Neue Regeln ab 1. Juli – hier sollten Verbraucher Bescheid wissen !

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Neue Regeln ab 1. Juli – hier sollten Verbraucher Bescheid wissen !

Es ändert sich einiges ab 1. Juli 2015: 20,6 Millionen Rentner bekommen mehr Geld.
Auch für die Jüngeren tut sich was – die Elternzeit kann flexibler genutzt werden.
Was Rentner, Sparer, Eltern, Bahnfahrer und Verschuldete wissen müssen – eine Auswahl gesetzlicher Änderungen:

Rentenerhöhung
Die gesetzlichen Renten steigen zum 1. Juli 2015 in den alten Ländern um 2,1 Prozent und in den neuen Ländern um 2,5 Prozent.
Der Rentenwert – quasi die monatliche Rente für ein Jahr Beschäftigung mit Durchschnittsentgelt – steigt auf 29,21 (West) beziehungsweise 27,05 Euro (Ost).

Elterngeld und ElterngeldPlus
Bisher erhielt ein Elternteil mindestens zwei bis maximal zwölf Monate lang Elterngeld.
Wenn der Partner ebenfalls mindestens zwei Monate lang für das Kind zu Hause bleibt, kann das Paar insgesamt für 14 Monate Unterstützung beziehen.
Nun gibt es auch das ElterngeldPlus.

Väter und Mütter können den Leistungszeitraum verdoppeln, wenn sie in der Zeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen.
Außerdem wird das ElterngeldPlus noch vier Monate länger gezahlt, wenn Vater und Mutter in dieser Zeit beide zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Kriegs- und Wehrdienstopfer
Versorgungsberechtigte wie Kriegs- und Wehrdienstopfer, aber etwa auch Impfgeschädigte sowie Opfer von Gewalttaten erhalten höhere Bezüge.
Das Plus beträgt 2,1 Prozent.

Waisen
Für sie treten Leistungsverbesserungen in Kraft.
Bei volljährigen Waisen entfällt künftig die Anrechnung des eigenen Einkommens auf die Waisenrente.
Damit können Waisenrenten unabhängig von den Einkommensverhältnissen künftig immer in voller Höhe gezahlt werden.
Von den am 31. Dezember 2013 insgesamt rund 180.400 Renten für volljährige Waisen waren rund 16.500 aufgrund der Einkommensanrechnung gekürzt worden.

Einlagensicherung
Zum 3. Juli 2015 wird das neue Einlagensicherungsgesetz in Kraft treten.
Die Ersparnisse von Bankkunden sind damit besser vor dem Verlust bei Bankenpleiten geschützt.
Wie bisher bleibt es beim gesetzlich garantierten Schutz von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank.
Dieses Mindestschutzniveau soll ab 3. Juli in allen 28 EU-Staaten gelten.

„Schutzwürdige“ Einlagen bis zu 500.000 Euro sind ebenfalls gesetzlich abgesichert.
Das sind etwa Einlagen aus dem Verkauf einer Immobilie oder einer betrieblichen Abfindung.
Der höhere Schutz greift aber nur für sechs Monate.
Im Fall einer Bankpleite sollen die gesicherten Einlagen künftig binnen sieben Tagen an Sparer ausgezahlt werden.
Bisher galt eine Frist von 20 Tagen.

Pfändungsfreigrenzen
Ab 1. Juli 2015 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen.
Diese sollen sicherstellen, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen und ihre gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können.
Zugleich soll vermieden werden, dass Schuldner aufgrund von Pfändungsmaßnahmen auf Sozialleistungen angewiesen sind und dadurch letztlich die Allgemeinheit für private Schulden einzustehen hat.

Ab dem 1. Juli 2015 beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag 1073,88 Euro.
Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 404,16 Euro für die erste und um monatlich je weitere 225,17 Euro für die zweite bis fünfte Person.

Lkw-Maut
Sie wird auf weitere 1100 Kilometer autobahnähnlich ausgebauter Bundesstraßen ausgedehnt.
Künftig müssen Spediteure für alle Lastwagen, die einschließlich Anhänger mindestens zwölf Tonnen wiegen, auch auf diesen Strecken die Maut entrichten.
Umstellen müssen sie nichts.
Die Betreibergesellschaft Toll Collect hat die neuen Daten bereits per Software-Update an die Maut-Geräte übermittelt, die die meisten Laster zur kilometergenauen Abrechnung installiert haben.

Dadurch erhofft sich die Bundesregierung Mehreinnahmen von rund 80 Millionen Euro im Jahr.
Zum 1. Oktober werden dann auch leichtere Lastwagen ab 7,5 Tonnen mautpflichtig.
In den nächsten Jahren soll die Maut, die ursprünglich nur auf Autobahnen galt, auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden.

Strafgeld für Schwarzfahrer
Zum ersten Mal seit inzwischen zwölf Jahren wird das „erhöhte Beförderungsentgelt“ angehoben – von 40 auf 60 Euro.
Diesen Betrag muss zahlen, wer in Bus oder Bahn ohne Ticket erwischt wird oder seinen Fahrschein nicht ordnungsgemäß entwertet hat.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und das Verkehrsministerium erhoffen sich davon eine stärker abschreckende Wirkung.

Viele Verkehrsbetriebe schaffen die Umstellung aber nicht rechtzeitig.
Im Fernverkehr der Deutschen Bahn, in Hamburg, München und im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr gelten die Änderungen etwa erst ab August.
Berlin stellt dagegen schon zum 1. Juli um.
Laut VDV kosten Schwarzfahrer die Unternehmen jedes Jahr rund 350 Millionen Euro.


 
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