Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Weniger Ware zum gleichen Preis: Kandidaten für "Mogelpackung" nominiert !

Mitunter muss man etwas genauer hinschauen, um Preiserhöhungen zu erkennen.
Denn die werden nicht selten geschickt und dreist versteckt.
Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet nun erneut die Möglichkeit, über solche Produkte abzustimmen.


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Verbraucher können auch in diesem Jahr über die "Mogelpackung des Jahres 2018" abstimmen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh), die den Preis zum fünften Mal vergibt, stellt dazu fünf Produkte vor, mit denen Hersteller nach Auffassung der Verbraucherschützer ihre Kunden besonders getäuscht haben.

Bei Mogelpackungen schrumpft der Inhalt einer Verpackung, während der Preis des Produkts meist unverändert bleibt.
Verbraucher bekommen so weniger Ware für ihr Geld.
Doch konkrete Hinweise auf die Schrumpfung des Inhalts fehlen demnach oft und die Hersteller versuchen manchmal sogar, die geringere Menge durch quasi identische Packungen zu kaschieren.

Fast 2000 Beschwerden über Mogelpackungen gingen im vergangenen Jahr bei der vzhh ein.
Aus den Hinweisen haben die Verbraucherschützer eine Kanditatenliste erstellt, die für den Titel nominiert sind.

Fünf besonders dreiste Fälle stehen nun wieder zur Wahl für die wenig schmeichelhafte Auszeichnung.
Verbraucher sind bis zum 20. Januar, 20 Uhr aufgerufen, hier abzustimmen.


Das Ergebnis wird am 21. Januar veröffentlicht.

Bei den Kandidaten für die "Mogelpackung des Jahres" handelt es sich um:

Chipsletten von Lorenz Snack-World: Die Chipsletten sind bis 70 Prozent teurer, weil die Füllmenge bei gleichem Preis von 170 auf 100 Gramm schrumpfte.
Die Verpackungsdose blieb trotz des geringeren Inhalts fast gleich groß.

Smarties von Nestlé: In der Smarties-Riesenrolle fehlen bereits zum zweiten Mal 20 Gramm Schokolinsen.
Bei gleichem Preis haben sich die Smarties dadurch innerhalb von vier Jahren um über 30 Prozent verteuert.

Mini Babybel von Bel: Eine Käsekugel Babybel weniger packt der Hersteller Bel ins Netz.
Die versteckte Preiserhöhung beträgt bis zu 20 Prozent.

Truthahnsalami Light von Dulano (Lidl): Die Light-Variante der Truthahnsalami enthält nicht weniger Fett als die "normale" Truthahnsalami desselben Herstellers, sondern mehr.
Zudem ist der Aufschnitt um 33 Prozent teurer, denn es sind weniger Scheiben in der Packung.

Obstwiese Rheinisches Apfelkraut von Grafschafter: Der alte Apfelschmaus heißt nun Obstwiese.
Der neue Fruchtaufstrich kostet zwar noch genauso viel, wird aber in einem kleineren Glas verkauft.
Damit ist das Produkt um 41 Prozent teurer als sein Vorgänger, obwohl sich am Inhalt nichts geändert hat.

In den vergangenen Jahren wurden das Vitalis-Früchtemüsli von Dr. Oetker (2017), das Evian-Wasser von Danone Waters (2016), die Bebe-Zartcreme von Johnson & Johnson (2015) und die Pampers-Windeln von Procter & Gamble (2014) mit dem Negativpreis ausgezeichnet.


 
dm bringt ungewöhnliches Klopapier auf den Markt und die Kunden rasten aus !

Jetzt wird es sogar bei Ebay gehandelt ....

Karlsruhe. Ein regelrechten Run gibt es momentan auf ein ganz besonderes Toilettenpapier der Marke dm.
Einige Kunden hamstern sogar das außergewöhnliche Papier, kaufen dutzende Packungen.


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Zum Ende des Jahres hat die Drogeriemarktkette „dm“ einen „Limited Edition“-Klopapier an den Start gebracht.
Darauf zu sehen ist ein Mops, der einen Blumenkranz auf dem Kopf trägt.
Eine Sprechblase neben ihm zeigt „I love you“.

Damit scheint der Markt einen Nerv bei seinen Kunden getroffen zu haben.
Mittlerweile wird das Klopapier für einen vielfachen Preis bei Ebay angeboten.

dm-Kunden wegen Mops-Klopapier aus dem Häuschen
Barbara W. schreibt beispielsweise auf der Facebook-Seite von dm: „Wir waren mal im dm einkaufen.
Kofferraum hat nicht gereicht.“
Dazu ein Foto von dem Kofferraum ihres Autos, der bis oben hin voll mit der seltenen Ware ist.

