Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Ist Vogelfüttern auf dem Balkon mietrechtlich erlaubt ?

Vogelfüttern, vor allem im Winter, hat in Deutschland lange Tradition.
Und doch gibt es Vermieter und Nachbarn, die sich an Vogelhäuschen und Futterglocken stören.

Was Vogelfreunden mietrechtlich erlaubt ist und was nicht, erfahren Sie hier.

Vogelfüttern kann niemand verbieten
Das Vogelfüttern ist Mietern grundsätzlich erlaubt.
Wie der Deutsche Mieterbund mitteilt, haben Mieter das Recht, auf der Außenfensterbank oder dem Balkon Vogelfutter auszustreuen, Futterglocken aufzuhängen oder ein Vogelhäuschen anzubringen.

Während sich die einen über den Besuch von Amsel, Drossel, Fink und Star freuen wie die Schneekönige, kann es vorkommen, dass andere gerne auf das Federvieh verzichten würden.
Schließlich kann das Vogelfüttern für die Nachbarn mit unangenehmen Begleiterscheinungen einhergehen.

Doch selbst, wenn Futterreste oder Vogelkot die Balkons der Nachbarn verunreinigen, haben Vermieter mietrechtlich kein Recht, das Vogelfüttern zu untersagen.
Diesbezügliche Passagen im Mietvertrag oder in der Hausordnung sind unwirksam.
Nachbarn, die sich von den Vögeln gestört fühlen, können erst bei einer unverhältnismäßigen Verschmutzung eine Mietminderung beim Vermieter einfordern.

Ausnahme bei Möwen und Tauben
In Bezug aufs Vogelfüttern kennt das Mietrecht allerdings zwei Ausnahmen: So darf das Füttern von Tauben und Möwen vom Vermieter sowohl vertraglich als auch in der Hausordnung untersagt werden.
Grund für diese Regelung ist der Umstand, dass Tauben und Möwen Krankheiten übertragen können und dafür bekannt sind, besonders laut zu sein.

Um Verschmutzung, Ungezieferbefall und Geräuschbelästigung zu verhindern, sind die Vermieter daher berechtigt, das Füttern dieser Vogelarten zu verbieten.

Ein weiteres Argument gegen das Füttern von Tauben basiert auf der mietrechtlichen Regelung, dass ein Taubenstock im oder am Haus einen Mietmangel darstellt.
Mieter, die feststellen, dass sich Tauben im Haus eingenistet haben, können daher eine Mietminderung beantragen.


 
Achtung beim Bohren und Hämmern: Mieter zahlt für Schäden an Leitungen und Rohren !

Die Montage von Möbeln, Bildern und Spiegeln an die Wand gehört zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung.
Auch wenn dafür gebohrt und gehämmert werden muss: Eine Erlaubnis des Vermieters ist nicht erforderlich.
Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Bei der Montage sollte darauf geachtet werden, dass keine Wasser- oder Elektroleitungen beschädigt werden.
Die Kosten für die Beseitigung etwaiger Beschädigungen und von hierdurch verursachten Folgeschäden, beispielsweise durch austretendes Wasser, muss der Mieter tragen.
Daher sollte vor Bohrarbeiten oder der Befestigung von Nägeln immer geprüft werden, ob sich an dieser Stelle Leitungen befinden.

Besonderheiten der Wohnung muss der Mieter bei der Montage ebenfalls beachten.
So ist insbesondere bei in der Wand verlegten Heizungen oder Innendämmungen Vorsicht geboten.
Hier sollte die Montage von Möbeln oder Bildern an den betroffenen Wänden unterbleiben.
Denn schon kleinste Löcher in der Wandheizung oder der Innendämmung können zu hohen Folgekosten führen.


 
Dürfen Mieter ohne Erlaubnis Stromleitungen verlegen ?

Dürfen Mieter ohne die Genehmigung des Vermieters Renovierungen in ihrer eigenen Wohnung vornehmen?
Ja.
Es gibt aber Ausnahmen.
Zum Beispiel bei Stromleitungen.

Leitungen unter dem Putz verlegen
In Altbauwohnungen entspricht die vorhandene Elektroinstallation nicht immer den individuellen Bedürfnissen des Mieters.
Wer zusätzliche Steckdosen, Lichtschalter oder Lampenanschlüsse benötigt, sollte allerdings eine Genehmigung des Vermieters einholen, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Sollten die Kabel unter Putz verlegt werden, stellt dies einen Eingriff in die Bausubstanz dar.
Hierfür wird immer die Zustimmung des Vermieters benötigt.

