Gericht bringt Hartz-IV-Sanktionen vor Verfassungsgericht !

collombo

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Gotha. Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger sind aus Sicht des Sozialgerichts in Gotha ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Bundesverfassungsgericht soll entscheiden.

Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht an.
Nach seinen Angaben vom Mittwoch wird diese Frage damit Karlsruhe erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt.

Das Gericht in Gotha sieht die Menschenwürde verletzt, wenn Leistungen gekürzt werden, weil Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel Termine nicht einhalten oder Job-Angebote ablehnen.
Der Staat müsse ein menschenwürdiges Existenzminimum jederzeit garantieren.
Außerdem bedeuteten Sanktionen einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit.

Das Bundesverfassungsgericht hat nach eigenen Angaben aktuell einige Verfahren vorliegen, in denen es um Leistungskürzungen geht.
Über die Verfassungsmäßigkeit derartiger Sanktionen haben die Karlsruher Richter noch nicht entschieden.
In seinem Grundsatzurteil von 2010 zur Höhe der Hartz-IV-Sätze hatte das Gericht dem Gesetzgeber einen "Gestaltungsspielraum" zugestanden.
Vorlagen von Gerichten haben in Karlsruhe üblichreweise eine geringe Erfolgsquote.


 
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