Er wollte 2,5 Millionen Euro absahnen: Coronahilfe-Betrüger muss 4,5 Jahre in Haft - und verhöhnt Gericht mit Masken-Botschaft !
Urteil im Prozess um erschlichene Corona-Soforthilfen in Millionenhöhe: Das Landgericht München schickte Tayfun Y. wegen Subventionsbetrugs in 91 Fällen für viereinhalb Jahre ins Gefängnis.
Während der Verhandlung verhöhnte der 31-Jährige Gericht und Rechtsstaat.
Mit einer provokanten Notiz auf seiner FFP2-Maske.
Insgesamt 14 Verhandlungstage brauchte das Landgericht München, um einen der deutschlandweit größten Betrugsskandale im Zusammenhang mit den Corona-Soforthilfen des Bundes aufzuklären.
Die 4. Wirtschaftsstrafkammer sprach den Angeklagten Tayfun Y., der mehr als 2,5 Millionen Euro Staatshilfen abzocken wollte, des Subventionsbetrugs in 91 Fällen schuldig.
Das Gericht verurteilte den 31-Jährigen aus Gelsenkirchen (Nordrein-Westfalen) zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Masken-Eklat im Gericht
Bereits beim Betreten des Saals B 166 sorgte Tayfun Y. für Aufsehen.
Der Großbetrüger verhöhnte die Justiz und den deutschen Rechtsstaat, in dem er auf seine weiße FFP2-Schutzmaske geschrieben hatte: „KEINE GRUNDRECHTE“.
Damit rückte sich der Täter wahrheitswidrig in die Rolle eines vom Staat drangsalierten Opfers – und warf den Justizbehörden vor, ihn willkürlich und ohne gesetzliche Grundlage zu verfolgen.
Schon im Laufe des Prozesses hatte Tayfun Y. seine Verhaftung in Niedersachsen als „erpresserischen Menschenraub“, seine Überstellung nach Bayern als „Verschleppung“ und die Beschlagnahme von Beweisen als „Enteignung“ gebrandmarkt.
Mit seiner obskuren Masken-Botschaft erneuerte er nun seine Vorwürfe, die der Staatsanwalt zurückwies: „Der Staat holt sich nur das zurück, was ihm unrechtmäßig genommen wurde.“
Richter liest Angeklagtem die Leviten
Der Vorsitzende Richter Markus Födisch sagte zur Urteilsbegründung, Tayfun Y. habe versucht, den Staat „zu täuschen“.
Dabei sei er mit einer „gewissen Kaltschnäuzigkeit“ vorgegangen, aber auch „sehr stümperhaft“.
Das Vorgehen des vielfach vorbestraften Mannes - in seiner Justizakte sind 13 Delikte vermerkt - sei zum Teil „sehr befremdlich“.
Dabei verwies Födisch nicht nur auf die Corona-Hilfsanträge, sondern auf eine weitere spektakuläre Tat, die Tayfun Y. in der Münchner U-Haft begangen hatte: Der 31-Jährige stellte Anträge auf Mahnbescheide gegen mehrere Polizisten, Justizbeamte und Anwälte, die er für seine Misere verantwortlich machte.
Mit den Anträgen wollte er seinen „Feinden“ schaden und gut fünf Millionen Euro eintreiben, was ihm aber nicht gelang.
Staatsanwalt spricht von "erheblicher krimineller Energie"
Mit seiner Entscheidung blieb das Gericht nur geringfügig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Deren Vertreter hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gefordert.
Er bescheinigte Tayfun Y. „erhebliche kriminelle Energie“ und warf ihm vor, eine „aus der Not heraus geborene Subvention“ des Staates schamlos ausgenutzt zu haben.
Er habe Geld einsacken wollen, das eigentlich für Händler, Gastronomen und andere Kleinunternehmer gedacht war.
Dabei habe er eine „dreiste Art und Weise“ an den Tag gelegt.
Dem Staatsanwalt zufolge habe der Angeklagte das Abgreifen von staatlichen Hilfsgeldern „zum Geschäftsmodell gemacht“.