Kabel auf dem Putz verlegen
Aber auch wenn die Kabel oberhalb des Putzes verlegt werden sollen, muss der Vermieter zuvor gefragt werden.
Denn gerade in Altbauten können zusätzliche Steckdosen oder Anschlüsse zu einer Überlastung des hausinternen Stromverteilungsnetzes führen.
Der Vermieter kann seine Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter für einen späteren Rückbau eine zusätzliche Kaution hinterlegt.
Ein Anspruch auf zusätzliche Steckdosen besteht nur in Ausnahmefällen, wenn die vorhandene Installation unter dem üblichen Standard für vergleichbare Wohnungen liegt.

Fachmann beauftragen
Wichtig zu beachten: Auch wenn die Erlaubnis des Vermieters vorliegt, müssen die Elektroarbeiten durch Fachfirmen vorgenommen werden.
Unsachgemäße Eigeninstallationen stellen eine Gefahr für den Mieter und die übrigen Bewohner des Hauses dar.
Sollte hierdurch jemand zu Schaden kommen oder ein Brand ausbrechen, haftet der Mieter.


 
Ende einer Ära: Die Niederlande schaffen das Telefonbuch ab !

Länger als ein Jahrhundert gehörte es zur Grundausstattung jedes Haushalts, nun ist die große Zeit des Telefonbuchs vorbei.
Zumindest in den Niederlanden wird es nicht mehr gedruckt.

DvCTIn.jpg

Nach knapp 140 Jahren schaffen die Niederlande das Telefonbuch auf Papier ab.
Der Herausgeber kündigte am Donnerstag im niederländischen Radio das Ende einer Ära an.

Internet macht Buch überflüssig
Das Internet mache das Buch überflüssig.
"Es ist das einzige Buch in den Niederlanden, in dem praktisch jeder einmal gestanden hat", sagte Herausgeber Erik Wiechers dem Radio.
Die übergroße Mehrheit der Niederländer suche Telefonnummern in der Online-Ausgabe des "Telefoongids", teilte der Verlag mit.

Nur eine kleine Gruppe alter Leute in ländlichen Gebieten schaue tatsächlich noch ins Buch.
Man wolle Schulungen anbieten, damit sie Nummern künftig online finden.

In der ersten Ausgabe 1881 standen 49 Adressen.
In den 1980er Jahren waren fast sieben Millionen Exemplare gedruckt worden.
Das Telefonbuch wird ab Februar zum letzten Mal in den Haushalten verteilt.


 
Für schnelleren Einkauf: Netto testet Selbstbedienungskassen !

Im Kampf der Discounter um Kunden setzt Netto auf schnelleres Einkaufen.
Dafür probiert die Supermarkt-Kette ein neues Bezahlsystem aus.

Netto hat als erster Supermarkt-Discounter Selbstbedienungskassen eingeführt.
Die Systeme werden zurzeit in größeren Städten getestet, wie ein Unternehmenssprecher dem Portal chip.de bestätigte.

Der Kunde scannt seine Waren bei diesem Verfahren selbst und bezahlt anschließend an einem Terminal mit Karte oder über die Netto-App.
Das System soll die herkömmlichen Kassen entlasten und – sobald sich die Kunden an den Umgang gewöhnt haben – auch schneller sein.
Lange Warteschlangen, das größte Ärgernis für viele Supermarktkunden, sollen damit der Vergangenheit angehören.

Die beiden größten Discounter, Aldi und Lidl, verzichten bislang auf Selbstbedienungskassen, bei vielen anderen Supermarktketten und Baumärkten sind sie längst etabliert.
Eine YouGov-Umfrage aus dem vergangenen Jahr zeigt, dass vor allem jüngere Kunden dem neuen Bezahlsystem gegenüber aufgeschlossen sind.


 
Behörden fragen häufiger Bankdaten von Bürgern ab !

Berlin - Im Kampf gegen Steuerbetrug und Sozialmissbrauch prüfen Finanzämter, Sozialbehörden und Gerichte immer häufiger die Konten von Privatpersonen.
So gab es im vergangenen Jahr 692 166 Abfragen.

Das teilte das Bundesfinanzministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Die Abfragen haben sich damit im Jahresverlauf fast verdoppelt.

2016 gab es insgesamt 358 228 Prüfungen.
Mehr als 95 Prozent der Abfragen kommen nach Ministeriumsangaben von Gerichtsvollziehern, die inzwischen auch bei Beiträgen von weniger als 500 Euro Einsicht nehmen dürfen.


 
Nicht entsorgen: Diese Dokumente müssen Sie ein Leben lang aufbewahren !

