Plötzlich wieder Türke: Uelzener JVA Beamter entlassen – weil der Kreis seine Einbürgerung nach 13 Jahren annulliert !

collombo

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Plötzlich wieder Türke: Uelzener JVA Beamter entlassen – weil der Kreis seine Einbürgerung nach 13 Jahren annulliert !

Uelzen. Seine Vita liest sich wie die Geschichte einer vorbildlichen Integration: Als Sohn türkischer Eltern wird Oguz K. (Name geändert) 1982 in Deutschland geboren.
Mit 18 Jahren nimmt er im Sommer 2001 die deutsche Staatsbürgerschaft an und gibt die türkische auf.

Er macht seinen Realschulabschluss, durchläuft eine Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten und war in der JVA Uelzen Beamter auf Probe – bis Montag dieser Woche.
Denn nunmehr hat ihm der Landkreis Uelzen die deutsche Staatsbürgeschaft rückwirkend aberkannt, aber bereits signalisiert, sie ihm wieder zu erteilen.
Und wegen dieses Vorgangs hat das Land Niedersachsen Oguz K. am Dienstag dieser Woche aus dem Staatsdienst entlassen – weil er derzeit kein Deutscher ist.

Bis Montag hatte der Mann mit den türkischen Wurzeln noch einen Job, eine Wohnung.
Er zahlte Steuern und führte ein bürgerliches Leben.
Jetzt steht er vor den Trümmern seiner Existenz, ist arbeits- und mittellos, hat weder einen türkischen, noch einen deutschen Pass und wird zumindest vorübergehend zum Sozialfall – weil die Uelzener Ausländerbehörde es im „öffentlichen Interesse“ besonders eilig hatte, ihn vorübergehend wieder zum türkischen Staatsbürger zu erklären.

Das alles wäre nie passiert, hätte sich Oguz K. nicht in eine Türkin verliebt und beschlossen diese zu heiraten.
Doch im Rahmen des Visa-Verfahrens für die Ehefrau forderte der Landkreis Uelzen einen Auszug aus dem türkischen Familienregister der Familie K.
Das wird in Kastamonu geführt, einer Provinzhauptstadt im Norden der Türkei, weil von dort der Vater von Oguz K. stammt.

Als der Landkreis dieses „Stammbuch“ auswertet, gibt es eine Überraschung: Oguz K. wird dort als türkischer Staatsbürger bezeichnet.
Im April 2002, rund acht Monate nachdem er die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen und die türkische aufgegeben hat, hat ihn der Ministerrat der Türkei erneut in die Staatsbürgerschaft der Türkei aufgenommen, liest die Sachbearbeiterin im Familienregister.

Ironie des Schicksals: Nach heutigem Recht müsste sich Oguz K. nicht einmal für nur eine Staatsbürgerschaft entscheiden.
Denn wer in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, darf seit 2014 auf Dauer den türkischen und deutschen Pass behalten.


 
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