Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Preisoffensive: Aldi bricht Rabatt-Tabu – mit diesem Trick wird dm ausgebootet !

Essen - Auf dem Markt für Pflegeartikel gilt seit Jahren ein ungeschriebenes Gesetz: Die Drogeriekette dm gibt die Preise vor.
Lange hielt sich Aldi an die Vorgabe.
Doch erstmals bricht der Discounter-Riese das Tabu und zückt in den nächsten Wochen den Rotstift.

Aldi rabattiert Nivea-Artikel
Kunden dürften sich über die neue Strategie freuen.
Ab Montag reduziert sowohl Aldi Süd als auch Aldi Nord rund 18 Nivea-Produkte.
25 Prozent kann man dann auf den eigentlichen Preis sparen.


Für die Drogerie-Ketten dm und Rossmann stellt die neue Offensive jedoch einen Affront dar.
Bislang bot Aldi nur ein kleines Drogerieangebot mit einem an dm angeglichenen Preisniveau an.
Jetzt wird reduziert.

Aldi-Rabatt-Aktion verschleiert
Der Discounter-Riese Aldi versteht es zudem, seine Attacke auf die Stammkundschaft der Konkurrenz mit einem Trick zu verschleiern.
Der Rabatt auf die Marken-Produkte gilt nur, wenn Kunden mindestens drei Nivea-Artikel zum Preis von neun Euro kaufen und zusätzlich einen Coupon an der Kasse vorzeigen.

Nivea-Aktion nur der Anfang für Aldi?
Die Nivea-Rabattschlacht ist wohl nur der Anfang.
Wie das Magazin „Chip“ aus Insiderkreisen erfahren haben will, sind bei Aldi in den nächsten Wochen auch Sonderangebote mit Markenwaschmittel und -Weichspüler geplant.

In diesem Fall verpackt Aldi die Rabattschlacht demnach unter dem Slogan „Beauty Wochen“.


 
Online-Service: Ist der Anwalt aus dem Netz wirklich zu empfehlen ?

„Finanztest“ checkte die sieben meistbesuchten Online-Rechtsportale

Ärger mit dem Online-Shop, eine absurd hohe Telefonrechnung, ausstehender Lohn oder eine ungerechte Kündigung – es gibt genügend Gründe, warum jemand juristischen Rat sucht.

Anwaltsportale im Internet bieten schnelle und kostengünstige Hilfe an. Wie gut sie funktionieren, hat „Finanztest“ von Stiftung Warentest nun untersucht.

Wie antworteten die Portale auf Rechtsfragen?
Die Experten von „Finanztest“ haben die sieben meistbesuchten Anwaltsportale im Internet unter die Lupe genommen.

Dabei werteten sie aus, wie die Portale auf an sie gestellte Testfragen antworteten.
Außerdem wurden Nutzerfreundlichkeit und Datensicherheit geprüft.

Die fünf Testfragen kamen aus unterschiedlichen Rechtsbereichen

► Verkehrsrecht (Punkte in Flensburg)

► Kaufrecht (Onlineshop/Widerrufsrecht)

► Mietrecht (Mahnbescheid)

► Arbeitsrecht (Kündigung)

► Thema Drittanbieter (Handy-Rechnung)

Die meisten Fragen wurden von den Anwälten der angefragten Rechtsportale prinzipiell korrekt beantwortet.
Aber erstaunlich: Bei der Verkehrsrechtsfrage lag ausschließlich der Anwalt vom Anwaltsportal Juraforum mit seiner Antwort richtig.

Wie funktioniert ein Anwaltsportal?
Anwaltsportale bieten eine Rechtsberatung über das Internet an.
Suchen Sie einen juristischen Rat, stellen Sie online Ihre Frage und erhalten eine Antwort von einem Anwalt.

Achtung: Diese Antwort ist in der Regel kostenpflichtig!

Dabei steht den meisten getesteten Portalen ein Pool Hunderter Anwälte unterschiedlicher Fachrichtungen zur Verfügung.
So kann Ihr persönliches Anliegen durch den für Sie geeigneten Rechtsanwalt beantwortet werden.

In der Regel kommt die Antwort des Anwalts schnell.
Bei komplexeren Themen kann es auch mal ein bisschen länger dauern.

Lohnt sich für mich so ein Portal?
Das kommt darauf an, wie umfangreich Ihr Anliegen ist.
Gerade bei einfachen Rechtsfragen kann eine Online-Rechtsauskunft durchaus hilfreich sein.
Auch wenn Sie Kosten und Zeit sparen oder aus anderen Gründen den Gang zum Rechtsanwalt vermeiden wollen, kann sich so ein Portal lohnen.

Tipp: Formulieren Sie Ihre Frage so präzise wie möglich.
So kann der Anwalt diese detailliert beantworten.

Einige der getesteten Portale bieten auch die Möglichkeit an, Dokumente hochzuladen.
Somit kann sich der Anwalt einen besseren Überblick über Ihr Problem verschaffen.

