NEWS zu Edward Snowden !

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Snowden würde für fairen Prozess in die USA zurückkehren !

Berlin. Edward Snowden würde in seine Heimat USA zurückgehen – wenn man ihm einen fairen Prozess garantiert.
Dafür stellt er jetzt Bedingungen.

Der frühere US-Geheimdienst-Mitarbeiter Edward Snowden hat seinen Wunsch bekräftigt, in die USA zurückkehren zu wollen.
Dabei nannte er konkrete Bedingungen.
Snowden möchte sich öffentlich verteidigen können und erklären, warum er geheime Informationen öffentlich gemacht hat.
Dann solle eine Jury entscheiden.
Dem 32-Jährigen, der sich derzeit in Russland aufhält, droht in seiner Heimat ein Prozess wegen Geheimnisverrat und eine lange Haftstrafe.

„Ich habe der Regierung gesagt, dass ich zurückkommen würde, wenn sie mir einen fairen Prozess garantieren“, sagte Snowden einem Bericht des „Guardian“ zufolge.
Demnach sprach er in einem Videointerview beim New Hampshire Liberty Forum, das sich für Bürger- und Freiheitsrechte einsetzt.

Snowdens Enthüllungen lösten weltweite Debatte aus
Als externer IT-Mitarbeiter hatte Snowden beim US-Geheimdienst NSA Dokumente über bis dahin unbekannte Überwachungsprogramme amerikanische und britischer Geheimdienste gesammelt und schließlich über Journalisten veröffentlichen lassen.
Die Enthüllungen lösten weltweit Diskussionen über die Rolle von Geheimdiensten aus.

Seit Juni 2013 lebt Snowden in Russland, wo er nach seiner Flucht über Hongkong Asyl erhielt.
Bereits in der Vergangenheit hatte der Whistleblower gesagt, dass er gegenüber der amerikanischen Regierung seine Bereitschaft zur Rückkehr erklärt habe.
Die US-Justizbehörden hätten darauf jedoch nicht reagiert.


 
Snowden scheitert mit Klage in Norwegen !

Oslo - Edward Snowden ist mit seinem Versuch gescheitert, sich per Gerichtsbeschluss zusichern zu lassen, dass er bei einer Reise nach Norwegen nicht an die USA ausgeliefert wird.
Ein Gericht in Oslo wies die Klage des Informanten hinter den NSA-Enthüllungen ab.

Es sieht sich nicht zuständig, darüber zu entscheiden, wie aus der Entscheidung hervorging.
Snowden wurde vom norwegischen PEN-Autorenverband mit dem Ossietzky-Preis 2016 ausgezeichnet.
Die Preisverleihung ist am 18. November in Oslo.


 
Wirbel im Netz: Tweet löst Spekulationen aus - Ist Edward Snowden tot ?

Berlin - Lebt der Whistleblower noch?
Eine mysteriöse Nachricht von Edward Snowden auf Twitter hat im Internet Spekulationen und Sorgen ausgelöst.
Der im russischen Exil lebende Snowden hatte am Freitag einen Tweet mit 64 Buchstaben und Zahlen abgesetzt - kurze Zeit später wurde dieser wieder gelöscht.
Die Nachricht bestand aus kryptischen Zeichen.

Todessignal?
Einige Medien und Blogger schrieben, es könne sich um einen „dead man's switch“ (Totmann-Einrichtung) handeln, also um ein automatisch ausgelöstes Signal, falls sich der Nutzer nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt anmeldet.

Daraufhin folgten Spekulationen, ob der 33-Jährige womöglich entführt oder getötet worden sei.

Der Tweet könne einen Schlüssel zu weiteren geheimen Dokumenten beinhalten, die der Whistleblower bei Journalisten und Bekannten versteckt habe - dies habe er in der Vergangenheit mal angekündigt, heißt es.

Entwarnung
Der Snowden-Vertraute und Enthüllungsjournalist Glenn Greenwald teilte am Samstag mit, Snowden gehe es gut.

„Es wäre super, wenn jemand bestätigen könnte, dass Ed noch am Leben und nicht „verschwunden“ ist“, twitterte eine Nutzerin, woraufhin Greenwald antwortete: „He's fine“.