Im Schrank türmen sich Aktenordner, vollgestopft mit wichtigen Papieren wie Steuerunterlagen, Urkunden, Zeugnissen und Kassenzetteln.
Zu gerne würde man einmal gründlich ausmisten – doch groß ist die Angst, wichtige Unterlagen vorschnell zu entsorgen.
Beim Aussortieren sind Verbraucher oft unsicher: Was müssen sie eigentlich aufbewahren – und wie lange?
Fest steht: Die wenigsten Unterlagen müssen ein Leben lang im Aktenschrank lagern, aber die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sollte man kennen und einhalten.
Und was können sie bedenkenlos entsorgen?
Was in dem Fall bedeutet: schreddern.
Denn auf den Unterlagen sind oft sensible personenbezogene Daten verzeichnet.

Wer gründlich ausmisten möchte, muss zunächst einmal sorgfältig sortieren: „Im Notfall ist es hilfreich, wenn wichtige Unterlagen schnell griffbereit und geordnet abgelegt sind.
Am besten so, dass auch Verwandte oder Freunde durchblicken, wenn der Besitzer – zum Beispiel wegen Krankheit – sie nicht selber herauskramen kann“, raten die Experten von Stiftung Warentest.

Elektronische Unterlagen müssen gespeichert werden
Generell gilt: Was elektronisch empfangen wurde, muss ebenso gespeichert werden.
Das betrifft zum Beispiel steuerlich relevante Rechnungen.
Bestimmte Papier-Dokumente müssen aber immer Original vorhanden sein.
Dazu zählen etwa Verträge oder Urkunden.
„Liegen Originalunterlagen auf Thermokopierpapier vor – zum Beispiel Tankrechnungen ist es für steuerliche Zwecke notwendig, diese Originale zu fotokopieren und zusammen mit dieser Kopie aufzubewahren“, rät die Industrie- und Handelskammer Köln.

Am besten legt man im Heimbüro verschiedene Sammelmappen und Ordner an, in denen man alles abheftet.
Mit Aufschriften wie „Haus“, „Versicherungen“, „Altersvorsorge“ oder „Steuer“ verschafft man sich eine Übersicht.
Die ältesten Schriftstücke werden immer zuerst abgeheftet.
Das hat den Vorteil, dass man beim Aussortieren von hinten nach vorne vorgehen kann.

Für viele Unterlagen gibt es gesetzliche Aufbewahrungsfristen.
Welche Papiere man wie lange behalten muss – ein Überblick.

Lebenslang aufbewahren:
Ausweis, Pass, Führerschein sowie Geburts- und Heiratsurkunden sowie Sterbeurkunden von Angehörigen müssen lebenslang aufbewahrt werden.
Bei Verlust kann es helfen, wenn Kopien dieser Papiere im Ordner sind.
Auch Schul- und Arbeitszeugnisse sollten wirklich dauerhaft in einem Ordner zu Hause lagern.

Bis zur Rente aufbewahren:
Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge und Rentenversicherungsnachweise, Belege über Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit sollten mindestens bis zur Rente archiviert werden.
Zwar sind diese Daten auch beim Rentenversicherungsträger gespeichert.
Doch falls dort irgend etwas schief geht, kann der Versicherte mit solchen Belegen seine Berufstätigkeit nachweisen.
Auch Studiennachweise wie Einschreibe- oder Exmatrikulationsbescheinigungen sollten so lange aufbewahrt werden.

Zehn Jahre aufbewahren:
Privatpersonen müssen Rechnungen und sonstige Belege im Regelfall nicht lange archivieren.
Wurden sie dem Finanzamt vorgelegt und ist der Steuerbescheid in Ordnung, können die Belege entsorgt werden.
Unterlagen, die nicht mitgeschickt wurden, können bis dahin zusammen mit einer Kopie der Steuererklärung im Ordner bleiben.
So lässt sich der Bescheid leicht mit seiner Erklärung vergleichen.

Das Finanzamt kann den Steuerbescheid noch bis zu vier Jahre rückwirkend ändern, etwa wenn Tipp- oder Rechenfehler vorliegen oder nachträglich neue steuerrelevante Tatsachen bekannt werden.
Gibt der Steuerzahler seine Steuererklärung elektronisch ab, so muss er die Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahren.

Allerdings sollten Steuerzahler wissen: Das Finanzamt darf zehn Jahre rückwirkend steuerrelevante Belege fordern, falls der Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Steuerbescheide und Kopien der Erklärungen so lange zu Hause haben.

Bei Unternehmern und Freiberuflern gilt die zehnjährige Frist darüber hinaus für Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz, zum Verständnis erforderliche Arbeitsanweisungen, sonstige Organisationsunterlagen sowie Buchungsbelege.
Die Frist gilt auch für digitale Aufzeichnungen.