Bei schwierigen Rechtsfragen raten die Experten von „Finanztest“ aber zum Gang zur Anwaltskanzlei: „Eine ausführliche persönliche Beratung vor Ort kann eine Onlineberatung jedoch kaum ersetzen.“

Was kostet mich eine Online-Rechtsauskunft?
Die sieben getesteten Anwaltsportale haben unterschiedliche Preistarife.

Bei vier Anbietern kann der Preis mithilfe eines Schiebereglers selbst festgelegt werden.
Je nach Dringlichkeit und Detailtiefe reicht hier die Preisskala von 25 bis 200 Euro.

Außerdem können Sie bei zwei dieser Portale den Preis auch manuell eingeben, dann liegt die Obergrenze bei 500 bzw. 800 Euro.

Die Tester von „Finanztest“ wählten für ihre Fragen bis zu 85 Euro und bekamen von allen Portalen Antwort.

Zwei weitere Anwaltsportale nennen Ihnen bei Anfrage einen Preis.
Eines davon, Advocado, bietet zusätzlich eine kostenlose Ersteinschätzung an, was aber von „Finanztest“ eher als Lockangebot für eine kostenpflichtige Beratung gewertet wird.
Und Anwalt.de bietet juristischen Rat zu Festpreisen an.

Wie steht es um die Sicherheit meiner Daten?
Beim Thema Datensicherheit zeigten sich die Experten von „Finanztest“ durchweg von den sieben Anwaltsportalen enttäuscht.

Achtung: Alle Rechtsportale setzen Tracking-Dienste wie Google Analytics ein.

Diese erfassen verschiedene Informationen der Webseiten-Besucher – heikel bei sensiblen Themen wie juristischen Anfragen.

Beim Portal Juraforum bestand für Hacker sogar die Möglichkeit, detaillierte Nutzerdaten abzufangen.
Diese Sicherheitslücke ist aber nach Angaben von „Finanztest“ inzwischen geschlossen worden.


 
Elektronische Wasserzähler bald Pflicht? Datenschützer schlägt Alarm !

Elektronische Wasseruhren kann man ablesen, ohne dass jemand die Haustür öffnen muss.
Nun rühren sich jedoch Bedenken dagegen, dass Gemeinden die funkenden Zähler bald zur Pflicht machen dürfen.

München – Vor dem Haus fährt ein Wagen vor, stoppt, fährt weiter.
Das war’s. So könnte in Zukunft das Ablesen des Wasserzählers funktionieren.
Haus- und Wohnungsbewohner müssten dann keinem Fremden mehr die Türe öffnen, sich keinen Termin mehr einrichten.
Denn der Wasserzähler der Zukunft funkt den Verbrauch hinaus vor die Haustür bis auf die Straße.
Automatisch.

Der Einbau solcher elektronischer funkender Wasserzähler könnte aber bald sogar zur Pflicht werden – und das ruft kritische Stimmen auf den Plan. Prominenteste unter ihnen: der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Thomas Petri.
„Der Wille des Bürgers wird nicht nur gebeugt, sondern gebrochen“, sagt er über die anstehende Neuregelung der Gemeindeordnung, nach der Kommunen ihren Bürgern den Einbau elektronischer Wasserzähler mit Funkfunktion künftig beim Austausch ihres alten Zählers zwingend vorschreiben dürften.

Daten können Alltagsverhalten der Bewohner abbilden
Die Befürchtung des Datenschützers: Die rund um die Uhr auslesbaren Daten könnten „sehr, sehr aussagekräftig“ das Alltagsverhalten der Bewohner abbilden – wann sie zu Hause sind und wann nicht, wann und wie oft sie duschen oder die Spülmaschine läuft.
Ganz zu schweigen davon, dass die Daten trotz Verschlüsselung in die falschen Hände kommen könnten, nennt Petri das einen Eingriff in eines der wichtigsten Persönlichkeitsrechte.
Denn das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist in Artikel 13 des Grundgesetzes geschützt.

Das weiß man auch im bayerischen Innenministerium.
Dort wurde eine Novelle des Datenschutzes samt Änderung der bayerischen Gemeindeordnung erarbeitet.
Dass die Entscheidung über eine Funkzählerpflicht in kommunale Hände gelegt wird, ist in dem Gesetzesentwurf nur ein Randaspekt.

Innenministerium rechtfertigt Eingriff
Ein Sprecher betont auf Anfrage die Vorteile der funkenden Wasserzähler: Nicht nur werde die Abrechnung der Wassergebühren vereinfacht, denn falls etwas mit dem Wassernetz nicht stimmt, darf der Wasserzähler nicht wie üblich nur einmal im Jahr, sondern nach Bedarf ausgelesen werden.
Das dient laut Ministerium dazu, „Leckagen im Leitungsnetz schneller zu erkennen und zu lokalisieren“.
Das helfe, „die Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch unbedenklichem Trinkwasser zu sichern“.
Das rechtfertige auch den Eingriff in Grundrechte wie das auf Unverletzlichkeit der Wohnung und die informationelle Selbstbestimmung.

