NEWS zum Loveparade-Prozess und weiteres !

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Loveparade-Prozess: Befangenheitsantrag gegen Richterin !

Duisburg. Vor dem Auftakt des ersten Zivilprozesses zur Loveparade-Katastrophe hat die Opfer-Anwältin einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt.

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Kurz vor dem fünften Jahrestag der Loveparade-Katastrophe in Duisburg gibt es ein neues Hindernis für den Beginn der juristischen Aufarbeitung.
Opfer-Anwältin Bärbel Schönhof hat noch vor Auftakt des ersten Zivilprozesses rund um Schmerzensgeld einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt.

Gegenüber „Bild“ erklärte sie, dass der Mann der Richterin Anwalt in der Kanzlei sei, die nach der Tragödie ein Gutachten für die Stadt Duisburg erstellt habe.
Es könne nicht sein, „dass jemand objektiv urteilen kann, wenn er mit jemandem verheiratet ist, der von der Gegenseite bezahlt wird.“


 
Zuletzt bearbeitet:
Loveparade-Anklage – Entscheidung könnte im Mai fallen !

Duisburg. Seit zwei Jahren prüft das Gericht die Loveparade-Anklage.
Der Druck auf die drei Richter ist enorm.
Warum dauert es so lange?
Ein Erklärungsversuch.

Den genauen Termin für den Tag der Entscheidung kennt Matthias Breidenstein nicht.
Aber in aller Vorsicht sagt der Sprecher des Duisburger Landgerichts: „Mein Gefühl sagt mir, dass das jetzt bis Ende Mai etwas geben muss, ich kann es mir nicht anders vorstellen.“
Das – das ist die Antwort auf die Frage, ob es fast sechs Jahre nach der Loveparade-Tragödie in Duisburg mit 21 Toten und 541 Verletzten überhaupt zu einem Strafprozess kommen wird.
Seit mehr als zwei Jahren prüft das Gericht, ob es die Anklage gegen sechs Beschuldigte der Stadt und vier des Veranstalters des Partyspektakels zulassen wird.

Der öffentliche Druck auf die drei Richter ist enorm
Der öffentliche Druck auf die drei Richter der zuständigen Kammer ist enorm.
Aber rein rechtlich ist das kein Kriterium.
„Der Prozess darf nur eröffnet werden, wenn die Kammer es für überwiegend wahrscheinlich hält, dass es zu einem Urteil kommen kann“, erklärt Breidenstein.
Das gebiete der „Beschuldigtenschutz“.

Für den Düsseldorfer Anwalt Julius Reiter, der etwa 100 Opfer vertritt, ist das keine Frage: „Es wäre eine Bankrotterklärung für die Justiz, wenn sie nicht in der Lage wäre, bei 21 Toten und solch offensichtlichen Fehlplanungen im Vorfeld der Veranstaltung ein Urteil zustande zu bringen.“
Er gehe deshalb davon aus, „dass die Anklage zugelassen wird“.
Das sieht die Gegenseite anders und warnt vor „einem Verfahren für die Galerie“.

Der Fall sei zu komplex, glaubt der Verteidiger eines Beschuldigten, um eine individuelle Schuld festzustellen.
„Das“, so der Anwalt, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, „gibt unser Strafrecht einfach nicht her.“
Es sei eine „Katastrophe für die Opfer“, räumt er ein.
„Aber ist es am Ende nicht schlimmer für sie, so zu tun, als könnte man das in einem jahrelangen Prozess klären, als gleich zu sagen, dass das nichts wird?“

Große Unglücke werden nicht immer gesühnt
Dass Unglücke großer Dimension nicht zwangsläufig strafrechtlich gesühnt werden, zeigt unter anderem die Brandkatastrophe vor 20 Jahren am Düsseldorfer Flughafen: Das Gericht stellte den Mammutprozess nach zwei Jahren und mehreren Pannen im Oktober 2001 ein.
Die neun Angeklagten kamen mit Geldauflagen zwischen 6000 und 40 000 Mark davon und verließen unter lautstarkem Protest der Nebenkläger straffrei den Gerichtssaal.
Mit Aussicht auf geringe Strafen sei es weder den Angeklagten noch der Öffentlichkeit zumutbar, das Millionen verschlingende Verfahren weiter fortzusetzen, verteidigte sich die Staatsanwaltschaft damals.

