Ende des Routerzwangs: Freie Routerwahl ab 1. August 2016 möglich - Gesetz veröffentlicht !

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Ende des Routerzwangs: Freie Routerwahl ab 1. August 2016 möglich - Gesetz veröffentlicht !

Routerzwang vor dem Aus: Mit der nun erfolgten Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann das neue Gesetz zur freien Routerwahl am 1. August 2016 in Kraft treten.
Provider müssen Kunden die erforderlichen Zugangsdaten kostenlos mitteilen.

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Berlin – Es ist geschafft: Nach langem Ringen und trotz Widerstands und Bedenken vor allem der Kabelnetzbetreiber ist das Gesetz zur Abschaffung des Routerzwangs am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, bereits am 23. Januar hatte Bundespräsident Gauck das Gesetz unterzeichnet. Offiziell heißt die gesetzliche Regelung, die Kunden die freie Routerwahl ermöglichen soll, "Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten" und besteht aus drei Artikeln. Im wesentlichen beinhaltet es Änderungen am bestehenden "Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" sowie am "Telekommunikationsgesetz".

Provider müssen Kunden Zugangsdaten kostenfrei zur Verfügung stellen
Der für die Internetkunden wohl wichtigste Passus, der sich auf Internetprovider bezieht, lautet: "Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen."

Das Bundeskabinett hatte einen Entwurf des Gesetzes im August verabschiedet, danach wurden auch Bundestag und Bundesrat einbezogen. Kabelnetzbetreiber Vodafone (ehemals Kabel Deutschland) hatte im Sommer Bedenken geäußert wegen möglicher Störungen durch Fremdrouter. Auch vor der einheitlichen Festlegung der Anschlussdose als Netzabschlusspunkt hatte das Unternehmen gewarnt. Andere Provider wie 1&1 verwiesen im August gegenüber unserer Redaktion darauf, dass sie Kunden bereits die freie Routerwahl ermöglichen und ihnen die Zugangsdaten mitteilen.

Gesetz tritt am 1. August 2016 in Kraft
Die Provider haben nun noch eine "Schonfrist" von sechs Monaten, um eventuell erforderliche technische Umstellungen vornehmen zu können.
Ab dem 1. August 2016 tritt das Gesetz in Kraft und Neukunden können dann ihren Router bei Vertragsabschluss frei wählen.




 
Zuletzt bearbeitet:
Freie Routerwahl auch für Bestandskunden? - Kabelnetzbetreiber und DSL-Anbieter spielen auf Zeit !

Das Telekommunikationsänderungsgesetz, das Internet-Kunden die freie Wahl eines Routers ermöglichen soll, tritt am 1. August in Kraft.

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Gilt das neue Gesetz aber auch für Bestandskunden?
Wie wollen Vodafone, Unitymedia, Telekom, 1&1 und O2 das neue Gesetz umsetzen?
Die aktuellen Positionen der Provider im Überblick.

Linden – Am vergangenen Freitag wurde das Telekommunikationsänderungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet, es tritt am 1. August in Kraft und soll Kunden von Internet-Providern die freie Routerwahl ermöglichen.
Doch was genau passiert zu diesem Datum?
Wer profitiert vom Ende des Routerzwangs und wie sehen die Positionen von DSL-Anbietern und Kabelnetzbetreibern zum neuen Gesetz aus?
Wir haben bei den großen Internet-Providern nachgehakt.

Freie Routerwahl für Neukunden und bei Verlängerung von Altverträgen

Für wen gilt das neue Gesetz überhaupt?
Kommen nur Neukunden künftig in den Genuss der freien Routerwahl oder können auch Bestandskunden ab 1. August einen beliebigen Router einsetzen?
Das beim Telekommunikationsänderungsgesetz federführende Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) antwortete unserer Redaktion wie folgt: "Nach Inkrafttreten des vom BMWi auf den Weg gebrachten Gesetzes zur Routerfreiheit am 1. August 2016 dürfen Telekommunikationsanbieter ihren Kunden keine bestimmten Router mehr vorschreiben.
Damit die Kunden Endgeräte ihrer Wahl anschließen können, müssen ihnen die Anbieter dafür notwendige Zugangsdaten und Informationen unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung stellen.
Das betrifft Neuverträge - aber auch die Verlängerung von Altverträgen", erklärte eine Sprecherin des Ministeriums.

"Daneben regelt das Gesetz für alle Verträge - Neu- und Bestandskunden - dass der Zugang zum Internet als passiver Netzabschlusspunkt ausgestalten werden muss - also nicht beispielsweise in einen Router gelegt werden darf.
Im Kern bestimmt das Gesetz damit, dass das öffentliche Telekommunikationsnetz, dessen Ausgestaltung die Netzbetreiber bestimmen, an der "Anschlussdose" als Netzzugangsschnittstelle endet.
An diese "Dose" kann der Endnutzer den Router oder das Modem seiner Wahl anschließen.
Damit wird die aktuelle Praxis einiger Anbieter beendet, den Zugangspunkt zum öffentlichen Netz in ihren eigenen Router oder eigenes Modem zu verlegen", so die Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums.
Damit ist klar: Die freie Routerwahl gilt zunächst nicht für alle Internet-Kunden.
Bestandskunden haben nur dann ein Anrecht auf die Wahl eines eigenen Routers und die Überlassung der Zugangsdaten, wenn sie ihren bestehenden Vertrag verlängern.

