Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Extreme Energiepreise: Höherer Heizkostenzuschuss ab Sommer ? Das steckt dahinter !

Im Koalitionsvertrag hatte es die Bundesregierung versprochen, jetzt will sie liefern: Im Sommer sollen ärmere Haushalte einen erhöhten Zuschuss zu den Heizkosten erhalten.
Der Zeitpunkt klingt paradox, ist aber passend gewählt.

Wegen der hohen Energiepreise sollen Bezieher von Wohngeld im Sommer einen erhöhten Zuschuss zu den Heizkosten bekommen.
Das neue Bauministerium arbeite mit Hochdruck an der Umsetzung dieses Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag, sagte eine Ministeriumssprecherin am Mittwoch.
Sie stellte in Aussicht, dass das Geld im Sommer auf den Konten ankommen solle – rechtzeitig zur Nebenkostenabrechnung mit den Heizkosten für den Winter.

Im Koalitionsvertrag versprechen die Ampel-Parteien: "Wir werden das Wohngeld stärken, eine Klimakomponente einführen und kurzfristig einen einmalig erhöhten Heizkostenzuschuss zahlen."
Die Heizkostenpauschale ist Teil des Wohngelds, das an Haushalte mit niedrigem Einkommen ausgezahlt wird.

Energiepreise in einem Jahr um 35 Prozent gestiegen
Ende 2020 profitierten bundesweit rund 618.200 Haushalte von dieser Sozialleistung.
Die Höhe hängt vom Einkommen, der Haushaltsgröße und den Miet- beziehungsweise Wohnkosten ab.

Zuletzt waren vor allem die Kosten für Strom und fürs Heizen explodiert.
Dem Vergleichsportal Verivox zufolge verteuerte sich Energie binnen eines Jahres um 35 Prozent.
Verbraucherschützer hatten die Bundesregierung deshalb aufgefordert, den geplanten Zuschuss schnell innerhalb der ersten 100 Tage im Amt umzusetzen.


 
Missglückte Geschenke: Wann ist ein Umtausch möglich ?

Bei Nichtgefallen einfach umtauschen?
So einfach ist es mit der Rückgabe von Weihnachtsgeschenken nicht immer.
Was gilt im Geschäft und was bei Onlinebestellungen?

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Mit Bedacht und Liebe ausgesucht - und doch passiert es nicht selten, dass ein Weihnachtspräsent dem oder der Beschenkten nicht gefällt.
Was gilt für Umtausch oder Reklamation für bis Ende 2021 geschlossene Kaufverträge?

Antworten auf wichtige Fragen:

Ist ein Umtausch von Geschenken ohne Weiteres möglich?
Nicht unbedingt. Ist die Ware in einem einwandfreien Zustand, haben Verbraucherinnen und Verbraucher im stationären Handel grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch auf Umtausch.
Der Umtausch einwandfreier Weihnachtsgeschenke ist ein Entgegenkommen des Einzelhandels.
"Viele Händlerinnen und Händler zeigen sich jedoch besonders in der Weihnachtszeit sehr kulant", sagt Peter Schröder vom Handelsverband Deutschland - HDE in Berlin.
Mitunter bieten sie einen Zeitraum an, in dem Kundinnen und Kunden im Ladengeschäft gekaufte Ware umtauschen können.

Schon beim Kauf von Geschenken bietet es sich an, mit dem Händler oder der Händlerin das persönliche Gespräch zu suchen und Möglichkeiten wie Ablauf eines Umtauschs zu erfragen.

Reicht eine mündliche Vereinbarung oder macht man es schriftlich?
Zumeist genügt eine mündliche Vereinbarung.
"Der Händler hat kein Interesse, seine Kunden zu verärgern und einen zugesagten Umtausch später zu verweigern", betont Peter Schröder.

Möchte sich die Kundin oder der Kunde nicht auf die mündliche Zusage verlassen, kann sie oder er um eine schriftliche Bestätigung der Umtauschmöglichkeit bitten.
Oftmals gibt es Infos zu den geltenden Umtauschregeln auf dem Kassenbon oder durch Aushang im Geschäft.

Gibt es beim Umtausch Geld zurück oder neue Ware?
Das kommt darauf an: Da beim stationären Verkauf keine Pflicht zum Umtausch besteht, legen dies Händler und Händlerinnen in den Läden für sich fest.
Sie können selbst vorgeben, ob nur ein Umtausch möglich ist, ob man einen Wertgutschein erhält oder ob der Kaufpreis zurückgezahlt wird.

