NEWS zum Werbeblocker Adblock Plus !

collombo

MyBoerse.bz Pro Member
Das Landgericht Hamburg hat eine Klage von Zeit Online GmbH und Handelsblatt GmbH gegen den Betreiber des Werbeblockers Adblock Plus, die Eyeo GmbH aus Köln, in allen Punkten abgewiesen (Az.: 416 HKO 159/14, Urteil vom 21.04.15).

Klage richtete sich gegen das Geschäftsmodell
Die Medien-Unternehmen wollten dem Werbeblocker untersagen lassen, Anzeigen aus den eigenen Angeboten herauszufiltern.
Der Vorwurf lautete, der Werbeblocker würde unzulässig in das Geschäft der werbefinanzierten Angebote eingreifen.

Adblock Plus blockiert nicht sämtliche Werbung auf einer Website, sondern lässt in der Grundeinstellung sogenannte "akzeptable Werbung" zu.
Um auf diese Whitelist zu gelangen, darf die Werbung nicht aufdringlich sein.
Einige große Unternehmen wie Google zahlen aber auch Geld dafür, müssen laut Eyeo jedoch die gleichen Bedingungen erfüllen.

Nutzer können auch Werbung ganz ausblenden
Aus Nutzersicht ist der Einsatz von Adblock Plus unproblematisch.
Die Erweiterung für den Browser ist kostenlos.
In den Einstellungen lässt sich unter dem Punkt Filtereinstellungen die Option "Einige nicht aufdringliche Werbung zulassen" einfach deaktivieren.
Dann wird gar keine Werbung mehr angezeigt.

Das Gericht konnte in diesem Geschäftsmodell keine wettbewerbswidrige Behinderung werbefinanzierter Angebote erkennen und wies die Klage ab.
Gegen die Entscheidung des Landgerichts kann vor dem Oberlandesgericht Berufung eingelegt werden.
Vor anderen Gerichten sind noch ähnliche Verfahren anhängig.


 
Zuletzt bearbeitet:
Werbeblockersperre: Auf Bild.de sollen Stern.de, Sueddeutsche.de und Spiegel Online folgen !

Kaum ein Thema hat in der vergangenen Woche die Gemüter so bewegt, wie die Schaltung der Werbeblockersperre des Axel Springer Verlages auf Bild.de.
Wer das Portal mit eingeschaltetem Werbeblocker besucht, wird mit einer Warnmeldung begrüßt, die den Nutzer darauf hinweist, dass er einen Adblocker verwendet und daher nicht auf die Inhalte auf Bild.de zugreifen kann.
Mit Hinweis auf das Abonnement könne man entweder auf das Bezahlangebot wechseln oder aber solle den Adblocker ausschalten.

Es dauerte natürlich nicht lange und die erste Mittel und Wege die Werbeblockersperre zu umgehen wurden bekannt.
Schnell fanden sich auch komplette Anleitungen und fertige Skripte, die den Filtern der Adblocker beigefügt werden müssen.
In der Folge erreichten die ersten Abmahnschreiben die Autoren solcher Hinweise.
In den Schreiben forderte die Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Bild GmbH die betroffenen Nutzer auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie die Anwaltskosten in Höhe von fast 1.800 Euro zu übernehmen.
Die Argumentation der Kanzlei ist eine Urheberrechtsverletzung gemäß Paragraf 95 a des Urheberrechtsgesetzes.
Laut einhelliger Fachmeinung steht die Argumentation von Bild.de bzw. den beauftragen Anwälten aber auf wackeligen Beinen und hätte vor Gericht vermutlich keinen Bestand.
Daher wurden die Abmahnungen auch schnell als Einschüchterungsversuch eingestuft, was an der Tatsache und dem Vorgehen des Axel Springer Verlages aber wenig ändert.
Hier sieht man sich noch immer im Recht.

U9EtSK.jpg

Offenbar planen nun auch weitere Verlage und Online-Portale eine Werbeblockersperre.
So vermeldet das Magazin Horizont (eine Plattform für Marketing, Werbung und Medien), dass der Verlag Gruner + Jahr eine ähnliche Sperre im kommenden Jahr zunächst auf kleineren Angeboten testen möchte, um sie dann möglicherweise auf die bekannteren Auftritte auszuweiten.
Zu Gruner + Jahr gehört unter anderem der Stern mit seinem Online-Auftritt Stern.de. An Gruner + Jahr beteiligt ist aber auch der Bertelsmann Verlag, so dass eine Entscheidung für Werbeblockersperren hier eine weitaus größeren Einfluss haben könnten.

Gegenüber Horizont bestätigte Stefan Plöchinger, Chefredakteur von Sueddeutsche.de, dass man ebenfalls über ähnliche Schritte nachdenke.
Man könne derzeit schwer abschätzen, wie die Nutzer auf eine solche Sperre reagieren würden, daher müsse man dies testen.
Bei Spiegel Online liegen demnach ähnliche Pläne in der Schublade und auch kleinere Zeitungen und Verlagen prüfen nun, ob Werbeblockersperren und Verweise auf ein Bezahlangebot wieder die Erlöse steigern können.
Dazu gehören die Rheinische Post, die Berliner Zeitung und den Kölner Stadt-Anzeiger aus dem DuMont-Verlag.

Der Leidensdruck der Verlage und Publikationen muss hoch sein, denn im Vergleich zu Technikseiten wie Hardwareluxx.de, wo der Adblocker-Anteil bei etwa 50 Prozent liegt, müssen größere Nachrichtenportale mit weitaus geringeren Blockquoten umgehen. So gibt Sueddeutsch.de etwa 30 Prozent an, während der DuMont-Verlag von 15 Prozent spricht.