Die Angst vor einem derartigen Scheitern eines Prozesses dürfte die Gründlichkeit der Duisburger Richter bei ihrem Prüfauftrag zusätzlich beflügeln.
Die drei, so Breidenstein, beschäftigten sich tagein tagaus praktisch mit nichts anderem.
„Die Kammer“, so der Gerichtssprecher, „hatte nur vereinzelte Schwurgerichtsverfahren, in diesem Jahr war es bisher eins.“

Warum dauert es so lang bis zur Entscheidung?
Dreieinhalb Jahre haben alleine die Ankläger gebraucht, um ihre Ermittlungen abzuschließen.
Sie vernahmen mehr als 3500 Zeugen und erarbeiteten eine Hauptakte mit 37 000 Seiten.
Dazu kamen 19 Kartons mit Beweisgegenständen, Datenträger mit einem Volumen von mittlerweile 9,3 Terabyte, darunter 963 Stunden Videomaterial.
Die Anklageschrift ist 556 Seiten dick.
Schon im Februar 2014 schloss das Gericht mit der Düsseldorfer Messe einen Vertrag: Angesichts des zu erwartenden Andrangs sollte ein möglicher Prozess ins Kongresszentrum mit 450 Plätzen verlegt werden.

Zwei Jahre her.
Und dann?
Verzögerungen, Ergänzungen, Nachfragen, Einsprüche – Verteidiger, die mit ihren Eingaben so fleißig waren, wie sonst erst im Hauptverfahren.
Während eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft noch im vergangenen Jahr beteuerte, aus Sicht ihrer Behörde sei „alles glatt gelaufen“, hagelte es Kritik von den Anwälten der Beschuldigten.

Und selbst das Gericht monierte die Arbeit der Ankläger: Dem britischen Panikforscher Keith Still, auf dessen Expertise sich die Anklage maßgeblich stützt, schickte es 75 Zusatzfragen in 15 Komplexen.
Dabei hatte der Experte aus Manchester schon drei Jahre an seinem Gutachten samt 21-seitigem Abschlussbericht herumgedoktert.
Haarsträubende Übersetzungsfehler machten die Runde, es wurde nachgebessert, wieder nachgebessert und ein Ergänzungsgutachten verfasst.

Auf jede Veränderung aber folgten neue Kommentare und Einspruchsfristen, erst seit November 2015 sei „inhaltlich nichts Bedeutendes mehr dazugekommen“, resümiert Breidenstein.
Sollte es zum Prozess kommen, werden sich die Verteidiger zuerst auf Stills Gutachten einschießen, in dem sie zahllose Formfehler sehen.

Menschen zweifeln am Rechtsstaat
Der gefühlte Stillstand lähmt die Opfer.
„Nach so einer langen Zeit zweifeln die Menschen natürlich am Rechtsstaat“, sagt Julius Reiter, der Anwalt, der mit Hinterbliebenen in ständigem Austausch steht.
Manch einer mag sich in seinem Misstrauen durch das Scheitern der Zivilklagen bestärkt fühlen, die unlängst fast durchgängig abgeschmettert wurden.
Bei genauem Hinsehen allerdings keine Überraschung: Unter den Klägern waren überwiegend Augenzeugen, die keine Verletzungen davongetragen hatten.

„Es gibt Verschwörungstheorien bei einigen, dass ein Strafprozess ja gar nicht gewollt sei“, erzählt Julius Reiter.
„Das ist natürlich Quatsch, aber ich kann die Leute verstehen.“


 
Gericht lässt Anklage nicht zu: Staatsanwaltschaft will Loveparade-Prozess mit Beschwerde retten !