Eine andere Kundin möchte wissen: „Was sagt dm zum sprunghaften Absatz des Toilettenpapiers mit Mops Limited Edition?“

Die knappe Antwort von dm: „Dafür gibt es keine Worte.“

Kritik an Hype um Toilettenpapier
Andere hingegen finden den Hype um das Toilettenpapier übertrieben.

So äußert eine Twitter-User deutlich seinen Unmut: „Der Pöbel rennt wie bekloppt zu dm um sich Klopapier zu kaufen auf dem krank gezüchtete Hunde abgebildet sind...absoluter Wahnsinn!
Hauptsache 10 kg scheißpapier im Keller liegen haben aber euren Blick nicht mal auf hilfesuchenden Menschen richten...ihr widert mich an!“

Mops-Klopapier bei Ebay für 25 Euro angeboten
Damit hat die Kontroverse um das Mops-Klopapier aber noch kein Ende gefunden.
Denn bei Ebay finden sich mittlerweile zahlreiche Angebote.

Die Preise tendieren zwischen 1,50 Euro für Original dm-Mops-Hunde Toilettenpapier für zwei Packungen bis zu einem stolzen Preis von 25 Euro für drei Packungen.

Auf Facebook witzeln einige Kunden bereits.
So schreibt eine Frau: „Wann bringt ihr Mal Toilettenpapier mit Rauhaardackeln drauf?“

Einen ähnlichen Hype löste dm bereits mit seinem Einhorn Duschgel aus.
Der quietschbunte Drogerieartikel wurde bei Ebay teilweise für mehr als 100 Euro verkauft.
Einhorn-Fans können das Duschgel noch immer bei Ebay erwerben.
Allerdings ist der Preis mittlerweile auf gewöhnlichere 1,11 Euro pro Packung abgerutscht.

dm dürfte sich über die kostenlose Werbung freuen.
Das Unternehmen mit SItz in Karlsruhe hat sich in den letzten Jahren zu Deutschlands größtem Drogeriekonzern gemausert.
Der Umsatz liegt mit etwa zehn Milliarden Euro knapp eine Milliarde über dem Umsatz von Hauptkonkurrent Rossmann.


 
Deutsche Post: Langsame Briefe sorgen für Ärger - Behörde greift zu drastischer Maßnahme !

Erstmalig soll geprüft werden, wie lange ein Brief, der durch die Deutsche Post AG zugestellt wird, vom Absender bis zum Empfänger braucht.
Die Laufzeitmessung wird durch den deutschen Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e.V. (DVPT) zusammen mit anderen Unternehmen durchgeführt.

Der Grund: Zuletzt hatte es ein Beschwerdehoch bei der Bundesnetzagentur gegeben.
Briefe seien verspätet oder an bestimmten Tagen in einigen Regionen erst gar nicht ausgeliefert worden.
Darüber berichtet die „Wirtschaftswoche“.

Deutsche Post: Messung sollen prüfen, wie viele Briefe verspätet kommen
Die Messung soll am 1. März beginnen. Innerhalb eines Jahres werden mindestens 72.000 codierte Testbriefe in den normalen Sendungsverlauf gegeben.
Ein Marktforschungsunternehmen untersucht dann, wie lange der Brief vom Unternehmen zum Kunden braucht.

Klaus Gettwart, Vorstand des DVPT e.V. „Wichtige Originaldokumente, Urkunden, Eintrittskarten, kleine Warensendungen, Rezepte von Ärzten, Arzneimittel, Bescheinigungen, Zeugnisse usw. sollen sicher und pünktlich beim Kunden ankommen.“

Post verpflichtet, Briefe innerhalb von zwei Tagen zuzustellen
Initiiert wurde die Studie vom Arbeitskreis Großversender des DVPT e.V., in dem 50 Mitgliedsunternehmen aller Branchen agieren.
Mit einem Sendungsvolumen von ca. 800 Millionen Briefen pro Monat bilden sie eine wichtige Stimme für alle anderen Unternehmen, welche die zunehmende Verschlechterung der Zustellqualität der Deutschen Post AG bemängeln.

Die Post ist gesetztlich verpflichtet, mindestens 80 Prozent der Briefe noch am nächsten Werktag zuzustellen.
Dies sieht die Postuniversaldienstverordnung vor, in der die Qualitätskriterien für Postzustellung festgelegt sind.
Gar 95 Prozent aller Briefe müssen innerhalb von zwei Tagen ihren Empfänger erreichen.

