Ermittler vor Edathy-Ausschuss: Erinnerung des Polizeichefs hat Lücken

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Ermittler vor Edathy-Ausschuss: Erinnerung des Polizeichefs hat Lücken

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Sebastian Edathy wusste von den Ermittlungen gegen ihn. Doch bei der Suche nach dem entsprechenden Leck, beißt sich der zuständige Untersuchungsausschuss die Zähne aus. Niedersachsens Polizei ist es offenbar nicht gewesen.

Der Edathy-Untersuchungsausschuss des Bundestages hat bei der Polizei in Niedersachsen kein Leck gefunden. Der Ausschuss, der herausfinden soll, wer den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy vor den Kinderporno-Ermittlungen gegen ihn gewarnt haben könnte, befragte drei Polizeibeamte, darunter auch den früheren Polizeipräsidenten von Göttingen, Robert Kruse.

Die Ausschussmitglieder fanden es zwar unbefriedigend, dass sich Kruse nicht genau erinnern konnte, wann genau er im Oktober 2013 den niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius eingeweiht hatte. Anzeichen dafür, dass einer der Polizeibeamten Informationen an Edathy weitergegeben haben könnte, fanden sie aber nicht.

Pistorius soll im Mai ebenfalls im Bundestag befragt werden. Am 10. Juni soll Bundesinnenminister Thomas de Maizière als Zeuge in den Ausschuss kommen. Er soll vor allem zu einem Gespräch mit dem heutigen SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann zur Edathy-Affäre im Februar 2014 Auskunft geben.

Parteiausschluss schwierig

Edathy hatte sein Mandat im Februar 2014 niedergelegt. Er behauptet, der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Hartmann habe ihn in den Monaten zuvor mit Informationen zu seinem Fall aus dem Bundeskriminalamt versorgt. Das bestreitet Hartmann, der seit dem vergangenen Februar krankgeschrieben ist und sich im Untersuchungsausschuss auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen hatte.

Der angestrebte Ausschluss von Edathy aus der SPD gestaltet sich nach einem «Stern»-Bericht schwierig. Eine dreiköpfige Schiedskommission in Edathys Heimatbezirk Hannover habe die Begründung der Parteispitze bemängelt. Die Parteispitze forderte Edathys Ausschluss mit der Begründung, er habe durch den Besitz von kinderpornografischem Bildmaterial parteischädigend gegen die SPD-Grundwerte verstoßen.

Das Parteiordnungsverfahren gegen Edathy war auf Antrag der SPD-Spitze am 24. Februar 2014 eingeleitet worden, es wurde aber bis zum Ende seines Strafverfahrens ausgesetzt. Dieses war Anfang März gegen Zahlung einer Geldauflage von 5000 Euro eingestellt worden. Versuche der SPD-Spitze, Edathy zum freiwilligen Austritt zu bewegen, blieben erfolglos.

 
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