23-Jähriger verabreichte Freundin KO-Tropfen, um zocken zu können

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23-Jähriger verabreichte Freundin KO-Tropfen, um zocken zu können

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Ein 23-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen stand nach einen Vorfall aus dem vergangenen August vor Gericht und wurde dafür auch verurteilt. Der junge Mann hatte seine damalige Freundin mit Schlafmittel betäubt, um mit Kumpels Computerspiele zocken zu können. Da dies ohne Wissen seiner damaligen Partnerin geschah, wurde er nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt.

Der Vorfall, der sich bereits im vergangenen August ereignet hat, wurde nun vor dem Amtsgericht in Castrop-Rauxel verhandelt. Der 23-Jährige war geständig, weshalb die Strafe laut einem Bericht der WAZ auch "moderat" ausgefallen ist, der Mann wurde zu 50 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt.

Zocken statt Zweisamkeit
Vor knapp einem Jahr kam die damalige Freundin des Gamers gegen 22 Uhr von der Arbeit nach Hause. Ihr Partner hatte in die gemeinsame Wohnung Freunde eingeladen, um mit ihnen Computerspiele zocken zu können. Seine Lebensgefährtin wollte aber lieber einen gemütlichen Abend zu zweit verbringen, doch ihr Freund hatte eben andere Pläne.

Also bot der 23-Jährige an, ihr einen Tee zu kochen, was sie auch annahm. Doch der Spieler mischte dem Tee "vier bis fünf Tropfen" Schlafmittel hinzu und erreichte sein Ziel, nämlich ungestört mit seinen Freunden zocken zu können. Der junge Mann unterschätzte die Wirkung der so genannten KO-Tropfen, da er meinte, dass er diese selbst regelmäßig zum Einschlafen verwendet, dabei aber die zehnfache Menge benötigt.

Seine ehemalige Lebensgefährtin schlief auch trotz dieser verhältnismäßig geringen Menge bis Mittag des nächsten Tages. "Ich bin dann mit dem Auto zur Arbeit gefahren, aber auch dabei immer wieder weggenickt", sagte die 24-Jährige in der Verhandlung.

Für den Richter war die Schuld auch nach einer eindeutigen Haaranalyse bewiesen, er erläuterte den Schuldspruch dem Angeklagten folgendermaßen: "Ihre Freundin hat zwar lange und tief geschlafen, was nicht weh tut, doch es handelt sich sehr wohl um eine vorsätzliche Körperverletzung."

 
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