Gettwart gegenüber der „Wirtschaftswoche“: „Doch die Schwankungen sind enorm hoch.
Zu bestimmten Jahreszeiten verlängern sich die Laufzeiten enorm.“

Die Post hingegen bezieht sich auf eine Messung, die ergeben hat, „dass 93 Prozent der rund 59 Millionen Briefe täglich ihre Empfänger bereits am nächsten Werktag erreichen.“

Ergebnisse als Druckmittel
Die Bundesnetzagentur befürwortet die Messung, da sich die Beschwerden über lange Laufzeiten und Fehl- oder Nichtzustellungen in den Jahren 2017 und 2018 jeweils verdoppelt haben.

Da bisher lediglich die Laufzeiten von Postsendungen in den Briefkästen und nicht die Geschäftspost gemessen wurden, verspricht sie sich weitere und detailliertere Informationen über den deutschen Briefmarkt.
Die Ergebnisse dienen den Unternehmen, Druck auf die Post AG auszüüben.


 
Schlappe vor Gericht: Aldi Süd darf Markenprodukte nicht mehr verkaufen !

Mülheim/Ruhr - Schlappe für Aldi Süd.
Der Discounter muss zahlreiche Markenprodukte wieder aus seinem Sortiment nehmen.
Das hat ein Gericht nun entschieden.


Geklagt hatte der Coty-Konzern, zu dem Parfum-Marken wie Chloé, Chopard, Davidoff, Calvin Klein, Joop und Lancaster gehören.
Coty fürchtete, das Prestige der Marke würde durch den Verkauf beim Discounter beschädigt.
Besonders die Präsentation auf dem Wühltisch war Cotys ein Dorn im Auge.

Präsentation auf Aldi-Wühltisch
Coty hatte bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt, nach der Aldi das Parfum vom Wühltisch nehmen musste.
Der Discounter hatte daraufhin Glasvitrinen aufgestellt und die Ware dort präsentiert.
Doch auch damit war Coty nicht einverstanden.

Wie das Rechtsmagazin „Juve“ nun berichtet, hat das Landgericht Düsseldorf Coty Recht gegeben.
Aldi darf keine Parfums aus dem Sortiment mehr anbieten.

Ob der Discounter in Berufung geht, ist noch unklar.


 
Essener kauft Musik-CD im Elektromarkt - als er sie verkaufen will, soll er plötzlich eine hohe Strafe zahlen !

Essen. Häufig kommt es vor, dass man alte Dinge, die man selbst nicht mehr braucht, am Flohmarkt oder auch online verkauft.
Das ist grundsätzlich eine gute Idee.
Das dachte sich auch ein Rentner aus Essen.

Er hat sich dazu entschlossen, seine Musik-CD „Best of Rock“ zu verkaufen und stellte bei eBay eine Anzeige ein.
Einen Euro wollte er dafür haben.
Doch schnell wurde das Angebot gesperrt und einige Tage später flatterte dann ein Brief einer Anwaltskanzlei aus Hamburg ins Haus – eine Abmahnung.
Das berichtet der „WDR“

Essener erhält plötzlich eine Abmahnung
Der 67-Jährige soll 319 Euro bezahlen, weil er gegen das Urheberrecht verstoßen habe: Auf der CD befindet sich der Song „See Emily Play“ der britischen Rockband Pink Floyd.
Ohne die Rechte zu besitzen, sei das Lied auf die CD gekommen und da der Essener sie nun habe verkaufen wollen, verletze er das Urheberrecht.

Doch wie hätte der Rentner das wissen können und wie soll man sich verhalten, wenn man in solche eine Situation gerät?
DER WESTEN hat mit einem Experten gesprochen: Rechtsanwalt Roman Amonat aus Essen ist auf Medien- und Urheberrecht spezialisiert.
Er sagt: „Das Problem: Das Urheberrecht ist verschuldsunfähig.“

Das heißt im Klartext: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und eine Abmahnung ist aus rechtlicher Sicht berechtigt, wenn man – wie in diesem Fall – ein Produkt weiterverkauft, dessen Urheberrecht schon zuvor verletzt wurde.

Verkauf von CDs: So solltest du dich verhalten
Bedeutet das, dass man besser davon absehen sollte, Dinge wie CDs und DVDs zu verkaufen?
„Ich sag es mal so“, erklärt Amonat, „wenn man eine Musik-CD auf dem Flohmarkt-Wühltisch findet und die dann weit unter Wert verkauft wird, es offensichtlich ist, dass es keine offizielle Sammlung ist: Dann sollte man die CD keinesfalls weiterverkaufen.“

Benutzt man die CD nur privat, dann ist das hingegen kein Problem, so der Anwalt.

