Cum-Ex Prozess !

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Deutscher Anwalt angeklagt Richter bricht Prozess gegen Cum-Ex-Aufklärer ab.

Die Schweizer Staatsanwaltschaft will einen deutschen Anwalt ins Gefängnis stecken, weil dieser Straftaten im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften aufgedeckt hatte.
Doch vor Gericht kommt es zu einer Überraschung.
Der Prozess platzt - wegen Befangenheit des Staatsanwalts.

Bei der Aufarbeitung betrügerischer Cum-Ex-Steuergeschäfte gibt es im neu aufgerollten Prozess wegen Wirtschaftsspionage gegen den deutschen Anwalt und Aufklärer Eckart Seith eine abrupte Wende.
Das Obergericht in Zürich gab Anträgen der Verteidiger statt und brach die Berufungsverhandlung ab.
Richter Rolf Naef sagte, die Ermittlungsergebnisse eines früher mit dem Fall befassten Staatsanwalts seien wegen Befangenheit nicht verwendbar.

Darauf hatten die Verteidiger in den rund acht Jahre dauernden Ermittlungen bereits mehrfach, aber bislang vergeblich plädiert.
Sie argumentierten, dass der Staatsanwalt gleichzeitig mit einer Klage gegen die Bank J. Safra Sarasin und mit einer Gegenklage der Bank gegen die Angeklagten beschäftigt war.
Er habe aber nur Beweismittel gegen die Angeklagten, nicht die Bank gesammelt.
Dem Gericht fehlte damit die Grundlage für den Prozess.
Eine endgültige Entscheidung über den Fortgang des Prozesses stand zunächst noch aus.

Die Anklage stand im Zusammenhang mit einem der größten Steuerskandale der Nachkriegszeit.
Dabei geht es um betrügerische Cum-Ex-Geschäfte, bei denen Anlagefonds sich nur einmal gezahlte Steuern mehrfach erstatten ließen.

Seith hatte in Ulm für einen deutschen Kunden der Schweizer Bank J. Safra Sarasin, der durch von der Bank vermittelte Cum-Ex-Geschäfte viel Geld verlor, Schadenersatz erstritten.
Er legte in dem Prozess bankinterne Dokumente vor, die in Deutschland umfangreiche Cum-Ex-Ermittlungen auslösten.
Die Schweizer Staatsanwaltschaft sah in der Aushändigung der Dokumente aber Wirtschaftsspionage und hatte ihrerseits Seith und zwei ehemalige Mitarbeiter der Bank angeklagt.

Seith war in einem ersten Verfahren 2019 vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen worden.
Es blieb aber ein Schuldspruch wegen Vergehen gegen das Bankengesetz.
Die beiden Bankmitarbeiter wurden ebenfalls schuldig gesprochen.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Angeklagte waren in Berufung gegangen.


 
Cum-Ex-Verfahren: Botschaft darf Reisepass entziehen !

Die deutsche Botschaft darf in einem anderen Staat einem wegen Steuerhinterziehung Angeklagten den Reisepass entziehen.
Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin und wies damit den Eilantrag des Mannes zurück, wie am Freitag mitgeteilt wurde (VG 23 L 684/21).

Gegen den Mann wurde in Deutschland wegen Steuerhinterziehung ermittelt und Anklage erhoben.
Dabei gehe es um sogenannte Cum-Ex-Geschäfte mit Aktien von 2007 bis 2013, wodurch Kapitalertragssteuern falsch abgerechnet worden seien.
Die Staatsanwaltschaft sieht einen Schaden in Höhe von 280 Millionen Euro.
Der Mann sei ins Ausland geflohen und habe dorthin eine größere Menge Goldbarren bringen lassen.
Gegen ihn liegen Haftbefehle vor.

Die Botschaft habe dem Mann seinen Reisepass entzogen, um seine Rückkehr nach Deutschland zu veranlassen.
Der Angeklagte argumentierte, er könne ohnehin nicht reisen, da er sich in Auslieferungshaft befinde.

Das Gericht betonte, es gebe Tatsachen nach denen der Angeklagte sich entziehen wolle.
Er habe einen erheblichen Fluchtanreiz wegen einer möglichen Gefängnisstrafe.
Die Passentziehung fördere das Ziel, das Strafverfahren in Deutschland zu ermöglichen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.


 
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