Mord auf Apfelplantage: Bergisch Gladbacher (49) in spektakulären Krimi verwickelt !
Köln - Aus einer geplanten Abreibung wurde ein grausamer Mord.
Tatort: eine Apfelplantage in Belgien.
Der Kölner Oberstaatsanwalt Jörg Schindler hat vor dem Landgericht eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten Thomas R. (53, alle Namen geändert) gefordert.
Sein mutmaßlicher Komplize könnte allerdings milde davonkommen – es ist ein Kriminalfall mit einer spektakulären Wendung.
Dubioses Schneeballsystem aufgezogen
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft den Kaufmann Gerhard S. (49) aus Bergisch Gladbach angeklagt, einen Mord in Auftrag gegeben zu haben.
Ein Geschäftspartner sollte sterben, mit dem der Angeklagte ein dubioses Schneeballsystem aufgezogen hatte.
Hier ging es um Tankgutscheine, die über eine Internetfirma mit Sitz in Hongkong erworben werden konnten.
Als Auftragskiller hatte die Staatsanwaltschaft einen Bekannten von Gerhard S. ausgemacht.
Der war Mitglied in einem Rockerclub und soll den Tatort ausgesucht haben – in einer abgelegenen Gegend in Sint-Truiden in der belgischen Provinz Limburg.
Zunächst hatte Richter Helge Eiselt abgelehnt, gegen den Mann zu verhandeln, erst eine Beschwerde des Staatsanwalts führte dazu.
Im Gerichtssaal verhaftet
Im Laufe des Prozesses erhärtete sich dann der Verdacht.
Thomas R. wurde im Gerichtssaal festgenommen und kam in U-Haft.
Gleichzeitig wurde der Mitangeklagte in die Freiheit entlassen.
Ihm wurde nun nur gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, aber kein Mord.
Verteidiger Martin Bücher sprach von einer Eskalation einer geplanten Abreibung, die sein Mandant nicht wollte.
Demnach sollte der Geschäftspartner nur eingeschüchtert werden, da er Gelder aus dem gemeinsamen Internet-Projekt zurückgehalten habe, die auf einer Bank auf Zypern lagen.
Unter dem Vorwand eines Geschäftstreffens war das spätere Opfer nach Belgien gelotst worden.
In einer Gewaltexplosion soll der Komplize dem Mann den Schädel eingeschlagen haben.
Staatsanwaltschaft sieht einen Verdeckungsmord
Staatsanwalt Schindler sieht einen Verdeckungsmord als erwiesen an.
Demnach hätte R. sein Opfer aus Angst vor Strafverfolgung letztlich getötet.
Verteidiger Frank Hatlé hielt dagegen, dass es gar keinen Beweis dafür gäbe, dass sein Mandant überhaupt am Tatort war.
Handydaten führten lediglich auf die Spur des anderen Angeklagten.
Und der schwieg zu Komplizen.
Hatlé sagte, sein Mandant empfinde es als Willkür, vergangenen Juni plötzlich doch in U-Haft gekommen zu sein.
Eine wirkliche Erklärung habe Richter Eiselt dafür nicht gehabt – die Beweis- und Indizienlage habe sich nicht geändert.
Für Gerhard S. forderte der Staatsanwalt drei Jahre und drei Monate Gesamtstrafe, darin einbezogen eine einjährige Strafe in anderer Sache.
Davon gilt ein Großteil durch U-Haft schon verbüßt.
Ein Urteil in dem Fall soll am Freitag fallen.