Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Tod eines 14-jährigen in Gütersloher Krankenhaus: Suche nach Schuldigen !

Vor drei Jahren starb der 14-jährige Kevin Fuhr bei der Einleitung einer Narkose im Gütersloher St. Elisabeth Krankenhaus.
Angeklagt ist bisher ein Arzt von dreien.

Bei der Routine-OP sollen Sauerstoff- und Narkosegasschläuche vertauscht worden sein.
Kevins Eltern machen insgesamt drei Ärzte verantwortlich.
Angeklagt ist bisher nur ein Assistenzarzt.

Eltern: Alle Ärzte sind schuldig
Für Natalja und Viktor Fuhr, die Eltern des verstorbenen Jungen, ist die Situation schwer zu ertragen.
"Diejenigen, die unser Kind umgebracht haben, das kann ich ruhig so sagen, die arbeiten weiter“, sagt Kevins Mutter.

Kevins Eltern haben die zuständige Staatsanwaltschaft Bielefeld aufgefordert, alle beteiligten Anästhesisten strafrechtlich zu verfolgen.
Die Verfahren gegen die leitende Fachärztin und einen Oberarzt wurden vorläufig eingestellt.

Rechtsanwalt: Ärzte machten grobe Fehler
Augenscheinlich hielten sich alle drei Ärzte nicht an das Standardverfahren in solchen Notfällen.
"Kevin hätte überleben können“, zitiert Horst-Peter Strickrodt, der Rechtsanwalt der Familie, aus den medizinischen Gutachten.

Denn wenn es zu einem Problem mit der Sauerstoffversorgung während einer Narkose komme und die Ursache möglicherweise eine technische sei, müsse der Patient vom Narkosegerät getrennt werden, erklärt Dr. Götz Skudelny auf Anfrage des WDR.

Der Patient müsse dann mit einem Handbeatmungsgerät, einem Ambubeutel versorgt werden.
Warum dies im Fall von Kevin nicht oder zu spät geschah, wird vor Gericht geklärt werden müssen.

Staatsanwaltschaft: Faktenlage reicht nicht für Verurteilung
Die medizinischen Gutachter sehen eine Mitverantwortung der Ärzte an Kevins Tod.
Doch sie sagen auch: Kevins Tod hätte von den beiden vorgesetzten Ärzten nur noch mit einer maximalen Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent verhindert werden können.

Die Staatsanwaltschaft schlussfolgert daraus, dass dies nicht für eine Verurteilung ausreicht.
Dem WDR teilt sie schriftlich mit: "Demnach war hier eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung nicht festzustellen.“
Daher wurde auch nur der Assistenzarzt angeklagt.

Ermittlungen könnten wieder aufgenommen werden
Vielleicht kommt noch einmal Bewegung in den Fall.
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat die Akten, die bereits dem Amtsgericht Gütersloh vorlagen, noch einmal zurückgefordert.
Dem WDR teilt die Staatsanwaltschaft schriftlich mit: "Eine Prüfung der Eingabe der Nebenkläger (Natalja und Viktor Fuhr, Anmerk. der Redaktion) wird erfolgen, sobald die Akten hier wieder verfügbar sind.“

Bis zum Gerichtsprozess bliebe noch genügend Zeit.
Die Hauptverhandlung ist vorerst für Mitte Mai 2022 terminiert.


 
Zurück
Oben Unten