Bitcoin: Börse gibt Nutzerdaten freiwillig an Polizei weiter !

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Bitcoin: Börse gibt Nutzerdaten freiwillig an Polizei weiter !

Die deutsche Bitcoin-Börse Bitcoin AG hat Nutzerdaten an die Polizei herausgegeben, ohne dass ein Gerichtsbeschluss vorlag, berichtet Motherboard.
Datenschützer bewerten das Vorgehen als fragwürdig, die Bitcoin AG verteidigt die – mehr oder weniger – freiwillige Kooperation mit den Ermittlungsbehörden.

Vorausgegangen war die Schließung des *******-Marktplatzes Chemical Love, der als Europas größter Online-Drogenversand galt.
Mitte 2016 hatten Behörden den Shop zerschlagen, im Juni 2017 erhielten die Hintermänner mehrjährige Haftstrafen.

Bitcoin AG gibt Kundendaten auf Polizeianfrage heraus
Im Verlauf der Ermittlungen wollte die Kriminalinspektion Hannover von der Bitcoin AG erfahren, welche Person sich hinter einer Bitcoin-Adresse verbirgt.
Denn bis dahin kannten die Behörden nur das Pseudonym.

Wie nun Motherboard unter Berufung auf Gerichtsakten berichtet, hatte die Bitcoin AG die Anfrage zunächst zurückgewiesen.
Für solche Daten wäre ein Gerichtsbeschluss nötig, eine einfache polizeiliche Anfrage würde nicht ausreichen.
Doch nach mehreren Gesprächen zwischen Beamten und der Bitcoin AG hat sich die Haltung der Börse offenkundig gewandelt.

Am Ende hat die Börse Nutzerdaten von insgesamt acht Bitcoin-Adressen herausgegeben.
Zu den Nutzerdaten, die Behörden erhalten haben, zählen unter anderem „Klarnamen und Nicknames, Wohnort, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bestellsummen, Bankverbindung, Kontobewegungen, Login-Historie und IP-Adressen“.

Ob die Polizei nun gegen die jeweiligen Personen ermittelt oder ermittelt hat, gehe aus den Gerichtsakten aber nicht hervor.

Muss man freiwillig kooperieren?
Dennoch steht die Frage im Raum, ob die Börse tatsächlich freiwillig mit den Behörden kooperieren musste.
Nein, sagt der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Casper.
Auf Anfrage von Motherboard erklärte er, ein polizeiliches Auskunftsersuchen hätte man auch ablehnen können.

Das betreffe auch das Geldwäschegesetz.
Dadurch sind Finanzfirmen zwar verpflichtet, verdächtigte Kontobewegungen an die Behörden zu melden.
Verantwortlich ist dafür aber eine Behörde innerhalb des Finanzministeriums und nicht die Polizeistellen.

Die Bitcoin AG selbst rechtfertigt gegenüber Motherboard das Vorgehen mit der „vertrauensvollen Zusammenarbeit“, die man bislang mit Behörden hatte.
Generell hätte es bislang keine polizeilichen Anfragen gegeben, die nicht auf einem „berechtigten Interesse“ basierten.

Letztlich verdeutlicht die Meldung allerdings: Selbst wenn Bitcoin gemeinhin als anonymes Zahlungsmittel gilt, heißt das nicht, dass die Behörden völlig machtlos sind.
Und unruhig sind die Zeiten in der Bitcoin-Welt ohnehin.
Aktuell findet der Hard Fork statt, bei dem die Blockchain in zwei Kryptowährungen aufgeteilt wird.


 
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