Außerdem, betont das Ministerium, können Anwohner dem Einbau eines elektronischen Zählers widersprechen – „wenn Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen persönlichen Situation ergeben“.
Dann muss, so will es Artikel 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung, die Gemeinde abwägen, ob der Einspruch berechtigt ist.

Datenschützer sieht Präzedenzfall
„Der Widerspruch wird regelmäßig erfolglos sein“, prophezeit Petri.
Er hätte sich gewünscht, dass das Widerspruchsrecht direkt in der Neuregelung der Gemeindeordnung verankert wird.
Denn nun müsse, wer den Zähler nicht haben wolle, ausführlich begründen, weshalb nicht.
Und vor Gericht ziehen, falls die Gemeinde seinen Widerspruch ablehnt.
„Man hätte es den Verbrauchern und mir einfacher machen können“, sagt der Datenschützer, der in den funkenden Wasseruhren einen Präzedenzfall für weitere fernablesbare Zählersysteme sieht.

Vom Ministerrat ist der Entwurf für das neue Datenschutzgesetz bereits abgesegnet, am 25. Januar berät der Landtag erstmals darüber.
Ende Mai soll es in Kraft treten.


 
Warum Senioren Smartphones brauchen !

Kontakt zu Kindern und Enkeln - Senioren brauchen Smartphones und WhatsApp.

Großeltern müssen technisch auf dem Laufenden bleiben.
Das gilt umso mehr, wenn viele Kilometer zwischen dem eigenen Wohnort und dem der Kinder und Enkel liegen.

"E-Mail genügt da eigentlich schon nicht mehr", sagt der Gerontologe Prof. Eckart Hammer, der an der Evangelischen Hochschule in Ludwigsburg lehrt.
"Es sollte schon Whatsapp sein, wo man sich niedrigschwellig Bilder und Mitteilungen schicken kann."
Sich einfach rauszuhalten nach dem Motto "Den neumodischen Kram mache ich nicht mit" – das geht dagegen nicht, wenn man in Kontakt bleiben möchte.

"Kinder schreiben Briefe in der Regel nur, wenn sie dazu gezwungen werden" – sie kommunizieren per Chat, stellt Hammer klar.
Wer im Gespräch bleiben will, muss deshalb in der Lage sein, Bilder und Nachrichten zu empfangen und zu senden.

Am besten lassen sich Großeltern das Smartphone von den Enkeln einrichten, wenn sie zu Besuch sind.
Auch wenn man so den Kontakt hält, kann allerdings das großelterliche Haus eine handyfreie Zone sein, betont Hammer: In der Regel akzeptierten Kinder, wenn dort andere Regeln gelten als daheim.


 
Müsli ist die "Mogelpackung des Jahres" !

Verbraucher haben abgestimmt - Das ist die dreisteste Mogelpackung 2017.


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Das Siegertreppchen der "Mogelpackung des Jahres": Über drei Produkte haben sich Verbraucher im vergangenen Jahr besonders geärgert. (Quelle: kjolak - Fotolia.com, Verbraucherzentrale Hamburg)


Verbraucher haben die "Mogelpackung des Jahres 2017" gekürt.
Im Gewinnerprodukt ist laut der Verbraucherzentrale Hamburg weniger drin als früher – zum gleichen Preis und mit schlechterer Rezeptur.

Das Dr. Oetker Vitalis Früchtemüsli ist die "Mogelpackung des Jahres 2017".
15.642 Verbraucher und damit knapp 37 Prozent der Teilnehmer einer Onlineabstimmung der Verbraucherzentrale Hamburg kürten das Produkt der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG zum Gewinner des Negativpreises.

Der Grund dafür: Der Hersteller hatte den Inhalt des Müslis im vergangenen Jahr von 600 auf 500 Gramm gesenkt, den Preis allerdings nicht angepasst.
Das entspricht einer versteckten Preiserhöhung von 20 Prozent.
Von vorne sieht der Karton genauso groß wie vorher aus, er ist aber weniger tief.
Gleichzeitig wird dem neuen Früchtemüsli extra Zucker zugesetzt und weniger Vollkorn für die Herstellung verwendet.

Vitalis Früchtemüsli ist "Mogelpackung des Jahres 2017: "Verdient gewonnen"
"Das Vitalis Früchtemüsli hat verdient 'gewonnen', denn Dr. Oetker hat nicht nur die Reduzierung der Füllmenge raffiniert verborgen, sondern Verbrauchern auch noch einen höheren Zuckeranteil und weniger Vollkorn als verbesserte Rezeptur verkauft", meint Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Die meisten Verbraucher hätten den Mengenunterschied und den damit verbundenen Preisanstieg nicht bemerkt.

Die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG erklärte im Februar 2017 auf eine entsprechende Anfrage der Verbraucherzentrale Hamburg, dass man das Produkt nicht mehr mit der ursprünglichen Füllmenge anbieten könne, da sich eine "deutlich bessere Produktqualität" in höheren Rohstoffkosten niederschlage.
"Wir können keine wirkliche Verbesserung der Rezeptur erkennen", sagt Verbraucherschützer Valet.
Dr. Oetker setze jetzt extra Zucker und andere gezuckerte exotische Früchte zu, spare aber am Vollkorn.
Einzig positiv sei der Verzicht auf Aroma zu werten.

"Mogelpackung des Jahres": Die Plätze zwei bis fünf
Auf dem zweiten Platz der Abstimmung landete das Kaugummi Mentos Pure White von Perfetti Van Melle (28 Prozent).
Die Dosen sind neuerdings mit jeweils 35 statt 50 Dragees gefüllt.
Immerhin sind die einzelnen Dragees etwas schwerer als früher.
Die versteckte Preiserhöhung beträgt dennoch 43 Prozent.

Platz drei belegte der Milka Nussini Riegel von Mondelez (18 Prozent).
Er hat sich nicht nur verkleinert, sondern auch einen geringeren Anteil an Haselnüssen.
Mit großem Abstand folgten auf den Rängen vier und fünf die Mars Minis des Herstellers Mars (9 Prozent) und die Erdnuß Locken von The Lorenz Snack-World (8 Prozent).
Bei diesen Produkten wurden die Verpackungsgrößen beziehungsweise die Füllmengen verändert.

Jedes Jahr gehen bei der Verbraucherzentrale Hamburg über 1.000 Beschwerden bezüglich Preiserhöhungen und Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, ein.
"Leider tut sich wenig, um die Situation für Verbraucher zu verbessern", meint Valet.
"Die Politik muss endlich handeln, um den Herstellern mit ihren stetig schrumpfenden Packungen Einhalt zu gebieten.
Wir fordern eine Transparenzplattform, auf der Unternehmen die Änderung von Füllmengen vorab veröffentlichen müssen."


 
25 Jahre fünstellig: Als die "gute alte Postleitzahl" verschwand !

Als vor 25 Jahren die Post die Ziffern der Postleitzahlen von vier auf fünf erhöhte, hielten das viele für den Untergang des Abendlandes.

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Ein Rückblick.

Die Post erhöhte zuletzt zwar öfter die Preise für Briefmarken.
Dafür ist die Ziffernzahl der Postleitzahlen seit 25 Jahren gleich geblieben.
Die Umstellung von vier auf fünf Ziffern war den Deutschen nur schwer zu vermitteln.

Die Post setzte auf eine teure Werbekampagne und schickte eine Comicfigur namens Rolf ins Rennen.
Die wollte dem Thema - mit Sonnenbrille und Hut bekleidet - tanzend Lässigkeit einhauchen: "Hip, hop, Postleitzahl!", sang er.
Die Figur hatte fünf Finger - jeder Finger für eine Zahl.
"Fünf ist Trümpf", bewarb Rolf das neue System.

Loriot mache Werbung für die Post
Schwer vorstellbar, dass die Werbebotschaft den Groll der Bürger damals beschwichtigte.
Fernsehspots namhafter Regisseure waren da feinsinniger: Vicco von Bülow alias Loriot zum Beispiel ließ eine seiner Knubbelnasen-Figuren räsonieren.
Die freute sich, dass es keinen Preisaufschlag gebe.
"Lange Leberwürste kosten mehr als kurze, klar, aber die neuen langen Postleitzahlen eben nicht - also mehr Postleitzahl für dasselbe Geld", sagte er ironisch.

80 Millionen Mark ließ sich die Post die Werbekampagne im TV, Radio, in Zeitungen und auf Plakatwänden kosten.
Am 29. Januar 1993 wurde das Vorhaben der Öffentlichkeit vorgestellt und am 1. Juli umgesetzt.

Bonn und Weimar hatten diesselbe Postleitzahl
Letztlich war die Umstellung überfällig.
Denn die meisten Briefe wurden noch von Hand sortiert, mit dem neuen System konnten mehr Automaten genutzt werden.
Und seit der Wiedervereinigung gab es 800 PLZ-Dopplungen: 4100 stand für Duisburg und Halle (Land), 5300 für Bonn und Weimar, 8900 für Augsburg und Görlitz - nur unterschieden mit einem W oder einem O für West- oder Ostdeutschland.

Das neue System mache die Sortierung wirtschaftlicher und effizienter, argumentierte die Post.
Die ersten beiden Ziffern standen im neuen System für die Briefzentrum-Region und die drei weiteren Ziffern legen fest, ob die Post in Briefkästen von Häusern, in ein Postfach oder an Großkunden ging.
Insgesamt schlug die Umstellung mit 400 Millionen Mark zu Buche.
Betriebswirtschaftlich lohnte es sich dennoch, schließlich wurden viele Stellen abgebaut und die Personalkosten sanken.

