Back2Topic, die Frage des Threaderstellers hatte eigentlich anderes im Sinn
Steffen's Liste ist evtl. nicht mehr topaktuell
, aber die Abmahnwell hat sich gegenüber 2009/10/11 zum Glück etwas beruhigt.
Netzwelt hatte mal ne eigene Rubrik dafür, wurde aber anscheinend mit zuviel Druck auf Heise geschlossen.
Die Abmahnanwälte betreiben mit ein paar Studenten und fragwürdigen Methoden per Logsoftware "Loggerbuden", in denen oft Chartsampler und (deutsche) Produktionen Musik/Filme als Fake angeboten werden. Sowie man was läd, seedet man automatisch (ungeachtet der Tatsache, ob man einen No_seed laufen lässt oder nicht), wenige Sekunden reichen denen schon im Log, um per Sammelbeschluss beim Provider gegen einen kleinen Obolus die IP samt Zuordnung mit Klarnamen einzufordern..
Wenn der TE unbedingt aufs Torrent/edonkey weiss-der-Geier-Netz zugreifen will, sollte er unbedingt das offene Netz meiden und auf Privatetracker oder Invite-Tracker umschwenken.
Davon abgesehen, das Thema ist sehr komplex, wenn eine Abmahnung eintrudelt heisst das nicht automatisch eine Zahlungsverpflichtung. Oberstes Gebot ist Ruhe, ob in der Abmahnung nun Musik oder ein Hoppelwestern aus dem Hause Purzel erwähnt wird, was die Partnerin mit Zeterei quittieren könnte. Eine modifizierte Unterlassungserklärung- nicht die oft beigelegte- (mit dem Zusatz "ohne Präjudiz", was das vermeintliche Schuldeingeständnis voll entkräftet) in der genannten Frist an den Absender zurück.
Zur Klärung: Mein Geschreibsel ist keine Beratung im juristischen Sinne