Udo Jürgens: Verkaufsverbot für Album ?

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Udo Jürgens: Verkaufsverbot für Album ?

Udo Jürgens‘ Musik darf offenbar nicht mehr verkauft werden.
Die deutsche Schlager- und Chanson-Legende starb bereits vor knapp dreieinhalb Jahren im Alter von 80 Jahren an Herzversagen.
Trotzdem erschienen nach seinem Tod noch weitere seiner Lieder, die nun jedoch wieder vom Markt genommen wurden.

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So besteht für das Album ‚Merci, Udo! 2‘, zu dessen 27 Hits auch ein Duett mit Helene Fischer zählt, jetzt ein gerichtliches Verkaufsverbot.
Nachdem Udo Jürgens Kinder John, Jenny, Sonja und Gloria Burda, sowie seine letzte Lebensgefährtin Michaela Moritz die Plattenfirma Sony Music vor dem Landgericht Hamburg auf Unterlassung der Verbreitung der ‚Merci, Udo! 2‘-CDs im November letzten Jahres verklagt hatten, ist nun das Urteil gefallen.
Der Grund ist offenbar ein heftiger Erbstreit zwischen der Familie des ‚Aber bitte mit Sahne‘-Hitmachers und seinem langjährigen Manager Freddy Burger.

Letzterer sieht die Rechte des musikalischen Erbes bei der ‚Udo Jürgens Master AG‘, für die er als Präsident des Verwaltungsrats über die Veröffentlichungen entscheiden kann.
Allerdings sind die Kinder damit nicht einverstanden und wollen verhindern, dass wahllos weitere Musikstücke ihre Vaters in den Handel kommen.


Udo Jürgens, Jenny - Liebe ohne Leiden (Show & Co. mit Carlo 04.10.1984) !


„Musikalisches Vermächtnis soll bewahrt bleiben“
Im Februar 2018 erklärten die Richter, dass das Album inklusive der Weihnachtsversion nicht mehr verkauft werden darf.
Zusätzlich dazu räumt das Urteil der Familie ein „Verbietungsrecht“ ein.
Deshalb dürfen zurzeit auch keine neuen Alben, wie zum Beispiel eine weitere Best-Of-CD, veröffentlicht werden.
„Die Songrechte haben zu Lebzeiten unserem Vater gehört.
Es geht uns nicht ums Geld, sondern um das musikalische Vermächtnis.
Das zu bewahren, sind wir unserem Vater schuldig“, erklärte John Jürgens dazu auf Anfrage der ‚Bild‘-Zeitung.
Neben den deutschen Gerichten wird aktuell auch in einer Feststellungsklage am Handelsgericht des Kantons Zürich geklärt, wem das musikalische Erbe des Sängers gehört.
Laut Informationen der Zeitung will die Plattenfirma Sony gegen das Hamburger Urteil in Berufung gehen.


 
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