Mieser Trick: Elektrokleingeräte mit Selbstzerstörungs-Timer
Billige Elektrokleingeräte laufen oft nur im sogenannten Kurzzeitbetrieb (KB). Das ist nicht nur mit erheblichen Einschränkungen im täglichen Gebrauch verbunden, es droht auch der Verlust der gesetzlichen Gewährleistung.
Die Masche mit dem Kurzzeitbetrieb im Kleingedruckten
Geräte mit Kurzzeitbetrieb dürfen teilweise nur wenige Sekunden verwendet werden. Anschließend müssen sie erst wieder einige Zeit abkühlen. Betroffen sind vor allem Elektrokleingeräte wie Stabmixer oder Handrührgeräte. Diese dürfen Sie zum Teil nur 30 Sekunden am Stück betreiben. Das reicht nicht einmal annähernd, um eine Suppe zu pürieren oder Eischnee steif zu schlagen. Das Tückische: Es gibt keine Kennzeichnungspflicht. Oft ist der Hinweis auf den Kurzzeitbetrieb nicht einmal auf dem Gerät selbst, sondern nur als Sicherheitshinweis in der Bedienungsanleitung vermerkt. Außerdem finden sich häufig nur kryptische Angaben wie "KB: 1 min".
Verwenden Sie ein solches Kleingerät länger als in der Bedienungsanleitung angegeben, kann das zu einem schwerwiegenden Defekt führen. Oft überhitzen die Geräte und werden dadurch irreparabel beschädigt. Der Hersteller kann sich in diesem Fall mit Verweis auf den Sicherheitshinweis aus der Verantwortung ziehen und Ihnen eine Reparatur bzw. einen Austausch im Zuge der gesetzliche Gewährleistungspflicht versagen.
Tipp: Kaufen Sie nur Geräte ohne Kurzzeitbetrieb
Fragen Sie vor dem Kauf im Laden gezielt, ob das gewünschte Gerät nur im Kurzzeitbetrieb läuft. Prüfen Sie das Etikett genau und lassen Sie sich gegebenenfalls auch die Gebrauchsanweisung zeigen. Auf der Verpackung oder einer Online-Shop-Beschreibung finden Sie den Hinweis nämlich meist nicht. Tipp: Insbesondere sehr günstige No-Name-Produkte sind mit der unsinnigen Funktion ausgestattet. Deshalb sparen Sie oft kein Geld, wenn Sie sich beim Neukauf für diese entscheiden.
Billige Elektrokleingeräte laufen oft nur im sogenannten Kurzzeitbetrieb (KB). Das ist nicht nur mit erheblichen Einschränkungen im täglichen Gebrauch verbunden, es droht auch der Verlust der gesetzlichen Gewährleistung.
Die Masche mit dem Kurzzeitbetrieb im Kleingedruckten
Geräte mit Kurzzeitbetrieb dürfen teilweise nur wenige Sekunden verwendet werden. Anschließend müssen sie erst wieder einige Zeit abkühlen. Betroffen sind vor allem Elektrokleingeräte wie Stabmixer oder Handrührgeräte. Diese dürfen Sie zum Teil nur 30 Sekunden am Stück betreiben. Das reicht nicht einmal annähernd, um eine Suppe zu pürieren oder Eischnee steif zu schlagen. Das Tückische: Es gibt keine Kennzeichnungspflicht. Oft ist der Hinweis auf den Kurzzeitbetrieb nicht einmal auf dem Gerät selbst, sondern nur als Sicherheitshinweis in der Bedienungsanleitung vermerkt. Außerdem finden sich häufig nur kryptische Angaben wie "KB: 1 min".
Verwenden Sie ein solches Kleingerät länger als in der Bedienungsanleitung angegeben, kann das zu einem schwerwiegenden Defekt führen. Oft überhitzen die Geräte und werden dadurch irreparabel beschädigt. Der Hersteller kann sich in diesem Fall mit Verweis auf den Sicherheitshinweis aus der Verantwortung ziehen und Ihnen eine Reparatur bzw. einen Austausch im Zuge der gesetzliche Gewährleistungspflicht versagen.
Tipp: Kaufen Sie nur Geräte ohne Kurzzeitbetrieb
Fragen Sie vor dem Kauf im Laden gezielt, ob das gewünschte Gerät nur im Kurzzeitbetrieb läuft. Prüfen Sie das Etikett genau und lassen Sie sich gegebenenfalls auch die Gebrauchsanweisung zeigen. Auf der Verpackung oder einer Online-Shop-Beschreibung finden Sie den Hinweis nämlich meist nicht. Tipp: Insbesondere sehr günstige No-Name-Produkte sind mit der unsinnigen Funktion ausgestattet. Deshalb sparen Sie oft kein Geld, wenn Sie sich beim Neukauf für diese entscheiden.



