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Das Landgericht Hamburg hat eine Klage von Zeit Online GmbH und Handelsblatt GmbH gegen den Betreiber des Werbeblockers Adblock Plus, die Eyeo GmbH aus Köln, in allen Punkten abgewiesen (Az.: 416 HKO 159/14, Urteil vom 21.04.15).
Klage richtete sich gegen das Geschäftsmodell
Die Medien-Unternehmen wollten dem Werbeblocker untersagen lassen, Anzeigen aus den eigenen Angeboten herauszufiltern.
Der Vorwurf lautete, der Werbeblocker würde unzulässig in das Geschäft der werbefinanzierten Angebote eingreifen.
Adblock Plus blockiert nicht sämtliche Werbung auf einer Website, sondern lässt in der Grundeinstellung sogenannte "akzeptable Werbung" zu.
Um auf diese Whitelist zu gelangen, darf die Werbung nicht aufdringlich sein.
Einige große Unternehmen wie Google zahlen aber auch Geld dafür, müssen laut Eyeo jedoch die gleichen Bedingungen erfüllen.
Nutzer können auch Werbung ganz ausblenden
Aus Nutzersicht ist der Einsatz von Adblock Plus unproblematisch.
Die Erweiterung für den Browser ist kostenlos.
In den Einstellungen lässt sich unter dem Punkt Filtereinstellungen die Option "Einige nicht aufdringliche Werbung zulassen" einfach deaktivieren.
Dann wird gar keine Werbung mehr angezeigt.
Das Gericht konnte in diesem Geschäftsmodell keine wettbewerbswidrige Behinderung werbefinanzierter Angebote erkennen und wies die Klage ab.
Gegen die Entscheidung des Landgerichts kann vor dem Oberlandesgericht Berufung eingelegt werden.
Vor anderen Gerichten sind noch ähnliche Verfahren anhängig.
Klage richtete sich gegen das Geschäftsmodell
Die Medien-Unternehmen wollten dem Werbeblocker untersagen lassen, Anzeigen aus den eigenen Angeboten herauszufiltern.
Der Vorwurf lautete, der Werbeblocker würde unzulässig in das Geschäft der werbefinanzierten Angebote eingreifen.
Adblock Plus blockiert nicht sämtliche Werbung auf einer Website, sondern lässt in der Grundeinstellung sogenannte "akzeptable Werbung" zu.
Um auf diese Whitelist zu gelangen, darf die Werbung nicht aufdringlich sein.
Einige große Unternehmen wie Google zahlen aber auch Geld dafür, müssen laut Eyeo jedoch die gleichen Bedingungen erfüllen.
Nutzer können auch Werbung ganz ausblenden
Aus Nutzersicht ist der Einsatz von Adblock Plus unproblematisch.
Die Erweiterung für den Browser ist kostenlos.
In den Einstellungen lässt sich unter dem Punkt Filtereinstellungen die Option "Einige nicht aufdringliche Werbung zulassen" einfach deaktivieren.
Dann wird gar keine Werbung mehr angezeigt.
Das Gericht konnte in diesem Geschäftsmodell keine wettbewerbswidrige Behinderung werbefinanzierter Angebote erkennen und wies die Klage ab.
Gegen die Entscheidung des Landgerichts kann vor dem Oberlandesgericht Berufung eingelegt werden.
Vor anderen Gerichten sind noch ähnliche Verfahren anhängig.
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