Bekommt man aus irgendeinem Grund doch Probleme, oder wie der Essener eine Abmahnung, dann muss man sich genau überlegen, wie man vorgeht.
Denn liegt tatsächlich ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, so „macht man sich angreifbar.
Dann ist das Risiko enorm hoch.
Denn kommt es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren, können die Kosten für Gericht und Anwalt schnell in die Höhe gehen.“

Gerichtsverhandlung kann teuer werden
Wird dann tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung festgestellt, muss der Verkäufer blechen – auch wenn er nicht direkt Schuld trägt.
Den wirklich Schuldigen zu finden, sei dabei eine Kette, so der Experte.
Man müsse zurückgehen zum ursprünglichen Verkäufer, der zum Händler und so weiter.
Das ist aber nicht ganz einfach.

Im Fall des Rentners aus Essen kann er den Markt, in dem er die DVD gekauft hat, nicht verantwortlich machen – er hat den Kassenzettel nicht mehr.

Falls man Zweifel am Produkt hat, rät Rechtsanwalt Roman Amonat: „Bei Privatgebrauch passiert auf jeden Fall nichts.“


 
Grünen-Anfrage: Bericht - In jedem zweiten Hähnchen stecken Durchfallerreger !

Berlin Hähnchen-Frischfleisch aus dem Supermarkt enthält oft den Erreger Campylobacter.
Der Anteil verunreinigter Proben ist stark gestiegen.

Ekel-Alarm an der Fleischtheke: Bei Kontrollen von Hähnchen-Frischfleisch im deutschen Einzelhandel ist in jeder zweiten Probe ein Durchfallerreger nachgewiesen worden.
Das berichtet die „Rheinische Post“.
Der Erreger könne vor allem bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem zu gefährlichen Erkrankungen führen.

Die Zeitung beruft sich auf die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Grünen-Fraktionschefs Anton Hofreiter.
Demnach enthielten knapp 52 Prozent der Hähnchenfleisch-Proben im vergangenen Jahr den Durchfallerreger Campylobacter.
Im Jahr 2011 lag der Anteil noch bei etwa 32 Prozent der Proben.

Bis zu 70.000 Erkrankungen pro Jahr
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Proben direkt an den Schlachthöfen entnommen.
Dabei sei der Erreger 2017 sogar bei knapp 79 Prozent der Masthähnchen gefunden worden.
2011 seien es erst 40,9 Prozent der Tiere gewesen.

Der Erreger führt nach Angaben des Robert-Koch-Instituts zu 60.000 bis 70.000 gemeldeten Erkrankungen pro Jahr.
Die Dunkelziffer sei deutlich höher.



 
Wer bekommt den Zuschlag ? Bieterrennen um Real ist eröffnet !

Essen. Kaufland und Edeka sollen Interesse an den 278 SB-Warenhäusern bekunden.
Im Verkaufsprozess hat Konzernmutter Metro das Kartellamt im Nacken.

Durch Mülheim ging ein Aufschrei, als die SB-Warenhauskette Real vor einigen Wochen ankündigte,
Ende 2019 ihre Filiale im Hafengebiet der Stadt zu schließen.
Bis Juni indes will die Konzernmutter Metro ihr SB-Warenhausgeschäft ganz abgestoßen haben.
Das Bieterverfahren für Real läuft auf Hochtouren und mit ihm auch die Spekulationen, wer die 278 Märkte mit ihren 32.000 Beschäftigten übernehmen könnte.

Metro-Chef Olaf Koch lässt sich freilich nicht in die Karten gucken.
Im Dezember hatte er erklärt, dass es eine Reihe von Interessenten für Real gebe.
„Es bleibt unsere Absicht, Real als Ganzes veräußern zu wollen“, sagt eine Metro-Sprecherin.
Der Datenraum sei geöffnet, die Unternehmen können in die Bücher von Real schauen.
Einem Bericht der „Lebensmittelzeitung“ zufolge soll dazu auch die zum Lidl/Schwarz-Konzern gehörende SB-Warenhauskette Kaufland gehören.
Sie ist Marktführerin in der Sparte.
Dem Blatt zufolge hat Kaufland „ernsthafte Ambitionen“, 80 bis 100 Real-Filialen zu übernehmen.
Das Unternehmen könne sich auch vorstellen, eine Partnerschaft mit einem Investor einzugehen.
Das würde aber dem Ziel von Metro-Chef Koch widersprechen, Real als Einheit zu verkaufen.

