Abstimmung im EU-Parlament: Dürfen Selfies mit Gebäuden nur mit Erlaubnis ins Netz?
Urlaubsfoto hochladen, Abmahnung kassieren: EU will Panoramafreiheit drastisch einschränken
Urlaubsfoto hochladen, Abmahnung kassieren: Was erstmal absurd klingt, könnte schon bald Realität werden. Am 9. Juli fällt das Europäische Parlament eine Entscheidung, die unsere Panoramafreiheit drastisch einschränken könnte. Demnach würden Facebook-Nutzer bereits eine Urheberrechtsverletzung begehen, sobald sie Bilder vom Eiffelturm, dem Deutschen Bundestag und andere urheberrechtlich geschützten Bauwerken veröffentlichen.
Das Ende von Urlaubsfotos auf Facebook?
Schon jetzt ist das Fotorecht in Deutschland alles andere als einfach zu verstehen. Fotos von Menschen dürfen Sie nur mit Vertrag, einem sogenannten Model Release, veröffentlichen. Außer die Person ist nur sind Beiwerk oder gehört wie Politiker zur Zeitgeschichte.
Doch auch dann muss man aufpassen, keine geschützten Symbole, Formen oder Marken mit abzulichten. Ansonsten gibt’s schon bald Post vom abmahnenden Anwalt, sobald das Bild die Öffentlichkeit erreicht. Immerhin müssen sich Fotografen bei Landschaftsfotos weniger Gedanken machen. Denn solange Sie auf öffentlichem Gelände und ohne Hilfemittel wie zum Beispiel einer Leiter fotografieren, können Sie die Aufnahme sogar kommerziell veröffentlichen. Doch das könnte bald vorbei sein.
Urlaubsfoto hochladen, Abmahnung kassieren: EU will Panoramafreiheit drastisch einschränken
Urlaubsfoto hochladen, Abmahnung kassieren: Was erstmal absurd klingt, könnte schon bald Realität werden. Am 9. Juli fällt das Europäische Parlament eine Entscheidung, die unsere Panoramafreiheit drastisch einschränken könnte. Demnach würden Facebook-Nutzer bereits eine Urheberrechtsverletzung begehen, sobald sie Bilder vom Eiffelturm, dem Deutschen Bundestag und andere urheberrechtlich geschützten Bauwerken veröffentlichen.
Das Ende von Urlaubsfotos auf Facebook?
Schon jetzt ist das Fotorecht in Deutschland alles andere als einfach zu verstehen. Fotos von Menschen dürfen Sie nur mit Vertrag, einem sogenannten Model Release, veröffentlichen. Außer die Person ist nur sind Beiwerk oder gehört wie Politiker zur Zeitgeschichte.
Doch auch dann muss man aufpassen, keine geschützten Symbole, Formen oder Marken mit abzulichten. Ansonsten gibt’s schon bald Post vom abmahnenden Anwalt, sobald das Bild die Öffentlichkeit erreicht. Immerhin müssen sich Fotografen bei Landschaftsfotos weniger Gedanken machen. Denn solange Sie auf öffentlichem Gelände und ohne Hilfemittel wie zum Beispiel einer Leiter fotografieren, können Sie die Aufnahme sogar kommerziell veröffentlichen. Doch das könnte bald vorbei sein.
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