 
Snowden fordert unveränderbare Grundrechte !

Oslo - US-Whistleblower Edward Snowden hat bei einer Veranstaltung der norwegischen Pen-Gesellschaft die Menschen in der freien Welt aufgefordert, gegen die Beschneidung ihrer Grundrechte zu kämpfen.
Angesichts der Bedrohung durch Terrorismus würden in vielen Ländern Gesetze beschlossen, die die Freiheit des Einzelnen beschränkten, sagte Snowden in einer Videoschalte nach Oslo.

Man brauche unveränderbare Grundrechte.
Snowden sollte eigentlich einen Preis entgegennehmen, reiste aber aus Sicherheitsgründen nicht nach Oslo.


 
Snowden-Vernehmung: Hilfe vom BGH für Grüne und Linke !

Karlsruhe/Berlin - Die Chancen, Whistleblower Edward Snowden als Zeuge vor den NSA-Untersuchungsausschuss nach Berlin zu holen, sind für die Bundestagsfraktionen von Grünen und Linken etwas gestiegen.

In einem jüngst bekanntgewordenen Beschluss vom 11. November entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Untersuchungsausschuss noch einmal über Teile eines Antrags abstimmen muss, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, die Voraussetzungen für eine Vernehmung des Zeugen Snowden in Deutschland zu schaffen.

Dabei geht es um "pass- und ausländerrechtliche Ermöglichung von Einreise und Aufenthalt sowie Zusage eines wirksamen Auslieferungsschutzes".
Sollte der Antrag weiterhin von einem Viertel der Ausschussmitglieder unterstützt werden, müsse der Ausschuss zumindest mehrheitlich zustimmen, entschied eine Ermittlungsrichterin.

"Das Urteil ist eine Blamage für die Große Koalition, die versucht hat, mit fadenscheinigen Argumenten eine ordnungsgemäße Zeugenvernehmung von Edward Snowden zu sabotieren", erklärte Konstantin von Notz, Grünen-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss.

Snowden hatte im Juni 2013 die ausufernde Internet-Überwachung durch den US-Abhördienst NSA und seinen britischen Partner GCHQ enthüllt.
Auch Deutschland soll davon betroffen gewesen sein, das war auch der Auslöser für die Einrichtung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses.
Unter anderem könnte den von Snowden mitgenommenen Papieren zufolge auch ein Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel überwacht worden sein.

Eine mögliche Befragung des 33-jährigen Whistleblowers in Berlin sorgt schon lange für Zündstoff.
Der NSA-Untersuchungsausschuss entschied bereits 2014, Snowden, der auf seiner Flucht Asyl in Russland bekam, als Zeugen zu hören.
Das wurde bisher nicht umgesetzt.
Grüne und Linke halten der Bundesregierung vor, eine Entscheidung dazu in die Länge zu ziehen.

Im Dezember 2014 waren Grüne und die Linke mit einem Vorstoß am Bundesverfassungsgericht gescheitert, um die Befragung Snowdens durchzusetzen.
Das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe hatte die Klage abgelehnt und auf die Zuständigkeit des BGH verwiesen.
Die Koalitionspartner Union und SPD hatten sich gegen eine Vernehmung auf deutschem Boden gestellt und waren damit den außenpolitischen Bedenken der Bundesregierung gefolgt.
Diese fürchtet eine schwere Belastung der Beziehungen zu den USA, falls der frühere Geheimdienstmitarbeiter nach Deutschland kommen würde.
Für Grüne und Linke ist eine Vernehmung per Video oder in Moskau dagegen nicht gleichwertig zu einer persönlichen Befragung in Berlin.

Der jetzige Beschluss des BGH ist nach Ansicht von Martina Renner, Linken-Obfrau im Untersuchungsausschuss "eine große Chance für den Bundestag, mit dem Zeugen Edward Snowden wesentliche Fragen der Überwachungspraxis der USA zu klären".
Das sei lange überfällig.
"Die Bundesregierung steht jetzt vor der Bewährungsprobe.
Sie darf sich den Interessen der Geheimdienste nicht unterwerfen."

