ElektroG: Neue Rücknahmepflicht für Elektro-Schrott erntet Kritik

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ElektroG: Neue Rücknahmepflicht für Elektro-Schrott erntet Kritik

Elektromüll Entsorger setzen auf mehr Recycling

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Ausrangierte Elektrogeräte landen trotz Verbots noch immer häufig im Hausmüll. Eine Gesetzesreform soll nun für mehr Recycling sorgen. Die Entsorger sehen darin einen vernünftigen Kompromiss.

Die deutsche Entsorgungswirtschaft setzt auf deutliche Fortschritte bei der Wiederverwertung von Elektroschrott durch die anstehende Gesetzesreform.

Derzeit landen nach Branchenschätzungen in Großstädten maximal 30 Prozent der Elektro-Kleingeräte ordnungsgemäß bei Recyclingstellen, wie der Präsident des Branchenverbandes BDE, Peter Kurth, der Deutschen Presse-Agentur sagte. Wenn sich diese Quote verdoppeln oder sogar verdreifachen ließe, sei viel gewonnen.

Die Reform der Elektrogeräte-Verordnung, die an diesem Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll, sieht vor, dass Elektrogeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern ausrangierte Geräte beim Kauf eines gleichwertigen neuen Geräts kostenlos zurücknehmen sollen. Bis maximal 25 Zentimeter Kantenlänge können die Geräte auch ohne Neukauf und Kassenbon zurückgegeben werden. Das Bundesumweltministerium strebt ein Inkrafttreten spätestens zum 1. Oktober an.

Grundsätzlich sei die Bereitschaft der deutschen Verbraucher zur Mülltrennung groß - wenn man es ihnen möglichst leicht mache, sagte Kurth. Mit dem kaputten Toaster den Weg zum Wertstoffhof anzutreten, sei vielen Bürgern aber zu weit oder zu umständlich. Deshalb sei es zu begrüßen, dass künftig deutlich mehr Sammelstellen zur Verfügung stehen. Elektrogeräte wie Haarfön, Toaster oder Rasierapparat eigneten sich grundsätzlich gut fürs Recycling. Sie enthielten wertvolle Materialien und könnten mit bekannten Technologien, die längst angewendet werden, entsprechend behandelt werden.

Den Handel sieht Kurth gut auf die Reform vorbereitet. Dass Geschäfte erst ab einer Fläche von 400 Quadratmetern einbezogen werden, hält er für einen "vernünftigen Kompromiss". Grundsätzlich setze man auf eine Zusammenarbeit zwischen Handel und Entsorgern. So müssten Geräte mit Hochenergie-Batterien wie Lithium-Ionen-Akkus in besonderen Behältern gesammelt werden, um Brandrisiken zu minimieren. Die Entsorger könnten solche Behälter zur Verfügung stellen.

Ob allerdings illegale Mülltransporte wie vor allem nach Afrika mit der Reform deutlich eingedämmt werden können, bleibt aus Sicht von Kurth abzuwarten. Auch bisher sei der im Wertstoffhof eingesammelte Elektroschrott nicht immer auch ordnungsgemäß in einer entsprechenden Anlage gelandet. Hier sollten die behördlichen Kontrollen vor allem an großen Häfen deutlich verstärkt werden, die als Hauptumschlagplätze genutzt würden, sagte Kurth.

 
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Bundestag beschließt Gesetzreform: Händler müssen Elektrogeräte zurücknehmen

Wohin mit dem alten Toaster oder Fernseher? Damit sie nicht im Hausmüll landen, will die große Koalition die Händler zur Rücknahme verpflichten. Vorher muss der Verbraucher allerdings den Zollstock zur Hand nehmen.


Ob Handy, Kaffeemaschine oder Fernseher - Verbraucher sollen ihre ausrangierten Elektrogeräte künftig leichter über den Händler entsorgen können. Der Bundestag beschloss mit den Stimmen von Union und SPD eine Reform des Elektrogerätegesetzes. Die neuen Regeln verpflichten Händler, kleinere Geräte in jedem Fall und größere beim Kauf eines gleichwertigen neuen Geräts kostenlos zurückzunehmen - allerdings nur, wenn sich deren Elektro-Sortiment über mehr als 400 Quadratmeter erstreckt.