Die Katastrophe bei der Loveparade vor rund sechs Jahren wird vorerst nicht in einem Strafprozess aufgearbeitet.
Wie das Gericht bestätigte, wurde die Anklage gegen zehn Beteiligte nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.
Die Staatsanwaltschaft legt dagegen Beschwerde ein.

Die ablehnende Entscheidung des Landgerichts sei "nicht nachvollziehbar und rechtsfehlerhaft", teilte die Anklagebehörde mit.

Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 war es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge gekommen.
21 Menschen starben bei dem Technofestival, mindestens 652 wurden verletzt, einige von ihnen schwer.
Die Getöteten kamen aus Deutschland, Australien, den Niederlanden, Spanien, Italien und China.

Vorwurf der fahrlässigen Tötung
Im Februar 2014 hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg Anklage gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters erhoben.
Ihnen wurden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.
Seitdem hatte das Landgericht im sogenannten Zwischenverfahren aufwendig geprüft, ob eine Verurteilung im Hauptverfahren - also in der eigentlichen Gerichtsverhandlung - wahrscheinlich ist.

"Die eingehende Prüfung der Anklagevorwürfe und der hierzu vorgelegten Beweismittel durch die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg hat ergeben, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht", teilte das Gericht mit.
Die Vorwürfe der Anklage könnten mit den vorgelegten Beweismitteln nicht bewiesen werden.
"Eine Verurteilung der Angeklagten ist deshalb nicht zu erwarten", hieß es weiter.

Anwältin: "Schlag ins Gesicht" für Betroffene
Eine Nebenklage-Vertreterin bezeichnete die Entscheidung als "Schlag ins Gesicht".
"Für alle Beteiligten ist das eine Katastrophe", sagte Anwältin Bärbel Schönhof.
"Auf der anderen Seite war es nach den umfangreichen Fragen des Gerichts schon zu erwarten, dass es nicht so einfach sein wird, wie sich einige das vorgestellt haben."

Schönhof vertritt Menschen, die direkt von der Loveparade-Katastrophe betroffen waren: Etwa diejenigen, die in der Menschenmasse fast zerquetscht worden wären, und solche, die mitbekommen mussten, dass andere unter ihnen starben.
Ihre Mandanten seien "extrem traumatisiert".
"Den Betroffenen entgleitet dieses Ereignis nicht, es ist auch heute noch real", sagte Schönhof.
Leider sei es aber offensichtlich für die Gerichte in weite Ferne gerückt.

Beschwerde als letztes Rechtsmittel
Nach der Beschwerde der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Düsseldorf wird nun ein Beschwerdesenat die Entscheidung überprüfen.
Dies kann wiederum Monate dauern.
Wird die Beschwerde abgelehnt, gibt es kein weiteres Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung.
Eine erneute Anklage kann dann nur aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel erhoben werden.

Die Prüfung der Anklage im Zwischenverfahren hatte sich ungewöhnlich lange hingezogen.
Das Gericht hatte dies mit dem Umfang des Verfahrens begründet.
Der 5. Großen Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Joachim Schwartz hatte unter anderem das zentrale Gutachten der Staatsanwaltschaft zum Hergang der Katastrophe nicht ausgereicht.
Sie bat daraufhin im vergangenen Jahr den britischen Panikforscher Keith Still um Beantwortung von 75 zusätzlichen Fragen, was rund vier Monate dauerte.

Hauptakte füllt fast 100 Aktenordner
In den dreieinhalb Jahre dauernden Ermittlungen hatten Polizei und Staatsanwaltschaft eine riesige Menge an Daten und Beweismitteln ausgewertet.
Im Zwischenverfahren kam weiteres Material hinzu.
Aktuell umfasst die sogenannte Hauptakte mit den wichtigsten Unterlagen über 46.700 Seiten und füllt 99 Aktenordner.
Hinzu kommen mehr als 800 Ordner mit ergänzendem Aktenmaterial.