Rational gesehen war die Umstellung verständlich.
Aber rational wurde das Thema nicht immer aufgenommen.
Die "gute alte Postleitzahl", hieß es damals zum Beispiel in der "Zeit", "war immer mehr als nur eine abstrakt-schnöde Ziffernfolge".
Die Zahl habe "Orientierung und Aufschluss in unserem immer unübersichtlicher werdenden Land" geboten.
Bürgermeister meldeten sich verzweifelt zu Wort: Ihre Heimatorte müssten ihre Postleitzahl beibehalten, schließlich seien diese für das Städteimage enorm wichtig.

Menschen sind verunsichert, wenn Zahlen sich ändern
Die damalige Aufregung ist für den Psychologen Joost van Treeck im Rückblick keine Überraschung.
Es gebe Bereiche, in denen man Veränderung nicht erwarte - dazu gehörten Zahlen, ob Postleitzahl oder die Kontonummer, die vor einigen Jahren bei Überweisungen auf IBAN-Nummer umgestellt wurde.

"Das sind Bereiche, in denen man denkt, "das war schon immer so und wird immer so sein"", sagt van Treeck.
Ändert sie sich wider Erwarten doch, sei der psychologische Einschnitt umso härter - besonders wenn es eine große Gruppe an Menschen betreffe und somit Gesprächsstoff untereinander biete.
"Auch wenn es rational gesehen etwas Unwichtiges ist, so gewinnt das Thema dann rasch an Relevanz."

Die Post bewertet die Umstellung im Rückblick als "durchweg positiv".
"Sie hat maßgeblich zur Qualitätssteigerung beigetragen", sagt eine Post-Sprecherin.
Auch dank der Werbekampagne mit dem tanzenden Rolf hätten die Bundesbürger schon bald die neuen Zahlen genutzt.
"Trotz anfänglicher Skepsis waren wenige Monate nach der Einführung bereits 95 von 100 Briefen, Päckchen und Paketen mit korrekten neuen Postleitzahlen versehen."


 
Gefälschtes Olivenöl - Gewinne wie beim Drogenhandel !

Berlin Olivenöl gehört in der EU zu den am meisten gefälschten Lebensmitteln.
Die Stiftung Warentest hat 27 Öle auf ihre Qualität gestestet.

Olivenöl ist eines der wertvollsten Öle für die Verwendung in der Küche – mit teils stattlichen Preisen.
Entsprechend interessant ist das Produkt für Fälscher.
„Auf der EU-Liste der zehn betrugsanfälligsten Produkte stand es auf dem ersten Platz“, sagt Andreas Kliemant, Experte für Lebensmittelbetrug beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Fälschungen können schwere Gesundheitsschäden verursachen – was bei Olivenöl bisher nicht vorgekommen ist.
In Tschechien starben im vergangenen Jahr allerdings 47 Menschen an gepanschtem Alkohol.

Die Behörde hat selbst erprobt, wie einfach es ist, Olivenöl zu fälschen, und einen Fall aus der Praxis nachgemacht: „Wir haben billiges Salatöl mit Hilfe von getrockneten Spinatblättern, Wasabi-Paste und Pfeffer in anscheinend hochwertiges grünliches Olivenöl verwandelt“, berichtet der BVL-Betrugsexperte.
Bei einer Vergleichsverkostung habe nur jeder zweite Tester das echte vom gefälschten Olivenöl unterscheiden können.

Satte Erträge haben organisierte Kriminalität angelockt
Die Gewinnspannen sind beim Lebensmittelbetrug dem Bundesamt zufolge so hoch wie im Drogenhandel.
Im Beispielfall kostet das nachgemachte Öl nicht einmal einen Euro pro Liter.
Im Handel werden mehr als zehn Euro dafür verlangt.
Die satten Erträge haben längst die organisierte Kriminalität auf den Plan gerufen.

„Wenn Sie Waren in größeren Mengen von einem Land ins andere transportieren und dort verteilen müssen, sind organisierte Strukturen notwendig“, sagt Kliemant.
„Mitunter bedienen sich die Täter auch derselben Vertriebswege wie beim Handel mit Drogen.“
Erst vor wenigen Monaten wurde beispielsweise in Griechenland eine Bande ausgehoben, die tonnenweise Sonnenblumenöl grün eingefärbt und als Olivenöl auf den Markt gebracht hatte.

Bisher haben die Behörden in Deutschland noch kein gepanschtes Öl nachweisen können.
Die Qualität der hierzulande angebotenen Produkte ist allerdings in Teilen nicht so, wie sie sein könnte, wie die Stiftung Warentest ermittelt hat.
Sie testete 27 Produkte, die in den Filialen der Einzelhandelsketten verkauft werden.
Nur drei davon bieten dem Test zufolge „geschmackliche Highlights“.
Zwei Öle waren „mangelhaft“ – weniger als bei vorangegangenen Tests.

