Schneeflocke
MyBoerse.bz Anwärter
Frage zu einer steuerlichen Günstigerprüfung, weiß jemand Rat hier?
Hallo,
ich habe eine Frage, weil ich da unterschiedliche Auskünfte habe:
Wenn man bei Kapitalerträgen ganz normal außerhalb des Freibetrages seinen Steuersatz von 25 % gezahlt hat, diese Erträgnisse dann in der Steuererklärung 2014 angibt, sich aber im Endeffekt ein geringerer Steuersatz als 25 % ergibt, muss das Finanzamt ja die zu viel gezahlten Steuern zurückzahlen.
Soweit klar, aber nun meine Frage:
Darf das Finanzamt diese Rückzahlungssteuern verrechnen mit Einkommenssteuern, sei evtl.. aus irgendeinem Grund zu wenig gezahlt worden sind?
Wir haben genau dieses Problem und uns wurde eigentlich gesagt, das das Finanzamt das getrennt halten muss, also die Erstattung der zu viel gezahlten KAP Steuern und den Einbeihalt, bzw. die Nachforderung der zu wenig gezahlten EKST.
Was ist denn nun richtig, finde keine Antwort darauf im www.
Danke für eine schnelle Antwort, ich habe nur noch wenig Zeit, um evt. Einspruch zu erheben.
LG
Hallo,
ich habe eine Frage, weil ich da unterschiedliche Auskünfte habe:
Wenn man bei Kapitalerträgen ganz normal außerhalb des Freibetrages seinen Steuersatz von 25 % gezahlt hat, diese Erträgnisse dann in der Steuererklärung 2014 angibt, sich aber im Endeffekt ein geringerer Steuersatz als 25 % ergibt, muss das Finanzamt ja die zu viel gezahlten Steuern zurückzahlen.
Soweit klar, aber nun meine Frage:
Darf das Finanzamt diese Rückzahlungssteuern verrechnen mit Einkommenssteuern, sei evtl.. aus irgendeinem Grund zu wenig gezahlt worden sind?
Wir haben genau dieses Problem und uns wurde eigentlich gesagt, das das Finanzamt das getrennt halten muss, also die Erstattung der zu viel gezahlten KAP Steuern und den Einbeihalt, bzw. die Nachforderung der zu wenig gezahlten EKST.
Was ist denn nun richtig, finde keine Antwort darauf im www.
Danke für eine schnelle Antwort, ich habe nur noch wenig Zeit, um evt. Einspruch zu erheben.
LG