Bei den Ermittlungen, die zur Anklage führten, waren bis zu 96 Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Köln sowie sechs Staatsanwälte mit dem Fall befasst.
Sie haben 3409 Zeugen vernommen.
Außerdem wurde Videomaterial in einer Gesamtlänge von 963 Stunden ausgewertet.


 
Loveparade-Verfahren - Staatsanwaltschaft bestimmt weiteren Gutachter !

Duisburg. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat wie angekündigt einen neuen Gutachter zur Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten beauftragt.

Im Verfahren um die strafrechtliche Aufarbeitung des Loveparade-Unglücks mit 21 Toten hat die Staatsanwaltschaft Duisburg wie angekündigt einen weiteren Gutachter beauftragt .
Es handelt sich um Prof. Jürgen Gerlach von der Bergischen Universität Wuppertal.

Er sei ein ausgewiesener Experte für Verkehrssicherheit und die Sicherheit bei Großveranstaltungen, teilte die Staatsanwaltschaft Duisburg am Mittwoch mit.
Thema des Gutachtens seien die "Ursachen der tragischen Geschehnisse".

Bei dem Techno-Festival in Duisburg war es am 24. Juli 2010 an einer Engstelle zu einer Massenpanik gekommen.
21 Menschen kamen ums Leben, Hunderte wurden verletzt.
Das Landgericht Duisburg hatte im April entschieden, kein Hauptverfahren zu eröffnen.
Es hielt das zugrunde liegende Gutachten des englischen Sachverständigen Keith Still für „nicht verwertbar“.
Nun startet die Staatsanwaltschaft einen neuen Anlauf, um den Loveparade-Prozess doch noch zu ermöglichen.


 
Kriminologe nennt neuen Loveparade-Gutachter ungeeignet !

Duisburg/Bochum. Bochumer Kriminologe Thomas Feltes kritisiert Staatsanwaltschaft bei Auswahl des Gutachters, der doch noch einen Loveparade-Prozess ermöglichen soll.

Gerade einen Tag ist es her, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg den Wuppertaler Professor Jürgen Gerlach als neuen Gutachter im Loveparade-Verfahren vorgestellt hat - und schon gibt es Kritik, dass die Wahl auf den Experten für Verkehrssicherheit gefallen ist.

Der Bochumer Kriminologe und Polizeiwissenschaftler Thomas Feltes, der selbst einen Vater vertritt, dessen Tochter bei der Loveparade ums Leben kam, hält Gerlach aus fachlichen Gründen als Gutachter für ungeeignet, da dieser sich schwerpunktmäßig mit Straßenverkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik beschäftige, so Feltes.

Neuer Loveparade-Gutachter müsse auch Kommuniktionsprobleme untersuchen
Gerlachs Fachgebiet sei also technischer Natur, weshalb der Wissenschaftler wesentliche Aspekte wie Fragen der Kommunikation und Interaktion zwischen Veranstalter, Sicherheitsdiensten und der Polizei vor und während der Loveparade außer Acht lasse, kritisiert Feltes, „dabei seien diese für das spätere Schadensereignis von besonderer Relevanz“.
Die bislang zum Unglück vorliegenden Erkenntnisse hätten gezeigt, dass diese für die Abstimmung, Abläufe, Handlungen und das Verhalten am 24. Juli 2010 von besonderer Bedeutung waren und dass es hier massive Fehler gegeben habe.
Der jetzt bestellte Gutachter könne diese Fragen, „die nun unbedingt bearbeitet werden müssen, also nicht mit der notwendigen wissenschaftlichen Qualifikation bearbeiten“, so Feltes, der an der Juristischen Fakultät der Bochumer Ruhr-Uni Kriminologie und Polizeiwissenschaft lehrt.

