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MyBoerse.bz Member
Meinung: Boerse.to – die IP-Falle der Boerse.bz
Die bei der Registrierung in der Boerse.bz (= BBZ) eingetragenen E-Mail-Adressen haben der GVU den Weg zu den Realdaten der dortigen Uploader gewiesen – so weit ist es unbestritten! Wir gingen bisher davon aus, dass die GVU die im BBZ-Profil angegebenen Mailadressen der Uploader abgefragt hat, um darüber an ihre IPs zu kommen und diese dann mit den Uploads gerichtsfest zuordnen zu können. In der Szene wird momentan eine andere Möglichkeit für sehr viel wahrscheinlicher gehalten.
Fangen wir aber von vorne an …
Es geht um die Uploads der Jahre 2012 bis 2014. Sicherlich eine reiche Ernte, die auf die GVU wartet, aber es gibt ein Problem: Die angegebene Mailadresse dürfte in den meisten Fällen seit längerem nicht mehr im Gebrauch gewesen sein, da sie nur für die Registrierung gebraucht wurde. Um reiche Ernte einzufahren, brauchte die GVU aber aktuelle E-Mailadressen, denn nur dort, wo sich jemand zeitnah eingeloggt, hinterlässt er auch eine IP, die innerhalb der 7-Tagesfrist abgefragt werden konnte. Logisch.
Nun stellen wir uns mal folgendes Szenario vor: Man löscht die Passwörter aus der alten BBZ-Datenbank (unter Beibehaltung der Nicknames und Mailadressen), nimmt diese Datenbank und erstellt auf einer neuen Domain ein neues Portal. Nennen wir es mal ‘Boerse.to’. Jetzt fordert man die Nutzer auf, sich mit dem von der BBZ bekannten Nick und der dort angegenen Mailadresse bei der dieser ‘Boerse.to’ zu registrieren. Fehlt nur noch das Passwort … welches zwecks Verifizierung (nach dem Login) angeklickt wird. Klick.
Wichtig: Die Uploader wurden von der BBZ aufgefordert, die im BBZ-Profil angegebene Mailadresse auch bei der Boerse.to zu benutzen (nicht vergessen: Nick und Mailadresse standen bereits in der DB!), denn es sollte ausgeschlossen werden (auch für eine spätere Verwendung vor Gericht), dass der Uploader Xman mit einem anderen Nutzer, der sich zufällig oder spaßeshalber als ‘Xman’ registriert hatte, verwechselt werden konnte.
Zumal waren die Uploader arglos, denn sie hatten in der ‘neuen’ Boerse noch keine Uploads vorgenommen. Ihr Nick dort war in ihren Augen unschuldsblütenweiß. Die Hoffnung der Gegenseite, dass die Uploader ohne VPN anreisen würden, dürfte nicht ganz unerfüllt geblieben sein. Zumal ein Login mit VPN bei deutschen Mailanbieter nicht mehr möglich war. Wer also zu Zeiten der BBZ eine deutsche Mailadresse mit VPN angegeben hatte, konnte sich diesmal nur ohne VPN einloggen.
Der Umzug hatte also die Nebenwirkung (oder fand überhaupt nur deswegen statt!), damit die Uploader ihre deutschen Mailadressen ohne VPN wieder in Gebrauch nahmen. Jetzt besaß die GVU eine Liste aller E-Mailadressen aus Deutschland (Web.de, GMX etc.) und konnte aktuelle Logins (vom Tag der Registrierung) abfragen, um an die IP-Adressen zu kommen. Der jeweilige Nick war durch die Kenntnis der früher angegebene Mailadresse verifiziert und konnte zuverlässig den Uploads bei der BBZ in den Jahren 2014 bis 2014 zugeordnet werden.
Dazu solltet ihr wissen, dass bei bei den hausdurchsuchten Uploadern immer wieder das Logindatum 22.07.2014 in der Anhörung genannt wurde, was perfekt zum Umzug passen würde. Wir haben es hier also mit einem Auftrieb der Uploader zu tun. Sie wurden aufgeschreckt, zusammengetrieben und warfen, als sie durch das Gatter der Boerse.to getrieben wurden, ihre ohne VPN aktualisierten deutschen E-Mailadressen in das Körbchen. Das ist perfide und elegant zugleich!
Wir wollen an dieser Stelle nicht spekulieren, welchen Personen oder welcher Personengruppe Planung und Ausführung zuzuordnen ist. Dazu werden wir sicherlich noch kommen. Festzuhalten bleibt hier, dass in der Boerse.to und in der B.oerse.sx ein solches ‘Nachfolge’-Szenario aufgesetzt wurde.
Ich enthalte mich diesmal jeder sprachlichen Wertung. In Teilen verschlägt mir das Setup des Umzuges schlichtweg die Sprache!