Preiswerter Testsieger wird nicht mehr angeboten
Für den besonders guten Geschmack müssen die Kunden auch viel ausgeben.
36 Euro kostet der Liter des spanischen Olivenöls Castillo de Canena, 26 Euro ein Liter der Marke Farchioni.
Testsieger Cucina von Aldi Süd kostet zwar nur zehn Euro, die Aktionsware wird der Stiftung Warentest zufolge nicht mehr angeboten.

„Ein hoher Preis und eine konkrete Herkunftsangabe garantieren aber noch keine gute Qualität“, stellen die Prüfer fest.
19 Euro verlangt der Handel etwa für die Marke Gaea Kritsa.
Alt und stichig sei der Geschmack, befanden die Tester.
Das Urteil: mangelhaft.
Und auch Bio P.D.O. von Rewe fiel als „ranzig“ durch.


 
Ärger um Gratis-Waschmittel mit der Post !

Verbraucherzentrale prüft Werbeaktion - Eltern beschweren sich über Gratis-Waschmittel.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft eine Werbeaktion des Waschmittel-Herstellers Procter & Gamble.
Der SWR berichtet, dass sich Kunden über kostenlose Waschmittel-Proben im Briefkasten beschwert hätten.
Die könnten eine Gefahr für Kinder sein.

Procter & Gamble bewirbt seine Gelkapseln der Marke Ariel als "Revolution des Waschens".
Die Kapseln bestehen nach Herstellerangaben aus drei Kammern.
Die Verpackung löse sich beim Waschen auf und setze die unterschiedlichen Inhaltsstoffe frei.
Kleidung werde damit "tiefensauber".
Auf der Website ist auch ein Warnhinweis: "Wie alle Waschmittel, außer Reichweite von Kindern aufbewahren."
Die Frage ist, ob sich der Konzern selbst an diesen Hinweis gehalten hat.

Wie der Südwestrundfunk (SWR) berichtet, haben sich mehrere Eltern bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beschwert.
Sie hatten unverlangt eine Probe der Gel-Kapseln in ihrem Briefkasten gefunden.
Das Problem: Die Flüssigkeiten sind bunt und in Plastik eingepackt.
Für Kinder könnten sie wie harmlose Süßigkeiten aussehen.
Und sie könnten sich die Päckchen unbemerkt von den Eltern aus dem Briefkasten oder Zeitungsfach holen.

Verbraucherschützer prüfen rechtliche Schritte
Harmlos seien die bunten Waschmittel-Päckchen aber nicht, warnen die Kritiker.
"Das Produkt kann schwere Augen- und Hautreizungen hervorrufen und ist schädlich für Wasserorganismen", sagte Christiane Manthey von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg dem SWR.
Nach den Kundenbeschwerden würden deshalb rechtliche Schritte gegen Procter & Gamble geprüft.

Die Verbraucherschützer halten die Werbeaktion aus insgesamt drei Gründen für problematisch: Das Waschmittel dürfe nicht in die Hände von Kindern gelangen, es handle sich außerdem um unerwünscht zugesandte Werbung – und wer das Produkt nicht nutzen wolle, müsse es über den Sondermüll entsorgen.

Konzern: Verpackung war undurchsichtig und reißfest
Procter & Gamble-Sprecherin Gabriele Hässig sagte, der Konzern nehme seine Verantwortung ernst.
Die Fragen der Verbraucherzentrale habe sie beantwortet.
Von rechtlichen Schritten wisse sie momentan nichts.
Die Sprecherin betont, die Werbe-Kapseln seien an Haushalte in ganz Deutschland in undurchsichtigen Beuteln und einer reißfesten Folie verteilt worden.
Kleine Kinder könnten die Verpackung nicht selbst öffnen, auch Erwachsene bräuchten eine Schere.

Nach Angaben von Procter & Gamble habe es auch viele positive Meldungen von Kunden gegeben.
Änderungen am Aussehen der Waschmittel-Gelkapseln seien momentan nicht geplant.


 
Paketzusteller und Speditionsmitarbeiter bekommen mehr Lohn !

Paketzusteller und Beschäftigte im Speditions- und Logistikgewerbe in Niedersachsen bekommen künftig mehr Geld.
Dies haben die Tarifverhandlungen ergeben, teilte die Gewerkschaft Verdi am Freitag mit.

Demnach steigen die Löhne ab Februar um 3,5 Prozent und ab Januar 2019 um weitere 2,5 Prozent.
Für Beschäftigte mit mehr als fünf Jahren Betriebszugehörigkeit steigt die Jahressonderzahlung um 240 Euro, Auszubildende erhalten 40 Euro bis 60 Euro mehr Geld.

Für Paketzusteller wird eine eigene Entgeltgruppe eingeführt und die Löhne steigen in zwei Stufen um insgesamt 10,8 Prozent.
Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 26 Monate bis zum 31. Dezember 2019.


 
Neue Zwei-Euro-Münze: Zigaretten kaufen mit Helmut Schmidt !

An der Parkuhr zahlen, eine Zeitung kaufen oder Zigaretten aus dem Automaten ziehen: Helmut Schmidt kann demnächst immer dabei sein.
Das Porträt des Altkanzlers ziert eine neue Zwei-Euro-Münze.
Doch ein wichtiges Detail fehlt.

