Avira blockt Downloader: Gericht erklärt Software-Blockade für zulässig

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Avira blockt Downloader: Gericht erklärt Software-Blockade für zulässig

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Avira, Entwickler des populären Virenscanners Avira Free Antivirus, hat vor Gericht das Recht erstritten, vor potenziell unerwünschte Software zu warnen und die Installation gegebenenfalls zu blockieren.

Downloader klagt gegen Avira

Konkret ging es in dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin um das Unternehmen Freemium, das einen Download-Manager und -Installer entwickelt und unter anderem mit der ProSiebenSat.1 Media AG zusammenarbeitet. Das Programm lädt und installiert Software und schlägt dem Nutzer dabei die Installation von Drittanbieterprogrammen vor. Avira stuft derartige Software als potenziell unerwünscht ein und lässt sein Antiviren-Programm Alarm schlagen und die Installation blockieren.

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50 Prozent Umsatzeinbruch
Laut dem Urteil, das CHIP vorliegt, sieht Freemium in diesem Verhalten eine "unlautere Behinderung" und einen "Eingriff in den ausgeübten Gewerbebetrieb". Darüber hinaus bestreitet Freemium, dass es sich bei den ausgelieferten Drittanbieterprogrammen oder dem Installer selbst um unerwünschte Software handelt. Außerdem nennt Freemium den Installationsprozess "transparent" und beruft sich auf einen "Ermessensspielraum hinsichtlich der Bewerbung von Zusatzprogrammen". Die Blockade seitens Avira hätte bei Freemium einen Umsatzeinbruch in Höhe von 50 Prozent zur Folge gehabt.

Klage abgewiesen
Vor dem Landgericht Berlin forderte Freemium daher, Avira zu untersagen, den Installer als Virus oder unerwünscht zu kennzeichnen oder die Ausführung zu behindern. Das Gericht hat diese Forderung zurückgewiesen. Eine gezielte Behinderung sieht das Gericht unter anderem aus dem Grund nicht, da Avira gegen Programme anderer Hersteller in gleicher Weise vorgeht. Darüber hinaus erfolgt die Überprüfung anhand festgelegter Kriterien, die zum Beispiel eine manipulative Beschreibungen umfassen - diesen Punkt sieht das Gericht für den Freemium-Installer erfüllt. Darüber hinaus befand das Gericht den Installer "keineswegs als transparent".

Hinweis: Auch CHIP nutzt in seinem Download-Bereich teilweise einen Download-Manager, der jedoch Nutzerfreundlichkeit in den Fokus stellt und aus diesem Grund explizit von Avira auch nicht beanstandet wird.
 
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