Doch was sagen die Provider selbst zum neuen Gesetz?

Vodafone arbeitet im Kabelbereich an technischer Umsetzung - DSL-Kunden können schon jetzt eigene Router verwenden
Vodafone ( ) hatte recht schnell auf die Anfrage unserer Redaktion geantwortet, verweist aber auf die Netzbetreibern im Telekommunikationsendgerätegesetz eingeräumte Übergangsfrist von sechs Monaten zur Umsetzung.
"Im DSL-Umfeld können Kunden heute schon eigene Router verwenden.
Hier liefern wir auf Wunsch die SIP-Daten", so ein Vodafone-Sprecher auf unsere Anfrage.
"Im Kabelbereich arbeiten wir derzeit daran, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen und die erforderliche Schnittstellenbeschreibung zum Einsatz vom Kabelmodems / -routern für interessierte Hersteller fertigzustellen.
Deshalb können derzeit noch keine kundeneigenen Kabelmodems am Netz von Vodafone Kabel Deutschland eingesetzt werden", erklärt der Sprecher weiter.

Im vergangenen August hatte Vodafone besonders auf die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien gedrungen.
" Ebenso muss sichergestellt werden, dass die Netzbetreiber auch bei Fremd-Routern komplexe Entstörungen und zuverlässige Sicherheitsupdates bewältigen können", hieß es damals von der Vodafone-Tochter Kabel Deutschland, die inzwischen ganz in Vodafone aufgegangen ist.

Aktuell betont Vodafone: "Der Einsatz eines anderen Breitbandrouters hinter dem Kabelmodem ist aber schon heute möglich.
Dazu muss das Kabelmodem gegebenenfalls in den sogenannten "Bridge Modus" versetzt werden.
Einrichtung bzw. Unterstützung dazu können Kunden über die Technische Kundenhotline erhalten."

Unitymedia will Kunden freie Wahl eines Routers ermöglichen
Gerade dieser "Bridge Modus" wird bei Unitymedia ( ), dem zweitgrößten deutschen Kabelnetzbetreiber, vom Unternehmen aktuell noch deaktiviert.
Wie werden die Kölner künftig ihren Kunden eine freie Routerwahl ermöglichen?
Ein Sprecher äußerte sich nur recht knapp zu unserer Anfrage.
" Wir werden unsere Produkte natürlich immer gesetzeskonform anbieten, die freie Wahl eines Routers auch für unsere Kunden ermöglichen.
Wir arbeiten aktuell an der Umsetzung der Gesetzesvorlage; die Art und Weise der Implementierung steht noch nicht final fest", erklärte ein Unternehmenssprecher.
Sowohl Vodafone als auch Unitymedia arbeiten derzeit also an der technischen Umsetzung ohne aber Einblick zu geben, wie diese aussehen könnte.

Telefónica will neue Regelung ab 1. August implementieren
Auch Telefónica Deutschland ( ) will die gewährte Übergangsfrist bis zum 1. August nutzen.
"Die Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) und im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen FTEG) zur sogenannten Abschaffung des Routerzwangs haben wir zur Kenntnis genommen", erklärte ein Sprecher gegenüber unserer Redaktion.
"Grundsätzlich haben wir Verständnis für das politische Ziel und die neue Regelung, den Kunden in Zukunft die freie Wahl des Endgeräts zu ermöglichen.
Telefónica bietet seinen bestehenden Kunden schon heute mehrere Router-Modelle zur Auswahl.
Unabhängig davon werden wir die neu beschlossene Regelung nach Ablauf der Umsetzungsfrist implementieren", so der Sprecher weiter.

Telekom: Router anderer Hersteller schon heute nutzbar
Die Deutsche Telekom ( ) sieht sich von dem neuen Gesetz gar nicht betroffen.
"Für Anschlüsse der Deutschen Telekom gibt es und gab es keinen Routerzwang.
Es können auch Geräte anderer Hersteller eingesetzt werden.
Die Zugangsdaten stellen wir unseren Kunden immer zur Verfügung", erläuterte eine Unternehmenssprecherin.

1&1: Zugangsdaten abrufbar - Nutzung anderer Router bereits möglich
Eine ähnliche Position vertritt auch 1&1 ( ), der Provider aus Montabaur hatte bereits im vergangenen August erklärt: "Grundsätzlich steht es 1&1 Kunden bereits jetzt frei, einen anderen als den mitgelieferten Router zu verwenden.
Die für Einrichtung und Betrieb notwendigen Zugangsdaten lassen sich zum Beispiel bequem online im geschützten Kundenbereich, dem 1&1 Control-Center, abrufen.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass 1&1 den Kunden nicht mit Firmware-Updates oder individuellem Support zu seinem Router-Modell unterstützen kann".