„Real als Ganzes veräußern“
Mit mehr als 660 Filialen und fast 14 Milliarden Euro Umsatz ist Kaufland bereits die mit Abstand größte SB-Warenhauskette in Deutschland.
Das Unternehmen will aber offenbar weiter wachsen und hält Ausschau nach geeigneten Standorten.
Auch der Lebensmittel-Riese Edeka sowie einige Finanzinvestoren sollen Interesse an Real angemeldet haben.
Nach Informationen dieser Zeitung stand in der Vergangenheit auch der saarländische Anbieter Globus auf der Matte, wenn Real einzelne Standorte aufgab.
Im Jahr 2018 hatte das Kölner Handelsinstitut EHI in den 46 Globus-Filialen unter den SB-Warenhäusern die höchste Kundenzufriedenheit gemessen.

Bei der Metro gibt man sich optimistisch, den Verkauf von Real bis zum Frühsommer abgeschlossen zu haben.
Die Hürden sind aber hoch.
Auch im für den Einzelhandel so wichtigen Weihnachtsquartal ging der Umsatz der Kette abermals leicht zurück.
Der Modernisierungsstau in vielen Real-Filialen gilt als immens.
Ein Erwerber wird deshalb auch eine gut gefüllte Kasse mitbringen müssen.

Und, was vielleicht noch schwerer wiegen könnte: Das Bundeskartellamt wird dem Real-Verkauf zustimmen müssen.
Der Branche steckt noch das zweijährige Ringen um den Verkauf der Mülheimer Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann in den Knochen.
Erst eine Ministererlaubnis machte den Weg für Edeka und Rewe frei.
Die Wettbewerbshüter hatten Bedenken, weil es in vielen Regionen zu einem Konzentrationsprozess im Lebensmittelhandel gekommen wäre.

Wettbewerb durch Onlinehandel
Die Fusion der Warenhauskonzerne Karstadt und Kaufhof winkte das Kartellamt im Herbst indes ohne Auflagen durch.
Die Begründung: In den einzelnen Sortimenten wie Textilien, Gepäck oder Strümpfe gebe es noch einen Wettbewerb – zumal im Onlinehandel.

SB-Warenhäuser liegen mit ihrem Angebot genau in der Mitte.
Wobei Real zuletzt entschieden hatte, das Lebensmittel-Sortiment zu Lasten von Nonfood zu stärken.
Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht dürfte das die Chancen großer einheimischer Unternehmen, Real zu übernehmen, eher verschlechtern.


 
70 Prozent teurer, mehr Müll: Beliebter Snack ist die „Mogelpackung des Jahres“ !

Hamburg - Seit mehreren Jahren verleiht die Verbraucherzentrale Hamburg den Schmähpreis „Mogelpackung des Jahres“.
Dabei richten die Verbraucherschützer ihr Hauptaugenmerk auf Fälle, in denen ihrer Meinung nach durch „kreative“ Packungsgestaltung versteckte Preiserhöhungen durchgesetzt wurden.

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Bei der Online-Umfrage nach der „Mogelpackung des Jahres“ haben die Verbraucher so eindeutig wie noch nie abgestimmt, so Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Mit mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen sind die Chipsletten von Lorenz die diesjährige „Mogelpackung“.
Der Hersteller hatte bei den Chips die Füllmenge von 170 auf 100 Gramm gesenkt.
Dadurch wurden die Chipsletten im vergangenen Jahr rund 70 Prozent teurer.

Vier weitere Produkte standen außerdem zur Wahl.
Den zweiten Platz belegte die Truthahnsalami Light 1A von der Lidl-Marke Dulano.
Sie hat weniger Inhalt als die reguläre Version und ist um die 33 Prozent teurer.

Darauf folgen Mini Babybel von Bel, bei gleichem Preis wurde jedoch ein kleiner Käse aus dem Netz gestrichen, und Smarties von Nestlé.
Hier schrumpft die sogenannte „Riesenrolle“ von 150 Gramm auf 130 Gramm bei gleichem Preis.

Platz fünf macht das Rheinische Apfelkraut von Grafschafter.
Das hat in diesem Jahr einen neuen Namen und eine neue Verpackung bekommen.
Statt 450 Gramm sind nur noch 320 Gramm im Glas, der Preis ist aber der gleiche.