Was brauche ich für den Umtausch?
Sinnvoll ist laut Schröder in jedem Fall, einen Kaufnachweis wie den Kassenbon vorzuzeigen.
So kann ein Händler nachvollziehen, dass die Ware auch in seinem Geschäft gekauft wurde.
Mitunter muss die Ware originalverpackt und gegebenenfalls versiegelt zurückgegeben werden.

Wichtig: Manche Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Nach HDE-Angaben betrifft dies zumeist verderbliche oder preisreduzierte Waren.
Eine Rückgabe beispielsweise von Dessous, Bademoden, Erotikartikeln oder Zahnbürsten entfällt aus hygienischen Gründen.
Auch ein Umtausch von Maßanfertigungen kann ausgeschlossen sein.

Gilt das auch für das Onlineshopping?
Nein, hier gelten etwas andere Regeln: Beim Onlinehandel gilt in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Innerhalb dieser Frist können Kunden Sachen oft zurückschicken, die sie bei professionellen Onlineshops geordert haben.
"Viele Onlinehändler sind zur Weihnachtszeit sehr kulant und verlängern die Widerrufsfrist", sagt Eva Behling vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (BEVH).

Auch vom Widerruf sind bestimmte Waren ausgeschlossen.
Das sind beispielsweise extra für Kunden angefertigte Produkte wie maßgeschneiderte Kleidungsstücke.

Und wenn das Geschenk defekt ist?
Für Waren gilt ein zweijähriges Gewährleistungsrecht. In dieser Zeit haben Kundinnen und Kunden bei Mängeln Anspruch auf Ersatz.
"Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware, also entweder direkt im Laden vor Ort oder bei Lieferung eines online bestellten Produktes", erläutert Schröder.

Stellen Verbraucherinnen und Verbraucher einen Mangel fest, sollten sie ihn schnellstmöglich geltend machen und den Händler kontaktieren.
Der Händler oder die Händlerin hat dann die Möglichkeit der Nacherfüllung - also Reparatur oder Lieferung von neuer Ware.

Kostet die Reparatur Geld?
Nein, bei einer Reparatur gilt: Dem Kunden oder der Kundin kann der Händler keine Kosten auferlegen.
Muss er ein fehlerhaftes Produkt nachbessern, ist er auch nicht berechtigt, fürs Einschicken an den Hersteller vom Kunden Geld zu verlangen.

Und: "Der Kunde hat bei einer mangelhaften Lieferung zwar grundsätzlich die Wahl zwischen der Reparatur und einer neuen Ware", räumt Schröder ein.
Allerdings dürfe die Entscheidung des Kunden nicht unverhältnismäßig sein.
Bei der Frage, was verhältnismäßig ist, fließen beispielsweise Faktoren wie der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand und die Bedeutung des Mangels ein.

Was ist mit der Garantie?
Von der gesetzlichen Gewährleistung zu unterscheiden ist die Herstellergarantie.
Diese sichert bestimmte Eigenschaften und die Funktionsfähigkeit eines Produktes zu.
"Diese Garantie kann ein Hersteller freiwillig und zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten einräumen", sagt Peter Schröder.
Die Konditionen legt der Hersteller fest.


 
Öko-Test urteilt süß-sauer: Ein Orangensaft ungenügend, drei mangelhaft !

Orangensaft - Sinnbild für eine gesunde und schmackhafte Erfrischung.
Millionen Deutsche greifen täglich ins Saft- oder Kühlregal, um sich mit dem süß-säuerlichen Getränk zu versorgen.
Doch was taugen die Säfte?
Öko-Test wollte es genau wissen.

Deutschland ist Weltmeister - im Safttrinken.
Durchschnittlich rund 22 Liter trinkt jeder Bundesbürger davon pro Jahr.
Dabei kämpfen Apfel- und Orangensaft um Platz eins auf der auf der Beliebtheitsskala.
Grund genug für Öko-Test, sich Letzteren einmal genauer anzusehen.


Die Früchte hierfür stammen meist aus Brasilien, Mexiko, Paraguay, Spanien, Ägypten und Südafrika.
Dort werden sie auch entsaftet.
Der kleinere Teil kommt als Direktsaft in Tüte oder Flasche.
Der Großteil wird zu Konzentrat verarbeitet.
Dafür wird dem Saft durch Verdampfung Wasser und Aroma entzogen.
Erst in Deutschland wird aus dem Konzentrat mittels Wasserzufuhr neben zuvor gesicherten Aromastoffen wieder Saft.
Sowohl Direktsaft als auch Konzentrat werden hierzulande zwecks Haltbarkeit noch pasteurisiert.