Aber aufgepasst: Die Aufbewahrungsfrist beginnt erst mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzten Eintragungen in die Buchhaltung gemacht wurden, bzw. am Schluss des Jahres, in dem das Inventar, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt wurden.

Was Sie zwei bis sechs Jahre aufbewahren müssen und wie es sich mit Kontoauszügen verhält.

Sechs Jahre aufbewahren:
Diese Frist betrifft auch vor allem Selbständige: Sechs Jahre lang werden die geschäftliche Korrespondenz, Lohnkonten inklusive Bescheinigungen sowie für die Steuer bedeutsame Dokumente (zum Beispiel Ausfuhr- bzw. Einfuhrunterlagen, Aufträge, Versand-, Fracht- und Darlehensunterlagen, Mietverträge, Versicherungspolicen und Geschäftsbriefe archiviert.

Mindestens zwei Jahre aufbewahren:
Für Einkäufe gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren.
Garantien können noch länger laufen.
Auch auf Handwerkerleistungen gelten zwei Jahre Gewährleistungsfrist. Kassenbons und Garantien sollte man also mindestens so lange sammeln
Gewährleistungsansprüche verjähren nur, wenn der Verkäufer sich im Streitfall darauf auch beruft.
Insofern bietet sich an, Kassenzettel so lange aufzubewahren, wie man das Produkt nutzt.

Stellt sich später heraus, dass der Verkäufer einen über die Eigenschaft einer Kaufsache arglistig getäuscht hat, so können Kunden sogar bis zu zehn Jahre nach dem Kauf den Vertrag noch anfechten und eine Rückabwicklung veranlassen.
Tipp: Bezahlen Sie größere Anschaffungen immer mit der Girokarte.
Der Kontoauszug ist als Beweis für den Kauf genauso viel wert wie ein Kassenbon.

Bauherren und Eigentümer sollten eine Vorschrift aus dem Umsatzsteuergesetz beachten.
Danach müssen Rechnungen, die für Arbeiten oder Dienstleistungen an einem Haus, einer Wohnung oder einem Grundstück ausgestellt werden, zwei Jahre lang aufbewahrt werden.

Sonderfall Kontoauszug:
Gesetzliche Vorschriften zur Aufbewahrung gibt es hier nicht.
Doch falls die Bank unberechtigt Gebühren abgebucht hat und man diese zurückverlangt, gelten bis zu 30 Jahre Gewährleistung, ebenso bei Spar- und Kreditverträgen.

Zwar speichern die Geldinstitute Kontodaten zehn Jahre lang, doch für nachträgliche Auszüge nehmen sie hohe Gebühren.
Experten raten deshalb, die Ausdrucke der Kontobewegungen drei Jahre lang aufzuheben.
Denn die Verjährungsfrist für Kaufpreiszahlungen liegt in Deutschland bei drei Jahren.
Gibt es nach einer Weile zum Beispiel mit einem Händler Streit darüber, ob eine Rechnung bezahlt wurde oder nicht, kann der Kontoauszug helfen.

Bei Online-Kontoauszügen rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, diese abzuspeichern und zusätzlich auszudrucken.
Kontoauszüge, die Zahlungen von laufenden Verträgen wie Mietverträgen dokumentieren, sollten Verbraucher jedoch deutlich länger zurücklegen.
So können sie auch noch nach zehn Jahren beweisen, dass sie die Kaution damals gezahlt haben.

Rund ums Haus:
Nebenkostenabrechnungen dürfen Mieter noch bis zu einem Jahr nach deren Erhalt anfechten.
So lange sollten sie also mindestens aufbewahrt werden.
Mietverträge oder Übergabeprotokolle können ruhig drei Jahre aufbewahrt werden: So lange läuft die Verjährungsfrist für eventuelle Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
Hausbesitzer sollten ihren Kreditvertrag behalten bis die Immobilie abbezahlt ist, auch empfiehlt es sich Belege über bauliche Maßnahmen am Haus zu dokumentieren.

Versicherungsunterlagen:
Auch Unterlagen über Sach- und Lebensversicherungen sollte man nicht voreilig wegwerfen.
„Versicherungsunterlagen sollte man grundsätzlich für die Dauer des Vertrages, also des Zeitraumes, in dem der Versicherungsschutz besteht, aufbewahren.
„Am wichtigsten sind hier der Versicherungsschein und der Antrag“, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin.

Der Grund: Will jemand zum Beispiel eine Leistung aus einer Lebensversicherung beantragen, muss die Bezugsberechtigung mit einem Versicherungsschein nachgewiesen werden.
Ist die Police verloren gegangen oder lässt sie sich im Chaos des Aktenschrankes nicht mehr finden, muss man den Verlust der Versicherung melden.
Diese stellt dann zwar einen Ersatzversicherungsschein aus – das kostet aber.

Bei einer Hausratversicherung muss man im Zweifel nachweisen können, welche einzelnen Gegenstände gestohlen oder etwa bei einem Brand zerstört wurden.
Dazu ist es sinnvoll Kopien der wichtigsten persönlichen Papiere anzufertigen und Kaufbelege und Quittungen aufzuheben.

Hilfreich ist es, Fotos der Wohnungseinrichtung anzufertigen.
Diese kann man nach einem Schaden dem Versicherer vorlegen.
Ist die Sachversicherung hingegen gekündigt oder der Versicherungsschutz abgelaufen, können die Unterlagen – am besten geschreddert – ins Altpapier.

Wie entsorgt man Unterlagen richtig, damit Betrüger nichts mehr mit den Daten anfangen können?

Ob Kreditkartennummer, Kontonummer oder Geburtsdatum: Solche persönlichen Informationen gehören nicht in fremde Hände.
Doch wer Dokumente mit vertraulichen Daten achtlos in die Altpapiertonne wirft, macht es Betrügern leicht.
„Für Einkäufe im Internet genügen nur wenige Informationen“, warnt Dr. Roland Weiß, Sicherheitsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung.
„Zudem gibt es Datendiebe, die persönliche Informationen zu Werbezwecken verkaufen.“
Er rät deshalb, Altpapier vor der Entsorgung zu prüfen und im Zweifelsfall lieber zu zerkleinern.

Fast jeder dritte Deutsche hat der Versicherung Angst davor, Opfer eines Betrugs zu werden.
Dennoch gehen viele leichtsinnig mit ihren persönlichen Daten um: „Wer Kontoauszüge, Nebenkostenabrechnungen oder Lebensläufe unzerkleinert in die Altpapiertonne wirft, handelt fahrlässig“, so Weiß.

Für Betroffene hat der Datendiebstahl meist äußerst unangenehme Folgen, etwa finanzielle Verluste durch falsche Konto-Abbuchungen.
Wer ungewöhnliche Kontobewegungen bemerkt, sollte sich deshalb umgehend an seine Bank wenden und bei der Polizei Anzeige erstatten.

Tipps für die richtige Entsorgung:

Am sichersten ist es, Briefe und Kontoauszüge zu schreddern.
Wer Papiere nur einmal in der Mitte durchreißt, macht die Daten damit nicht unkenntlich.
Kreditkarten oder Datenträger mit persönlichen Daten ebenfalls zerstören, damit Betrüger die darauf enthaltenen Informationen nicht mehr benutzen können.
Für Datensammler sind selbst kleinste Hinweise wertvoll, etwa die Art der Krankenversicherung oder Vorlieben beim Einkaufen.
Deshalb sollten Verbraucher nie ungeöffnete Briefe in die Altpapiertonne werfen.


 
Stromkosten: Wer Strom spart, der zahlt bei vielen Anbietern drauf !

Berlin Haushalte werden bestraft, wenn sie stromsparend leben.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie zur Kostenentwicklung bei den Stromnetzen.

Eigentlich sind Verbraucher dazu angehalten, möglichst wenig Energie zu verbrauchen – das kommt der Umwelt und dem Geldbeutel zugute.
Doch offenbar werden Haushalte dafür bestraft, wenn sie stromsparend leben.
Zu diesem Ergebnis kommt die Organisation Agora Energiewende in ihrer neuen Studie zur Kostenentwicklung bei den Stromnetzen.

Agora-Chef Patrick Graichen sieht eine „problematische Umverteilung zulasten von Geringverbrauchern“.
Die sogenannten Netzkosten machen etwa ein Viertel des Strompreises aus, den Privathaushalte und die meisten Firmen an ihre Stromversorger zahlen.
Durchschnittlich 29 Cent kostet eine Kilowattstunde (kWh).

Etwa 7,5 Cent davon stellen die Lieferanten in Rechnung, um die Stromnetze, Überlandleitungen und Kabel zu finanzieren.
Dieser Betrag wiederum enthält mehrere Komponenten, unter anderem den Grundpreis und den Arbeitspreis.
Durch die Auswertung der Preisstrukturen von zehn Netzbetreibern hat Agora nun errechnet, dass „die Grundpreise durchschnittlich von 47 Euro 2017 auf 53 Euro in 2018 steigen“, sagt Graichen.
Der Grundpreis wird jedem Verbraucher in Rechnung gestellt, egal, wie viel er verbraucht.

