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Rundfunkbeitrag: Nichtzahler werden zwangsangemeldet !
Seit dem 1. Januar 2013 finanzieren sich die Landesrundfunkanstalten nicht mehr über die GEZ-Gebühr, sondern über eine pauschale Haushaltsabgabe.
Musste man bis zur Umstellung noch für jedes Rundfunkgerät einzeln bezahlen, wird der neue Beitrag auch dann fällig, wenn man kein Empfangsgerät für die Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besitzt; jeder Haushalt wird zur Kasse gebeten.
Dafür heißt es jetzt ganz einfach: Ein Haushalt, ein Beitrag.
Die Umstellung und der vermutlich zu hoch angesetzte Beitrag von 17,98 Euro monatlich führten zu deutlich höheren Einnahmen bei den Sendern, was die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) im Februar offiziell bekannt gab und eine Senkung empfahl.
Bevor der Rundfunkbeitrag ab 2015 um 48 Cent auf monatlich 17,50 Euro sinken wird, sollen aber noch diejenigen zu Beitragszahlern gemacht werden, die sich bislang geweigert oder die Zahlungen schlichtweg versäumt hatten.
Diejenigen, die sich bislang noch nicht freiwillig für die Zahlung des neuen Rundfunkbeitrags angemeldet hatten, sollen von der Gebühreneinzugszentrale bzw. jetzt dem ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice angeschrieben werden.
Wer nicht auf die Schreiben reagiert, soll zum Jahreswechsel zwangsangemeldet werden.
Möglich soll dies durch einen Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern werden.
Im Abgleich sollen noch einmal alle bisher nicht angemeldeten volljährigen Bundesbürger angeschrieben und über ihre Beitragspflicht informiert werden.
Seit dem 1. Januar 2013 finanzieren sich die Landesrundfunkanstalten nicht mehr über die GEZ-Gebühr, sondern über eine pauschale Haushaltsabgabe.
Musste man bis zur Umstellung noch für jedes Rundfunkgerät einzeln bezahlen, wird der neue Beitrag auch dann fällig, wenn man kein Empfangsgerät für die Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besitzt; jeder Haushalt wird zur Kasse gebeten.
Dafür heißt es jetzt ganz einfach: Ein Haushalt, ein Beitrag.
Die Umstellung und der vermutlich zu hoch angesetzte Beitrag von 17,98 Euro monatlich führten zu deutlich höheren Einnahmen bei den Sendern, was die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) im Februar offiziell bekannt gab und eine Senkung empfahl.
Bevor der Rundfunkbeitrag ab 2015 um 48 Cent auf monatlich 17,50 Euro sinken wird, sollen aber noch diejenigen zu Beitragszahlern gemacht werden, die sich bislang geweigert oder die Zahlungen schlichtweg versäumt hatten.
Diejenigen, die sich bislang noch nicht freiwillig für die Zahlung des neuen Rundfunkbeitrags angemeldet hatten, sollen von der Gebühreneinzugszentrale bzw. jetzt dem ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice angeschrieben werden.
Wer nicht auf die Schreiben reagiert, soll zum Jahreswechsel zwangsangemeldet werden.
Möglich soll dies durch einen Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern werden.
Im Abgleich sollen noch einmal alle bisher nicht angemeldeten volljährigen Bundesbürger angeschrieben und über ihre Beitragspflicht informiert werden.
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