Verbraucherschützer und Umweltverbände finden das viel zu kompliziert. Auch Grünen und Linken geht die Reform nicht weit genug. Gelten sollen die neuen Regeln ab Anfang 2016. Vorher muss nach der Sommerpause aber noch der Bundesrat zustimmen. Bisher nehmen Händler Altgeräte nur auf freiwilliger Basis zurück. Andernfalls müssen sie zu kommunalen Sammelstellen gebracht werden.
Abgabe ohne Kassenbon

In Zukunft sollen die größeren Geschäfte Geräte mit bis zu 25 Zentimetern Kantenlänge in jedem Fall annehmen müssen. Den alten Kassenbon braucht man für die Abgabe nicht. Die Pflicht gilt auch für Online-Händler, die mehr als 400 Quadratmeter Lagerfläche haben. Wenn das alte Gerät nicht bei der Lieferung des neuen gleich mit abgeholt wird, müssen die Händler sicherstellen, dass jeder Verbraucher in zumutbarer Entfernung eine Rücknahmestelle oder Versandmöglichkeit findet.

Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) verteidigte die Pläne. "Wir wollen erreichen, dass weniger Altgeräte im Restmüll landen", sagte sie vor den Abgeordneten. Denn das schadet nicht nur der Umwelt. Es gehen auch wertvolle Metalle wie seltene Erden verloren. Die Beschränkung auf große Händler soll kleine Geschäfte vor übermäßigen Belastungen schützen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, nannte es im Deutschlandradio Kultur aber absurd, "dass der Verbraucher mit einem Maßband ins Geschäft gehen muss, erstmal messen muss, ob dort die Elektrogeräte zusammen eine Verkaufsfläche von über 400 Quadratmeter haben - und dann kann er sich überlegen, dort sein altes Elektrogerät zurückzubringen".


Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband sagte: "Wenn man es so kompliziert macht, muss man sich nachher nicht wundern, wenn die Sachen dann doch in der normalen Abfalltonne landen." Aus Sicht der Grünen tut die große Koalition zu wenig, damit gar nicht erst so viel Elektromüll anfällt.

"Wir müssen Ansprüche an die Hersteller formulieren", sagte der Grünen-Obmann im Umweltausschuss, Peter Meiwald. Die Linken fordern eine Haltbarkeitsgarantie für Elektrogeräte. Hersteller sollen eine Entsorgungsabgabe zahlen. Mit der Reform des Elektrogerätegesetzes setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um. Ziel ist es, das Sammeln und Recycling von Elektromüll in den nächsten Jahren deutlich zu steigern.

 
ElektroG: Neue Rücknahmepflicht für Elektro-Schrott erntet Kritik

Der Bundestag hat in dieser Woche eine Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) verabschiedet, das Anfang 2016 in Kraft treten soll. Die neue Rücknahmepflicht hat aber einige Einschränkungen. Umweltverbände kritisieren daher die neue Gesetzgebung. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Seit 2006 verpflichtet das ElektroG Hersteller dazu, Elektronik-Altgeräte kostenlos zurückzunehmen, um sie der fachgerechten Entsorgung und dem Recycling zuzuführen. Gesetzlich geregelt wird das bisher über eine Rücknahmeregelung in den Kommunen. Regional gibt es Sammelstellen, bei denen der Verbraucher kostenlos seinen Elektroschrott abgeben kann. Die Hersteller der Geräte müssen dann für die Entsorgung sorgen.

Aus Freiwilligkeit wird nun eine Pflicht, aber...
Der Handel nimmt zwar bislang auch schon Geräte zurück - das ist aber bisher alles auf freiwilliger Basis nur ein extra Service für die Kunden.

Nun gibt es einige Änderungen im Gesetz, die sich an den neuen EU-Vorgaben zur Steigerung der Rücknahmemengen koppeln.

Künftig sieht das Gesetz eine Rücknahmepflicht vor. Diese Verpflichtung gilt aber erst bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern. Die bekannten Elektronikketten werden diese Größe zwar erreichen, es gibt aber somit vor allem im lokalen Fachhandel Ausnahmen, die für den Verbraucher so erst einmal wenig verständlich sein dürften.

Kritik gibt es deshalb auch für die Gesetzesnovelle, denn auch die häufig als "Nachbesserung" bezeichnete Konkretisierung der EU-Richtlinie ist wieder eher für den Handel als für den Kunden gut gelaufen.

Kritik von allen Seiten
Im Handel selbst trifft die Gesetzesänderung im großen und ganzen weder auf Zustimmung, noch auf Verständnis. Man setzt dem neuen Gesetz entgegen, dass die bisherige Handhabung sehr gut funktioniert habe. Die neue Pflicht zur Rücknahme sei dagegen nur ein unverhältnismäßig hoher Mehraufwand, der nicht zwingend zu höheren Rückgabequoten führen werde.

