Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Prozess um Attacke auf Journalisten wegen Corona verschoben !

Der Prozessstart um eine Attacke auf Journalisten im Zusammenhang mit ihren Recherchen zur rechtsextremen Partei NPD ist coronabedingt verschoben worden.
Mit Blick auf die hohen Infektionszahlen im Unstrut-Hainich-Kreis, das große Interesse der Presse und der Größe des Verhandlungssaals könne derzeit kein ausreichender Gesundheitsschutz für alle Seiten gewährleistet werden, teilte das Landgericht Mühlhausen am Mittwoch mit.
Daher werde der Prozessbeginn vom 26. Januar auf den 2. März verschoben.

Angeklagt sind zwei zum Tatzeitpunkt 18 und 24 Jahre alte Männer.
Beschuldigt sind sie des schweren Raubs und der gefährlichen Körperverletzung.
Ende April 2018 sollen sie zwei Journalisten angegriffen haben, die zu Recherchezwecken Fotos vor dem Haus des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der NPD in Fretterode im Eichsfeld gefertigt hatten.
Sie sollen das Auto der Journalisten verfolgt und zum Anhalten gebracht haben.
Einen der Journalisten sollen sie mit Gegenständen geschlagen haben.
Dem Beifahrer soll einer der Männer mit einem Messer in den Oberschenkel gestochen und daraufhin einen Fotoapparat samt Teleobjektiv aus dem Auto gestohlen haben.


 
Bundesgerichtshof verkündet Urteil zu Wehrhahn-Anschlag !

Zwei Jahrzehnte nach dem Düsseldorfer Wehrhahn-Anschlag hoffen die Opfer heute auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). In einem späten Prozess war ein lange Verdächtiger 2018 freigesprochen worden.
Die obersten Strafrichter in Karlsruhe entscheiden nun darüber, ob es dabei bleibt oder den Vorwürfen gegen den Mann noch einmal neu nachgegangen wird.

Am 27. Juli 2000 war an einer Fußgängerbrücke am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn eine Rohrbombe explodiert.
In dem Moment hielt sich dort eine Gruppe teils jüdischer Sprachschüler aus Russland, der Ukraine und Aserbaidschan auf.
Zehn von ihnen wurden teils lebensgefährlich verletzt, eine schwangere Frau verlor ihr Kind.

Der heute 54 Jahre alte Angeklagte, ein Rechtsradikaler, war immer wieder als Attentäter verdächtigt worden.
Es fehlte aber an eindeutigen Beweisen.
Das Landgericht Düsseldorf hatte ihn deshalb vor zweieinhalb Jahren freigesprochen.
Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. (Az. 3 StR 124/20)


 
64-Jähriger soll Frau angezündet haben: Mordprozess beginnt !

Weil er seine Lebensgefährtin mit Brennspiritus übergossen und angezündet haben soll, muss sich ein 64-Jähriger von heute an vor dem Landgericht Hannover verantworten.
Dem Mann wird grausamer Mord vorgeworfen.
Laut Anklage ereignete sich die Attacke Ende Juni 2020 in der gemeinsamen Wohnung des Paares in Hannover.
Die 57-Jährige soll nach Gerichtsangaben großflächige Brandverletzungen dritten Grades erlitten haben.
Sie starb trotz neuntägiger Behandlung auf der Intensivstation am 6. Juli.

Wie die Polizei damals berichtete, hatten Nachbarn den Notruf gewählt, weil sie laute Geräusche, Stimmen und den Warnton eines Rauchmelders aus der Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gehört hatten.
Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage angesetzt.
Das Urteil könnte nach dieser Planung am 26. Februar gesprochen werden. (Az.: 39 Ks 17/20)


 
Millionenschaden durch Schwarzarbeit am Bau: Prozess beginnt !

Vor dem Landgericht Kassel beginnt heute ein Prozess wegen Schwarzarbeit am Bau.
Es soll um einen Schaden in Millionenhöhe gehen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 54-jährigen Angeklagten vor, als Verantwortlicher eines Kasseler Bauunternehmens Schwarzarbeiter beschäftigt zu haben.
Dadurch soll er zwischen 2006 und 2011 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von zwei Millionen Euro und zusätzlich Steuern in erheblicher Höhe hinterzogen haben.