Wir geht es nun weiter?
"Wir werden das Thema noch in dieser Sitzungswoche erneut im Ausschuss aufsetzen", erklärte von Notz mit Blick auf die Ausschusssitzung an diesem Donnerstag.
"Nach diesem Urteil kommt die Bundesregierung nicht mehr umhin, sich in der Frage endlich klar zu verhalten."


 
Erster Schritt für Snowden-Befragung !

Ein Erfolg für Grüne und Linke vor dem Bundesgerichtshof: Der NSA-Ausschuss muss ein Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung stellen, um eine Zeugenaussage von Edward Snowden in Deutschland zu ermöglichen.
Beendet ist der Streit um die Snowden-Anhörung damit aber noch nicht.

Denn im Kern besagt das Urteil nur: Der NSA-Ausschuss muss die Bundesregierung bitten, die Voraussetzungen zu schaffen, damit Snowden in Deutschland befragt werden kann.
Dazu zählt in erster Linie ein wirksamer Schutz vor einer Auslieferung in die USA.
Allerdings hat das Urteil keinen Einfluss auf die Frage, ob die Bundesregierung diesem Ersuchen tatsächlich nachkommt.
Verpflichtend ist es nicht.

Selbst wenn das Kanzleramt den NSA-Ausschuss aber nicht unterstützt, muss es sich zumindest offiziell zu dem Fall äußern.
Denn der Streit beschäftigt die Große Koalition und die Opposition mittlerweile seit mehr als zwei Jahren.
Der Vorwurf von Grünen und Linken ist dabei: Das Kanzleramt tue alles, um eine Befragung von Snowden auszubremsen.

Bewegung nach jahrelangem Stillstand
Vertreter von CDU/CSU und SPD hatten sich zwar auch für eine Anhörung ausgesprochen, sie wollen Snowden aber entweder per Videoschaltung oder bei einem Besuch in Moskau befragen.
Das lehnen aber sowohl die Oppositionsparteien als auch Snowden ab.
Sollte die Große Koalition bei ihrem Standpunkt bleiben, wäre die Snowden-Befragung de facto vom Tisch.

Daher ist die Opposition nun mit dem Beschluss zufrieden.
So erklärt der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz auf Anfrage von Netzpolitik.org: „Er macht deutlich, dass Große Koalition und die Mehrheit im Untersuchungsausschuss aus CDU/CSU und SPD mit ihrem Ansinnen, eine für die Bundesregierung unangenehme Vernehmung des Zeugen Edward Snowden zu verhindern, gescheitert ist.“
Bei der nächsten Sitzung des NSA-Ausschusses soll das Thema auf der Tagesordnung landen.

Mal wieder ein Erfolg vor Gericht
Zudem ist es für die Opposition auch mal wieder ein Erfolg vor Gericht.
Zuletzt mussten die Abgeordneten beim Streit um die Selektoren-Liste eine Niederlage hinnehmen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in der letzten Woche entschieden, dass die Bundesregierung die Liste mit den NSA-Selektoren nicht an die Abgeordneten weitergeben muss.
Da der NSA-Ausschuss bereits über die groben Abläufe informiert wurde und die Liste zudem dem Geheimhaltungsinteresse der USA unterliegen, überwiege in diesem Fall das Staatswohl dem parlamentarische Informationsinteresse.

Bei den Selektoren geht es um Suchbegriffe wie IP-Adressen und Telefonnummern, die die NSA an den BND übermittelt hatte, um die globalen Datenströme zu durchsuchen.
Im letzten Jahr wurde aber publik, dass einige der Selektoren auch auf europäische Firmen und Behörden abzielten.
Die Abgeordneten des NSA-Ausschusses konnten die Selektoren-Liste aber nicht selbst prüfen, stattdessen hatte die Bundesregierung einen Sonderermittler eingesetzt.


 
Ex-BND-Chef nennt Snowden einen "Verräter" !

Berlin - Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Gerhard Schindler, hat den US-Geheimdienstenthüller Edward Snowden als "Verräter" bezeichnet.
"Ein Verräter bricht Gesetze", sagte er der "Berliner Zeitung": "Genau das hat Snowden getan."