Außerdem habe sich Gerlach - ähnlich wie der wegen Befangenheit abgelehnte Gutachter Keith Still - bereits im Vorfeld intensiv mit den Ereignissen der Loveparade befasst und dazu auch in Veranstaltungen Stellung bezogen.
Feltes: „Es besteht auch bei ihm die Gefahr, dass er als Gutachter vom Gericht abgelehnt wird.“


 
Mehr als 350 000 Unterschriften für Loveparade-Prozess !

Duisburg/Düsseldorf - Sechs Jahre nach der Loveparade-Katastrophe setzen sich mehr als 350 000 Unterzeichner einer Petition für einen Strafprozess ein.
Am Montag wollen die Hinterbliebenen die lange Unterschriftenliste mit der Forderung nach juristischer Aufklärung an das Oberlandesgericht in Düsseldorf übergeben, wie Anwalt Julius Reiter am Dienstag mitteilte.

Seine Kanzlei vertritt eine Reihe von Angehörigen und Opfern.
Die Initiatorin der Petition hatte bei dem Unglück mit 21 Toten und mehr als 600 Verletzten ihren Sohn verloren.
In dem Aufruf appelliert sie an die Richter, doch noch ein Strafverfahren zu eröffnen.

Das Landgericht Duisburg hatte im April die Anklage gegen zehn Beschuldigte wegen zahlreicher Mängel nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.


 
Keramiktafeln erinnern an die Toten des Loveparade-Unglücks !

In eine stählerne Gedenktafel an der Loveparade-Gedenkstätte in Duisburg werden heute 21 Keramikplatten eingesetzt.
Sie sollen an die 21 Todesopfer erinnern, die bei dem Unglück vor sechs Jahren ums Leben kamen.
Auf 16 von ihnen sind Fotos und Namen von Getöteten zu sehen.
Bei den fünf übrigen wollten die Angehörigen dies nicht.
Die Platten kommen aus einer spanischen Werkstatt, wie die Stiftung Duisburg 24.7.2010 mitteilte.
Die Eltern eines spanischen Opfers hatten die Platten dort anfertigen lassen.

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Kerzen brennen zum 5. Jahrestag des Loveparade-Unglücks. (Quelle: dpa)​

Auf der Gedenktafel ist der Satz "Liebe hört niemals auf" in den Sprachen der Getöteten geschrieben.
Die Opfer kamen aus Deutschland, China, Australien, Spanien, Italien und den Niederlanden.
Sie waren an einem Tunnel im Zugangsbereich des Veranstaltungsgeländes erdrückt oder zu Tode getrampelt worden.
Hunderte wurden verletzt.
An diesem Sonntag jährt sich das Unglück zum sechsten Mal.


 
Sechs Jahre nach Loveparade noch immer neue Hilfesuchende !

Duisburg. Bei möglicher Ablehnung der Loveparade-Klage fordert Bochumer Rechtswissenschaftler die Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission.

Sechs Jahre nach Loveparade noch immer neue Hilfesuchende
Noch immer melden sich verletzte und traumatisierte Personen bei der Stiftung „Duisburg 24.7.2010“, die in den sechs Jahren nach der Loveparade-Katastrophe versucht hatten, mit ihren Problemen allein klarzukommen – und die merken, dass sie damit überfordert sind.
Bei der Stiftung als Anlaufstelle finden sie Hilfe.
„Wir haben eine Selbsthilfegruppe wieder ins Leben gerufen“, sagt Angelika Köhler, die als Leiterin der Kontakt- und Informationsstelle der Stiftung immer erste Ansprechpartnerin für Hilfesuchende ist.
Zudem gebe es eine neue Kooperation mit einigen Psychotherapeuten.

Diese Vermittlung von Hilfesuchenden an die entsprechenden Experten zählt zu den Basisaufgaben der Stiftung, die vor einem Jahr gegründet wurde.
Es gibt Betroffene, die durch die Katastrophe ihren Beruf aufgeben mussten und ihren Alltag nicht mehr stemmen können.
Es gibt Menschen, die gelten als austherapiert – und brauchen dennoch weiter Unterstützung. Ihnen wollen wir helfen“, erklärten Jürgen Thiesbonenkamp und Jürgen Widera vom Stiftungsvorstand.

