Abstimmung im EU-Parlament: Dürfen Selfies mit Gebäuden nur mit Erlaubnis ins Netz?

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Abstimmung im EU-Parlament: Dürfen Selfies mit Gebäuden nur mit Erlaubnis ins Netz?

Urlaubsfoto hochladen, Abmahnung kassieren: EU will Panoramafreiheit drastisch einschränken

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Urlaubsfoto hochladen, Abmahnung kassieren: Was erstmal absurd klingt, könnte schon bald Realität werden. Am 9. Juli fällt das Europäische Parlament eine Entscheidung, die unsere Panoramafreiheit drastisch einschränken könnte. Demnach würden Facebook-Nutzer bereits eine Urheberrechtsverletzung begehen, sobald sie Bilder vom Eiffelturm, dem Deutschen Bundestag und andere urheberrechtlich geschützten Bauwerken veröffentlichen.

Das Ende von Urlaubsfotos auf Facebook?
Schon jetzt ist das Fotorecht in Deutschland alles andere als einfach zu verstehen. Fotos von Menschen dürfen Sie nur mit Vertrag, einem sogenannten Model Release, veröffentlichen. Außer die Person ist nur sind Beiwerk oder gehört wie Politiker zur Zeitgeschichte.

Doch auch dann muss man aufpassen, keine geschützten Symbole, Formen oder Marken mit abzulichten. Ansonsten gibt’s schon bald Post vom abmahnenden Anwalt, sobald das Bild die Öffentlichkeit erreicht. Immerhin müssen sich Fotografen bei Landschaftsfotos weniger Gedanken machen. Denn solange Sie auf öffentlichem Gelände und ohne Hilfemittel wie zum Beispiel einer Leiter fotografieren, können Sie die Aufnahme sogar kommerziell veröffentlichen. Doch das könnte bald vorbei sein.

 
Zuletzt bearbeitet:
Einschränkung der Panoramafreiheit: Selfies vor Sehenswürdigkeiten können teuer werden



Unbedarft schießen Touristen Selfies vor berühmten Wahrzeichen und stellen die Fotos ins Netz. Doch das könnte bald teuer werden und sogar zu Haftstrafen führen. Denn das Europaparlament plant, die Panoramafreiheit einzuschränken. In einigen beliebten Reiseländern gilt das Gesetz schon längst.

 
Abstimmung im EU-Parlament: Dürfen Selfies mit Gebäuden nur mit Erlaubnis ins Netz?

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Wer verreist, will hinterher auch was herzeigen: Ob nun das Reichstagsgebäude in Berlin oder der Eiffelturm in Paris: Ein Foto von sich und den Top-Sehenswürdigkeiten ist für viele Menschen Pflicht. Wer die Selfies vor berühmter Kulisse dann aber im Netz hochlädt, könnte künftig Ärger bekommen. Das EU-Parlament entscheidet am Donnerstag, ob damit Urheberrechte verletzt werden.

Quelle
 
"Phantomdebatte" beendet: EU-Parlament hält an Panoramafreiheit fest
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Journalisten, Berufsfotografen und Touristen atmen auf. Eine Verschärfung des Urheberschutzes für Fotos vor dem Hintergrund öffentlicher Gebäude ist abgewendet. Selfies vor dem Reichstag können weiterhin gepostet werden.


Private Fotos vor öffentlichen Gebäuden wie dem Berliner Reichstag oder der Glaspyramide des Pariser Louvre sollen auch weiterhin in sozialen Netzwerken wie Facebook veröffentlicht werden dürfen. Dafür hat sich das Europaparlament in Straßburg ausgesprochen. Die Abgeordneten strichen aus einer Entschließung zur geplanten Reform des EU-Urheberrechts einen heftig umstrittenen Paragraphen, der das sogenannte Panoramarecht EU-weit einschränken sollte.


Derzeit ist diese Frage in den einzelnen EU-Staaten unterschiedlich geregelt - das deutsche Urheberrecht erlaubt es, "Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden", zu fotografieren und die Fotos zu verbreiten. In einigen Ländern, etwa Frankreich, ist dieses Recht eingeschränkt. Dies bedeutet, dass grundsätzlich die Einwilligung etwa von Architekten notwendig ist, sofern deren Urheberrecht noch nicht erloschen ist.
"Missverständliche Idee"

Für eine ähnliche EU-weite Einschränkung hatte sich der Rechtsausschuss des Europaparlaments ausgesprochen - und damit eine Protestwelle bei Berufsfotografen, aber auch Bürgern ausgelöst. Der Deutsche Journalistenverband warnte vor einer Behinderung der Arbeit von Journalisten und Medien, sollte die Panoramafreiheit eingeschränkt werden.

Die EU-Bürger könnten in den meisten Mitgliedstaaten weiterhin "unbesorgt Selfies posten", betonte die deutsche Berichterstatterin Julia Reda von der Piratenpartei. Auch der für Internet zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger begrüßte das Votum. Die Brüsseler Behörde habe das Panoramarecht nie einschränken wollen, sagte er. Die Kontroverse sei durch eine "missverständliche Idee" im Rechtsausschuss entbrannt. Insofern sei dies eine "Phantomdebatte" gewesen.
Neufassung des Urheberrechts geplant

Oettinger kündigte einen "ausgewogenen Vorschlag" zur Neufassung des EU-Urheberrechts an. Dieser solle die technologische Entwicklung berücksichtigen und das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anpassen. Dazu müssten sowohl die Interessen der Bürger, als auch die Urheber geistiger Werte geschützt werden.

Das Europaparlament fordert in seiner Entschließung unter anderem, die Arbeit von Universitäten und Bibliotheken zu erleichtern - indem etwa Bücher nach Erlöschen der Autorenrechte leichter digitalisiert werden können. Auch das Ausleihen von e-Books durch Bibliotheken soll erleichtert werden. Grundsätzlich soll nach dem Willen des Straßburger Parlaments sichergestellt werden, dass Kreativschaffende wie Musiker, Autoren oder Fotografen für ihre Arbeit eine faire Bezahlung erhalten. Außerdem soll mit dem sogenannten Zitatrecht garantiert werden, dass die Presse Aussagen zitieren darf.

Die Entschließung ist für die EU-Kommission nicht bindend. Bei der geplanten Gesetzgebung zur Reform des Urheberrechts hat das Europaparlament aber ein Mitbestimmungsrecht. Die Kommission, die im kommenden Winter einen Vorschlag vorlegen will, kann daher die Forderungen der Volksvertretung nicht ignorieren.
 
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