Insgesamt wird dem Mann 72-fache Beitragsvorenthaltung und 41-fache Steuerhinterziehung vorgeworfen.
Für den Prozess sind weitere Termine bis in den Februar hinein vorgesehen.


 
Handel mit gefälschten Ausweisen: Prozess gegen 39-Jährigen !

Weil er gefälschte Dokumente bestellt und dann weiterverkauft haben soll, muss sich ab heute (9.00 Uhr) ein 39-Jähriger vor dem Berliner Landgericht verantworten.
Laut Ermittlungen soll sich der Mann gefälschte kroatische, slowakische, italienische und griechische Personalpapiere, Führerscheine oder Aufenthaltstitel verschafft und damit gehandelt haben.

Bei den mutmaßlichen Taten in der Zeit von August 2019 und Juni 2020 habe er gemeinsam mit seinem gesondert verfolgten Bruder agiert.
Zudem soll der Angeklagte an Personen, die sich illegal in Deutschland aufhielten, Unterkünfte und Beschäftigungsverhältnisse gegen Entgelt vermittelt haben.
Insgesamt 31 Taten sind angeklagt.


 
Unfall in Mecklenburg-Vorpommern: Auto stürzt in Fluss und versinkt - Fahrer und Kind tot !

Beim Eintreffen der Helfer war es schon zu spät: Ein 43-jähriger Mann und ein neun Jahre alter Junge starben, nachdem ihr Pkw in die Penne gestürzt war.
Die Polizei ermittelt.


Rettungskräfte haben in Mecklenburg-Vorpommern einen Mann und ein Kind tot aus ihrem Fahrzeug geborgen, nachdem der Wagen in einen Fluss gestürzt und untergegangen war.
Nach ersten Erkenntnissen war das Fahrzeug am Mittwochabend in Anklam in einer Kurve bei Schneefall von der glatten Fahrbahn abgekommen und in die Peene gestürzt, wie die Polizei mitteilte.

Beim Eintreffen der Helfer war der Pkw bereits unter Wasser in fünf Metern Tiefe.
Im Fahrzeug befanden sich der 43-jährige Fahrer und ein neun Jahre alter Junge.
In welcher Beziehung die beiden Toten zueinander stehen und wie genau es zu dem Unfall kam, war zunächst nicht bekannt.


 
Eltern ließen behinderte Tochter sterben - neuer Prozess !

Weil sie zu spät den Notarzt gerufen hatten, wurden Eltern aus dem Lahn-Dill-Kreis nach dem Tod ihrer behinderten Tochter verurteilt.
Doch der Staatsanwaltschaft waren die Strafen zu niedrig.
Jetzt kommt der Fall vor den Bundesgerichtshof.

Es war 2019 ein langwieriger Prozess vom dem Limburger Landgericht.
Drei Jahre nach dem Tod ihrer 21-jährigen Tochter wurden die Eltern aus Ehringshausen (Lahn-Dill-Kreis) zu Bewährungsstrafen verurteilt - doch nun geht der Fall nun in die nächste Runde.

Vom Mittwoch an müssen sich die Eltern und die ältere Schwester der Verstorbenen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verantworten.
Die Limburger Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt.
Das neue Urteil soll am 3. Februar verkündet werden.

Die Limburger Richter verurteilten die Mutter und den Vater jeweils zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung.
Sie sollen für ihre sterbende Tochter zu spät den Notarzt gerufen haben.
Die Schwester wurde freigesprochen.

Notarzt erst nach dem Tod verständigt
Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem achtmonatigen Prozess viel höhere Haftstrafen gefordert: für die Eltern je neuneinhalb Jahre wegen Totschlags durch Unterlassen - also wegen einer vorsätzlichen Tat; für die Schwester sechs Monate auf Bewährung wegen unterlassener Hilfeleistung.