Doch die Bedingungen, unter denen Arbeiterinnen und Arbeiter in den Herkunftsländern die Früchte für den Saft ernten, sind teilweise bitter.
Studien belegen, dass die Farmarbeiter oft zu wenig verdienen, um die Grundbedürfnisse für sich und ihre Familien abzudecken, etwa Nahrung, Kleidung, Bildung und Vorsorge.
Die Studien offenbarten auch eine Behinderung von gewerkschaftlicher Arbeit und eine mangelnde Arbeitssicherheit.
Aber immerhin konnte das von Öko-Test beauftragte Labor bei keinem der Säfte Pestizide nachweisen.

Vier rasseln im Test durch
Und auch ein Trost: Acht Säfte können insgesamt mit "gut" empfohlen werden.
Vier rasseln jedoch im Test durch.
Die jeweils teuersten schneiden dabei am schlechtesten ab: unter den Bio-Säften der "Beutelsbacher Direktsaft Orangensaft", Demeter (Gesamturteil "mangelhaft"), unter den konventionellen der "Innocent Direktsaft Orange ohne Fruchtfleisch" (Gesamturteil "ungenügend").

Genau wie der "Granini Trinkgenuss Orange mit Fruchtfleisch" (Gesamturteil "mangelhaft").
Alle drei schneiden im Testergebnis Produktion und Transparenz nur "mangelhaft" ab.
Der "Valensina Frühstücks-Orange ohne Fruchtfleisch" patzt unter anderem dadurch, dass ihm unnötigerweise Vitamin C zugesetzt wurde (Gesamturteil "mangelhaft").
Der Beutelsbacher lässt zudem bei Inhaltsstoffen und der Aromaqualität zu wünschen übrig.

Preis-Leistungssieger bei den Konzentraten sind der "Rio D‘Oro Orangensaft" von Aldi Süd (gut/0,85 Euro) und der "Solevita 100 % Orange" von Lidl zum selben Preis.
Ebenfalls "gut", aber mit 1,69 Euro pro Liter deutlich teurer, schnitt der "Albi Orange" ab.

Bei den Direktsäften liegen im Preis-Leistungs-Verhältnis die Produkte von Penny ("Paradiso Orange mit Fruchtfleisch"), Rewe "Beste Wahl Orangensaft Direktsaft mit Fruchtfleisch" und Norma "Trimm Orange Direktsaft mit Fruchtfleisch" für 1,39 Euro vorn.
Ebenso zu empfehlen sind der "Alnatura Orangensaft 100 % Direktsaft" (2,59 Euro) und der "Voelkel Orange 100 %" für 4,70 Euro je Liter (alle "gut").

Nicht zu kalt und zu viel
Übrigens sollte Orangensaft nicht direkt aus dem Kühlschrank getrunken werden.
Erst wenn er eine Weile draußen war, entfaltet sich das volle Aroma.
Und trotz der zum Teil positiven Testergebnisse sollte Orangensaft nicht in Unmengen getrunken werden, denn ein Liter enthält bis zu 100 Gramm fruchteigenen Zucker - was in etwa 33 Stück Würfelzucker entspricht.


 
Das ändert sich bei digitalen Verträgen im kommenden Jahr !

Mehr Rechte für Verbraucher - Das ändert sich ab Januar.

Ein Kündigungsbutton beim Online-Shopping kommt und Handy- oder Energieverträge werden nicht automatisch verlängert.
Für Verbraucher ändert sich bei digitalen Produkten im kommenden Jahr einiges.

Ein Überblick.

Ab dem 1. Januar 2022 erhalten Verbraucher neue Rechte bei digitalen Angeboten, teilen die Verbraucherzentralen Bayern und Rheinland-Pfalz mit.

Demnach werde es gleich zu Jahresbeginn umfangreiche Gewährleistungsrechte beim Kauf digitaler Produkte wie E-Books, Software, digitalen Dienstleistungen, sozialen Netzwerken und Videostreaming-Verträgen geben.
Diese seien bislang nur für analoge Kauf-, Werkvertrags- oder Mietverträge gültig.

