NEWS zum Loveparade-Prozess und weiteres !

Loveparade: Land legt zweiten Hilfsfonds für Opfer auf !

Düsseldorf/Duisburg - Die Hinterbliebenen und Verletzten der Loveparade-Katastrophe erhalten zehn Jahre nach dem Unglück weitere finanzielle Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte, hat die Landesregierung auf der Grundlage eines Landtagsbeschlusses einen zweiten Hilfsfonds in Höhe von fünf Millionen Euro aufgelegt.
Die Anspruchsberechtigten würden derzeit von Ministerpräsident Armin Laschet persönlich angeschrieben und über das Hilfsprogramm informiert.

Am Rande der Technoparade waren am 24. Juli 2010 in einem Gedränge am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände 21 Menschen zu Tode gedrückt worden.
Mehr als 650 wurden verletzt.

Anspruchsberechtigt seien die Hinterbliebenen und Verletzten, die im Strafverfahren vor dem Landgericht Duisburg erfasst wurden oder bereits Leistungen aus dem Soforthilfefonds des Landes erhalten haben.
Die Hinterbliebenen seien seinerzeit mit jeweils 20 000 Euro unterstützt worden.
Verletzte, die länger stationär behandelt werden mussten, bekamen bis zu 20 000 Euro.
Im Rahmen des zweiten Hilfsfonds werden die Hinterbliebenen nun mit weiteren 50 000 Euro vom Land unterstützt, Verletzte erhalten 5000 Euro.
"Erstmals haben auch solche Verletzten einen Zahlungsanspruch, die nicht stationär behandelt werden mussten", betonte die Staatskanzlei.
Die Auszahlung der Hilfeleistung erfolgt über die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.
Anspruchsberechtigte könnten dort bis spätestens 31. Dezember 2023 einen Antrag stellen.

Die Landesregierung arbeite daran, dass sich eine Katastrophe wie bei der Loveparade nicht wiederholen könne, hieß es weiter.
Derzeit überprüfe und aktualisiere eine Expertenkommission im Innenministerium den kurz nach der Katastrophe herausgegebenen "Orientierungsrahmen für die Durchführung von Großveranstaltungen im Freien".
Beraten werde die Kommission unter anderem vom Sachverständigen im Loveparade-Prozess, Prof. Jürgen Gerlach.
Die Arbeiten der Kommission seien bereits weit fortgeschritten.
Eine weitere Expertenkommission im Justizministerium soll in den nächsten Monaten Vorschläge erarbeiten, wie künftig eine bessere Aufarbeitung von komplexen Katastrophenfällen erfolgen kann.


 
Neue Veranstaltungsempfehlungen wegen Duisburger Loveparade-Unglück !

Mehr als elf Jahre nach dem Duisburger Loveparade-Unglück gibt es bald neue Empfehlungen für Großveranstaltungen.
Sie sind als Lehren aus der Katastrophe entstanden.

Wie viele Besucherinnen und Besucher passen durch wie große Eingänge?
Wie lenkt man Menschenströme?
Wie werde An- und Abreiserouten sicher geplant?

Solche Fragen beantwortet die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, FGSV, mit Sitz in Köln jetzt für Veranstalter.
Die rund 240 Seiten sollen bald veröffentlicht werden.
Sie können als Lehre aus der Loveparade-Katastrophe verstanden werden.

Loveparade ist Fallbeispiel
Das ist kein Zufall.
Denn an dem Regelwerk war auch der zentrale Sachverständige des Loveparade-Prozesses beteiligt, Jürgen Gerlach von der Uni Wuppertal.
Seine Erkenntnisse aus dem Strafverfahren, das erst Mitte 2020 ohne Urteile endete, sind direkt eingeflossen.

So sei es nach seiner Ansicht wichtig, eine Veranstaltung als Ganzes zu sehen, also von der Ankunft am Bahnhof bis zum Veranstaltungsort.
Außerdem müsste die Aufgabenteilung zwischen Behörden und Veranstalter klar definiert sein.
Beides funktionierte bei der Duisburger Loveparade nicht gut.
Am Ende starben 21 Menschen im dichten Gedränge, Hunderte wurden verletzt.

In den Empfehlungen ist eine Beispielzeichnung aufgeführt, die unweigerlich an die Situation auf der Loveparade erinnert.
Zu erkennen ist klar der Rundweg der Technotrucks sowie die beiden Tunnel, die auf die kombinierte Ein- und Ausgangsrampe zuliefen.

Land NRW überarbeitet Orientierungsrahmen
Der Leitfaden der FGSV ist im Grunde als Empfehlung für Veranstalter zu verstehen.
Gleichwohl sollten Veranstalter von diesen anerkannten Regeln der Technik in nur sehr begründeten Fällen abweichen.
Einen umfassenden Katalog dieser Art gab es zur Zeit der Duisburger Loveparade 2010 nicht.

Zusätzlich hat auch das Land NRW einen eigenen Orientierungsrahmen noch einmal überarbeitet.
Auch hierbei sind Erkenntnisse aus dem Loveparade-Strafprozess eingeflossen.
Die Handreichung für Kommunen und Veranstalter soll ebenfalls demnächst veröffentlicht werden.


 
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