Er habe sich "in die Hand der russischen Geheimdienste begeben" und sei dabei "zu ihrem Handlanger geworden".
Sollte es doch noch zu einer Vernehmung des Whistleblowers im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages kommen, erwartet der ehemalige BND-Chef keine großen neuen Erkenntnisse.
"Wenn Snowden tatsächlich als Zeuge gehört werden sollte, wird man enttäuscht sein."

Snowden hatte im Juni 2013 die ausufernde Internet-Überwachung durch den US-Abhördienst NSA und seinen britischen Partner GCHQ enthüllt.
Auch Deutschland soll davon betroffen gewesen sein, das war auch der Auslöser für die Einrichtung des Untersuchungsausschusses.

Die Opposition im Bundestag verbuchte soeben einen Erfolg bei ihren Bemühungen, Snowden als Zeugen vor den NSA-Ausschuss zu laden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) gab einem Antrag von Grünen und Linken statt und verpflichtet den Ausschuss, ein entsprechendes Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung zu beschließen.
Darin soll die Voraussetzung für eine Vernehmung Snowdens in Deutschland geschaffen und dem früheren NSA-Mitarbeiter Auslieferungsschutz zugesichert werden.

Bisher hatte die Ausschussmehrheit aus Union und SPD ein solches Ersuchen abgelehnt.
Der Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg (CDU) sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger" mit Blick auf den BGH-Beschluss: "Ich kann mir vorstellen, dass die Koalition Beschwerde einlegt."


 
NSA-Ausschuss: Keine Lösung im Snowden-Streit !

Nun hat sich der NSA-Ausschuss auch offiziell mit der Befragung von Edward Snowden in Deutschland befasst.
Eine Lösung für den Streit gibt es aber nicht, stattdessen hat die Große Koalition das Thema vertagt, wie der Tagesspiegel berichtet.

So hat die Mehrheit der Abgeordneten von CDU/CSU und SPD entschieden, die Abstimmungen über die Snowden-Befragung von der Tagesordnung zu streichen.
Begründet wird das mit der Zeit, die die Große Koalition benötigt, um das Urteil des Bundesgerichtshofs zu prüfen.
Die rechtliche Bewertung dauere noch an.
Bereits im Verlauf der Woche hatte sich abgezeichnet, dass die Große Koalition das Urteil nicht ohne Weiteres hinnimmt.

Opposition ist sauer
Der Bundesgerichtshof hatte am Montag entschieden, dass der NSA-Ausschuss die Bundesregierung um Hilfe bitten muss, um Snowden in Deutschland zu befragen.
Dabei geht es insbesondere um die Zusage, dass Snowden nicht an die USA ausgeliefert wird.
Verpflichtend ist die Amtshilfe zwar nicht, dennoch hat sich der Druck auf die Bundesregierung erhöht.

Mit deutlichen Worten kritisiert nun die Opposition, dass die Entscheidung über das Amtshilfeersuchen verschoben wurde.
Die Änderung der Tagesordnung bezeichnet Martina Renner von der Linken als rechtswidrig und willkürlich.
Für Konstantin von Notz von den Grünen ist es eine weitere Blockade des Minderheitenrechts der Opposition und damit ein „offener Rechtsbruch“.

Selektoren erst geprüft, wenn Ergebnisse nicht passten
Neben der Snowden-Geschichte befasste sich der NSA-Ausschuss auch noch mit der alltäglichen Arbeit – und das ist nach wie vor die Aufklärung des Selektoren-Skandals.
Der BND hatte eigene und Suchbegriffe der NSA in die Überwachungssysteme eingespeist, die auf deutsche und europäische Firmen und Behörden abzielten.

Eine der Erkenntnisse in dieser Woche ist: Bis 2013 hatte der BND die NSA-Selektoren im Prinzip nicht überprüft.
Reagiert wurde erst, wenn diese Selektoren nicht gewünschte Resultate produziert hatten.
Politisch war das schlicht nicht opportun, erklärte Ansgar Heuser, der von 2009 bis 2012 die Abteilung Technische Aufklärung leitete, die für die Überwachungssysteme zuständig ist.
„Während meiner Amtszeit gab es keinen Anlass, an der Vertragstreue der amerikanischen Partner zu zweifeln“, so Heuser.