Mehr Beschwerden über Mogelpackungen als zuvor
Wie jedes Jahr hat die Verbraucherzentrale auch in 2018 wieder gut verschlossene Lebensmittel- und Spülmittelverpackungen mit einem Röntgengerät durchleuchtet.
Das Ergebnis war ernüchternd: Die Packungen der Stichprobe - egal ob es sich um Grießbrei oder um Geschirrspültabs handelte - waren im Mittel nur zu 41 Prozent gefüllt.
Einige Packungen enthielten sogar mehr als 80 Prozent Luft.

Ganz überraschend war das haarsträubende Ergebnis nicht, denn die Verbrauchzentrale hatte sich für ihre Stichproben 14 Produkte herausgepickt, über die sich Konsumenten bei ihr beschwert hatten.
Doch richtig selten sind solche Mogelpackungen wohl auch nicht.
Fast 2000 Beschwerden zu diesem Thema gingen im vergangenen Jahr bei den Verbraucherschützern ein.
Das sei mehr als in den Jahren zuvor, sagte der Lebensmittelexperte der Verbraucherzentrale Armin Valet.

Mit diesen Tricks gaukeln Hersteller mehr Inhalt vor
Auch die Stiftung Warentest prangert regelmäßig auf ihrer Website Mogelpackungen an, die viel weniger Ware enthalten, als die Verpackung vorgaukelt.
Dabei bedienen sich die Hersteller nach den Erfahrungen der Experten einer Vielzahl von Tricks: von Sichtfenstern in den Verpackungen, die knapp unter der Befüllungsgrenze enden, bis zu doppelten Böden und Tiegeln mit auffällig dicken Wandungen bei Kosmetika-Verpackungen.

Mogelpackungen fänden sich „quer durch den Supermarkt“, klagt Valet - vor allem aber bei Fertigprodukten und Süßigkeiten.
Für die Verbraucherschützer sind die Mogelpackungen gleich aus zwei Gründen ein Ärgernis.

Weil sie den Verbraucher beim Einkauf in die Irre führen, aber auch weil dadurch unnötig viel Müll produziert wird.
Die Verbraucherzentrale plädiert deshalb dafür, dass jede Packung, wenn technisch möglich, „bis zum Rand oder zur Naht befüllt werden muss“.

Mogelpackungen verursachen auch mehr Verpackungsmüll
Sie spricht damit wohl auch vielen Konsumenten aus dem Herzen.
Denn bei Verbrauchern stößt Verpackungsmüll auf zunehmenden Widerwillen.
Bei einer im vergangenen Jahr veröffentlichten Umfrage der Unternehmensberatung PwC plädierten rund 95 Prozent der Befragten dafür, die Materialmenge bei Verpackungen auf ein Minimum zu reduzieren.
Sie sahen dabei vor allem die Hersteller der Produkte in der Pflicht.

„Die Verärgerung der Verbraucher über zu viel Verpackung hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen“, beobachtet auch der Leipziger Professor für Verpackungstechnologie und Nachhaltigkeit, Eugen Herzau.
Gleichzeitig warnt der Experte aber auch vor voreiligen Verurteilungen.
„Nicht alles ist eine Mogelverpackung, was auf den ersten Blick so wirkt.

Ende von Mogelpackungen ist nicht in Sicht
Wenn Kartoffelchips-Beutel aufgebläht sind, geht es nicht darum, mehr Inhalt vorzutäuschen, sondern den Inhalt besser vor Bruchschäden zu schützen“, erklärt er.
Die Luft stelle ein Polster dar.
Echte Mogelpackungen müssten aber an den Pranger gestellt werden, findet der Experte.

Ob die Verbraucherschützer es allerdings kurzfristig schaffen, Mogelpackungen den Garaus zu machen, darf bezweifelt werden.
Der Trick funktioniert einfach trotz aller Aufklärung zu gut.

„Wir kaufen auch mit dem Auge.
Die größere Verpackung suggeriert mehr Inhalt, und damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass wir zugreifen.
Das ist ganz stark in uns verankert“, erklärt der Marketingexperte Martin Fassnacht von der Wirtschaftshochschule WHU in Düsseldorf.
Vielleicht werde ja die höhere Preistransparenz durch den Onlinehandel zu einer allmählichen Besserung führen, hofft der Marketingexperte.
Doch schränkt er ein: „Das kann noch zehn Jahre dauern.“


 
Der erfolgreichste Schnäppchenladen in Deutschland: Wieso ist TEDi so beliebt ?

TEDi ist der erfolgreichste Schnäppchenladen in Deutschland.
Aber wieso ist genau dieser Non-Food-Discounter so beliebt und was ist sein Erfolgsgeheimnis?


