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Von Führerschein bis Spritkosten: Das ändert sich 2022 für Autofahrer !
Im kommenden Jahr werden Masken zur Pflicht in jedem Auto – zwar nicht im Gesicht, aber dafür im Verbandskasten.
Fehlen sie, droht ein Bußgeld.
Alle weiteren Neuerungen hier im Überblick.
Auch zum nächsten Jahreswechsel müssen Autofahrer wieder neue Regelungen beachten.
Sie betreffen unter anderem den Führerschein, die Spritkosten und die Maskenpflicht.
Führerscheintausch kostet 25 Euro
Viele alte Führerscheine verlieren bereits im kommenden Jahr ihre Gültigkeit.
Wer zwischen 1953 und 1959 geboren ist und noch ein rosafarbenes oder graues Dokument besitzt, muss dieses bis zum 19. Januar gegen einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein eintauschen.
Der kostet 25 Euro und ist 15 Jahre gültig.
Wer mit einem alten Führerschein in eine Polizeikontrolle gerät, zahlt ein Verwarngeld von 10 Euro.
Neue Assistenten
Neue Pkw-Typen müssen ab dem 6. Juli mit zusätzlichen Assistenzsystemen ausgestattet sein.
Vorgeschrieben ist unter anderem ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent (Intelligent Speed Assistance, ISA), der den Fahrer bei Überschreiten des aktuellen Tempolimits warnt.
In der Regel dürften dazu die Daten der kamerabasierten Verkehrszeichenerkennung genutzt werden.
Zu den weiteren obligatorischen Helfern zählen ein Notbremsassistent sowie ein Notfall-Spurhalteassistent.
Darüber hinaus werden ein Unfalldatenspeicher (Black Box) und eine Schnittstelle für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre zur Pflicht.
Für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen – also vor allem Transporter und Lkw – ist ab 2022 der ein Abbiegeassistent vorgeschrieben, der vor Unfällen warnt.
Zunächst gilt die Regelung für neue Typen, ab 2024 für alle Neuwagen.
Höherer CO2-Preis
Kraftstoff dürfte im kommenden Jahr teuer bleiben.
Am 1. Januar erhöht sich der CO2-Preis auf 30 Euro pro Tonne, wodurch die Kosten für den Liter Benzin um 8,4 Cent steigen.
Diesel wird um 9,5 Cent teurer.
Wie viel das Tanken letztendlich kostet, hängt aber auch von anderen Faktoren wie der Ölpreisentwicklung ab.
Maskenpflicht im Verbandskasten
Der Verbandskasten im Auto muss künftig zwei Mund-Nase-Schutze enthalten.
Das sieht eine Verordnung der Bundesregierung vor.
Wann genau sie in Kraft tritt, ist noch unklar.
Schärfere Förderkriterien für Plug-in-Hybride
Eine Förderung vom Staat erhalten Käufer eines Plug-in-Hybrids ab dem 1. Januar nur noch, wenn das Modell eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweist.
Später sind 80 Kilometer vorgeschrieben – ursprünglich sollte das 2025 der Fall sein, die neue Bundesregierung will nun schon 2023 strenger werden.
Bislang lag der Mindestwert bei 40 Kilometern beziehungsweise einem Maximal-Ausstoß von 50 Gramm CO2 pro Kilometer.
Die Emissionsgrenze bleibt auch im kommenden Jahr unverändert.
Im kommenden Jahr werden Masken zur Pflicht in jedem Auto – zwar nicht im Gesicht, aber dafür im Verbandskasten.
Fehlen sie, droht ein Bußgeld.
Alle weiteren Neuerungen hier im Überblick.
Auch zum nächsten Jahreswechsel müssen Autofahrer wieder neue Regelungen beachten.
Sie betreffen unter anderem den Führerschein, die Spritkosten und die Maskenpflicht.
Führerscheintausch kostet 25 Euro
Viele alte Führerscheine verlieren bereits im kommenden Jahr ihre Gültigkeit.
Wer zwischen 1953 und 1959 geboren ist und noch ein rosafarbenes oder graues Dokument besitzt, muss dieses bis zum 19. Januar gegen einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein eintauschen.
Der kostet 25 Euro und ist 15 Jahre gültig.
Wer mit einem alten Führerschein in eine Polizeikontrolle gerät, zahlt ein Verwarngeld von 10 Euro.
Neue Assistenten
Neue Pkw-Typen müssen ab dem 6. Juli mit zusätzlichen Assistenzsystemen ausgestattet sein.
Vorgeschrieben ist unter anderem ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent (Intelligent Speed Assistance, ISA), der den Fahrer bei Überschreiten des aktuellen Tempolimits warnt.
In der Regel dürften dazu die Daten der kamerabasierten Verkehrszeichenerkennung genutzt werden.
Zu den weiteren obligatorischen Helfern zählen ein Notbremsassistent sowie ein Notfall-Spurhalteassistent.
Darüber hinaus werden ein Unfalldatenspeicher (Black Box) und eine Schnittstelle für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre zur Pflicht.
Für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen – also vor allem Transporter und Lkw – ist ab 2022 der ein Abbiegeassistent vorgeschrieben, der vor Unfällen warnt.
Zunächst gilt die Regelung für neue Typen, ab 2024 für alle Neuwagen.
Höherer CO2-Preis
Kraftstoff dürfte im kommenden Jahr teuer bleiben.
Am 1. Januar erhöht sich der CO2-Preis auf 30 Euro pro Tonne, wodurch die Kosten für den Liter Benzin um 8,4 Cent steigen.
Diesel wird um 9,5 Cent teurer.
Wie viel das Tanken letztendlich kostet, hängt aber auch von anderen Faktoren wie der Ölpreisentwicklung ab.
Maskenpflicht im Verbandskasten
Der Verbandskasten im Auto muss künftig zwei Mund-Nase-Schutze enthalten.
Das sieht eine Verordnung der Bundesregierung vor.
Wann genau sie in Kraft tritt, ist noch unklar.
Schärfere Förderkriterien für Plug-in-Hybride
Eine Förderung vom Staat erhalten Käufer eines Plug-in-Hybrids ab dem 1. Januar nur noch, wenn das Modell eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweist.
Später sind 80 Kilometer vorgeschrieben – ursprünglich sollte das 2025 der Fall sein, die neue Bundesregierung will nun schon 2023 strenger werden.
Bislang lag der Mindestwert bei 40 Kilometern beziehungsweise einem Maximal-Ausstoß von 50 Gramm CO2 pro Kilometer.
Die Emissionsgrenze bleibt auch im kommenden Jahr unverändert.