collombo
MyBoerse.bz Pro Member
GEMA-Gebührenstreit : Gericht stuft YouTube als Hoster mit Privilegierung ein !
Im bereits seit mehreren Jahren andauernden Streit zwischen der Google-Tochter YouTube und der Verwertungsgesellschaft GEMA hat nun das Landgericht München die Klage gegen die Video-Plattform abgewiesen.
Dabei stuften die Richter YouTube als Hoster ein, wodurch die Plattform von der gesetzlichen Privilegierung profitiert.
Der Rechtsstreit zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und YouTube läuft nun bereits seit 2009 und wird vor mehreren Gerichten ausgetragen.
Ausgangspunkt war die Verlängerung eines Lizenzvertrages, bei deren Verhandlungen sich beiden Seiten nicht einigen konnten.
Die GEMA forderte von YouTube 0,375 Cent pro aufgerufenem Lied aus dem Katalog der Verwertungsgesellschaft und kommt anhand von 1.000 ausgewählten Titeln beispielhaft auf 1,6 Millionen Euro.
Die Verantwortlichen bei YouTube lehnen hingegen die Zahlung pro Abruf ab und fordern von der GEMA eine prozentuale Abgabe.
So will die Videoplattform unrentable Videos vermeiden, die dann gelöscht werden müssten.
Das Landgericht München hat dem Streit nun eine andere Richtung gegeben, als die Klage auf Schadensersatz abgewiesen wurde.
Da die Richter YouTube als Hoster eingestuft haben, ist die Plattform auch nicht verantwortlich für Inhalte, die von den Nutzern hochgeladen werden.
Denn durch die Einstufung als Hoster greift für YouTube die Privilegierung aus §10 Telemediengesetz (TMG), wonach Hoster nicht für Rechtsgutsverletzungen der Nutzer verantwortlich gemacht werden können, wenn diese keine Kenntnis darüber haben.
Dafür besteht aber auch ein Löschanspruch der Rechteinhaber, dem YouTube nachkommen muss.
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, sodass beide Parteien die Möglichkeit haben Rechtsmittel einzulegen.
Ob insbesondere die GEMA davon Gebrauch machen wird, ist bislang nicht bekannt.
Unterdessen zeigte sich YouTube auch weiterhin verhandlungsbereit und bot der GEMA erneut Gespräche an.
Im bereits seit mehreren Jahren andauernden Streit zwischen der Google-Tochter YouTube und der Verwertungsgesellschaft GEMA hat nun das Landgericht München die Klage gegen die Video-Plattform abgewiesen.
Dabei stuften die Richter YouTube als Hoster ein, wodurch die Plattform von der gesetzlichen Privilegierung profitiert.
Der Rechtsstreit zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und YouTube läuft nun bereits seit 2009 und wird vor mehreren Gerichten ausgetragen.
Ausgangspunkt war die Verlängerung eines Lizenzvertrages, bei deren Verhandlungen sich beiden Seiten nicht einigen konnten.
Die GEMA forderte von YouTube 0,375 Cent pro aufgerufenem Lied aus dem Katalog der Verwertungsgesellschaft und kommt anhand von 1.000 ausgewählten Titeln beispielhaft auf 1,6 Millionen Euro.
Die Verantwortlichen bei YouTube lehnen hingegen die Zahlung pro Abruf ab und fordern von der GEMA eine prozentuale Abgabe.
So will die Videoplattform unrentable Videos vermeiden, die dann gelöscht werden müssten.
Das Landgericht München hat dem Streit nun eine andere Richtung gegeben, als die Klage auf Schadensersatz abgewiesen wurde.
Da die Richter YouTube als Hoster eingestuft haben, ist die Plattform auch nicht verantwortlich für Inhalte, die von den Nutzern hochgeladen werden.
Denn durch die Einstufung als Hoster greift für YouTube die Privilegierung aus §10 Telemediengesetz (TMG), wonach Hoster nicht für Rechtsgutsverletzungen der Nutzer verantwortlich gemacht werden können, wenn diese keine Kenntnis darüber haben.
Dafür besteht aber auch ein Löschanspruch der Rechteinhaber, dem YouTube nachkommen muss.
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, sodass beide Parteien die Möglichkeit haben Rechtsmittel einzulegen.
Ob insbesondere die GEMA davon Gebrauch machen wird, ist bislang nicht bekannt.
Unterdessen zeigte sich YouTube auch weiterhin verhandlungsbereit und bot der GEMA erneut Gespräche an.