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Sturz von Terrasse: Frau klagt gegen Eigentümer !
München - War sie wegen eines Baufehlers gestürzt oder durch ihr eigenes Ungeschick?
Mit der Klage einer Frau, die sich bei einem Fall von der Terrasse eines befreundeten Paars schwer verletzt hatte, beschäftigt sich seit Montag das Münchner Oberlandesgericht.
Zu einem Ergebnis kam es beim ersten Termin nicht.
Die 46-Jährige fordert mehr als 24 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz sowie die Übernahme künftiger Behandlungen von den Eigentümern.
Bereits im Juli 2013 war sie in Unterföhring nach einem Grillabend von der ungesicherten Terrasse den fast senkrechten Abhang hinuntergefallen, der nach Angaben der Eigentümer je nach Messstelle zwischen 49 und 53 Zentimetern tief ist.
Vor Gericht ist das von Bedeutung, weil gebaute Abhänge von mehr als 50 Zentimetern Höhe gemäß der bayerischen Bauordnung mit einem Geländer gesichert sein müssen.
Das hatte das Münchner Landgericht 2017 in erster Instanz allerdings nicht gelten lassen und den Unfall auf ungeschicktes Verhalten der Klägerin zurückgeführt.
Damit war es weitgehend der Einschätzung der Eigentümer gefolgt: Diese behaupteten auch jetzt vor dem Oberlandesgericht, die 46-Jährige habe mit einem großen Schritt auf die Treppe, die von der Terrasse führt, gelangen wollen.
Dabei sei sie jedoch wegen ihrer kleinen Statur nicht weit genug gekommen und ins Leere getreten.
Entgegen den Informationen, die das Gericht vorab verbreitet hatte, hatten die Beklagten eigenen Angaben nach allerdings nicht behauptet, die Frau sei freiwillig in den Abgrund gesprungen.
Die Klägerin war laut ihrer Darstellung direkt nach dem Aufstehen den Abhang hinuntergestürzt.
Auf Aufforderung der Vorsitzenden Richterin Petra Willner stellte sie im Sitzungssaal nach, wie sie damals von Tisch aufgestanden war.
Zwecks Wahrheitsfindung gab sie auch ihre Schuhgröße an.
Bis heute nimmt die Frau Schmerzmittel und geht an Krücken.
In Folge des Unfalls verlor sie eigenen Angaben zufolge auch ihren Arbeitsplatz.
Richterin Willner teilte mit, sie könne sowohl den Verweis auf die Bauordnung als auch auf das Mitverschulden der Klägerin nachvollziehen.
Sie regte einen Vergleich an, über den beide Parteien nun beraten.
Der Prozess wird am 11. Juni fortgesetzt.
München - War sie wegen eines Baufehlers gestürzt oder durch ihr eigenes Ungeschick?
Mit der Klage einer Frau, die sich bei einem Fall von der Terrasse eines befreundeten Paars schwer verletzt hatte, beschäftigt sich seit Montag das Münchner Oberlandesgericht.
Zu einem Ergebnis kam es beim ersten Termin nicht.
Die 46-Jährige fordert mehr als 24 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz sowie die Übernahme künftiger Behandlungen von den Eigentümern.
Bereits im Juli 2013 war sie in Unterföhring nach einem Grillabend von der ungesicherten Terrasse den fast senkrechten Abhang hinuntergefallen, der nach Angaben der Eigentümer je nach Messstelle zwischen 49 und 53 Zentimetern tief ist.
Vor Gericht ist das von Bedeutung, weil gebaute Abhänge von mehr als 50 Zentimetern Höhe gemäß der bayerischen Bauordnung mit einem Geländer gesichert sein müssen.
Das hatte das Münchner Landgericht 2017 in erster Instanz allerdings nicht gelten lassen und den Unfall auf ungeschicktes Verhalten der Klägerin zurückgeführt.
Damit war es weitgehend der Einschätzung der Eigentümer gefolgt: Diese behaupteten auch jetzt vor dem Oberlandesgericht, die 46-Jährige habe mit einem großen Schritt auf die Treppe, die von der Terrasse führt, gelangen wollen.
Dabei sei sie jedoch wegen ihrer kleinen Statur nicht weit genug gekommen und ins Leere getreten.
Entgegen den Informationen, die das Gericht vorab verbreitet hatte, hatten die Beklagten eigenen Angaben nach allerdings nicht behauptet, die Frau sei freiwillig in den Abgrund gesprungen.
Die Klägerin war laut ihrer Darstellung direkt nach dem Aufstehen den Abhang hinuntergestürzt.
Auf Aufforderung der Vorsitzenden Richterin Petra Willner stellte sie im Sitzungssaal nach, wie sie damals von Tisch aufgestanden war.
Zwecks Wahrheitsfindung gab sie auch ihre Schuhgröße an.
Bis heute nimmt die Frau Schmerzmittel und geht an Krücken.
In Folge des Unfalls verlor sie eigenen Angaben zufolge auch ihren Arbeitsplatz.
Richterin Willner teilte mit, sie könne sowohl den Verweis auf die Bauordnung als auch auf das Mitverschulden der Klägerin nachvollziehen.
Sie regte einen Vergleich an, über den beide Parteien nun beraten.
Der Prozess wird am 11. Juni fortgesetzt.