 
Axel Springer Verlag mit einstweiliger Anordnung gegen Adblocker-Anbieter !

Der Streit zwischen dem Axel Springer Verlag und den Adblocker-Anbietern geht in eine neue Runde.
Nach der Aktivierung der Werbeblockersperre war der Interesse offenbar nicht nur bei den Lesern groß, sondern auch bei anderen Verlagen und Publikationen schaut man derzeit gespannt, wie sich das Thema entwickelt.
So sollen nun auch Stern.de, Sueddeutsche.de und Spiegel Online ähnliche Schritte planen, die verlagsintern erst einmal auf kleineren Portalen getestet werden sollen.
Doch zurück zum Axel Springer Verlag, der kurz nach Erscheinen erster Methoden zur Umgehung der Werbeblockersperren Abmahnungen an Anbieter entsprechender Filterlisten verschickte.

Nun geht man noch einen Schritt weiter und geht direkt gegen die Anbieter von Adblocker vor.
Man kann wegen gekaufter Whitelisten bei der Eyeo GmbH, Anbieter von Adblocker Plus, für das Unternehmen denken was man möchte, vom Landgericht Hamburg wurde ihnen nun eine einstweilige Anordnung zugestellt.
Grundlage dieser Anordnung ist die Tatsache, das hier Anleitungen zur Umgehung des Bild-Smart-Werbeblockers veröffentlicht wurden.

Ein Sprecher des Axel Springer Verlages dazu:


Ob der Axel Springer Verlag bzw. die Bild GmbH eine Urheberrechtsverletzung gemäß Paragraf 95 a des Urheberrechtsgesetzes geltend gemacht hat, ist derzeit nicht bekannt.
Laut einhelliger Meinung sei dieser keine Grundlage für das Umgehen der Werbeblockersperre, doch allem Einschein nach ist es Bild.de nun doch gelungen dies durchzusetzen.
Die Eyeo GmbH hat gegenüber Golem den Erhalt der einstweiligen Anordnung bestätigt und dazu ein Statement veröffentlicht:

"Der Eyeo GmbH wurde am Freitagabend eine von der Bild GmbH & Co. KG beim Landgericht Hamburg erwirkte einstweilige Verfügung zugestellt.
Darin wird der Eyeo GmbH und anderen vorläufig untersagt, Beiträge Dritter in einem Forum über die Möglichkeiten einer Umgehung des Werbeblocker-Hinweises auf bild.de weiter zu verbreiten.
Ein Sprecher der Springer-Gruppe hatte verschiedene Medien bereits zuvor über den Gerichtsbeschluss informiert.

Bislang ist für die Eyeo GmbH unklar, welchen konkreten Sachverhalt und welche konkreten Tatsachen von der Bild GmbH & Co. KG in ihrer Antragsschrift vorgetragen und belegt wurden.
Unklar ist auch, ob die von der Bild GmbH & Co. KG erhobenen Vorwürfe einer weiteren rechtlichen Prüfung standhalten werden."

Inzwischen hat die Eyeo GmbH im eigenen Forum alle Beiträge zur Anleitung der Umgehung der Werbeblockersperre editiert.
Allerdings will sich Eyeo nicht geschlagen geben und kündigt an, die Anordnung wieder rückgängig zu machen:


Es dürfte dem Axel Springer Verlag aber schwerfallen solche Anleitungen aus dem kompletten Internet zu tilgen.
Schnell verbreiten sich diese in allen möglichen Foren und nicht auf alle hat der Verlag eine direkte rechtliche Zugriffsmöglichkeit wie bei der Eyeo GmbH.



 
YouTuber wehrt sich gegen Bild.de-Abmahnung !

Vor zwei Wochen sorgte Bild.de bei vielen Lesern für eine Überraschung - wenn sie einen Adblocker nutzen, wird die Seite nicht mehr angezeigt.
Stattdessen ist nur der Hinweis zu sehen, dass der Adblocker doch bitte deaktiviert werden sollte.
Schon bald zeigte sich aber, dass die Werbeblockersperre kein wirkliches Hindernis ist und umgangen werden kann.
Und es dauerte auch nicht lange, bis der Axel Springer-Verlag wiederum darauf reagierte und erste Abmahnungen verschickte.

Betroffen davon sind nicht nur Adblocker-Anbieter, sondern auch ein YouTuber, der eine Anleitung zur Umgehung der Sperre veröffentlicht hatte.
Gerade dieser YouTuber geht jetzt gegen die Abmahnung vor.
Tobias Richter, Betreiber des YouTube-Kanals Tobis_Tricks, sollte 1.800 Euro Anwaltsgebühren zahlen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.
Er verweigert jetzt aber beides und will sich mit anwaltlicher Unterstützung gegen Bild.de bzw. den Axel Springer-Verlag zur Wehr setzen.
Die von der Kanzlei Lubberger Lehment gesetzte Frist endete am 26.10.2015.


Der Anwalt von Tobias Richter, Niklas Haberkamm, sieht gute Chancen für seinen Mandanten.


Wie die Springer-Anwälte darauf reagieren werden, ist noch unklar.
Vieles deutet aber darauf hin, dass die Frage nach der Werbeblockersperre bzw. nach der Rechtmäßigkeit von Umgehungslösungen noch gerichtlich geklärt wird.


 
Zurück
Oben Unten