Verbrauchsabhängige Kosten fallen weniger ins Gewicht
Im Vergleich dazu stagnieren die Arbeitspreise oder sie sinken.
Die Fixkosten für Stromverbraucher bei den Netzentgelten nehmen also relativ zu, die verbrauchsabhängigen Kosten fallen weniger ins Gewicht.
Zum Beispiel beim Netzbetreiber EWE in Oldenburg, Niedersachsen: Dort steigt der Grundpreis von 70 auf 96 Euro pro Jahr.
Der Arbeitspreis sinkt dagegen von 6,36 auf 4,83 Cent pro kWh. Ähnliche Verschiebungen, wenn auch nicht so stark, zeigen sich laut Agora bei Netzbetreibern und Versorgern unter anderem in Berlin, Brandenburg und dem Ruhrgebiet.

Wer nur 1000 kWh pro Jahr konsumiert, entrichtet laut Agora bis zu 15 Cent Netzkosten pro kWh.
Bei Haushalten mit Normalverbrauch von etwa 3500 kWh sinkt der Netzkostenanteil auf beispielsweise 7,5 Cent.
Ein Sprecher der Bundesnetzagentur in Bonn, die die Netzentgelte genehmigen muss, bestätigte den Trend vom Arbeits- zum Grundpreis.
Gleichzeitig betonte die Netzagentur, die Verschiebung entlaste beispielsweise Familien mit hohem Stromverbrauch.


 
Modekette C&A steht angeblich vor Verkauf an Chinesen !

Berlin Wird der C&A-Konzern an chinesische Investoren verkauft?
Laut einem Medienbericht steht der Deal bereits kurz vor dem Abschluss.

Die C&A-Eigentümerfamilie Brenninkmeijer soll angeblich einen Verkauf des Modeunternehmens planen.
Der Deal soll bereits kurz vor dem Abschluss stehen, berichtete „Spiegel Online“ am Sonntag.

Eine Bestätigung der Meldung durch das Unternehmen liegt bislang nicht vor.
„Spiegel Online“ zitiert das Unternehmen so: „Der andauernde Umbau von C&A beinhaltet auch das Ausloten verschiedener Wege, um in Wachstumsmärkten wie China und im Digitalen Fahrt aufzunehmen und kann potentiell auch Partnerschaften und andere Arten von zusätzlichen, externen Beteiligungen beinhalten.“

Grundstein für Weltkonzern in Westfalen gelegt
Die aus Westfalen stammenden Brüder Clemens und August Brenninkmeyer hatten im Jahr 1841 in den Niederlanden das erste Konfektionsgeschäft gegründet und damit den Grundstein für den heutigen Konzern gelegt.

C&A betreibt heute mehr als 1500 Filialen in 18 europäischen Ländern.
Der Konzern beschäftigt gut 35.000 Mitarbeiter und gehört zu den größten Modeunternehmen Europas.
Der Umsatz von C&A in Deutschland lag im Geschäftsjahr 2016/2017 bei rund 2,6 Milliarden Euro.
Die weit verzweigte Familie Brenninkmeijer zählt mit einem geschätzten Vermögen von mehr als 20 Milliarden Euro zu den reichsten Clans Europas.


 
Es liegt nicht an uns: Warum wir USB-Sticks so oft falsch herum reinstecken !

Gefühlt klappt es nie beim ersten Mal: Stöpseln wir einen USB-Stick in den USB-Port eines Computers, so passiert dies stets falsch herum, sodass der Anschluss nicht passt.
Meistens lässt sich der USB-Stick erst nach einigem Probieren einstöpseln.
Aber Achtung, dabei handelt es nicht um einen Fehler, sondern das ist so beabsichtigt.
Das verriet einer der Entwickler des USB-Sticks, Ajah Bhatt.

Gegenüber dem Portal „DesignNews“ plauderte er Details zur Entstehungsgeschichte des USB-Sticks aus.
Auch, warum der USB-Stick oft erst beim zweiten Versuch in den Port am Computer passt.
Dass es manchmal an der Bedienung hapert, liegt wie so oft: am Geld.
Ein Stecker, der von beiden Seiten funktionieren würde, wäre in der Herstellung deutlich aufwendiger und teurer gewesen, so Bhatt.

Beidseitig einsetzbarer Stick wäre deutlich teurer gewesen
Dass ein beidseitig benutzbarer USB-Stick praktikabler gewesen wäre, stand schon damals für die Entwickler bei Intel außer Frage.
Jedoch wollten sie zu Beginn nicht zu viel Geld in eine Technologie investieren, von der sie nicht wussten, ob sie überhaupt funktioniere.
Daher habe man sich für die kostengünstigere Variante entschieden.
„Das war unsere Angst.
Am Anfang muss man wirklich kostenbewusst sein“, erklärte Bhatt.