"Wenn das E-Book, die App oder der Streamingdienst nicht richtig funktionieren, können sich Verbraucher nun auf explizit gesetzlich geregelte Gewährleistungsrechte berufen", heißt es.
So sollen Nutzer ab Januar ausdrücklich eine Nachbesserung verlangen, den Preis mindern oder sogar den Vertrag beenden können.

Beweislastumkehr wird verlängert
Positiv sei auch, dass für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2022 geschlossen werden, die Beweislastumkehr von bislang sechs Monaten auf ein Jahr verlängert wird, sagte Verbraucherschutzministerin Katharina Binz (Grüne).

"Das bedeute, dass im ersten Jahr nach dem Kauf der Ware vermutet wird, dass sie von Anfang an mangelhaft war und Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können."

Auch für digitale Waren wie Smartphones, Navigationsgeräte oder Smartwatches gelten neue Regelungen: Mache etwa die Software Probleme, werde es künftig einfacher, klassische Käuferrechte durchzusetzen, heißt es.

Kürzere Kündigungsfristen für Verträge
"Vor allem bei Vertragsabschlüssen sinken die Hürden für Kündigungen deutlich", sagte die Vorstandsvorsitzende der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ulrike von der Lühe.

Demnach gelten kürzere Kündigungsfristen für Verträge, die ab März geschlossen werden.
Zusätzlich könnten die Verbraucher nach der Mindestvertragslaufzeit innerhalb eines Monats kündigen und seien bei Handy- oder Energieverträgen nicht automatisch für ein weiteres Jahr gebunden.

Hersteller künftig zu Updates verpflichtet
Neu sind die Update-Pflichten für Anbieter: Diese müssen funktionserhaltende und der Sicherheit dienende Updates bereitstellen, damit digitale Produkte und Waren nutzbar bleiben.

Über die Updates müssen Verbraucher außerdem informiert werden.
Mit den neuen Regelungen setzt der deutsche Gesetzgeber zwei EU-Richtlinien um.

Kündigungsbutton kommt im Sommer
Und schließlich kommt im Juli der Kündigungsbutton im Online-Shopping.
Damit sollen online abgeschlossene Verträge wie zum Beispiel eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder ein Zeitschriften-Abo schneller und leichter gekündigt werden können.

Den Button müssen Anbieter auf ihrer Internetseite einbauen, damit die Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben beenden können.


 
Zehn Jahre nach Insolvenz: Neues Konzept - Schlecker soll 2022 zurückkehren !

Zehn Jahre nach der Insolvenz von Schlecker kündigt ein österreichisches Unternehmen an: Die bekannte Drogeriemarktkette könnte schon bald zurückkehren.
Doch viele Details sind noch offen.

Rund 50.000 Mitarbeiter, 14.000 Filialen, fast sieben Milliarden Euro Umsatz: Noch vor knapp zehn Jahren Jahren war Schlecker die größte Drogeriemarktkette Europas, mit Zweigstellen in nahezu jedem größeren deutschen Dorf.

2012 war es damit vorbei: Das Unternehmen musste Insolvenz anmelden, das Schicksal der betroffenen "Schlecker-Frauen" beschäftigte sogar die Bundesregierung.
Seitdem ist Schlecker aus Deutschland verschwunden, eine der bekanntesten Einzelhandelsmarken der Nachkriegszeit Geschichte.
Bis jetzt.

Schon im kommenden Jahr könnte es ein Comeback von Schlecker geben.
Möglich machen will das die österreichische Beteiligungsgesellschaft KizVenture.
Wie das Unternehmen bekannt gab, habe sich sein Geschäftsführer Patrick Landrock bereits vor mehreren Jahren die Markenrechte an Schlecker gesichert.
Schon in den kommenden Monaten könnten die ersten neuen Geschäfte unter altem Namen öffnen.

Neues Konzept für alte Marke
Laut Pressemitteilung will KizVenture mehrere Tausend Arbeitsplätze schaffen.
Wo genau die entstehen sollen, an welchen Orten die neuen Filialen also eröffnen, ließ das Unternehmen zunächst offen.
Möglich sei, dass Schlecker in Österreich "oder eben in Deutschland" zurückkehre, so Landrock.

Das Konzept der Geschäfte erklärte er laut Pressemitteilung mit folgenden Worten: "Schlecker wird in Zukunft kein reiner Drogeriemarkt mehr werden, sondern auch stark mit Produkten des täglichen Bedarfs wie zum Beispiel Lebensmittel, Büro- und Geschäftsbedarfsprodukte sowie Baumarktartikel auftreten."