Die Verstorbene war mit dem Down-Syndrom zur Welt gekommen.
Sie hatte an mehreren Begleiterkrankungen gelitten, darunter Diabetes.
Im Limburger Prozess zeigte ein rechtsmedizinisches Gutachten, dass sie im Oktober 2016 an einer unbehandelten Ketoazidose gestorben war, einem stark erhöhten Blutzuckerspiegel als Folge des Diabetes.
Erst nach ihrem Tod wurde ein Arzt gerufen.

Das Landgericht ging davon aus, dass die Familie schon Tage vorher klar Anlass gehabt habe, die lebensbedrohliche Situation zu erkennen und den Notarzt zu rufen.
Die Eltern und die Schwester wiesen im Prozess von sich, dass sie den kritischen Zustand hätten erkennen können.

Richter waren sich im Prozess uneins
Die fünf Limburger Richter teilten bei der Urteilsverkündigung mit, dass sie uneins seien, ob es sich um eine vorsätzliche oder eine fahrlässige Tötung handele.
Weil keine sogenannte qualifizierte Mehrheit von vier zu eins gefunden worden sei, nehme man die geringere Tat an und verurteile die Eltern zur milderen Strafe.
Dass Richter ihr Abstimmungsverhältnis offenlegen, ist ungewöhnlich.

Wenn die Richter in Karlsruhe den Antrag auf Revision für begründet halten, können sie das Urteil ganz oder in Teilen aufheben.
Wahrscheinlicher wäre dann jedoch, dass der BGH den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts für eine Neuverhandlung zurückweist.


 
Mehr als 100 Hinweise nach TV-Bericht über Raubüberfall !

Nach einem Bericht über einen brutalen Raubüberfall bei "Aktenzeichen XY... ungelöst" wertet die Polizei in Olpe mehr als 100 Hinweise aus.
In der ZDF-Fahndungssendung am Mittwoch hatten die Ermittler den Fall einer damals 82-Jährigen vorgestellt, die im Februar 2020 in der Nacht von zwei Unbekannten in ihrem Schlafzimmer gefesselt und ausgeraubt worden war.
Ob die Hinweise eine heiße Spur ergeben würden, müsse nun geprüft werden, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag.

Viel Rückmeldung aus der Bevölkerung habe man zu dem Ausdruck "Shü-Shü" erhalten, mit dem der Täter versucht habe, auf die Frau einzuwirken.
Offenbar sei es darum gegangen, die sich wehrende Seniorin zur Ruhe zu bringen.
Die Unbekannten waren durch die Garage eingedrungen und hatten der alleinstehenden Frau unter Androhung von Gewalt Bargeld und einen Safeschlüssel abgenommen.
Sie stahlen unter anderem wertvolle Uhren und Handtaschen.


 
Impf-Ampulle weg: Polizei vermutet Diebstahl, Ärzte warnen !

Nach dem Verlust einer ungeöffneten Impf-Ampulle in einem Seniorenwohnheim in Hamm geht die Polizei von Diebstahl aus.
Mitarbeiter hatten das Fehlen des Corona-Impfstoffs des Herstellers Biontech-Pfizer entdeckt.
Es wird derzeit wegen des Verdachts auf Diebstahl ermittelt, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung von Polizei und Kassenärztlicher Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) von Donnerstag heißt.

Die Mediziner warnen eindringlich vor dem unsachgemäßen Einsatz des gestohlenen Impfstoffes.
Dieser müsse richtig und sachgemäß gekühlt werden, sonst verliere er seine Wirksamkeit.
Eine falsche Verdünnung führe zu medizinischen Reaktionen, die möglicherweise ärztliche Hilfe nötig mache.


 
Serie verdächtiger Briefe in Unna reißt nicht ab !

Am vierten Tag in Folge hat ein verdächtiger Brief im Kreis Unna einen Großeinsatz von Polizei und Feuerwehr ausgelöst.
Diesmal meldete sich am Donnerstag eine Mitarbeiterin der Kreisverwaltung, wie die Ermittler mitteilten.

Sie habe von einem Brief in der Poststelle berichtet, in dem sich weißes Pulver befunden habe.
Das Schreiben ohne Absender war an das Straßenverkehrsamt adressiert.
Abermals wurde daraufhin eine spezielle Analyseeinheit der Dortmunder Feuerwehr eingeschaltet.
Sie kam zu dem Ergebnis, dass es sich um ein unbedenkliches Pulver handelte.