Hoher Aufwand
Im Gesetzesentwurf (liegt als PDF vor) heißt es im übrigen dazu: "Durch die Neufassung des ElektroG ergibt sich für die Wirtschaft ein Anpassungsbedarf an die neuen und geänderten Vorgaben. Es entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von mindestens 1,8 Millionen Euro. Der laufende jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft steigt um mindestens 96,914 Millionen Euro pro Jahr. Weitere Umstellungskosten in der Größenordnung von einer Milliarde Euro sind mit der Umstellung der Kategorien zum 15. August 2018 zu erwarten."

 
ElektroG: Neue Rücknahmepflicht für Elektro-Schrott erntet Kritik

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Der Bundestag hat in dieser Woche eine Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) verabschiedet, das Anfang 2016 in Kraft treten soll. Die neue Rücknahmepflicht hat aber einige Einschränkungen. Umweltverbände kritisieren daher die neue Gesetzgebung. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Seit 2006 verpflichtet das ElektroG Hersteller dazu, Elektronik-Altgeräte kostenlos zurückzunehmen, um sie der fachgerechten Entsorgung und dem Recycling zuzuführen. Gesetzlich geregelt wird das bisher über eine Rücknahmeregelung in den Kommunen. Regional gibt es Sammelstellen, bei denen der Verbraucher kostenlos seinen Elektroschrott abgeben kann. Die Hersteller der Geräte müssen dann für die Entsorgung sorgen.

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Aus Freiwilligkeit wird nun eine Pflicht, aber...

Der Handel nimmt zwar bislang auch schon Geräte zurück - das ist aber bisher alles auf freiwilliger Basis nur ein extra Service für die Kunden.

Nun gibt es einige Änderungen im Gesetz, die sich an den neuen EU-Vorgaben zur Steigerung der Rücknahmemengen koppeln.

Künftig sieht das Gesetz eine Rücknahmepflicht vor. Diese Verpflichtung gilt aber erst bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern. Die bekannten Elektronikketten werden diese Größe zwar erreichen, es gibt aber somit vor allem im lokalen Fachhandel Ausnahmen, die für den Verbraucher so erst einmal wenig verständlich sein dürften.

Kritik gibt es deshalb auch für die Gesetzesnovelle, denn auch die häufig als "Nachbesserung" bezeichnete Konkretisierung der EU-Richtlinie ist wieder eher für den Handel als für den Kunden gut gelaufen.

Kritik von allen Seiten

Im Handel selbst trifft die Gesetzesänderung im großen und ganzen weder auf Zustimmung, noch auf Verständnis. Man setzt dem neuen Gesetz entgegen, dass die bisherige Handhabung sehr gut funktioniert habe. Die neue Pflicht zur Rücknahme sei dagegen nur ein unverhältnismäßig hoher Mehraufwand, der nicht zwingend zu höheren Rückgabequoten führen werde.

Hoher Aufwand
Im Gesetzesentwurf (liegt als PDF vor) heißt es im übrigen dazu: "Durch die Neufassung des ElektroG ergibt sich für die Wirtschaft ein Anpassungsbedarf an die neuen und geänderten Vorgaben. Es entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von mindestens 1,8 Millionen Euro. Der laufende jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft steigt um mindestens 96,914 Millionen Euro pro Jahr. Weitere Umstellungskosten in der Größenordnung von einer Milliarde Euro sind mit der Umstellung der Kategorien zum 15. August 2018 zu erwarten."

 
Rücknahmepflicht für Elektromüll kann kommen

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Verbraucher können ihre ausrangierten Elektrogeräte wie Handys, Kaffeemaschinen oder Fernseher künftig leichter über den Händler entsorgen.

Eine Reform des Elektrogerätegesetzes nahm am Freitag im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde. Gelten sollen die neuen Regeln ab Anfang 2016. Sie verpflichten Händler, kleinere Geräte in jedem Fall und größere beim Kauf eines gleichwertigen neuen Geräts kostenlos zurückzunehmen - allerdings nur, wenn sich deren Elektro-Sortiment über mehr als 400 Quadratmeter erstreckt.

Bisher nehmen Händler Altgeräte nur auf freiwilliger Basis zurück. Andernfalls müssen sie zu kommunalen Sammelstellen gebracht werden. In Zukunft sollen die größeren Geschäfte Geräte mit bis zu 25 Zentimetern Kantenlänge in jedem Fall annehmen müssen. Die Pflicht gilt auch für größere Online-Händler.

Die große Koalition will damit erreichen, dass weniger Elektromüll in der Abfalltonne landet. Das schadet der Umwelt, auch wertvolle Metalle gehen verloren. Kritik kommt von Verbraucherschützern und Umweltverbänden, die die neuen Regeln viel zu kompliziert finden.

 
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