Abmahnwelle: Schleichwerbung bei YouTube und Instagram gerät ins Visier !

collombo

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Abmahnwelle: Schleichwerbung bei YouTube und Instagram gerät ins Visier !

Sogenannte Influencer nehmen für Unternehmen und Werbeagenturen eine immer größere Rolle ein: Man bietet ihnen Produkte an, überweist oft ein hübsches Sümmchen und dafür stellen die Influencer die jeweiligen Produkte ihrer Zielgruppe bei etwa Instagram oder YouTube vor.
Regelmäßig wird das aber nicht wirklich offen gelegt und für die meist jugendliche Zielgruppe entsteht der Eindruck, dass der jeweilige Influencer einfach eine subjektive Empfehlung ausspreche.

Das ist vielen Menschen ein Dorn im Auge und so rollt nun auch eine Abmahnwelle wegen Schleichwerbung auf viele Influencer zu.
Das Beispiel Flying Uwe: Er muss, da er Werbung nicht ausreichend als solche kennzeichnete, 10.500 Euro Strafe zahlen.

Einsicht stellte sich bei Flying Uwe alias Uwe Schüler allerdings nicht ein, wie ein trotziges Video unterstreicht.


Aktuell mahnt jedoch der Verband Sozialer Wettbewerb, der auch in den vergangenen Jahren bereits des Öfteren durch Abmahnungen auffiel, Influencer aus Deutschland ab, die ihre Werbung unzureichend kennzeichnen.
Beispielsweise wurde die bei Instagramm beliebte Food-Bloggerin Vanessa Blum abgemahnt.
Verbreitet ist die Praxis bei Instagram gesponserte Beiträge unauffällig durch die Hashtags „#ad“ oder „#sponsored“ zu markieren.
Aus Sicht des Verbandes Sozialer Wettbewerb sei das aber nicht ausreichend.
Welcher Seite man hier zustimmt, bleibt subjektiv.
Klar ist aber, dass eine verbindliche, rechtliche Regelung sinnvoll wäre.

Instagram selbst will zumindest in den kommenden Monaten ein neues Kennzeichnungsmodell für Werbung einführen.
Dann würde statt eines schlecht sichtbaren Hashtags direkt über dem Foto ein Hinweis zur bezahlten Partnerschaft prangen.
Das gilt aber natürlich auch nur, wenn die jeweiligen Influencer sich entscheiden die Werbung öffentlich zu machen.
Auch da gibt es schwarze Schafe, die auf jegliche Markierung, selbst auf die unscheinbaren Hashtags, verzichten.

Vermutlich wird es zunächst für viele, abgemahnte Influencer auf längere Rechtsstreitigkeiten hinauslaufen, welche dann aber letzten Endes eventuell zu einer rechtlichen Basis beitragen.
Sollten eindeutige Urteile fallen, wäre zumindest schon einmal eine gewisse Orientierung gegeben.


 
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