Spionage gegen EU- und Nato-Staaten nicht auf der Agenda
Dass der BND vor allem anhand der Resultate überprüft hatte, ob die Suchbegriffe über legal sind, bestätigte auch der Zeuge W.K., der aktuell die Abteilung Technische Aufklärung leitet.

Bis vor wenigen Jahren habe man lediglich darauf geachtet habe, dass keine deutschen Grundrechtsträger erfasst wurden.
Hatte der BND also ein Telefonat aus dem Mittleren Osten abgehört und stellte dabei fest, dass an einem Ende der Leitung ein Deutscher saß, wurde die Kommunikation gelöscht.

Nicht auf der Agenda standen zudem die politischen Risiken von Selektoren.
Suchbegriffe, die auf Botschaften von EU- oder Nato-Ländern abzielten, wären demnach nie zur Sprache gekommen.
Geändert habe sich das erst im Oktober 2013.
Damals hatte Merkel erklärt: „Spionage unter Freunden – das geht gar nicht.“
Danach folgte dann die Weisung von der BND-Spitze, dass ab sofort alle Selektoren mit EU- oder Nato-Bezug entfernt werden müssten.


 
Lavabit: Edward Snowdens Wahl-E-Mail-Dienst wieder online !

Nach dramatischem Ende wieder verfügbar – neue Funktionen und bessere Architektur Lavabit, Edward Snowdens Wahl-E-Mail-Service, ist wieder online.
Mehr als drei Jahre nachdem Gründer Ladar Levison das Portal aufgrund des riesigen Drucks vonseiten des FBIs offline nahm.

Levison entschied sich für den drastischen Schritt, da er einen entscheidenden SSL-Schlüssel nicht an die Behörden weitergeben wollte.
Zu dem Zeitpunkt hatte Lavabit um die 410.000 Nutzer, das FBI beteuerte allerdings, dass es lediglich Zugriff auf den Account von Snowden wollte.
Mit dem Schlüssel wären allerdings sämtliche Konten einsehbar gewesen.

Hohe Ansprüche bis Jahresende
Die Abhängigkeit des SSL-Schlüssels wurde bei der neuen Version beseitigt und weitere Privatsphäre-Funktionen implementiert.
So verschleiert der Dienst künftig Metadaten, damit Geheimdienste nicht auslesen können, mit wem Lavabit-Nutzer kommunizieren.
Zudem soll im Laufe des Jahres eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung integriert werden, um die Kommunikation noch sicherer zu gestalten.
Levison sagte gegenüber The Intercept ferner, dass man hoffe bis Ende des Jahres der "sicherste verschlüsselte Messenger am ganzen Markt" zu sein.

Alte Mails wohl verloren.
Edward Snowden gab zudem an, dass er den Dienst wieder nutzen werde.
Der Relaunch ist aktuell nur für ehemalige User des Dienstes, die ihren Account reaktiveren können.
Insgesamt 50 Millionen Mails sollen auf den Servern von Lavabit liegen, Levison weiß jedoch nicht, ob er diese jemals für die neue Plattform migrieren wird, da diese in einem anderen Dateiformat vorliegen.
Neue Nutzer können künftig zwischen drei verschiedenen Modi auswählen, die einen Kompromiss zwischen Privatsphäre und Nutzerfreundlichkeit suchen.

Viel Lob von Snowden.
Die Kommunikation der Nutzer kann der Gründer allein aufgrund der Architektur nicht mitlesen und hat auch keinen Zugriff darauf.
Selbst wenn also die Behörden wieder einmal bei Lavabit anklopfen, kann Levison nicht einfach die Mails überreichen.
Von Snowden gibt es dafür Extralob: "Lavabit würde eher zusperren als die eigenen User verkaufen, selbst wenn ein Gericht die falsche Entscheidung trifft".
"Das ist eine große Sache, sie sind wohl die einzigen Anbieter in der Welt, die das behaupten können", sagt der NSA-Whistleblower weiter.

Link:



 
Als "Geschenk" für Trump: Liefert Russland Snowden jetzt doch an die USA aus ?

