Verbraucherrecht - Urteile usw. !

Urteil: Hartz-IV-Bezieher müssen Ebay-Einkünfte dem Jobcenter melden - Einnahmen werden verrechnet !

Wer sich als Hartz-IV-Empfänger bei Ebay etwas dazu verdienen möchte, muss die Einnahmen dem Jobcenter melden.
Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Oldenburg (AZ: S 34 AS 140/21 ER), auf die die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweist.

„Der monatliche Bagatellbetrag liegt bei zehn Euro“, sagt Volker Gerloff, Fachanwalt für Sozialrecht und DAV-Mitglied.
Alles, was darüber gehe, rechneten die Behörden auf die Bezüge an.

In dem verhandelten Fall hatte eine Hartz-IV-Empfängerin laut DAV „in nicht unerheblichen Umfang“ Verkäufe getätigt, war aber der Aufforderung des Jobcenter, die Einkünfte offenzulegen, nicht nachgekommen.
Daraufhin rechnete die Einrichtung monatlich einen Betrag von rund 500 Euro als Einkünfte an.

Ob die betreffende Frau für die Vergangenheit gezahlte Harzt-IV-Leistungen zurückzahlen muss, war nicht Gegenstand des Verfahrens, teilte der DAV weiter mit.


 
Bundesverfassungsgericht urteilt: Xavier Naidoo durfte als Antisemit bezeichnet werden !

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Beschluss veröffentlicht.
Aus diesem geht hervor, dass der Musiker Xavier Naidoo als Antisemit bezeichnet werden darf.
Zuvor hatte der Ex-DSDS-Juror noch Recht bekommen.
Nun gibt es ein neues Urteil.

Der Popsänger Xavier Naidoo hatte 2017 gegen eine Referentin der Amadeu Antonio Stiftung geklagt, die ihn in auf eine Frage hin in einem Vortrag über "Reichsbürger" als Antisemit bezeichnet hatte.
Zunächst hatte er Recht bekommen.

Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt.
Demnach durfte er in einem wissenschaftlichen Vortrag sehr wohl als Antisemit bezeichnet werden.

Die Referentin hatte 2017 gesagt: "Er ist Antisemit, das darf ich, glaub ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt.
Aber das ist strukturell nachweisbar."
Sie hatte sich auf seine Songtexte bezogen, berichtet der "Tagesspiegel".

Das Landgericht Regensburg und das Oberlandesgericht Nürnberg hatten der Frau die Behauptung verboten.
Die Begründung lautete damals, dass sie ihren Vorwurf nicht ausreichend habe belegen können.
Die Äußerungen beeinträchtigten die personale Würde Naidoos und hätten eine Prangerwirkung.
Außerdem sei die objektive Richtigkeit der Aussage nicht hinreichend belegt, hieß es damals vom OLG.

Diese Urteile sind nach der Karlsruher Entscheidung in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft.
Das OLG habe die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit unzureichend berücksichtigt.
Naidoo habe sich "mit seinen streitbaren politischen Ansichten freiwillig in den öffentlichen Raum begeben" und beanspruche "für sich entsprechend öffentliche Aufmerksamkeit".
Ihm deshalb einen "besonderen Schutz zuteilwerden zu lassen, hieße, Kritik an den durch ihn verbreiteten politischen Ansichten unmöglich zu machen", schreiben die Verfassungsrichterinnen und -richter.

Rauswurf aus DSDS-Jury wegen Videos mit rassistischen Inhalten
Heutzutage äußert sich Naidoo weit weniger getarnt antisemitisch und rassistisch.
Er wurde etwa im März 2020 von RTL aus der Jury von "Deutschland sucht den Superstar" geworfen, weil im Internet Videos aufgetaucht waren, in denen zu sehen ist, wie er ein Lied mit umstrittenen Textzeilen singt.

Dazu sagte Naidoo wenig später laut "DWDL", er könne dies nachvollziehen: "Ich denke, die müssen einfach nur tun, was sie tun müssen, um die Show weiterzumachen.
Da kann man dann, glaube ich, mit so einer Meinung, die ich da vertrete, wahrscheinlich nicht so gut agieren.
Aber das nehme ich niemandem übel.
Ich muss aber trotzdem einfach weiterhin zu meiner Meinung stehen und meine Meinung sagen können.
Und wenn ich dadurch Nachteile habe, dann ist das halt so."

Nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie teilt der 50-Jährige regelmäßig verschwörungstheoretische Inhalte über die Plattform Telegram.


 
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