 
Hunderttausende neue Anträge auf Rente ab 63 !

Berlin - Die Rente ab 63 erfreut sich weiterhin hoher Beliebtheit.
2018 wurden rund 251.000 neue Anträge gestellt, berichtete das "Handelsblatt" (Samstag) unter Berufung auf die Deutsche Rentenversicherung.

Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Die Altersgrenze wird seit Einführung der Regelung pro Jahr um zwei Monate angehoben, so dass die Jahrgänge ab 1964 erst mit 65 nach 45 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen können.
Phasen von Arbeitslosigkeit werden angerechnet, ebenso Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen.
Nicht berücksichtigt werden etwa Anrechnungszeiten wegen Schul- oder Hochschulbesuchs.

Die Wirtschaft kritisiert, dass dem Arbeitsmarkt durch die Regelung dringend benötigte Facharbeiter entzogen werden.
"Es ist eine der Irrationalitäten der derzeitigen Politik: Wir müssen ausländische Fachkräfte anwerben, um dem demografischen Wandel zu begegnen und gleichzeitig frühverrenten wir inländische Fachkräfte abschlagsfrei", sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), der Zeitung.
Die Rente ab 63 entwickele sich zunehmend zu einer "Wachstumsbremse".


 
Wichtige Arbeitsrecht-Fragen: Wann darf der Chef meinen Lohn einbehalten ?

Jobfragen zu Arztbesuch, Entgeltfortzahlung und Resturlaub

„Solange der Chef nicht pleite ist, habe ich Anspruch auf meinen Lohn“ oder „Werde ich krank, zahlt der Arbeitgeber meinen Lohn sechs Wochen weiter“ – was viele für in Stein gemeißelte Wahrheiten des Arbeitsrechtes halten, sind oft viel kniffligere Sachverhalte mit zahlreichen Ausnahmen.
Diese sollten Sie kennen.

Der Chef zahlt den Lohn nicht
Wann darf mein Chef den Lohn zurückbehalten?

Wenn Sie krank werden, sich aber nicht krankmelden und auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Wenn Sie sich weigern, Ihrem Chef seine Unterlagen oder Arbeitsmaterialien auszuhändigen.
Wenn Sie Auskünfte oder Erklärungen verweigern, die Ihr Chef von Ihnen berechtigterweise verlangt.
Aber: Für eine schlechte Arbeitsleitung kann Ihr Chef keinen Lohn einbehalten. Hier droht Ihnen jedoch eine Abmahnung oder schlimmstenfalls die Kündigung!

Und wenn mein Chef den Lohn zu unrecht zurückbehält?

Dann können Sie auch von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, also nicht arbeiten.
Sie haben während dieser Zeit Anspruch auf Ihren vollen Lohn.
Bei einem Gehaltsrückstand von zwei Monatslöhnen springt prinzipiell die Agentur für Arbeit ein.
Dann haben Sie trotz bestehenden Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Setzen Sie Ihrem Chef schriftlich eine Frist, das ausstehende Gehalt zu zahlen, und drohen Sie, dass Sie ansonsten die Arbeit niederlegen!

Wichtig: Um keine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung zu riskieren, sollten Sie unbedingt anwaltlichen Rat suchen, bevor Sie Ihr Zurückbehaltungsrecht wahrnehmen.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Wann dann der Chef die Lohnfortzahlung streichen?

„Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.“
So steht es im Gesetz.

Aber wie zu lesen ist: Die Krankheit muss ohne Verschulden des Arbeitnehmers ausgebrochen sein!
Das heißt, wer sich fahrlässig oder gar absichtlich verletzt, kann seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung verlieren – z.B. bei folgenden Fällen:

Unfall, wegen Trunkenheit am Steuer, Telefonierens ohne Freisprechanlage oder Fahrens ohne Sicherheitsgurt,
Sportunfälle bei gefährlichen Sportarten,
wenn zur Verfügung gestellte Sicherheitskleidung nicht getragen wird,
Unfälle während einer Ne*ben*tätigkeit,
selbst provozierte Schlägereien,
Rückfälle bei Sucht*er*krankungen.

Wichtig: Der Arbeitgeber muss vor dem Arbeitsgericht beweisen, dass sein Mitarbeiter die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat.

Wer zahlt bei Verlust der Lohnfortzahlung?