Zudem wollte das Entwickler-Team den USB-Stick möglichst einfach halten, denn ihre Erfindung musste sich ja erst noch gegen die damals vorherrschenden Standards durchsetzen.
Ein beidseitig einsetzbarer USB-Stick hätte auch die doppelte Menge an Anschlüssen innerhalb des Sticks benötigt.
Heute kennen wir diese weiterentwickelte Variante als USB-Typ-C.
Auch darum entschied man sich für den USB-Stick, wie wir ihn heute kennen – und benutzen.
Der Rest ist (Erfolgs)-Geschichte.

Fail and Error – darum wurde der USB-Stick überhaupt erfunden
Die Erfindung des USB-Sticks verdanken wir übrigens dem Ingenieur und Geschäftsmann Dov Moran.
Im Jahr 1998 sollte dieser eine Power-Point-Präsentation vor einer großen Runde halten.
Dabei ging plötzlich die Festplatte in seinem Notebook kaputt, an die Daten der Präsentation kam er also nicht mehr heran.
Der Computer-Frust brachte ihn auf die Idee, ein tragbares und handliches Speichermedium zu entwickeln, das man überall hin mitnehmen kann.

Seine Erfindung nannte er den „DriveOnKey“.
Dabei handelte es sich um ein tragbares Laufwerk, das man an den Schlüsselbund stecken konnte.
Darauf hätte dann auch eine Kopie seiner sechs Megabyte großen Powerpoint-Datei gepasst.


 
Post-Zustellung: Warum sich immer mehr Menschen über die Deutsche Post beschweren !

Berlin Viele Kunden sind unzufrieden mit der Post.
Bei der Bundesnetzagentur häufen sich die Beschwerden. Ein Sprecher räumt Probleme ein.

Wenn der Postmann nicht mehr klingelt.
Dann gab es mal wieder Zustellprobleme.
Die Deutsche Post kämpft vermehrt mit einem Verteilungsproblem.

2017 seien über 6000 Beschwerden bei der Bundesnetzagentur eingegangen, der Regulierungsbehörde des Bundeswirtschaftsministeriums.
50 Prozent mehr als im Jahr zuvor, wie die „Saarbrücker Zeitung“ schreibt.
Besonders betroffen sei vor allem Berlin.
In einigen Bezirken seien im Oktober innerhalb von 14 Tagen überhaupt keine Sendungen eingetroffen.

Zustellung soll sichergestellt werden
Die Bundesnetzagentur drängt nun darauf, dass die Zustellung sichergestellt wird – eine andere Handhabe als eine Ermahnung hätte sie nicht, Sanktionen seien im Postrecht nicht vorgesehen.
Ein weiteres Manko seien Tausende Briefkästen, die nur noch ein Mal am Tag geleert werden würden, hieß es weiter.

Dabei verschweigt die Post ihre Probleme nicht.
Ein Sprecher räumte dem Bericht zufolge Unregelmäßigkeiten im Ablauf ein.
Er gab aber zu bedenken, dass mehr als 90 Prozent der Kunden ihre Briefe am nächsten Werktag erhielten.


 
Öko-Test klagt - So schummeln Unternehmen mit Test-Siegeln !

Berlin Die Organisation Öko-Test verklagt Händler wegen unlauterer Werbung mit Test-Siegeln.
Der Streit geht zum Europäischen Gerichtshof.

Gute Noten, verliehen von angesehenen Verbraucherorganisationen wie Stiftung Warentest oder Öko-Test, schaffen Vertrauen.
Genau deswegen kleben sie wie Gütesiegel auf vielen beworbenen Produkten: Müssen sich Kunden zwischen zwei Artikeln entscheiden, wählen die meisten wohl den, auf dem ein „sehr gut“ steht.
Dumm nur, wenn mit Qualitätsurteilen Schindluder getrieben wird.

Immer wieder mahnen Verbraucherschützer Firmen ab oder ziehen wegen „unlauterer Werbung“ gegen sie vor Gericht.
Mal hat das abgebildete Produkt nichts mit den tatsächlich getesteten Modellen zu tun, mal stimmen Größe oder Farbe nicht überein.
Der Streit ums Markenrecht hat nun europäische Dimension erreicht: Am Donnerstag setzte der Bundesgerichtshof ein aktuell laufendes Verfahren aus, um auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu warten.