Bin mal auf die Diskussion deswegen gespannt :RpS_glare:
Die bei der Registrierung in der Boerse.bz (= BBZ) eingetragenen E-Mail-Adressen haben der GVU den Weg zu den Realdaten der dortigen Uploader gewiesen – so weit ist es unbestritten! Wir gingen bisher davon aus, dass die GVU die im BBZ-Profil angegebenen Mailadressen der Uploader abgefragt hat, um darüber an ihre IPs zu kommen und diese dann mit den Uploads gerichtsfest zuordnen zu können. In der Szene wird momentan eine andere Möglichkeit für sehr viel wahrscheinlicher gehalten.
Fangen wir aber von vorne an …
Es geht um die Uploads der Jahre 2012 bis 2014. Sicherlich eine reiche Ernte, die auf die GVU wartet, aber es gibt ein Problem: Die angegebene Mailadresse dürfte in den meisten Fällen seit längerem nicht mehr im Gebrauch gewesen sein, da sie nur für die Registrierung gebraucht wurde. Um reiche Ernte einzufahren, brauchte die GVU aber aktuelle E-Mailadressen, denn nur dort, wo sich jemand zeitnah eingeloggt, hinterlässt er auch eine IP, die innerhalb der 7-Tagesfrist abgefragt werden konnte. Logisch.
Nun stellen wir uns mal folgendes Szenario vor: Man löscht die Passwörter aus der alten BBZ-Datenbank (unter Beibehaltung der Nicknames und Mailadressen), nimmt diese Datenbank und erstellt auf einer neuen Domain ein neues Portal. Nennen wir es mal ‘Boerse.to’. Jetzt fordert man die Nutzer auf, sich mit dem von der BBZ bekannten Nick und der dort angegenen Mailadresse bei der dieser ‘Boerse.to’ zu registrieren. Fehlt nur noch das Passwort … welches zwecks Verifizierung (nach dem Login) angeklickt wird. Klick.
Wichtig: Die Uploader wurden von der BBZ aufgefordert, die im BBZ-Profil angegebene Mailadresse auch bei der Boerse.to zu benutzen (nicht vergessen: Nick und Mailadresse standen bereits in der DB!), denn es sollte ausgeschlossen werden (auch für eine spätere Verwendung vor Gericht), dass der Uploader Xman mit einem anderen Nutzer, der sich zufällig oder spaßeshalber als ‘Xman’ registriert hatte, verwechselt werden konnte.
Zumal waren die Uploader arglos, denn sie hatten in der ‘neuen’ Boerse noch keine Uploads vorgenommen. Ihr Nick dort war in ihren Augen unschuldsblütenweiß. Die Hoffnung der Gegenseite, dass die Uploader ohne VPN anreisen würden, dürfte nicht ganz unerfüllt geblieben sein. Zumal ein Login mit VPN bei deutschen Mailanbieter nicht mehr möglich war. Wer also zu Zeiten der BBZ eine deutsche Mailadresse mit VPN angegeben hatte, konnte sich diesmal nur ohne VPN einloggen.
Der Umzug hatte also die Nebenwirkung (oder fand überhaupt nur deswegen statt!), damit die Uploader ihre deutschen Mailadressen ohne VPN wieder in Gebrauch nahmen. Jetzt besaß die GVU eine Liste aller E-Mailadressen aus Deutschland (Web.de, GMX etc.) und konnte aktuelle Logins (vom Tag der Registrierung) abfragen, um an die IP-Adressen zu kommen. Der jeweilige Nick war durch die Kenntnis der früher angegebene Mailadresse verifiziert und konnte zuverlässig den Uploads bei der BBZ in den Jahren 2014 bis 2014 zugeordnet werden.
Dazu solltet ihr wissen, dass bei bei den hausdurchsuchten Uploadern immer wieder das Logindatum 22.07.2014 in der Anhörung genannt wurde, was perfekt zum Umzug passen würde. Wir haben es hier also mit einem Auftrieb der Uploader zu tun. Sie wurden aufgeschreckt, zusammengetrieben und warfen, als sie durch das Gatter der Boerse.to getrieben wurden, ihre ohne VPN aktualisierten deutschen E-Mailadressen in das Körbchen. Das ist perfide und elegant zugleich!
Wir wollen an dieser Stelle nicht spekulieren, welchen Personen oder welcher Personengruppe Planung und Ausführung zuzuordnen ist. Dazu werden wir sicherlich noch kommen. Festzuhalten bleibt hier, dass in der Boerse.to und in der B.oerse.sx ein solches ‘Nachfolge’-Szenario aufgesetzt wurde.
Ich enthalte mich diesmal jeder sprachlichen Wertung. In Teilen verschlägt mir das Setup des Umzuges schlichtweg die Sprache!
Bin mal auf die Diskussion deswegen gespannt :RpS_glare: