelfall erlauben wollen, geschäftsmäßige Sterbehilfe durch Vereine oder selbst ernannte ärztliche Sterbehelfer aber mit bis zu drei Jahren Haft bestrafen wollen.
„Bevormundung!“ nennt Hintze das.
Zu den mehr als 210 Unterstützern gehören auch Kanzlerin Angela Merkel und Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).

Wenig Chancen haben zwei weitere Vorschläge: Etwa 50 Unterstützer hat die Initiative von Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke), die nur kommerzielle Sterbehilfevereine verbieten wollen, organisierte Sterbehilfe aber grundsätzlich richtig finden: „Wir haben eine Verantwortung für die, die entschlossen sind, Suizid zu begehen, ohne andere damit belasten zu wollen“, so Künast.
Die wenigsten Befürworter hat Patrick Sensburg (CDU), der die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich – also auch Angehörigen und Ärzten – verbieten will.


 
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