Provider nutzen die sechsmonatige Schonfrist voll aus
Wir hatten alle Anbieter konkret gefragt, ob auch Bestandskunden von dem neuen Gesetz profitieren.
Kein Unternehmen wollte sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt näher dazu äußern.
Die Erläuterung des Bundeswirtschaftsministeriums dürfte jedoch eindeutig sein: Zumindest im Rahmen einer Vertragsverlängerung dürfen Bestandskunden demnach offenbar Router frei wählen.
Die gewährte Übergangszeit von sechs Monaten bis zum 1. August wollen die Anbieter für die technische Umstellung nutzen.
Eine freiwillige frühere Wahlmöglichkeit bei den Endgeräten zieht offenbar keiner der Anbieter in Betracht, bei denen eine freie Routerwahl derzeit noch nicht möglich ist.


 
Kabelnetzbetreiber: Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende !

Seit Ende letzter Woche steht nun endgültig fest, dass der Routerzwang ab dem 1. August wegfällt.
Vor allem bei den Kabelnetzbetreibern stellt sich nun die Frage, wie diese das Gesetz in der Praxis umsetzen wollen.
Denn ein konkreter Plan existiert derzeit noch nicht.

Grundsätzlich gilt: Mit dem Gesetz legt die Bundesregierung fest, dass der Router nicht zum Netz zählt.
Das Hoheitsgebiet eines Internetanbieters endet künftig also an der Steckdose.
Wenn ein Kunde nun also einen Internetanschluss bucht, darf zwar noch ein bestimmter Router angeboten werden, doch verpflichtend ist dieser nicht mehr.
Daher müssen dem Kunden bei Vertragsabschluss auch sämtliche Zugangsdaten und Informationen übermittelt werden, die für den Betrieb des Internetzugangs nötig sind – und zwar in Textform, unaufgefordert und kostenfrei.

Während das bei den DSL-Anschlüssen ohnehin üblich ist, sind es vor allem die Kabelnetzbetreiber, die nun umstellen müssen.
Denn eine der Besonderheiten im Kabelnetz ist, dass das Modem einen aktiven Netzabschluss bildet.
Vereinfacht formuliert bedeutet das: Der Router schaltet nicht nur die Leitung frei, sondern muss auch noch die für den Internetzugang erforderlichen Frequenzen festlegen.
Und wenn dabei ein Fehler passiert, kann dieser nicht nur den Anschluss des jeweiligen Kunden, sondern sogar die komplette Nachbarschaft lahmlegen.

Daher waren es auch die Kabelnetzbetreiber, die am stärksten gegen ein komplettes Ende des Routerzwangs protestiert hatten.
Letztlich hatten sich aber die Befürworter einer freien Auswahl durchgesetzt.
Denn nur so steht es den Kunden offen, ein Modell mit besserer Ausstattung oder höheren Sicherheitsstandards einzusetzen.

Zwei Alternativen zum Routerzwang im Kabelnetz
Für die Kabelnetzbetreiber gibt es im Prinzip nun zwei Möglichkeiten, um die freie Router-Auswahl umzusetzen:

Zertifizierte Geräte: Die jeweiligen Anbieter zertifizieren Router von verschiedenen Herstellern, die dann für den Anschluss geeignet sind.
Diese Geräte sollen dann „eine gerätespezifische, kabelnetzbetreiberindividuelle Konfigurationsfirmware“ erhalten, wie es Vodafone/Kabel Deutschland in einer Stellungnahme für den Bundestag formuliert hatten.
Der Nachteil ist allerdings, dass die Auswahl für die Kunden dann vermutlich nicht allzu groß sein wird.
Zwei-Geräte-Lösung: Bei den Kabelkunden wird zunächst eine Art Modem installiert, das dann als aktiver Netzabschluss dient.
Von dort wird das Signal dann an den eigentlichen Router weitergeleitet, den der Kunde selbst auswählen kann.

Unitymedia und Vodafone/Kabel Deutschland arbeiten noch an Lösungen
Auf Anfrage von ComputerBase konnten die großen Kabelnetzbetreiber aber noch nicht sagen, welche Lösung favorisiert wird.
So erklärte Unitymedia in einer Stellungnahme: „Wir arbeiten aktuell an der Umsetzung der Gesetzesvorlage.“
Es stehe aber noch nicht final fest, wie diese implementiert wird.
Daher könnten auch noch keine konkreten Details genannt werden.

Etwas ausführlicher äußerte sich Vodafone/Kabel Deutschland: „Im Kabelbereich arbeiten wir derzeit daran, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen und die erforderliche Schnittstellenbeschreibung zum Einsatz vom Kabelmodems/ -routern für interessierte Hersteller fertigzustellen.
Deshalb können derzeit noch keine kundeneigenen Kabelmodems am Kabelnetz von Vodafone eingesetzt werden.“

Ein Vodafone-Sprecher verweist aber darauf, dass Kunden bereits heute das Kabelmodem in den „Bridge Modus“ versetzen können, um einen alternativen Router zu verwenden.
Dabei handelt es sich im Prinzip um die bereits erwähnte Zwei-Geräte-Lösung.


 
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