So habe er insgesamt acht Bankkonten eingerichtet, auf die das Geld fließen sollte.
Außerdem seien bei Hausdurchsuchungen etliche versandfertige Anträge auf Soforthilfe entdeckt worden, die Tayfun Y. per Post abschicken wollte.
Darüber hinaus habe die Polizei Ausweiskopien von Personen gefunden, die der Täter als Antragsteller in die Formulare eintrug - ohne deren Wissen.
Coronahilfe-Abzocke "zum Geschäftsmodell gemacht"
Dass Tayfun Y. trotz erdrückender Beweislage kein Geständnis ablegte, wertete der Staatsanwalt zu Lasten des Angeklagten.
Hinzu kommt die Tatsache, dass er den Ermittlern bis heute keinen Zugriff auf rund 36.500 Euro gewährt, die er vom Staat erschlichen und in Kryptowährungen angelegt hatte.
Rund 27.000 Euro der illegal erlangten Corona-Hilfen konnten die Fahnder unterdessen sicherstellen.
Gerhard Bink, der Verteidiger des Angeklagten, erklärte in seinem Schlussvortrag, der Tatbestand des Subventionsbetrugs sei erfüllt, sein Mandant habe die Taten „begangen“.
Er verwies auf die gültige Rechtslage, wonach schon die unrechtmäßige Antragstellung als „vollendete Tat“ gilt – und nicht erst, wenn das Geld tatsächlich ausbezahlt wurde.
Gleichwohl erinnerte Bink daran, dass von den beantragten 2,5 Millionen Euro nur ein Bruchteil beim Angeklagten landete – und bat darum, dies bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.
Schwer bewaffnete Spezialeinheit nahm Tayfun Y. fest
Gestoppt worden war Tayfun Y., der seit Mai 2020 in Untersuchungshaft sitzt, von Mitarbeitern der Stadt München.
Ihnen war aufgefallen, dass „sehr schnell hintereinander sehr viele Anträge“ auf Corona-Soforthilfe eingingen, bei denen immer dasselbe Empfänger-Konto der Sparkasse Dortmund angegeben war.
Am 28. April 2020 schickte die Stadt eine Verdachtsmeldung an die Münchner Staatsanwaltschaft, das Landeskriminalamt (LKA) leitete sofort Ermittlungen ein.
Schnell fanden die Polizisten den Konto-Inhaber und dessen Handynummer heraus.
Schließlich wurde der Telefonverkehr überwacht und der Standort des Nutzers festgestellt: ein Dorf nahe Diepholz in Niedersachsen.
Am 14. Mai 2020 stürmte eine schwer bewaffnete Spezialeinheit der Polizei die Wohnung und nahm Tayfun Y. fest.
Der 31-Jährige lag noch im Schlafanzug im Bett und zeigte sich äußerst verärgert.
Richter Födisch: Urteil ein Anstoß, um "Leben zu ändern"
Bei der Durchsuchung der Wohnung in Niedersachsen und des Haues von Tayfun Y.s Eltern in Haltern am See (Nordrhein-Westfalen) stellten die Fahnder umfangreiches Beweismaterial sicher, darunter Laptops, Mobiltelefone, USB-Sticks, Computer-Festplatten – und viele weitere Anträge auf Corona-Soforthilfe.
Der Richter in München nannte das Urteil „keine besonders milde Strafe“, sondern „tat- und schuldangemessen“.
Tayfun Y. sollte es als Anstoß begreifen, um sein „Leben zu ändern“.
Dazu gehört auch die Therapie in einer Entzugsklinik, zu der die Kammer den unter Drogenproblemen leidenden Angeklagten ebenfalls verurteilt hat.
Der Richter: „Wenn Sie die Chance nicht nutzen, kann das noch ganz anders enden.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Tayfun Y., der die Kosten des Verfahrens zu tragen hat und zum Ersatz der kompletten Schadenssumme verdonnert wurde, kann innerhalb einer Woche Revision einlegen.