Edward Snowden wähnte sich in Russland in Sicherheit, doch die Amtseinführung von Donald Trump könnte das geändert haben.
"NBC News" berichtet, der 33-Jährige könnte als "Geschenk" ausgeliefert werden.

Seit 2013 befindet sich Edward Snowden in Russland, doch das könnte sich nun ändern, berichtet „NBC News“.
Der Sender bezieht sich auf Informationen von US Geheimdiensten nach denen die russische Regierung darüber nachdenke, den Whistleblower als „Geschenk an Donald Trump“ auszuliefern.
Seit der Amtseinführung des neuen US-Präsidenten denke man im Kreml darüber nach, heißt es.

Snowdens Anwalt Ben Wizner sagte jedoch zu „NBC News“, er wisse nichts von derartigen Überlegungen.
„Das Snowden-Team hat kein Signale bekommen, die in diese Richtung deuten und daher auch keinen weiteren Grund zur Sorge“, sagte der Anwalt.

Der ehemalige NSA-Mitarbeiter sah die Berichte über eine mögliche Auslieferung als Beweis anzuführen, dass er nicht als Spion für Russland arbeite.
Auf dem Kurznachrichtendienst schrieb er: „Endlich: unwiderlegbarer Beweise, dass ich nie mit dem russischen Geheimdienst zusammengearbeitet habe.
Kein Land verkauft Spione, da der Rest fürchten würde, dass sie die nächsten sind.“

Sollte es zu dem Angebot Russlands kommen, rät der er frühere amerikanische Berater für die nationale Sicherheit, Juan Zarate, den Deal nicht anzunehmen, da dies für Russland ein doppelter Erfolg sei.
„Die (Russland) haben bereits alle Informationen aus ihm herausgeholt und die USA damit übers Ohr gehauen“, so Zarate.
„Es würde ein Signal für bessere Beziehungen und den Wunsch zur engeren Zusammenarbeit sein, würde aber zugleich auch weitere Kontroversen über die Rolle der Geheimdienste in den USA entfachen.“

Das Weiße Haus äußert sich nicht
Das Weiße Haus wollte sich zu diesem Thema vorerst nicht äußern.
Aus dem Justizministerium war jedoch zu hören, dass man sich über eine Auslieferung freuen würde.
Snowden würde eine Strafe von mindestens 30 Jahren blühen.

Indes hofft der russische Anwalt Snowdens, Anatoli Kutscherena auf einen Kurswechsel der USA.
„Trump würde noch mehr Autorität bekommen, wenn er alle Anschuldigungen gegen Edward Snowden fallen lassen würde“, sagte Kutscherena der Agentur Interfax.
„Wir hoffen sehr, dass der neue Präsident der USA ausgewogen zu dieser Frage Stellung bezieht und die richtige Entscheidung fällt.“

Nimmt man Trumps Aussagen aus dem Jahr 2014 zum Maßstab ist damit allerdings nicht zu rechnen.
Damals bezeichnete der Milliardär Snowden in einem Tweet als „Spion“ und „Verräter“, der hingerichtet werden sollte.



 
Uni Köln: Edward Snowden spricht vor Studenten !

Köln - Der bekannteste Whistleblower der Welt spricht nächste Woche an der Kölner Universität.
Per Livestream wird am Freitag, 30. Juni, Edward Snowden in die Kölner Universität zugeschaltet.
Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger".
Snowden will ab 19 Uhr über Demokratie und Freiheit sprechen.

Die Veranstaltung in der Aula I und II, Albertus-Magnus-Platz, findet in Zusammenarbeit mit der Stiftung The Right Livelihood Award und dem Verein Amerika-Haus statt.
Der Eintritt ist frei, wegen der begrenzten Plätze müssen Tickets bestellt werden.

Mehr Infos unter: .


 
No Snowden, No NSA Files: German Enquiry Into Five Eyes Spying 'Simply Blocked'

Der NSA Untersuchungsausschuss ist an seinem Ende angelangt. Herausgekommen ist dabei nicht viel. Wie der Betrieb gestört wurde, steht hier in diesem .

Weitere tagesaktuelle News & Diskussionen findet man in der Facebook Gruppe "[video]https://www.facebook.com/groups/edwardsnowdensupporters/[/video]".
 
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