EU verhängt gegen Google Strafe von 4,3 Milliarden Euro !

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EU verhängt gegen Google Strafe von 4,3 Milliarden Euro !

Googles Mutter Alphabet muss eine Milliardenstrafe zahlen.
Die EU-Kommission verhängt die Strafe wegen des Betriebssystems Android.

Die EU-Kommission will Google zwingen, rasch mehr Konkurrenz für seine Online-Dienste auf Geräten mit dem Android-System zuzulassen.

Auf die Rekordstrafe von rund 4,3 Milliarden Euro können weitere hohe Zahlungen folgen, wenn Google sein Verhalten nicht binnen 90 Tagen ändere, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Mittwoch in Brüssel.

Die Brüsseler Behörde wirft Google den Missbrauch einer Marktdominanz bei Smartphone-Betriebssystemen vor.

Google will die Strafe anfechten.
Das kündigte ein Sprecher des Internet-Riesen am Mittwoch in Brüssel an.
Aus Googles Sicht habe Android für mehr Auswahl im Smartphone-Geschäft gesorgt.

Marktbeherrschende Position für Google
„In der Sache geht es um drei Arten von rechtswidrigen Einschränkungen, die Google Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern auferlegt hat, um sicherzustellen, dass der Internetverkehr auf Android-Geräten über die Google-Suchmaschine läuft“, sagte Vestager weiter.
„Auf diese Weise hat Google Android dazu verwendet, die marktbeherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu festigen.“

Wettbewerbern sei die Möglichkeit genommen worden, innovativ und konkurrenzfähig zu sein, und Verbraucher seien um die Vorteile eines wirksamen Wettbewerbs gebracht worden.
Google und der Mutterkonzern Alphabet weisen die Vorwürfe zurück.

Android ist das meistbenutzte Smartphone-System der Welt.
Die Software bringt in Europa laut Marktforschern rund 80 Prozent der derzeit verkauften Computer-Telefone zum Laufen.
Android wird bei Google entwickelt, ist kostenlos für Geräte-Hersteller und kann von ihnen auch abgewandelt werden.
Aber es gibt Einschränkungen, wenn sie Google-Apps wie GMail oder Maps auf die Geräte bringen.

Nutzer müssen Komplettpaket installieren
Die Kommission stört sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Smartphones, die Google-Dienste einbinden wollen, immer ein komplettes Paket aus elf Apps des Internet-Konzerns auf die Geräte bringen müssen.

So kämen zum Beispiel auch Googles Browser Chrome und die Google-Suche auf die Geräte, selbst wenn ein Hersteller zum Beispiel nur die App-Plattform Play Store installieren wollen würde.
Google kontert, ein Mindestangebot an Apps sei nötig, weil Nutzer Google-Dienste sonst nicht vernünftig einsetzen könnten.

Unfaires Vorgehen von Google
Außerdem kritisiert die Brüsseler Behörde die sogenannte „Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung“, gemäß der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten nicht gleichzeitig auch Smartphones mit abgewandelten Android-Versionen verkaufen können.
Der dritte Vorwurf der Kommission dreht sich darum, dass Google die Erlöse aus Werbung in der Such-App nur mit Geräte-Herstellern teile, wenn sie auf den Telefonen und Tablets Exklusivität genieße.

Alles in allem sieht die Kommission in dem Vorgehen des Konzerns einen Versuch, die Marktposition seiner Online-Angebote auf Mobil-Geräten aud unfaire Weise gegen andere Dienste-Anbieter abzusichern.

Android hat beim Smartphone-Absatz einen weltweiten Marktanteil von über 80 Prozent.
Das einzige relevante andere Mobil-Betriebssystem ist die iOS-Plattform von Apples iPhones.
Konkurrenz-Systeme wie Microsofts Windows Phone oder die Blackberry-Software hatten den Wettbewerb verloren.

Es ist das zweite Verfahren gegen Google
Mit der Ausbreitung der Smartphones wird die Nutzung von Onlinediensten wie der Internet-Suche oder der Videoplattform YouTube auf Mobilgeräten zu einer immer wichtigeren Erlösquelle für Google.

Der Android-Fall ist das zweite Brüsseler Kartellverfahren gegen Google nach der Shopping-Suche, in einem dritten geht es um den Dienst „AdSense for Search“, bei dem andere Internetseiten Google-Suchmasken einbinden können.

Unter anderem schränke der Konzern die Möglichkeiten dieser Anbieter ein, auch Werbung von Googles Rivalen anzuzeigen, befand die Kommission.



 
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