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Ende des Routerzwangs: Freie Routerwahl ab 1. August 2016 möglich - Gesetz veröffentlicht !
Routerzwang vor dem Aus: Mit der nun erfolgten Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann das neue Gesetz zur freien Routerwahl am 1. August 2016 in Kraft treten.
Provider müssen Kunden die erforderlichen Zugangsdaten kostenlos mitteilen.
Berlin – Es ist geschafft: Nach langem Ringen und trotz Widerstands und Bedenken vor allem der Kabelnetzbetreiber ist das Gesetz zur Abschaffung des Routerzwangs am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, bereits am 23. Januar hatte Bundespräsident Gauck das Gesetz unterzeichnet. Offiziell heißt die gesetzliche Regelung, die Kunden die freie Routerwahl ermöglichen soll, "Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten" und besteht aus drei Artikeln. Im wesentlichen beinhaltet es Änderungen am bestehenden "Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" sowie am "Telekommunikationsgesetz".
Provider müssen Kunden Zugangsdaten kostenfrei zur Verfügung stellen
Der für die Internetkunden wohl wichtigste Passus, der sich auf Internetprovider bezieht, lautet: "Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen."
Das Bundeskabinett hatte einen Entwurf des Gesetzes im August verabschiedet, danach wurden auch Bundestag und Bundesrat einbezogen. Kabelnetzbetreiber Vodafone (ehemals Kabel Deutschland) hatte im Sommer Bedenken geäußert wegen möglicher Störungen durch Fremdrouter. Auch vor der einheitlichen Festlegung der Anschlussdose als Netzabschlusspunkt hatte das Unternehmen gewarnt. Andere Provider wie 1&1 verwiesen im August gegenüber unserer Redaktion darauf, dass sie Kunden bereits die freie Routerwahl ermöglichen und ihnen die Zugangsdaten mitteilen.
Gesetz tritt am 1. August 2016 in Kraft
Die Provider haben nun noch eine "Schonfrist" von sechs Monaten, um eventuell erforderliche technische Umstellungen vornehmen zu können.
Ab dem 1. August 2016 tritt das Gesetz in Kraft und Neukunden können dann ihren Router bei Vertragsabschluss frei wählen.
Routerzwang vor dem Aus: Mit der nun erfolgten Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann das neue Gesetz zur freien Routerwahl am 1. August 2016 in Kraft treten.
Provider müssen Kunden die erforderlichen Zugangsdaten kostenlos mitteilen.
Berlin – Es ist geschafft: Nach langem Ringen und trotz Widerstands und Bedenken vor allem der Kabelnetzbetreiber ist das Gesetz zur Abschaffung des Routerzwangs am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, bereits am 23. Januar hatte Bundespräsident Gauck das Gesetz unterzeichnet. Offiziell heißt die gesetzliche Regelung, die Kunden die freie Routerwahl ermöglichen soll, "Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten" und besteht aus drei Artikeln. Im wesentlichen beinhaltet es Änderungen am bestehenden "Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" sowie am "Telekommunikationsgesetz".
Provider müssen Kunden Zugangsdaten kostenfrei zur Verfügung stellen
Der für die Internetkunden wohl wichtigste Passus, der sich auf Internetprovider bezieht, lautet: "Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen."
Das Bundeskabinett hatte einen Entwurf des Gesetzes im August verabschiedet, danach wurden auch Bundestag und Bundesrat einbezogen. Kabelnetzbetreiber Vodafone (ehemals Kabel Deutschland) hatte im Sommer Bedenken geäußert wegen möglicher Störungen durch Fremdrouter. Auch vor der einheitlichen Festlegung der Anschlussdose als Netzabschlusspunkt hatte das Unternehmen gewarnt. Andere Provider wie 1&1 verwiesen im August gegenüber unserer Redaktion darauf, dass sie Kunden bereits die freie Routerwahl ermöglichen und ihnen die Zugangsdaten mitteilen.
Gesetz tritt am 1. August 2016 in Kraft
Die Provider haben nun noch eine "Schonfrist" von sechs Monaten, um eventuell erforderliche technische Umstellungen vornehmen zu können.
Ab dem 1. August 2016 tritt das Gesetz in Kraft und Neukunden können dann ihren Router bei Vertragsabschluss frei wählen.
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