Wer in Duisburg einen Platz bei einem Psychotherapeuten sucht, muss sich nicht selten auf Wartezeiten von sechs bis acht Monaten bis zum Therapiebeginn einstellen.
Dank der neuen Kooperation konnte die Stiftung kürzlich innerhalb von nur zweieinhalb Wochen einen Therapieplatz besorgen, so Köhler.

Finanziell verfügt die Stiftung laut Widera weiter „über recht bescheidene Ressourcen“.
Die Spendenakquise soll im zweiten Jahr des Stiftungsbestehens vorangetrieben werden.
Widera sprach sich nochmals für eine Alternativlösung aus, sollte das OLG Düsseldorf die Entscheidung des Landgerichts Duisburg bestätigen, dass kein Hauptverfahren eröffnet wird.

Bochumer Rechtsprofessor fordert Untersuchungskommission Loveparade
Alternative könnte ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss, aber auch eine unabhängige Expertenkommission sein.
Darin sollen „neutrale Personen sitzen, die öffentliches Vertrauen genießen“.
Eine solche Kommission hatte zuletzt in England die Hillsborough-Katastrophe von 1989 neu aufgearbeitet und die tatsächlichen Schuldigen benannt.
„Diese Klärung ist Voraussetzung dafür, dass die Betroffenen jemals zur Ruhe kommen können“, sagte Widera.

Auch der Bochumer Rechtsprofessor Thomas Feltes fordert eine solche Untersuchungskommission.
„Für den Fall, dass die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens erfolglos sein sollte, werden wir umgehend eine solche Kommission nach englischem Vorbild einrichten“, erklärte Feltes kurz vor dem sechsten Jahrestag des Unglücks am Sonntag.

Er vertritt den Vater einer Tochter, die damals umkam.
„Wir sind es den Opfern schuldig, dass es zu einer möglichst umfassenden Aufklärung kommt.
Wenn dies Gerichte nicht leisten können, muss es auf diesem Wege geschehen“, erklärte der Bochumer Professor.
„Die Angehörigen wollen wissen, warum es zu diesem Unglück kommen konnte, und sie haben Anspruch darauf, dass wir diesen Anspruch ernst nehmen.“


 
Gedenken am Loveparade-Jahrestag mit "Nacht der 1000 Lichter" !

In Duisburg wird am Sonntag der Opfer des Loveparade-Unglücks vor sechs Jahren gedacht.
An einer engen Stelle waren am 24. Juli 2010 21 junge Menschen erdrückt worden.
Mindestens 652 Menschen wurden dabei verletzt, einige von ihnen schwer.
Viele leiden bis heute schwer an den Folgen ihrer Verletzungen.

Wie in den Vorjahren ist wieder eine "Nacht der 1000 Lichter" im Unglückstunnel und an der Gedenkstätte geplant.
Bei der öffentlichen Veranstaltung entzünden die Besucher hunderte Grablichter.
Zuvor gibt es am Nachmittag zur Unglücksstunde gegen 17 Uhr bereits eine nichtöffentliche Gedenkstunde, die Angehörigen und angemeldeten Traumatisierten vorbehalten ist.
Zu den Gedenkveranstaltungen werden erneut auch Angehörige aus China, Spanien, Italien und Australien erwartet.
Auf Wunsch werden zahlreiche Notfallseelsorger die Familien begleiten.


 
Online-Petition: Loveparade-Opfer dringen auf Strafprozess !

Düsseldorf. Mit Hilfe von 350 000 Online-Unterstützern wollen Hinterbliebene sechs Jahre nach dem Loveparade-Katastrophe einen Strafprozess erreichen.

Heute übergeben die Initiatoren einer Online-Petition dem Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf die Daten der Unterstützer aus Italien, Spanien und Deutschland.