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30 Millionen Münzen sollen die Europäer an den vor zwei Jahren gestorbenen Altkanzler Helmut Schmidt erinnern.
Ein Zwei-Euro-Stück mit dem Porträt des aus Hamburg stammenden SPD-Politikers kommt am Dienstag (30. Januar) in Umlauf und wird im gesamten Euro-Raum als Zahlungsmittel dienen.
Mitte September hatte die Hamburger Münze mit der Prägung von 6,3 Millionen Exemplaren begonnen.
Die übrigen Geldstücke wurden in den vier anderen deutschen Münzprägestätten (Berlin, München, Stuttgart und Karlsruhe) hergestellt.

Schmidt (Bundeskanzler 1974-1982) wäre im kommenden Dezember 100 Jahre alt geworden.
Anfang 2016 hatte Hamburgs Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD) dem damaligen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgeschlagen, den Altkanzler auf diese Weise zu ehren.
Die Bundesregierung beschloss daraufhin, die Münze zum 100. Geburtstag von Helmut Schmidt (23. Dezember 1918) prägen zu lassen.
Damit soll das Lebenswerk des Altkanzlers und früheren Hamburger Innensenators gewürdigt werden.

"Ganz wunderbare Würdigung"
Am 19. September vergangenen Jahres hatten Tschentscher und Schmidts Tochter Susanne den Startknopf der Prägemaschine in Hamburg gedrückt.
"Die Zwei-Euro-Münze ist eine ganz wunderbare Würdigung für meinen Vater", sagte Susanne Schmidt damals.
Das Besondere an der Münze sei das Normale, dass sie nun Teil unseres Alltags werde.
"Da hat dann jeder seinen kleinen Helmut Schmidt in der Tasche zum Anfassen und kann damit die Zeitung holen oder einparken."

Bereits nach dem Tod von Helmut Schmidt am 10. November 2015 hatte die Hamburger Münze mit der Herstellung einer Serie von Gedenkmedaillen begonnen, auf denen wichtige Stationen im Leben des Altkanzlers zu sehen sind.
Sammler können nun auch die Zwei-Euro-Münze in Spiegelglanz erwerben.

Das Motiv wurde von dem Berliner Künstler Bodo Broschat gestaltet, der auch die zeitgleich in Umlauf kommende Zwei-Euro-Münze mit dem Berliner Schloss Charlottenburg erarbeitet hat.
Es zeigt den Kopf des Altkanzlers mit akkurat gescheiteltem Haar und der rechten Hand, die er zu einer charakteristischen Geste beim Reden erhoben hat.

Die zu Lebzeiten unvermeidliche Zigarette fehlt in der Darstellung.

In Europa geschätzt
Die Euroländer dürfen nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes ein bis zwei Sonderprägungen pro Jahr machen.
Schmidt ist nicht der erste deutsche Politiker auf einer Euro-Münze.
Zum 50. Jubiläum des Elysée-Vertrages zwischen Deutschland und Frankreich wurde 2013 von beiden Ländern ein Zwei-Euro-Stück geprägt, das Kanzler Konrad Adenauer und Staatspräsident Charles de Gaulle zeigt.

Die Motive müssen jeweils von der EU-Kommission genehmigt werden.
Nicht alle Vorschläge finden Anklang, wie Thomas Dress, Beauftragter für das Münzwesen im Bundesverwaltungsamt, sagt.
Belgien habe 2015 eine Münze zum 200. Jahrestag der Schlacht bei Waterloo in Umlauf bringen wollen.
Doch das gefiel den Franzosen gar nicht.
Sie verhinderten die Erinnerung an Napoleons endgültige Niederlage im Jahr 1815.
Helmut Schmidt dürfte dagegen in allen Euroländern geschätzt werden.
Schließlich initiierte er 1978 zusammen mit dem französischen Präsidenten Valéry Giscard d'Estaing das Europäische Währungssystem und gilt damit als einer der Väter der Gemeinschaftswährung.


 
Stiftung Warentest: Keine Empfehlung für Supermarkt-Fernseher !

Die Stiftung Warentest hat sich mit preiswerten Aktions-Fernsehgeräten befasst, wie sie unter anderem in Supermärkten und Discountern angeboten werden.
Das Ergebnis fällt jedoch ernüchternd aus.
Oft tauge beispielsweise der Sound wenig.
Die Empfehlung der Tester: Lieber etwas mehr Geld in die Hand nehmen.

Preiswerte Ware muss nicht automatisch schlecht sein.
Für preiswerte TV-Geräte gilt das aber nur bedingt, wie die Stiftung Warentest herausfand.
Sie hat sich verschiedene Supermarktgeräte angesehen und kommt zu einem ernüchternden Ergebnis.
Dabei stammten die getesteten "Aktionsfernseher" von scheinbar bekannten, für Qualität stehende Firmen wie Toshiba, Hitachi, Blaupunkt und Sharp.

