Vodafone muss Zugang zu Kinox.to blockieren !

collombo

MyBoerse.bz Pro Member
Wie mehrere Nutzer auf Twitter berichten, blockiert Vodafone Kabel Deutschland seit heute den Zugang zu dem illegalen Streaming-Portal Kinox.to.
Der Hintergrund der Netzsperre ist offenbar eine einstweilige Verfügung von Constantin Film.
Das berichtet unter anderem Golem.

Demnach erwirkte Constantin Film am 1. Februar eine einstweilige Verfügung gegen Vodafone Kabel Deutschland.
Betroffen sind also nur Kabelkunden, nicht aber DSL-Kunden.
Die können wie ein Test zeigtenach wie vor auf das illegale Streaming-Portal zugreifen.

Zugang zu illegalen Portalen blockieren
Wie zu erwarten geht es bei der einstweiligen Verfügung um Verstöße gegen das Urheberrecht.
Über Kinox.to werden Filme und Serien illegal verbreitet, das Portal sowie der Vorgänger (Kino.to) befinden sich deswegen schon seit langem im Visier der Behörden.

So laufen immer noch Ermittlungen gegen die Hintermänner von Kinox.to, schon vor gut drei Jahren fand eine Razzia statt.
Die Seite selbst konnten die Behörden aber nicht vom Netz nehmen, weil sie keine Zugangsdaten haben.

Constantin Film versucht nun offenbar mit der einstweiligen Verfügung, den Zugang zu erschweren.
Der Filmverleih beruft sich dabei laut Golem offenbar auf das Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom April 2017.
Bei dem ging es im Kern zwar um das Verbot von Streaming-Boxen, über die sich von Haus aus illegale Streams abrufen lassen.
Das Urteil ließ sich nach Ansicht von Juristen allerdings auch insoweit interpretieren, dass es auf Streaming-Seiten wie Kinox.to übertragbar ist.

Constantin Film selbst forderte bereits vor Jahren Netzsperren, um Webseiten zu blockieren, die geschützte Inhalte rechtswidrig verbreiten.
Innerhalb der EU ist das Instrument auch nicht neu.
In Österreich wurden Internetanbieter bereits verpflichtet, den Zugang zu bestimmten Portalen zu sperren.

Vodafone nutzt DNS-Blockade
Wie mehrere Nutzer in den Foren von Vodafone berichten, setzt der Kabelanbieter eine DNS-Blockade ein.
Die Sperre ließe sich also umgehen, wenn Nutzer auf die DNS-Dienste von Anbietern wie Google umsteigen.


 
Update 15.03.2018 !

Vodafone hat gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts München Berufung eingelegt.
Wie Heise berichtet, argumentiert Vodafone, dass die Frima als Accessprovider »nach geltendem Recht nicht verpflichtet werden kann, Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Sperren einzudämmen.
Es fehle an der entsprechenden, ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage für eine derartige Sperrung, die außerdem die Rechte der Kunden beschneide.

Vodafone selbst sieht in der Sperrung, die leicht umgangen werden kann, ohnehin kein sinnvolles und effektives Mittel, um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.
Stattdessen bestehe, so der Provider, eine generelle Gefahr, das auch Inhalte gesperrt würden, die urheberrechtlich unbedenklich seien.
 
Zurück
Oben Unten