Wer von seiner Firma keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhält, hat als Versicherter Anspruch auf Krankengeld von seiner Krankenkasse.
Dieses fällt aber entsprechend geringer aus als die Lohnfortzahlung, die in voller Höhe des Lohnes erfolgen muss.
Aber auch die Krankenkasse kann die Zahlung des Krankengeldes verweigern oder gezahltes Geld zurückfordern: Nämlich dann, wenn man sich die Krankheit oder Verletzung bei einem Verbrechen oder einem Vergehen zugezogen hat.

Resturlaub
Darf ich meinen Urlaub aus 2018 auch jetzt noch nehmen?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaub eigentlich bis zum Jahresende genommen werden. Ausnahmen:

Arbeitsverträge, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen häufig günstigere Regelungen vor.
So darf Resturlaub meist bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden.

Eine Übertragung ins nächste Jahr ist auch möglich, wenn der Urlaub aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden konnte.
Das kann eine außergewöhnliche Auftragslage oder auch eine längere Erkrankung des Arbeitnehmers sein.

Der Urlaub kann auch dann nicht verfallen, bloß weil der Mitarbeiter keinen Urlaub beantragt hat.
Der Europäische Gerichtshof legte im November 2018 fest, dass der Arbeitgeber rechtzeitig und nachweislich die Mitarbeiter auffordern muss, den restlichen Urlaub zu nehmen.

Kann ich Geld statt Urlaub verlangen?

Die Auszahlung von nicht genommenen Urlaubstagen ist nur möglich, wenn ein Arbeitsverhältnis endet und keine Möglichkeit bestand, den Urlaub zu nehmen.

Achtung: Kann der Chef nachweisen, dass der Arbeitnehmer es auf eine Auszahlung angelegt hat, muss er nicht zahlen!

Arztbesuche
Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt?

Für notwendige Arztbesuche müssen Arbeitnehmer freigestellt werden und haben einen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Zumindest immer dann, wenn sie schuldlos erkrankt sind.
Das schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch vor.
Doch nicht jede akute Erkrankung muss auch unmittelbar behandelt werden.

Um sich beispielsweise eine herausgefallene Zahnfüllung ersetzen zu lassen, sollte der Arbeitnehmer zuerst versuchen, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu finden.
Ist dies nicht möglich, muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter auch während der Arbeitszeit für solche Behandlungen freistellen.

Geplante Untersuchungen
Auch für geplante Behandlungen oder Untersuchungen ist zuerst immer ein Termin außerhalb der Arbeitszeit zu suchen.

Ausnahme: Es handelt sich um eine notwendige Untersuchung, die der Arzt nur zu einer bestimmten Zeit durchführen – beispielsweise morgens, wenn der Patient nüchtern zur Untersuchung erscheinen muss.
Die Untersuchung muss also medizinisch unvermeidbar während der Arbeitszeit stattfinden.
Eine bloße Begründung mit dem Praxisablauf des Arztes dagegen reicht nicht.


 
Gewährleistung: EU stärkt Rechte von Onlinekäufern !

Die EU gleicht den Verbraucherschutz bei Onlinekäufen an die höheren Standards im stationären Handel an: In Zukunft müssen auch Internethändler zwei Jahre die Funktionsfähigkeit von Geräten garantieren.

In der gesamten EU haben beim Onlinekauf künftig die gleichen Rechte wie im stationären Handel.

Unterhändler des Europaparlaments, der EU-Staaten und der EU-Kommission einigten sich am Dienstag auf neue Regeln, die es sowohl Kunden als auch Händlern - vor allem bei grenzüberschreitenden Einkäufen - einfacher machen sollen.
Erstmals haben Verbraucher einheitliche Rechte beim Kauf digitaler Inhalte wie dem Download oder dem Streamen und Musik im Internet.

Die neuen Regeln sehen unter anderem vor, dass Händler bei nicht funktionierenden Produkten entweder für gleichwertigen Ersatz sorgen, reparieren oder das Geld zurückzahlen müssen.
Dieses Recht haben Verbraucher für mindestens zwei Jahre.

Bei digitalen Inhalten, die nicht funktionieren, haben die Anbieter zunächst die Chance, das Problem zu lösen, ehe der Vertrag wieder aufgelöst werden kann.
Gegenstände mit digitaler Komponente - ein smarter Kühlschrank oder Fernseher etwa - müssen in einem "vernünftigen Zeitraum" auf den neusten Stand gebracht werden.
Das soll die Sicherheit der Geräte gewährleisten.

Die Einigung vom Dienstag muss noch formell vom Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden, ehe sie wenige Wochen später in Kraft treten soll.

Einen guten Überblick und eine klare Abgrenzung von Widerrufs-, Rückgabe- und Gewährleistungspflichten findet ihr bei Finanztip.


 
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