Doch in puncto Sound, flüssiger Darstellung bei schnellen Bewegungen und Features konnten die Geräte nur bedingt mit sogenannten "Dauerläufern", also länger als nur im Zuge von Aktionen angebotenen TVs mithalten.
Qualitative Lichtblicke gebe es nur selten.
Die Empfehlung der Stiftung Warentest lautet, lieber ein paar Euro mehr auszugeben.

Die aufgedruckten Namen sind übrigens häufig irreführend.
Ein Blaupunkt-Fernseher beispielsweise stammt von der slowakischen Firma UMC.
Hierzulande dürften damit aber vor allem ältere Semester eine deutsche Traditionsmarke verbinden.
Auch Sharp ist heute im Vergleich zu Samsung und Co nur noch Nischenhersteller.
JVC, Kendo, Hitachi, Toshiba, Techwood und Telefunken wiederum sind Marken des türkischen OEM-Herstellers Vestel.


Geräte solcher Hersteller sind nicht automatisch schlecht, aufgrund der nur kurzen Angebotszeiträume dürfte es jedoch schwierig sein, brauchbare Tests zu Aktionsgeräten zu finden.
Auch mit Blick auf die Herkunft des Panels, das von solchen Anbietern zugekauft wird.

Am Ende dürfte jedoch auch der Einsatzzweck entscheiden.
Wer beispielsweise nur ein Zweitgerät fürs Gästezimmer sucht, der kann sicherlich auch mit einem Gerät für 150 Euro vom Discounter glücklich werden.


 
Verbraucherschützer fordern Verbot von Vodafone GigaPass !

Während noch immer unklar ist, ob sich die Deutsche Telekom dem Druck der Bundesnetzagentur beugen und Veränderungen an StreamOn vornehmen wird, verlangen Verbraucherschützer ein härteres Vorgehen gegen Vodafone.
Denn mit der Option GigaPass hat der Düsseldorfer Provider ebenfalls ein Zero-Rating-Produkt im Angebot, dass die Netzneutralität verletzen soll.

Neu ist der GigaPass, der je nach gewähltem Typ 5 oder 10 Euro pro Monat zusätzlich kostet, allerdings nicht.
Bereits seit Oktober können Vodafone-Kunden zwischen insgesamt vier Pässen wählen, teilweise wird für den ersten gebuchten Pass keine zusätzliche Gebühr verlangt.

Doch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stört sich dennoch daran.
So heißt es, dass der GigaPass sowohl für Unternehmen als auch Verbraucher Nachteile hätte.
Will ein Unternehmen von der Option, bei der der jeweils anfallende Datenverkehr nicht zulasten des nicht geschwindigkeitslimitierten Inklusivvolumens geht, berücksichtigt werden, müssten technische und rechtliche Vorgaben der Düsseldorfer akzeptiert werden.
Verbraucher hingegen würde auf intransparente Regelungen stoßen und sich auf „einige Tücken" vorbereiten.

Vor allem langfristig könnte der GigaPass Folgen haben.
„Zero Rating-Angebote untergraben Verbraucherrechte.
Denn sie können sich negativ auf Wahlfreiheit, Angebotsvielfalt und Informationsfreiheit der Nutzer auswirken", so Lina Ehrig vom vzbv.
Die nach Ansicht der Verbraucherschützer angemessen Reaktion: Die Bundesnetzagentur soll die Option verbieten.

Besonders kritisiert wird, dass der Video-Pass, der unter anderem Amazon Prime Video und Netflix umfasst, nur im Kombination mit höherpreisigen Tarifen gewählt werden kann.
Das deute darauf hin, „dass nicht die objektiven Anforderungen des Dienstes, sondern kommerzielle Erwägungen für diese Tarifstruktur ausschlaggebend sind."

Ebenso stört sich der vzbv daran, dass die Vertragslaufzeit der Pässe nicht an die der Verträge gekoppelt ist.
Dies könne dazu führen, dass für einen Pass gezahlt werden müsse, obwohl er aufgrund eines ausgelaufenen Grundvertrags gar nicht mehr genutzt werden kann - angesichts der Mindesvertragslaufzeiten eine unangemessene Benachteiligung.

Die zuständige Bundesnetzagentur hat bislang noch nicht auf die Forderungen reagiert.
Allerdings laufen bereits seit einigen Wochen erste Untersuchungen bezüglich möglicher Verstöße gegen die Netzneutralität seitens Vodafone.
Angesichts der Parallelen zwischen StreamOn und GigaPass dürfte die Behörde am Ende aber zum gleichen Schluss wie gegenüber der Deutschen Telekom kommen: Ein generelles Verbot ist nicht notwendig, dafür jedoch Anpassungen, unter anderem in Hinblick auf die Nutzung innerhalb der EU.
Die ist bei Vodafones Gigapass ebenso nicht vorgesehen wie bei StreamOne, wird von der Bundesnetzagentur aber verlangt.


 
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