Nach Urteil: Sind Online-Partnervermittlungen bald kostenlos ?

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Ihre Suche nach der großen Liebe lassen sich Singles einiges kosten.
Aber laut einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg dürfen Online-Partnervermittlungen eigentlich gar kein Geld nehmen.

Die „Liebe des Lebens“ kann man heutzutage ganz einfach per Mausklick kennenlernen.
Verschiedene Dating-Portale können dabei helfen, Mrs. oder Mr. Right zu finden – gegen einen entsprechenden Mitgliedsbeitrag.
Doch nun hat das Amtsgericht Hamburg festgestellt: Partnervermittlungen dürften für ihre Dienstleistung eigentlich gar nichts berechnen.

Vermittler haben keinen Anspruch auf Entlohnung
Was früher der Heiratsvermittler war, ist heute die Partnerbörse: So zumindest hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Eine Online-Partnervermittlung hatte eine Kundin verklagt, die ihre Mitgliedsbeiträge nicht zahlte.
In seinem Urteil legte das Gericht den Paragrafen 656 BGB aus dem Jahr 1900 neu aus.

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Dieser besagt, dass jemand, der potenzielle Ehepartner zusammenbringt, keinen Anspruch auf Entlohnung hat.
„Das Amtsgericht Hamburg hat diesen Grundsatz auf die heutige Zeit übertragen und entschieden, dass Partnervermittlungsportale inzwischen die Aufgaben übernehmen, die früher einem klassischen Heiratsvermittlern zukamen“, so Rechtsanwalt Christian Teppe, der die Kundin im Verfahren vertreten hat.

Das bedeutet konkret: Wie Heiratsvermittler dürfen auch Partnerbörsen für ihre Dienstleistungen kein Geld einfordern – vorausgesetzt die Portale vermitteln feste Partnerschaften.
„Das Urteil lässt sich nicht auf das sogenannte C-Dating übertragen, sprich auf Kontaktbörsen und allgemeinen Singlebörsen, die oberflächliche Gelegenheits-Bekanntschaften vermitteln“, erklärt der Partneranwalt von Roland Rechtsschutz.

Gegen das Urteil vorgehen kann das Vermittlungsportal nicht: „Wenn der Betrag, um den geklagt wird, unter 600 Euro liegt, kann der Kläger nicht in Berufung gehen.
So war es auch in diesem Fall“, so Rechtsanwalt Teppe.
Was diese Entscheidung langfristig für die zahlreichen Online-Partnerbörsen bedeutet, hängt nun davon ab, ob weitere Kunden vom Paragrafen 656 BGB Gebrauch machen – oder ob ihnen die „Liebe des Lebens“ den Mitgliedsbeitrag der Partnerbörsen wert ist.


 
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