Das ändert sich zum 1. Juni !

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Das ändert sich zum 1. Juni !

Basiskonto und Lockerungen bei Lärmschutz und Imfbestimmungen.

Der 1. Juni bringt dieses Mal keine weitreichenden und umfassenden Neuerungen und Gesetzesänderungen.
Die wohl wichtigste Neuerung ist das Basiskonto.
Aber auch Fussball-Fans haben Grund, sich zu freuen.

Wer keinen Wohnsitz hat, bekommt kein Konto und wer kein Konto hat bekommt keine Wohnung und damit keinen Wohnsitz.
Ab dem 1. Juni verpflichtet der Gesetzgeber mit dem "Zahlungskontengesetz" Banken dazu, jedem Menschen – also auch Obdachlosen, Flüchtlingen mit Duldung oder Menschen in Privatinsolvenz – ein "Basiskonto" einzurichten.

Dieses Guthabenkonto muss grundlegene Funktionen wie Ein- und Auszahlung, Lastschriften, Kartenzahlungen sowie Überweisungen bieten.
Der Gesetzgeber will damit die "Diskriminierung wegen fehlenden oder zugeringen Einkommens, sozialem Status oder Wohnsitz" abbauen.
Das Gesetz verpflichtet dabei explizit alle Banken und nicht nur die Geldinstitute in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft.

Schneller Geld zurück bei einer Bankenpleite
Ebenfalls ab de, 1. Juni greift eine neue Regelung für die Insolvenz einer Bank.
Geht eine Bank pleite, mussten Kunden bisher bis zu 20 Tage Warten, um ihre Einlagen und Guthaben ausbezahlt zu bekommen.
Künftig müssen Geldinstitute binnen sieben Tagen die entsprechenden Beträge auszahlen.

Der Kunde der Bank muss die entschädigung dann auch nicht mehr separat beantragen.
Zumindest nicht solange, wie die Einlage bei der Bank unter 100.000 Euro bleibt.
"Nur, wenn der Einleger mehr als 100.000 Euro geltend machen will, muss er dies dem Einlagensicherungssystem darlegen", erläutert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Startschuss für DVB-T2
Am 1. Juni fällt auch der Startschuss für DVB-T2.
Das digitale Antennenfernsehen soll damit endlich auch Sender in Full HD (1920 × 1080 Pixel) mit 50 Bilder pro Sekunde (1080p50) übertragen.
Zunächst startet eine Probephase, in der DVB-T2 in diversen Metropolregionen ausgestrahlt wird.
Bis spätestens 2019 soll der Standard dann flächendeckend verfübar sein, sodass der technische Vorgänger DVB-T abgeschaltet werden kann.

Bei DVB-T2 wollen auch einige Privatsender wieder einsteigen.
Beispielweise Sat 1, ProSieben, RTL oder VOX. Wermutstropfen: Wer die Sender in HD terrestrisch empfangen will, wird einen Aufpreis zahlen müssen.
Außerdem muss der Nutzer einen neuen HD-Receiver anschaffen, um DVB-T2 genießen zu können.

Lockerung von Impfschutz-Regeln bei Gelbfieber
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat neue Erkenntnisse in eine Überarbeitung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) einfließen lassen.
Damit werden ab dem 1. Juni die Impfvorschriften für Gelbfieber gelockert.

Bisher mussten Personen, die nach Mittel- oder Südamerika aber auch nach Afrika reisen wollten, eine Impfung gegen Gelbfieber vorweisen, die nicht älter als zehn Jahre sein durfte.
Künftig reicht bei der Einreise der Nachweis einer einmalige Impfung, die dann als lebenslanger Schutz akzeptiert wird.

Gelockerter Lärmschutz während der Fussball-EM
Damit die Fussball-Europameisterschaft, die vom 10. Juni bis zum 10. Juli läuft, auch beim Public Viewing genossen werden kann, wird in diesem Zeitraum die Lärmschutzverordnung gelockert.
Darf ab 22 Uhr normalerweise nur eine Geräuschkulisse von maximal 55 Dezibel im öffentlichen Raum hörbar sein.

Der Bundesrat hat zugestimmt, dass Komunen während der EM 2016 entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilen dürfen.
Der Grund: Ettliche Partien werden erst um 21 Uhr angepfiffen, sodass die 55 Dezibel-Grenze beim Public Viewing nicht eingehalten werden kann.
Solche Ausnahmeregelungen sind seit der Fussball-WM 2006 üblich.


 
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