Zudem solle es sogenannte "Miet-Commerce"-Angebote geben für Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik.
Gemeint ist damit, dass sich Kunden etwa einen Beamer für den heimischen Kinoabend mieten und später wieder zurückgeben können.

Anton Schlecker mehrfach verurteilt
Patrick Landrock gilt in Österreich als einer der erfolgreichsten und zugleich umstrittensten Unternehmer.
Medienberichten zufolge muss er sich gegenwärtig vor dem Landgericht Innsbruck wegen schwerem gewerbsmäßigen Betrug verantworten.
Er selbst bestreitet die Vorwürfe.

Das ursprüngliche Unternehmen Schlecker wurde 1975 von Anton Schlecker gegründet.
Der 77-jährige Milliardär zählt zu den reichsten Deutschen.
Das Vermögen der Familie Schlecker schätzte das "Manager-Magazin" 2011 auf rund 1,95 Milliarden Euro.

Seit 1998 stand Anton Schlecker mehrfach vor Gericht, wurde unter anderem zu einer Millionenstrafe und einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er den Angestellten seines Unternehmens Tariflöhne vorgetäuscht hatte.

Nach der Insolvenz der Handelskette wurde Schlecker 2017 abermals verurteilt, dieses Mal wegen vorsätzlichen Bankrotts.
Anton Schlecker erhielt erneut eine Bewährungsstrafe, seine beiden Kinder Meike und Lars dagegen wurden als Mitwisser zu Haftstrafen in Höhe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.


 
Ausgediente Elektrogeräte | Rücknahme: Das ändert sich ab 1. Januar 2022 !

Alte Waschmaschinen, Toaster und Handys lassen sich prima wiederverwerten.
Dafür kann man die Geräte in vielen Fällen bereits kostenlos im Handel abgeben.
Jetzt wird die Rücknahmepflicht erweitert.

Das neue Gerät ist gekauft.
Stellt sich die Frage: Wie wird man die alte Waschmaschine oder den kaputten Toaster los?
Dabei ist die korrekte Entsorgung vor allem ein Thema der Nachhaltigkeit: Werden die Altgeräte recycelt, schont das Ressourcen.

Denn viele Geräte enthalten wertvolle Metalle wie Eisen, Stahl, Kupfer, Aluminium und Messing.
Werden diese Baustoffe aus den Altgeräten entnommen und der Wiederverwertung zugeführt, können daraus neue Produkte hergestellt werden, sagt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), zu dem Entsorger gehören.
Auch Kunststoffe können zum Teil recycelt werden.

Dazu kommt: Wer die ausgedienten Geräte einfach irgendwo ablädt, schadet der Umwelt und riskiert Bußgelder.
Oft enthalten die Geräte nämlich auch Schadstoffe wie Quecksilber, Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) oder polybromierte Flammschutzmittel.
Daher gehören alte Elektrogeräte auch nicht in den Hausmüll.
Verbraucher sind laut VKU sogar verpflichtet, diese richtig zu entsorgen.

Zum Wertstoffhof oder zum Händler

Großgeräte kann man auf zwei Wegen abgeben:
Erstens kostenlos am kommunalen Wertstoffhof.
In diversen Kommunen gibt es sogar das Angebot, Elektrogeräte vom Grundstück oder aus der Wohnung abholen zu lassen – teilweise ist die Abholung kostenpflichtig, sagt der VKU.
Zweitens kann man Großgeräte im Laden zurückgeben, wenn es sich um einen großen Händler von Elektrogeräten mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern handelt.
Beim Onlinehandel wird entsprechend die Versand- und Lagerfläche zugrunde gelegt.

Rücknahmepflicht wird ab 2022 ausgeweitet
Ein Altgerät muss immer dann kostenlos zurückgenommen werden, wenn ein entsprechendes Neugerät derselben Geräteart gekauft wird.
Ein Tipp: Wird die neue Ware geliefert, kann das Altgerät gleich mitgenommen werden.
Beim Abschluss des Kaufvertrags sollte man den Händler aber darüber informieren.

