„heute show“ bleibt straffrei: Nazi-Schnitzel darf auf den Teller !

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„heute show“ bleibt straffrei: Nazi-Schnitzel darf auf den Teller !

Das ZDF bekommt an einer juristischen Front Entlastung: Es gibt keine Ermittlungen gegen die „heute show“.
Das von der Sendung bei Facebook gepostete Schnitzel in Hakenkreuzform, das in Österreich übel aufstieß, gilt als genießbar.

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Ein gerichtliches Verfahren wegen angeblich beleidigender Satirebeiträge hat das ZDF schon einmal vom Hals.
Die Staatsanwaltschaft Mainz nimmt keine Ermittlungen gegen die „heute show“ auf.
Die Redaktion der Sendung hatte bei Facebook ein Bild mit einem Schnitzel in Hakenkreuzform gepostet und dazu die Frage gestellt, was bei den Österreichern eigentlich verkehrt laufe.
„Österreicher wählen eben so, wie sie es vom Schnitzel kennen: möglichst flach und schön braun“, hieß es in dem Posting, das auf den Sieg des FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer bei der ersten Runde der Bundespräsidentenwahl anspielte.

Dazu seien mehrere Anzeigen von Privatpersonen eingegangen, teilte die Staatsanwaltschaft Mainz mit, die jedoch keinen „Anfangsverdacht für eine strafbares Verhalten“ sieht und sehr ausführlich und akribisch begründet, warum sie im Inhalt des Beitrags und dessen Verbreitung keine strabaren Handlungen sieht.
So sei der von den Anzeigeerstattern genannte Paragraph 103 Strafgesetzbuch (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) schon deshalb nicht erfüllt, „weil sich der Beitrag ersichtlich nicht mit dem Bundespräsidenten der Republik Österreich befasst.
Eine – auch nur indirekte – Bezugnahme auf das Staatsoberhaupt ist nicht erkennbar.“
Auf „Präsidentschaftskandidaten oder sonstige Personen des politischen Lebens, die weder Staatsoberhaupt noch Regierungsmitglied sind“, sei die Strafvorschrift nicht anwendbar.
Zudem liege weder ein Strafverlangen der österreichischen Regierung noch die Ermächtigung der Bundesregierung zur Strafverfolgung vor, wie sie nach Paragraph 104a Strafgesetzbuch zur Einleitung entsprechender Ermittlungen notwendig ist.

Die Hakenkreuz-Darstellung der „heute show“ an sich sei ebenfalls nicht strafbar.
Schließlich gehe es hier darum, das Wahlergebnis „in überspitzter Form“ dergestalt kritisch zu beleuchten“, dass „diesem ein Erstarken eher rechtsgerichteter politischer Kräfte zu entnehmen sei“.
Eine Identifikation mit verfassungswidrigen Organisationen sei nicht zu erkennen, eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung (Paragraph 130 Strafgesetzbuch) scheide ebenfalls aus, da der Beitrag bei aller Kritik am Wahlverhalten der Österreicher „ersichtlich nicht etwa zum Hass gegen alle österreichischen Staatsangehörigen aufrufen oder diese beschimpfen“ wolle.
Von daher sieht die Staatsanwaltschaft Mainz das Facebook-Posting der ZDF-Satireshow als „zulässige Meinungsäußerung zu tagespolitischem Geschehen“ von der Meinungs- und Kunstfreiheit geschützt.

Den Tatbestand der schlichten Beleidigung (Paragraph 185 Strafgesetzbuch) sieht die Staatsanwaltschaft auch nicht erfüllt.
Dazu liege kein Strafantrag vor, und es stehe gar nicht fest, „welche einzelnen Personen“ beleidigt worden sein sollen.
Hier genüge der pauschale Hinweis auf FPÖ-Wähler nicht.
Auch angesichts der 8,7 Millionen Bürger Österreichs und der zirka 1,5 Millionen FPÖ-Wähler sei die vermeintlich beleidigte Gruppe derart unüberschaubar, dass die Voraussetzungen der „Kollektivbeleidigung“ einer genau bestimmten Gruppe nicht erfüllt seien.

Die Ermittlungen gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann, gegen dessen Erdogan-Schmähgedicht eine dreistellige Zahl von Anzeigen eingereicht wurde, laufen indes weiter.


 
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