Bei dem Techno-Festival in Duisburg waren 2010 in einem Gedränge 21 Menschen ums Leben gekommen.
Über 600 Besucher wurden verletzt.
Die Initiatorin der Petition verlor bei dem Unglück ihren Sohn.

Nachdem das Landgericht Duisburg im April die Anklage gegen zehn Beschuldigte nicht zur Hauptverhandlung zugelassen hatte, legten Staatsanwaltschaft und Nebenkläger Beschwerde ein.
Darüber muss in den kommenden Monaten das OLG entscheiden.
Bislang sind die Akten aber noch nicht beim OLG eingetroffen.

Der Anwalt Julius Reiter, dessen Kanzlei eine Reihe von Angehörigen und Opfern vertritt, betonte, das OLG werde "selbstverständlich unabhängig und unbeeinflusst entscheiden".
Die Petition bringe die Erwartung von Betroffenen und Öffentlichkeit an den Rechtsstaat zum Ausdruck.


 
Weitere Schadenersatzklagen nach Loveparade-Katastrophe !

Sechs Jahre nach der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten und Hunderten Verletzten beschäftigt sich die Justiz mit vier weiteren Schadenersatzklagen.
Am 1. September werden die Fälle von vier Frauen verhandelt, teilte das Landgericht Duisburg am Freitag mit.
Sie haben nach eigenen Angaben durch das Gedränge bei dem Technofestival posttraumatische Belastungsstörungen erlitten.
Dafür verlangen sie vom Veranstalter der Loveparade, der Stadt Duisburg und dem Land NRW Schmerzensgeld und Schadenersatz zwischen 34 000 und 73 000 Euro.

Drei der Klägerinnen waren selbst im Gedränge.
Eine vierte gibt an, sie sei zwar nicht bei der Loveparade gewesen, habe sich aber in Sichtweite des Festivalgeländes befunden und später von den Todesfällen erfahren - dadurch habe sie eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten.

Bislang hat sich das Duisburger Landgericht mit etwa 15 Schadenersatzklagen beschäftigt.
Die Richter hätten den Opfern bislang in keinem Fall Schmerzensgeld oder Schadenersatz zugesprochen, sagte ein Sprecher.
Etwa zehn weitere Fälle stehen noch zur Entscheidung an.

Bei dem Gedränge an einer Engstelle starben am 24. Juli 2010 21 Menschen, mindestens 652 wurden verletzt.


 
Gericht weist Zivilklage einer 47-Jährigen zur Loveparade ab !

Duisburg. Die Frau hatte Schmerzensgeld und Schadenersatz gefordert.
Sie war jedoch nur in der Nähe des Unglücksorts auf einer Feier und nicht direkt betroffen.

In einem wahren Sitzungsmarathon hatte sich die 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg Anfang des Monats mit gleich vier Klagen auseinander gesetzt, bei denen im Zusammenhang mit dem Loveparade-Unglück Schmerzensgeld und Schadenersatz gefordert wurden.
Im ersten der vier Fälle hat die Kammer bereits am Donnerstag eine Entscheidung getroffen.

Wenig überraschend wies das Gericht die Klage einer Frau ab, die am 24. Juli 2010 angeblich traumatisiert worden war.
Die 47-Jährige hatte insgesamt rund 34.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz vom Veranstalter Lopavent, deren Geschäftsführer Rainer Schaller, der Stadt Duisburg und dem Land NRW gefordert.

Frau klagte wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung
Sie trug vor, sie sei am Unglückstag bei einem Fest in der Nähe des Veranstaltungsgeländes gewesen, habe zeitweise auch den Tunneleingang sehen können und später erfahren, dass dort Menschen zu Tode gekommen seien.
Als Folge leide sie unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Die Zivilkammer vermochte allerdings keinen Ursachenzusammenhang zu erkennen, den sie den Beklagten hätte zurechnen können.
Die Kosten trägt die Klägerin.


 
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