Ab 1. Januar 2022 wird die Rücknahmepflicht zudem ausgeweitet: Dann müssen auch Supermärkte, die Lebensmittel auf einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verkaufen und mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, Rücknahmestellen einrichten.
Dafür gilt aber bis zum 30. Juni 2022 eine Übergangsfrist.
Elektro-Kleingeräte kostenlos im Geschäft abgeben

Elektro-Kleingeräte wird man immer unentgeltlich bei Wertstoffhöfen und im Handel los.
Denn Geräte, die in keiner Abmessung länger als 25 Zentimeter sind – wie Smartphones, Rasierer und Zahnbürsten –, müssen auf Verlangen von einem Laden angenommen werden.
Das gilt unabhängig davon, ob der Verbraucher zeitgleich dort ein neues Gerät kauft, sagt der VKU.
Beschränkt ist die Rücknahme lediglich auf drei alte Produkte pro Geräteart.

All diese Angebote nutzen viele nicht: Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe haben Händler in Deutschland im Jahr 2020 nur rund 200.000 Tonnen Altgeräte eingesammelt, obwohl mehr als 2,8 Millionen Tonnen Neugeräte verkauft worden seien.
Dabei gibt es sogar eine gesetzliche Sammelquote von 65 Prozent.

Wie wird man eine alte Waschmaschine oder kaputte Spülmaschine los?
Kaputte und ausrangierte Geräte kann man in der Regel kostenlos am kommunalen Wertstoffhof abgeben.
In diversen Kommunen gibt es zwar auch das Angebot, Elektrogeräte abholen zu lassen.
Dies ist laut dem Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) aber kostenpflichtig.

Elektrogeräte lassen sich auch im Laden zurückgeben, wenn es sich um große Händler handelt.
Der Vorteil bei dieser Form der Rückgabe: Wer dort ein Gerät kauft und sich nach Hause liefern lässt, kann das Altgerät meist abholen lassen.
Fahrtwege und die eigene Schlepperei fallen also weg.
Schon jetzt sind Fachhändler im Bereich Elektrogeräte zur Rücknahme verpflichtet, wenn sie eine Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern haben.

Kann ich alle Geräte dort einfach so zurückgeben?
Großgeräte wie Waschmaschine, Mikrowelle und Fernseher, Rasenmäher und große Leuchten müssen Händler nur dann kostenlos annehmen, wenn ein entsprechendes Neugerät derselben Geräteart gekauft wird.

Elektro-Kleingeräte wird man hingegen immer auf Wertstoffhöfen und im Handel los – im Laden auch dann, wenn man nicht zeitgleich ein neues Gerät kauft oder das alte nicht bei diesem Händler gekauft hat.
Das gilt für Geräte, die in keiner Abmessung länger als 25 Zentimeter sind, etwa Smartphones, Rasierer, Zahnbürsten und Taschenrechner.

Es gilt zugleich eine Beschränkung auf fünf alte Produkte, erklärt die von Herstellern und Verbänden der Elektro- und Elektronikbranche getragene Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung AER).

Wie sieht das mit dem Onlinehandel aus?
Auch hier gibt es ab dem 1. Juli 2022 eine Verbesserung für Käufer: Auch kleine Online-Händler müssen dann bei jedem Kauf von Neugeräten die kostenlose Abholung und Entsorgung anbieten.
Es ist laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) im Gesetz sogar vorgesehen, dass die Händler aktiv auf diese Möglichkeit hinweisen.

Für große Online-Händler von Elektrogeräten mit einer Versand- und Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern gilt die Rücknahmepflicht schon jetzt.
Entweder können die Käufer die alten Geräte per Paket einschicken oder sie an eine lokale Rücknahmestelle geben, die der Onlinehändler nennt.
Oder man tauscht direkt bei Lieferung das Altgerät gegen das neue Modell aus.

Tipps zum Entsorgen
Die Stiftung AER rät, leicht auswechselbare Batterien und Akkus aus den Geräten herauszuholen.
Gerade bei Lithium-Ionen-Akkus kann es sonst zu Bränden kommen.
Wer alte Geräte noch kurz zu Hause einlagert, sollte sie daher auch kühl und dunkel halten.

Warum sollte man Elektrogeräte recyceln?
Das ist vor allem ein Thema der Nachhaltigkeit: Werden die Altgeräte recycelt, schont das Ressourcen.
Viele Geräte enthalten wertvolle Metalle wie Eisen, Stahl, Kupfer, Aluminium und Messing.
Werden diese Stoffe entnommen und der Wiederverwertung zugeführt, können daraus neue Produkte werden.
Auch Kunststoffe sind teils wiederverwertbar.


 
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