„Unrechtmäßiger Vertrauensbruch“: Altkanzler Kohl gewinnt vor Gericht erneut gegen Ex-Ghostwriter !

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„Unrechtmäßiger Vertrauensbruch“: Altkanzler Kohl gewinnt vor Gericht erneut gegen Ex-Ghostwriter !

Köln – Sieg für Altkanzler Helmut Kohl vor Gericht!
Das Oberlandesgericht Köln hat das Verbot eines Bestsellers mit nicht freigegebenen Zitaten Kohls bekräftigt.

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Die Veröffentlichung der Zitate stellt nach Auffassung des Gerichts einen unrechtmäßigen Vertrauensbruch dar.

Das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ war im vergangenen Jahr ein Bestseller.
Es enthält offenherzige Äußerungen Kohls über andere Politiker.
Diese Zitate aber hatte der heute 85 Jahre alte Kohl nach eigenen Angaben nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Schwan: Keine Verschwiegenheitspflicht
Die beiden Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens nahmen sie dennoch in das Buch auf.

Schwan hatte immer betont, es habe keine Verschwiegenheitspflicht gegeben, als Kohl die Gespräche vor über zehn Jahren mit Schwan geführt hatte.
Kohl hatte Schwan seine Geschichte erzählt, damit dieser als Ghostwriter seine Memoiren verfassen konnte.

Später zerstritten sich die beiden und es ging vor Gericht.


 
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