Schon am Montag, Dienstag und Mittwoch waren im Kreis Unna verdächtige Briefe gemeldet worden - in diesen Fällen an Kindergärten.
In einem steckte eine profane Rechnung, in zweien befand sich weißes Pulver, das sich später ebenfalls als unbedenklich erwies.
Ein Zusammenhang zu dem neuerlichen Fund wird nun geprüft.


 
DNA am Tatort: Nachbar soll 65-Jährigen getötet haben !

Nach dem gewaltsamen Tod eines 65-Jährigen in Winterberg hält die Staatsanwaltschaft einen Nachbarn für dringend tatverdächtig.
Am Tatort seien relevante DNA-Spuren gefunden worden, die auf einen 47 Jahre alten Bewohner des Mehrparteienhauses als Täter hindeuteten, sagte der ermittelnde Staatsanwalt Klaus Neulken am Donnerstag.

Der Mann hatte bereits unter anderem aufgrund andauernder Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Opfer und weiteren Hausbewohnern als Beschuldigter in dem Ermittlungsverfahren gegolten.

Die Leiche war kurz vor dem Jahreswechsel gefunden worden.
Weil die Staatsanwaltschaft von einer psychischen Erkrankung des Deutschen ausgeht, soll er vorläufig statt in Untersuchungshaft in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht werden, sagte der ermittelnde Staatsanwalt am Donnerstag.

Die Ermittlungen zu den Hintergründen dauerten an.
Kurz vor dem Leichenfund war der Polizei in demselben Haus ein Einbruch in einer weiteren Wohnung des Hauses gemeldet worden.
Es werde noch geprüft, inwieweit dieser mit dem Tötungsdelikt in Zusammenhang stehe.

Zum Tathergang, zur Todesursache und den weiteren Hintergründen wollte die Staatsanwaltschaft zunächst keine weiteren Angaben machen.
Der Tatverdächtige schweige bislang zu den Vorwürfen.


 
Fall Amad A.: Anwälte zeigen Datenmanipulation an !

Im Fall des unschuldig inhaftierten und verbrannten Syrers Amad A. haben Rechtsanwälte Strafanzeige wegen des Verdachts der Datenmanipulation in Polizeibehörden erstattet.
Der Staatsanwaltschaft Kleve, die gegen Polizisten wegen Freiheitsberaubung ermittelt hatten, seien lückenhafte Datenbankprotokolle vorgelegt worden.
Manipulationen in den Datensätzen fehlten darin, berichteten die Anwälte Sven Forst und Eberhard Reinecke am Donnerstag in Köln.
Sie vertreten die Eltern von Amad A..

Die Datenexpertin Annette Brückner sagte, es gebe ein Muster und bis zu zehn weitere Fälle auch in anderen Bundesländern, bei denen der Verdacht bestehe, dass Flüchtlingen über eine datenbanktechnische Verknüpfung von Alias-Namen Straftaten anderer Täter "angehängt" worden seien.
Dieser "Selbstjustiz" müsse Einhalt geboten werden.

Es sei auch sehr problematisch, dass im Fall Amad A. genau die Polizeibehörden intern ermittelt hätten, in denen Versäumnisse und Fehler zu vermuten seien.
Im Fall Amad A. sei dies vor allem das Landesamt für polizeitechnische Dienste (LZPD) in Duisburg.
Die Strafanzeige richte sich aber gegen unbekannt.

Der Fall Amad A. beschäftigt auch einen Untersuchungsausschuss des Landtags.
Der hellhäutige Syrer war im Juli 2018 wegen eines Haftbefehls eingesperrt worden, der für den Schwarzen Amedy G. aus dem afrikanischen Mali galt.
Beide Männer sahen sich nicht ähnlich.

Dennoch saß Amad A. wochenlang in Kleve unschuldig im Gefängnis und legte schließlich in seiner Zelle selbst Feuer, wie die Ermittlungen ergaben.
Dabei erlitt er so schwere Verbrennungen, dass er im September 2018 in einer Klinik starb.


 
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