Der Vorwurf: unlautere Werbung mit Qualitätsurteilen
In dem aktuellen Fall sieht das Magazin „Öko-Test“, das Waren und Dienstleistungen prüft, seine Markenrechte verletzt.
Es hat die Versandhändler Otto und Baur auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von insgesamt über 4500 Euro verklagt.
Der Klägeranwalt warf den Händlern vor, sich des guten Rufs der Marke „Öko-Test“ zu bedienen, ohne eine eigene wirtschaftliche Leistung dafür zu erbringen.

Dabei geht es nicht allein um Markenrechte, sondern auch darum, ob Verbraucher in die Irre geführt werden können.
Im aktuellen Fall hatte Otto in seinem Internetportal eine blaue Baby-Trinkflasche und einen grünen Baby-Beißring angeboten und ein Testlabel von Öko-Test abgebildet.
Die Organisation aber hatte die Produkte in einer anderen Farbe getestet – was für Verbraucher durchaus einen relevanten Unterschied machen kann, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen betont: Eine andere Farbe eines Produktes könne andere Inhaltsstoffe und so teilweise andere Eigenschaften beinhalten, sagt eine Sprecherin.

In dem anderen Fall warb Baur mit einem Testlabel für einen Lattenrost in verschiedenen Größen und Ausführungen – Öko-Test hatte jedoch einen bestimmten Lattenrost in einer bestimmten Ausführung getestet.
Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe wies der Anwalt der Beklagten am Donnerstag eine missbräuchliche Markenausnutzung zurück.

Mit dem Hinweis auf das Testergebnis habe man lediglich den Verbraucher informieren wollen.
„Das kann nicht unredlich sein.“

Hubertus Primus: „Klarheit und Wahrheit, die der Verbraucher braucht“
Für „Öko-Test“-Chefredakteur Jürgen Stellpflug hingegen ist es schlicht Irreführung, wenn ein Label neben einem Produkt prangt, das gar nicht getestet wurde – selbst wenn es noch so ähnlich ist.
„Wenn wir uns darauf einlassen, weiß der Verbraucher am Ende nicht mehr, was wirklich getestet wurde.“
Stellpflug hatte gehofft, dass der BGH mit einem Urteil dem „wachsenden Label-Missbrauch einen Riegel vorschiebt“.
Nun gebe es möglicherweise erst in zwei Jahren Rechtssicherheit, sagt er.

Auch für Hubertus Primus, Vorstand der mit Abstand bekanntesten Verbraucherorganisation in Deutschland, Stiftung Warentest, gehe es bei der korrekten Verwendung der Testlabels um „die Klarheit und Wahrheit, die der Verbraucher braucht, um die richtige Kaufentscheidung zu treffen“.
„Aus unseren Matratzentests wissen wir, dass es sehr wohl einen Unterschied macht, ob das Produkt 90 oder 140 Zentimeter breit ist.
Denn das ist jeweils ein ganz anderer Test“, sagt Primus.
Stiftung Warentest nimmt nach eigener Aussage pro Jahr über 1000 Produkte unter die Lupe und lässt den Missbrauch ihrer im Lizenzverfahren vergebenen Testsiegel durch die Organisation RAL verfolgen.
Primus spricht von 300 gravierenderen Fällen, die die Stiftung bislang betrafen.

Was Verbraucher tun können
Verbraucherschützer raten, sich nicht blind von den Qualitätsurteilen der Testsiegel leiten zu lassen.
Seriöse Organisationen sollten diesen Test durchgeführt haben, etwa Stiftung Warentest, Öko-Test oder ADAC.
An manchen Siegeln findet sich ein Hinweis darauf, in welcher Zeitschrift der Test nachzulesen ist oder wann das Produkt getestet wurde.
Diese Quellen sollte man nutzen, rät Hubertus Primus: „Verbraucher sollten sich informieren.
Steckt überhaupt ein Test dahinter?
Werden die Kriterien offengelegt?“
Das ist, sagt Primus, eine Frage von Klarheit und Ehrlichkeit.

Öko-Test listet auf der Webseite Fälle auf, in denen die Organisation ihr Markenrecht verletzt sieht.
Verbraucher erfahren im Text neben Produktbildern, aus welchen Gründen nicht mit dem Siegel geworben werden darf.
Stiftung Warentest informiert auf der Seite bit.ly/2mMLBZp, wie Verbraucher falsche Werbung mit Testurteilen erkennen können.
Auf der Seite bit.ly/2DjVCIC der Organisation RAL kann nachgeprüft werden, ob die Lizenznummer auf dem abgebildeten Test-Siegel noch aktuell ist.


 
Zurück
Oben Unten